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IGNORED

FWR: Urteil VG Würzburg vom 10.März 2005


SC

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...

Meines Erachtens kann sich auch ein höheres Gericht nicht ohne weiteres dieser schlüssigen Argumentationskette entziehen. :cool3:

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Doch kann es. :016:

Es gibt nur eine formelle "Qualitätskontrolle". :huh:

Geschrieben

Eins verstehe ich bei dem ganzen Gerichtsurteils-Flip-Flop nicht.

Da wird immer anhand von Kommentaren und Protokollen daran rumgedeutelt was "der Gesetzgeber" denn nun eigentlich wollte.

Warum fragt man die Herren Gesetzgeber nicht einfach? Ist ja noch nicht sooo lange her.

Die werden sich sicher noch daran erinnern können was "damals" ausgehandelt wurde.....

Aber das wäre wohl zu einfach. :00000733:

MfG

Michael

Geschrieben
Beginners Question...

Wenn ich innerhalb der 2/6 Zeit eine Waffe wieder verkaufe, geht dann der Counter auch wieder runter oder ist das ganze System nur ein Volladdierer ?? :huh:

Gruss gun_uni

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Nach dem Gesetz gibt es nur die Addition, keine Subtraktion.

Geschrieben
diese gesetzelage hätte ich zur schulzeit wissen müssen, das hätte einiges erleichtert <_<

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....womit wieder einmal ganz klar bewiesen ist, daß man in der Schule nicht (nur) fürs Leben lernt :021::021: .......

Geschrieben

Ich hab heute mit meinem Amt in München telephoniert. Antwort: Das ist ja wie immer die Sportschützen kommen mit Urteilen und Gesetzestexten und die Verwaltung weis von diesen Sachen überhaupt nix. Sie wollte aber das Urteil und die Quellen haben damit sie bei höherer Stelle nachfragen kann. Die Dame wollte mir dann auch mitteilen wenn sie gesicherte Informationen hat. Also weiter hoffen und schaun wir mal.

Grüße

750 WLA

Geschrieben
Ich hab heute mit meinem Amt in München telephoniert. Antwort: Das ist ja wie immer die Sportschützen kommen mit Urteilen und Gesetzestexten und die Verwaltung weis von diesen Sachen überhaupt nix.

Drum bin ich ja hier bei WO. :chrisgrinst:

Geschrieben
Ich hab heute mit meinem Amt in München telephoniert. Antwort: Das ist ja wie immer die Sportschützen kommen mit Urteilen und Gesetzestexten und die Verwaltung weis von diesen Sachen überhaupt nix.

Welches Amt? LRA, die kennen sich teilweise wirklich nicht aus, oder KVR die dürfen nicht.

Karl

Geschrieben

Welches Amt? LRA, die kennen sich teilweise wirklich nicht aus, oder KVR die dürfen nicht.

Was heist KVR darf nicht???? Das Kreisverwaltungsreferat ist in München die zuständige Behörde für Waffenrechtliche Angelegenheiten. Hab auch mit denen telephoniert.

Grüße

750 WLA

Geschrieben

Moin,

Ich wohne in Niedersachsen und habe heute mit meinem zuständigen Sachbearbeiter zur 2/6 Regelung telefoniert. Wir stehen zur oben genannten Thematik schon seit längerer Zeit in Verbindung.

1. Mein SB war über beide Urteile (Würzburg und Freiburg) informiert.

2. Nach seiner Aussage wird Niedersachsen dem Urteil aus Baden-Württemberg folgen. :angry2:

Gruß

Horsti

Geschrieben

Alle nicht "Bayern" haben schlechtere Karten. Durchführungsbestimmungen zum Waffenrecht sind ja Ländersache. Na ja Würzburg und München sind nun mal das gleiche Bundesland. Aber die werden bestimmt wieder ne tolle Ausrede finden, schaun wir mal.

Grüße

750 WLA

Geschrieben

1. Mein SB war über beide Urteile (Würzburg und Freiburg) informiert.

2. Nach seiner Aussage wird Niedersachsen dem Urteil aus Baden-Württemberg folgen.

Gruß

Horsti

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Wundert Dich das :confused:

Dafür folgt BW dem Urteil aus Niedersachsen bezüglich der Kostenpflicht für die Regelüberprüfung :AZZANGEL: - frei nach dem Motto

"sch.... egal woher es kommt - wenn es nur dafür gut ist, dem Bürger die Macht der Verwaltung zu demonstrieren :P -

und völlig belanglos, woher es kommt, wenn es ihm helfen würde - dann interessiert es nicht :chrisgrinst: "

Mouche - BRD :kotz:

Geschrieben
Alle nicht "Bayern" haben schlechtere Karten. Durchführungsbestimmungen zum Waffenrecht sind ja Ländersache. Na ja Würzburg und München sind nun mal das gleiche Bundesland. Aber die werden bestimmt wieder ne tolle Ausrede finden, schaun wir mal.

Ich bin hier ganz anderer Meinung:

Das Waffengesetz ist Bundesgesetz. Die 2/6 Regelung ist im § 14 Abs.2 (nicht § 14 Abs.4 WaffG) aufgeführt. Demnach haben sich alle Länder an die Würzburger Entscheidung zu orientieren!

Mit den Durchführungsbestimmungen hat das rein gar nichts zu tun.

Natürlich hat eine Einzelfallentscheidung eines Gerichtes keine Normqualität I S eines Gesetzes. In keinem Fall können aber andere Bundesländer diese Entscheidung ignorieren.

Diese Entscheidung zeigt die Richtung an. Ich kann mich ja in einer Auseinandersetzung mit der Finanzbehörde in Bayern auch auf ein Finanzgerichtsurteil aus einem anderen Bundesland berufen. Dies dürfte auch für das WaffG gelten.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

War Freitag auf dem KVR München und es gibt neues zum Thema 2 in 6 Regelung. Es gibt eine Mitteilung der Landesregierung Bayern die besagt das die Regelung 2/6 weiter in Kraft bleibt. Begründung: es gibt unterschiedliche Rechtsprechung (BW und Bayern) zu diesem Thema in Deutschland. Dann drückte sich der Sachbearbeiter noch mystisch aus "da ist was in Arbeit". Mehr wollte er dazu nicht sagen. Bleibt also abzuwarten was die Schreibtischtäter in nächster Zeit vorhaben.

Grüße

750 WLA

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Weiß schon jemand, was im neuen VwV-Entwurf steht?

C.

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Garantiert - nur hat es bis jetzt keiner geschafft , uns das hier auch zugänglich zu machen :rolleyes:

Geschrieben

Dafür mache ich jetzt etwas Anderes zugänglich (nach telefonischer Freigabe durch den Mandanten) :-)

In einem *zweiten* bayerischen Verfahren wegen des Erwerbsstreckungsgebots hat jetzt auch das Verwaltungsgericht München dem Kläger recht gegeben. Die Einschränkung wurde aufgehoben.

Das Urteil ist heute eingetroffen; das Forum Waffenrecht wird es in Kürze auf seiner Website veröffentlichen.

Freue mich :).

Carcano

Geschrieben

Ich hab' ja die ganze Zeit immer ungeduldiger gewartet und gewartet, bis das VG München nun *endlich* auch entscheiden würde, nach dem ersten Würzburger Erfolg... naja, ist gut ausgegangen :-).

Mein (übrigens sehr netter - nur für den Fall, daß er hier mitliest :D) Mandant freut sich natürlich ebenso. Da das Urteil erst heute hier einging, kann es frühestens in einem Monat rechtskräftig werden.

Weitere Fälle sind bei anderen bayerischen Verwaltungsgerichten noch anhängig - und außerhalb Bayerns sowieso.

:bb1:

Carcano

Geschrieben

@carcano

Aus: Südwesten Deutschlands :-)
und außerhalb Bayerns sowieso.

Darf ich mir als Schwabe jetzt auch Hoffnung machen? :pro:

Oder muss ich nach Bayern umziehen? :contra:

Morpheus

Geschrieben
@carcano

Darf ich mir als Schwabe jetzt auch Hoffnung machen?  :pro:

Oder muss ich nach Bayern umziehen? :contra:

Morpheus

355658[/snapback]

Die Außerkraftsetzung der 2/6 Regelung gilt momentan eh nur für die die Gerichtlich dagegen vorgegangen sind und Recht bekommen haben. Das KVR München weist auf ein Schreiben der Bayerischen Landesregierung hin nachdem die 2/6 Regelung weiter in Kraft bleibt bis es eine einheitliche Rechtssprechung gibt. Sachstand 27.05.05.

Bleibt zu hoffen das sich nach der Rechtskräftigkeit dieses Urteils, endlich was tut.

Grüße

750 WLA

Geschrieben

Der Erfolg dürfte sicher sein. Auf Dauer wird es für sanierungsbedürftige Staatshaushalte nicht möglich und sinnvoll sein jede gelbe WBK auf dem Klageweg

in eine gesetzeskonforme Lösung überzuführen.

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