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IGNORED

Unfähigkeit des Beamten?


profi

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Smithy,

was den Waffenerwerb betrifft scheint Bayern wohl das "gelobte Land" zu sein?

Karl

382433[/snapback]

Oder sie können einfach besser "begründen" :eclipsee_gold_cup:

Edit: Mein Sachbearbeiter hat mal wörtlich gesagt: "Ein Sportschütze kann praktisch unbegrenzt Waffen erwerben. Er muss es nur nach der Sportordnung begründen können"

Gut, das war nach altem Waffenrecht wo es schon reichte dass der eine .357er 1000 Gramm Abzug hatte und der andere 1360 Gramm.

TROTZDEM muss man sich als Sportschütze nach wie vor nicht die argentinische .45er mit 5 Kilo Abzug aus Waffenscheinzeiten anrechnen lassen

(Das war bereits NEUES WaffG)

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Was ist wohl im EINZELFALL (jeder Sachbearbeiter ist ein Individuum) schon "definitiv".

Tatsache ist dass diese und ähnliche Beispiele (z.b. Schrott auf WaffenSCHEIN; jetzt Sportschütze ist 3 zusätzliche Sportwaffen , Jagdwaffen dann Sportschütze ist 3 zusätzliche Sportwaffen, Sportschütze dann Jäger ist 2 zusätzliche Fangschusswaffen)

zu dutzenden in meinem 400 Mitgliederverein existieren.

382424[/snapback]

Nun, das die Fälle tatsächlich existieren ist erfreulicherweise richtig.

Laut Gesetz hat ein Sportschütze aber (wenn man überhaupt von Grundbedürfnis sprechen kann) ein solches für zwei Kurzwaffen.

Ein Jäger darf zwei KW erwerben ohne dass er ein besonderes Bedürfnis nachweisen muß (WaffG §13(2)).

Wenn er schon zwei (als Sportschütze erworbene) hat, liegt es im Ermessen der Behörde, ob ihm "jagdlich geeignetere" KW genehmigt werden, oder nicht. § 13 WaffG fragt dabei nichtmal, ob eine solche Waffe fangschußtauglich ist! Entscheidend ist lediglich, ob sie nach BJG nicht verboten ist.

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die Stückzahl des Grundbedüfnisses ist hier doch ohne Bedeutung <_<

im Waffengesetzt steht doch ganz klar ( und das ist ja nun selten genug) es dürfen waffen nur zu dem Bedüfniss entsprechenden Zweck eingesetzt werden. Wenn eine Pistole als sportwaffe beantragt ist, steht das doch in dem bedürfniss drinne ( z.b.Dienstpistole1) welches dem amt vorliegt, oder?

Entspricht dann nicht die Aufforderung des Amtes sie als Fangschusswafe zu "missbrauchen" einer Anstiftung/aufforderung zu einer Straftat/Ordnungswidrigkeit?

finde das alles sehr bedenklich ........aber der Bananenrepublikaufkleber ist verboten :gaga:

aber wie schon weiter vorne mehrmals angesprochen, schriftlich beantragen und dann weitermachen!

Ist aus eigener Erfahrung eigentlich bei ALLLEN Behörden mittlerweile sinnvoll :icon13:

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Hallo,

2 Kurzwaffen sind Grundbedüfniss bei Sportschützen, bei aktiver Teilnahme an Wettkampfen können es auch mehr werden.

Ich habe momentan noch 3, möchte nächtes Jahr Nummer 4.

Viele in unserem Verein haben 5, der Rekord liegt bei 8.

mfg

Markus

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Die Aufregung hier versteh ich nicht. Wenn der Verband das Bedürfnis bescheinigt, gibts auch die 10. Waffe. Alles andere ist irrelevant.  <_<

382559[/snapback]

wenn der beamte was abheften kann ist er halt einfach glücklich!

ich habe das thema nicht komplett gelesen, aber ich glaube mich erinnern zu können, dass die waffe als fangschusswaffe gedacht ist.

was soll er dann mit einer vom sportverband bescheinigten sportwaffe?

die darf er ja zur jagdausübung nicht hernehmen, weil er sich damit außerhalb seines bedürfnisse bewegt (§ 8 abs. 1 waffg). macht er dies wiederholt oder gröblich ist die zuverlässigkeit dahin (§ 5 abs. 3, 2 nr. 1. c. 1. variante waffg)!

jenseits der zwei jägerkurzwaffen ohne bedürfnisprüfung ist das bedürfnis vom antragsteller glaubhaft zu machen und damit hat es sich. das ist im thema oben ja bereits geschehen.

wenn sich der behördenmensch nicht auskennt, sollte man mal seinen vorgesetzten (sachgebiets- oder abteilungsleiter) anrufen und ganz naiv fragen, ob man denn auch in eindeutiger sachlage bei einem sachbearbeiter, der noch nicht mal einen schriftlichen ablehnungsbescheid zustande bringt, rechtsmittel braucht...

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was soll er dann mit einer vom sportverband bescheinigten sportwaffe?

die darf er ja zur jagdausübung nicht hernehmen, weil er sich damit außerhalb seines bedürfnisse bewegt (§ 8 abs. 1 waffg). macht er dies wiederholt oder gröblich ist die zuverlässigkeit dahin (§ 5 abs. 3, 2 nr. 1. c. 1. variante waffg)!

jenseits der zwei jägerkurzwaffen ohne bedürfnisprüfung

382609[/snapback]

wobei sich der Kreis wieder schliesst.

-WARUM "zählt er nicht als Jäger" (schreibt er im Eingangsthread).

- was hat das RP (Regierungspräsidium gesagt?

Ich glaube immer noch dass da was mit reinspielt was wir nicht wissen.

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wobei sich der Kreis wieder schliesst.

-WARUM "zählt er nicht als Jäger" (schreibt er im Eingangsthread).

- was hat das RP (Regierungspräsidium gesagt?

Ich glaube immer noch dass da was mit reinspielt was wir nicht wissen.

382620[/snapback]

Richtig. Diese Bedenken habe ich auch.

Im übrigen gibt es auch für die Jäger den Landesjagdverband, der das Bedürfnis für eine 3. KW bescheinigen kann... B)

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Richtig. Diese Bedenken habe ich auch.

Im übrigen gibt es auch für die Jäger den Landesjagdverband, der das Bedürfnis für eine 3. KW bescheinigen kann...  B)

382622[/snapback]

Ei bist Du schnell ;) Was ich noch sagen wollte: Es kann ja EIN Sachbearbeiter "neu" und unerfahren sein. Aber er hat ja Rücksprache mit dem RP genommen UND "anderen Ämtern" wo ich davon ausgehe dass es "Kollegen" waren.

Und TROTZDEM........

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Kaum stellt jemand eine für mich etwas an den Haaren herbeigezogene provokante Story hier rein, springen einige gleich drauf an wie eine hungrige Katze auf die Maus...

Soooo unwissend ist nämlich kein Verwaltungsfachangestellter oder Beamter. Die Leute bekommen die jeweiligen Dienstposten erst nach eingehender Schulung. Selbst wenn er noch unsicher ist wird er wissen wo er nachfragen/ nachlesen kann und mit Sicherheit keine derart groben Schnitzer wie in dem "Erlebnis" geschildert begehen, da eine Beschwerde reicht und er ganz schnell ein Edeka- Fall ist. Das riskiert keiner.

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Das OVG Lüneburg hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein Bedürfnis auf eine (weitere) Kurzwaffe zur Jagdausübung nicht gegeben ist, wenn bereits zwei fangschußtaugliche Kurzwaffen vorhanden sind.

Erwägungen wie Führigkeit der Waffe, Visier, etc. waren dabei völlig egal... :gaga:

Leider geht die Tendenz des Gesetzgebers in die gleiche Richtung, wie auch die Entwürfe der WaffVwV zeigen (den neuesten kenn ich noch nicht).

382374[/snapback]

Da hat Schakal leider recht, ich bin vor ein paar Jahren (noch unter alten WaffG) auch in diese Falle geraten.

Sowohl der Landkreis als auch die Bezirksregierung haben meinen Antrag auf eine zweite Kurzwaffe als Jäger kostenpflichtig abgelehnt, da ich bereits im Besitz eines Perkussionsrevolver (aus Altbesitz) war. :gaga:

Meine Einwände bzgl. Handhabungssicherheit etc. wurden als irrelevant verworfen. Davon stände nix im Gesetz. Es sei aber davon auszugehen, dass die Waffe die Mindestenergie für Fangschusswaffen erfüllen würde. Dies haben (inoffizielle) Versuche beim LKA Nds leider bestätigt.

FWR und ÖRAG gab's damals noch nicht, und so habe ich mich von dem Teil getrennt.

Ich habe damals übrigens auch den Landesjagdverband eingeschaltet. Dessen Justitiar hat mit unter Hinweis auf das o.a. Urteil klipp und klar von einer Klage abgeraten.

Aber heute sehe ich die Aussichten deutlich verbessert und würde klagen!

Die Begründung würde ich aufbauen auf:

1) Hinweis auf die UVV Jagd (fehlende Sicherung und unzureichende Entlademöglichkeit)

2) Hinweis auf den "vom Bedürfnis umfassten Zweck". Und der unterscheidet eindeutig zwischen Jägern und Sportschützen und deren Bedürfnis.

Noch was: Auch bei mir gab es auf einen mündlichem Antrag hin nur eine mündliche Ablehnung; die schriftliche, rechtsbehelfsfähige und kostenpflichtige gab es erst nach schriftlichem Antrag (Zitat "Wenn Sie denn unbedingt Geld loswerden wollen").

Ich wünsche viel Erfolg :icon14:

Michael

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Gerichtsurteile zählen nur für den jeweiligen Einzelfall. Für andere Fälle können sie lediglich als Anhaltspunkt dienen.

Mein Rat in der Sache:

1. FWR & ÖRAG- Top- RS

2. sowas wie Ablehnungen nur schriftlich geben lassen

3. nach dieser Erfahrung nie allein da auftauchen.

Ich bin übrigens in jeans, Cowboystiefeln und Lederjacke aufm Amt aufgekreuzt. Der SB brauchte lange, um sich an meinen Anblick zu gewöhnen, er wurde von der SGLin dazu verdonnert... :D

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So, heute rief mich der Sachbearbeiter an und meinte , ich solle ihm bescheinigen, dass ich die Sportwaffen nur zum Sportschiessen nutzen würde und könne dann die WBK abholen.

Er liess durch die Blume durchklingen, dass er nur die schwarzen Schafe aussortieren wollte.

Werd ihm den Gesetzestext mitbringen, wo drin steht, dass ich sie auch gar nicht einsetzen darf, und das Thema ist gegessen. Werd mit ihm nochmal höflich reden und hoffe, das hilft , in Zukunft Misstrauen auch bei anderen Waffenbesitzern abzubauen.

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Aber heute sehe ich die Aussichten deutlich verbessert und würde klagen!

Das neue Waffengesetz bringt hier tatsächlich eine Besserstellung. Da Waffen nur noch für den vom Bedürfnis umfaßten Zweck verwendet werden dürfen, hat die Behörde keinerlei Rechtsgrundlage mehr Sport- Sammler- oder geerbte Waffen auf das Grundkontingent anzurechnen.

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Das neue Waffengesetz bringt hier tatsächlich eine Besserstellung. Da Waffen nur noch für den vom Bedürfnis umfaßten Zweck verwendet werden dürfen, hat die Behörde keinerlei Rechtsgrundlage mehr Sport- Sammler- oder geerbte Waffen auf das Grundkontingent anzurechnen.

382915[/snapback]

Was sollt nun z. B. ein Jäger machen der eine Gebrauchswaffe, auf Jagdschein erworben, gelegentlich sportlich einsetzen will?

Karl

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So, heute rief mich der Sachbearbeiter an und meinte , ich solle ihm bescheinigen, dass ich die Sportwaffen nur zum Sportschiessen nutzen würde und könne dann die WBK abholen.

Er liess durch die Blume durchklingen, dass er nur die schwarzen Schafe aussortieren wollte.

Werd ihm den Gesetzestext mitbringen, wo drin steht, dass ich sie auch gar nicht einsetzen darf, und das Thema ist gegessen. Werd mit ihm nochmal höflich reden und hoffe, das hilft , in Zukunft Misstrauen auch bei anderen Waffenbesitzern abzubauen.

382906[/snapback]

na also. :D

ich schätze mal, er hat nun endlich rücksprache gehalten und wurde aufgeklärt.

deinen ansatz (höflich) finde ich richtig, wenn der gute mann dadurch sein gesicht nicht verliert wird er dankbar sein. ;)

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deinen ansatz (höflich) finde ich richtig, wenn der gute mann dadurch sein gesicht nicht verliert wird er dankbar sein. ;)

382934[/snapback]

Dem kann ich nur zustimmen:

Auch wir haben einen neuen SB, den ich wegen eines europäischen Feuerwaffenpasses angerufen hatte.

Er meinte, das könne bis zu 2 Wochen dauern.

Dann bin ich persönlich bei ihm vorbeigefahren und habe ihm erklärt, daß ich mich für das Finale der topwheelgunnertrophy qualifiziert habe und mit neuer Waffe einen Feuerwaffenpass benötige.

Und es wäre toll, wenn sich da was machen liesse ...

Um 18:30 Uhr Anruf des SB, Feuerwaffenpass kann abgeholt werden!!!

Hat der gute Mann extra Überstunden gemacht; auch so etwas gibt es. :appl:

Fazit: Seither ein sehr gutes Verhältnis, keinerlei Schwierigkeiten (Immer Begrüssung und Verabschiedung mit Handschlag, ihr werdet staunen wie euer SB staunt, wenn ihm jemand die Hand zum Gruß entbietet!)

spottie

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Na ganz einfach!

Er leiht sie sich selber aus!

Auch das ist im Gesetz verankert :D

Man muß die Bürokraten mit ihren eigenen Waffen schalgen :bud:

MfG

AWO425

382921[/snapback]

Richtig sozial das WaffG, wenn ich eine neue Waffe haben will, darf ich mit der einen nicht schießen, wenn ich mir keine neue leisten will oder kann, darf ich mir die gleiche Waffe von mir selbst leihen!

Karl

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Oh, das ist ganz einfach... das jagdliche Bedürfnis umfaßt bekanntlich auch jagdsportliches Schießen in den DJV-Disziplinen, stimmts? Ich würde dann einfach "richtige" sportliche Events als erlaubte Trainingsmöglichkeit für jagdsportliche Wettbewerbe mit der auf Jäger-Bedürfnis erworbenen KW nutzen :00000733:

Trooper

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Was sollt nun z. B. ein Jäger machen der eine Gebrauchswaffe, auf Jagdschein erworben, gelegentlich sportlich einsetzen will?

Karl

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Oh, das ist ganz einfach... das jagdliche Bedürfnis umfaßt bekanntlich auch jagdsportliches Schießen in den DJV-Disziplinen, stimmts? Ich würde dann einfach "richtige" sportliche Events als erlaubte Trainingsmöglichkeit für jagdsportliche Wettbewerbe mit der auf Jäger-Bedürfnis erworbenen KW nutzen  :00000733:

Trooper

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Sag doch einfach:

Der Jäger muß, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten, auch mal mit der Waffe üben

Dieses Üben ist natürlich am besten auf einem Schießstand durchzuführen.

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