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Micha x

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  1. Delaboriert werden solche Teile seit eh und je als Altmetall verkauft. Das Ding wird von irgendwas abgefeuert...ist also Munition..Delaboriert..Mit den Träger/Abschusseinrichtungen dafür,dürfte es wohl anders aussehen. Tja...blieben genaugenommen nur noch die Eigentumsverhältnisse...das Ding wurde Abgefeuert und sollte offiziell nicht mehr existent sein...Ausgetragen...ansonsten müsste man jede abgeschossene,gefundene Militärhülse dem rechtmässigen Eigentümer zukommen lassen..einstecken wäre damit Fundunterschlagung!! Der Gesetzgeber hat sowas an bestimmte Wertlimits gebunden...alles was einen vorgegebenen Wert übersteigt...war mal 10 DM(früher) musste abgegeben werden....der Schrottwert der TOW schätze ich mal grob auf 2 Euro.... Also...ich wüsste nicht,was dagegen spricht,sich das Ding als Andenken in die Ecke zu stellen...
  2. Ja..da ist doch wieder mal das Wechselsystem dran. Hab gedacht,das es sich mittlerweile rumgesprochen hat wie die Dinger zu handhaben sind....kein Eintrag...fast so frei wie Kippen am Automat. Ist doch schön..ein "Stolperstein" weniger....also werd ich mir selbst keine Knüppel zwischen die Beine werfen und irgendwas eintragen lassen wenn ich nicht muss. Schon aus Prinzip nicht!! Einmal WBK und alles kaufen was das Herz begehrt..ohne unnütze Bürokratie....dafür bin ich. Hab auch ein Führerschein und kauf mir ein Auto was meinem Geschmack entspricht...dadurch verursache ich auch nicht mehr Probleme als wenn ich einen roten Golf vorgeschieben bekäme.... Wenn genügend nicht eingetragene Wechselsysteme im Umlauf sind,kann man sich anschließend dafür einsetzen,das der Munerwerb dafür erleichtert wird..immer in kleinen Schritten voraus..anstatt freiwillig mit unnützer Eintragungsmentalität einen Schritt zurückzuweichen..... Wie gesagt...schon aus Prinzip...selbst wenn mir die WS in der Ecke vergammeln würden..falls ohne Muni.. Micha
  3. LW verkauft natürlich nicht an Privat...das ist richtig....kaufen kann ich die aber bei jedem Büma wenn die Waffe dazu eingetragen ist. Rohlinge bekomm ich auch,wenn eine Waffe im betreffenden Kaliber auf der WBK ist und auch Wechselsysteme....alles ohne Eintragungspflicht,soweit ich Informiert bin......Bearbeiten darf ich sowieso nichts..auch klar.. Ob wohl alle im Irrtum sind,die sowas Verkaufen?? Ich kenne niemand,der mir gesagt hätte,das ich sowas eintragen lassen müsste..."mein"Büma war sogar hoch erfreut,das nach dem neuesten Waff.G. keine Wechselsysteme mehr eingetragen werden müssen... Ja...da haben wir sie wieder....die diffusen Auslegungen im Waff.G.das dringend überarbeitet werden müsste(imho) Micha
  4. Hallo.. Ein "Wechsellauf"könnt ich mir als Teil eines Wechselsystems für eine bestimmte Waffe vorstellen,der ohne Werkzeug eingebaut würde...üblicherweise also eher ein Pistolenlauf.. Das Wechselsystem muss ja auch nicht mehr eingetragen werden!!Das kauft man ja gegen WBK Vorlage im selben oder kleinerem eingetragenen Kaliber wie ne Tüte Obst....nur der Munierwerb mach evtl.Probleme...von daher sollte man das WS vielleicht eintragen lassen...wenns allerdings Kalibergleich ist,kann man sich,s in eine dunkle Ecke legen......taucht ja offiziell nirgendwo auf.. Und wenn ich mein,ich müsste in meinem Revolver einen anderen Lauf reinschrauben lassen ändern sich ja nicht die Eigentumsverhältnisse des herausgeschraubten Laufes...wenn ich mal irgendwann wieder den alten drinhaben möchte,lass ich wieder umbauen.....so aus Laiensicht würd ich meinen...ich leg den rausgeschraubten in den Schrank und Basta..WBK für die Grundwaffe hab ich ja. Bei L.Walther o.ä kauf ich mir ja auch ein Lauf für z.B einen Repetierer.....den bekomm ich,wenn die Grundwaffe dazu eingetragen ist..den kann ich 100 Jahre in die Ecke legen und den irgendwann mal beim Büma wechseln lassen...klar..nachträglicher Beschuss und trallala inklusive... Eintragen in die WBK muss ich den Lauf nicht.....wie auch..so ganz ohne Waffennummer.. Micha
  5. Micha x

    GROSSkaliber!

    Hallo... Kaliber 4 und 10 wird übrigens auch im Bergbau eingesetzt. Die Dinger haben die übliche Form der Schrotpatrone,jedoch mit einem zylindrischem HM-Geschoss...auch diese würden exakt saubere Löcher stanzen.....eingesetzt werden die um diverse Überhänge und Gefahrenzonen zu beseitigen,wo man nicht gefahrlos drankommt. Die Abschussvorrichtungen dafür Arbeiten übrigens Vollautomatisch und unterliegen irgendwie nicht dem Waff.G. Auch sollen die Teile beim Stahlgießen Verwendung finden um angebackene Stahlreste aus irgendwelchen Gussvorrichtungen,Tiegeln zu entfernen... Ein Bekannter mit (WBK Rot) hatte mal versucht so,n Ding käuflich zu erwerben....allerdings wollte ihm keiner das Ding verhökern,weil selbst den Vertreibern diese Dinger suspekt waren....aber Munition dafür hat er bekommen,die ich mir selbstverständlich Interessiert angesehen habe...allerdings würd ich mich nicht trauen,die in der Flinte zu packen.....irgendwas bis 18000 Joule wurd da ausgerufen..das war abschreckend genug..allerdings weiss ich nicht mehr für welches Kaliber und Muni-Sorte die Werte galten... Wollts auch nur mal als Anekdote einbringen... Gruß,Micha
  6. Hallo... Bei Rohlingen bewegt man sich in einer "Grauzone"...einerseits ruft der Gesetzgeber dafür die EWB-Pflicht aus und erklärt dabei auch recht sinnig,was man unter Rohlingen und Laufabschnitte zu verstehen hat......andererseits lässt man diverse "Hintertürchen" offen stehen wodurch solche "Rohlinge" ohne EWB verkauft werden dürfen.......find ich nämlich den "Rohling"dermaßen hübsch,das ich mir den zu "Dekozwecken"an die Wand hänge,ist das "Kunst"und kein "pöser Rohling"mehr...siehe auch das ganze Deko-Gerümpel usw.welches auf Egun verhökert wird......für mich haben solche Dinger allesamt Laufreste....naja..egal.....Rechtsunsicherheit wie eh und je....derweil werden solche Rohlinge mit und ohne WBK verkauft. Da der Gesetzgeber aber immer den unmündigen Bürger im Hinterkopf hat und mittlerweile ja auch den "Affenschein"für SSW erfand,Wunder ich mich über garnichts mehr in "unserem"Waff.G. Jedenfalls..egal was man tut...irgendwie ist,s immer verkehrt...Auslegungssache halt. Ein befreundeter Anwalt hat mal zu mir gesagt,man kann die Gesetzbücher entweder von vorne oder von hinten durchblättern und erhält immer 2 unterschiedliche Ergebnisse..so wie man,s gerade braucht...der Rest ist dann Auslegungssache von dem Richter wo du vorgezerrt wirst.....also soll man immer schön Ausschau nach einem Anwalt halten,der mit betreffendem Richter ab und an ein Gläschen kippt.. Micha
  7. Versuchen wir,s nochmal... Also..man soll nicht an SSW "rumfrisieren" oder versuchen,irgendwelche Teile zu durchschiessen...diese "Spielereien"sind allesamt Gefährlich und hier gibt dir Niemand einen Tip für sowas,weil keiner dran Schuld sein möchte,das irgendjemanden was passiert... Wenn das beachtet wird,gibts auch vernünftige Antworten... Ansonsten...wohl kaum..."Basteleien"an sowas ist illegal..und keiner wird sich hier daran die Finger Verbrennen.. macht dir vielleicht auch kein Spaß ohne rumbastelei..ist hier aber so.. Gruß,Micha
  8. Nun..da ICH ja schon deine.....:Micha x = 89,97412% Verwarnung !!! Kassiert habe....müsste der Thread ja eigentlich bleiben...... Ach ja...der gute "Michi X" opfert sich für euch auf..
  9. Mein Lieblingsthread.....
  10. Nöö... Natürlich nicht....wir sind n Kollektiv von Scherzkeksen Genauso das BKA und SEK...musst du alles ganz locker sehen.. Micha
  11. Genau..den Grießheimer bekommst du nur mit Sondergenehmigung...wer danach fragt,macht sich schon Verdächtig...ausserdem war das der Verkehrte....weil der ja den Drall verzieht...du brauchst den anderen.. Du brauchst den "Breitenbacher"..wahlweise rechts oder linksdrall...je nach Waffe....
  12. Und?? Schicken sie dir jetzt den Schlüssel?? Gruß,Micha
  13. Nimm ne scharfkantige SSW...die stanzt dann saubere Löcher in die "Wurf"Scheibe.. Micha
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