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WaffVwV


Nitro

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Sorry, ich verfüge nicht über das Programm ADOBE pdf-writer.

312030[/snapback]

Hallo CM,

nur mal so nebenbei: http://www.cutepdf.com/products/cutepdf/

CutePDF Writer (formerly CutePDF Printer) is the free PDF creation software.

Mit dem kostenfreien Programm kannst Du einfach eine Datei "ausdrucken" und Du bekommst eine PDF-Datei - auch ohne den kostenpflichtigen Adobe... :D

ok, ok, hat nicht alzu viel mit Waffen zu tun - hat ein Imbusschlüssel auch nicht - trotzdem ist er machmal bei meiner LesBaer oder bei meiner GSP unersätzlich. :chrisgrinst:

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Also ICH kanns machen.

Ich hab ein Programm Adobe Acrobat Elements (NICHT NUR READER) und das kann das.

Ich biete an es umzuwandeln und dann WO zur Verfügung zu stellen.

SELBST hochladen ect. tu ich nicht da ich über das Copyright im Zweifel bin.

WO hat meine Mailadresse und wenn ihr mir es schickt ist es in 10 Minuten als PDF zurück.

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:blink:

So,

damit es hier nicht auch noch heisst:

"...der CM ist zu blöd 'ne *.pdf-Datei zu erstellen!" :gaga:

und dank der hervorragenden technischen Unterstützung von Ballerkalle jetzt und hier für alle der Entwurf zum selbst lesen.

Mit informativen Grüssen,

CM :)

312083[/snapback]

Öööööööhhh?

Eben war der Link noch da, dann hat's mich rausgeschmissen und nu' isser weg. :confused:

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So,

damit es hier nicht auch noch heisst:

"...der CM ist zu blöd 'ne *.pdf-Datei zu erstellen!" :gaga:

und dank der hervorragenden technischen Unterstützung von Ballerkalle jetzt und hier für alle der Entwurf zum selbst lesen.

Mit informativen Grüssen,

CM :)

312083[/snapback]

Hi CM, die pdf-Datei magst Du ja erstellt haben, aber das mit dem Link ?!? :huh:

Bitte nochmal.

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:confused:

CM

312097[/snapback]

Hi CM,

die "Anlage" war vorhin wirklich nicht zu sehen. :rolleyes:

Hoffe es klappt noch mit der Umsetzung aller Seiten.

Viel Glück :icon14:

Hatte selbst mal so ein Problem mit einem *.doc-File,

war damals irgend ein Steuerzeichen mit dem der PDF-Writer

nicht klar kam.

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@SC: Danke :icon14:

@CM: habe eben bemerkt das im Dateinamen Deines PDF-Files ein [1] auftaucht

"Entwurf_WaffVwV_vom_25[1].01.2005.pdf", hat Dein PDF-Writer evt. mehrere PDF-Files ( [1], [2], [3] ) erzeugt? :)

Das Pdf-File von SC enthält alle Seiten, werde es ausdrucken und dann gaaaaanz

vorsichtig mit dem Lesen beginnen.

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Das Beste steht in Paragraf 36 Aufbewahrung von Waffen und Munition

unter Punkt 36.2

…..Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeugs (Einnahme des Mittagsessen, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, ………..

Schüsseltreiben!!

Ich habe 5 Minuten überlegt um zu kapieren was die eigentlich wollen. Ich habe noch nie so einen geilen Begriff gehört, wenn jemand aufs Klo muss.

Wenn ich das nächste mal mit der Frau unterwegs bin, muss ich unbedingt mal sagen:“ Lass uns mal auf den Parkplatz fahren, ich habe Schüsseltreiben!“

:021:

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Das Beste steht in Paragraf 36 Aufbewahrung von Waffen und Munition

unter Punkt 36.2

…..Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeugs (Einnahme des Mittagsessen, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, ………..

Schüsseltreiben!!

Ich habe 5 Minuten überlegt um zu kapieren was die eigentlich wollen. Ich habe noch nie so einen geilen Begriff gehört, wenn jemand aufs Klo muss.

Wenn ich das nächste mal mit der Frau unterwegs bin, muss ich unbedingt mal sagen:“ Lass uns mal auf den Parkplatz fahren, ich habe Schüsseltreiben!“

:021:

312133[/snapback]

Hi,

das hat nix mit "aufs Klo" zu tun. Kommt aus der Jägersprache. Die Kollegen unter uns die diesem Hobby nachgehen, gehen nach der Jagd gern mal etwas essen und besonders gerne trinken. Das nennt man dann Schüsseltreiben.

(Hoffe mich da korrekt erinnert zu haben :D )

Gruss

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Hi,

das hat nix mit "aufs Klo" zu tun. Kommt aus der Jägersprache. Die Kollegen unter uns die diesem Hobby nachgehen, gehen nach der Jagd gern mal etwas essen und besonders gerne trinken. Das nennt man dann Schüsseltreiben.

(Hoffe mich da korrekt erinnert zu haben  :D )

Gruss

312135[/snapback]

Oh, dann sorry für meine Fehlinterpretation.

Man sollte dann aber der WaffVwV wenigstens einen Index mit der Erklärung aller Fremdwörter im Text anhängen! Damit auch so ein Noob wie ich weiß was gemeint ist!

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Oh, dann sorry für meine Fehlinterpretation.

Man sollte dann aber der WaffVwV wenigstens einen Index mit der Erklärung aller Fremdwörter im Text anhängen! Damit auch so ein Noob wie ich weiß was gemeint ist!

312151[/snapback]

Damit sie noooooch länger wird.

Die Verordnung ist doch für die Verwaltung. DIE wissen (wie ein "Ländler" auch) was ein Schüsseltreiben ist. Ansonsten brauchts auch noch eine Anpassung an den Dialekt. Bei uns heisst das nämlich "Kesseltreiben". :o

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Ja, DAS Wort kenne ich auch!

312170[/snapback]

Siehste :021:

Das liegt daran: In Bayern und einigen anderen Bundesländern geht man noch GEMEINSAM zur Jagd und hat noch Sinn für Zusammengehörigkeit. Anschliessend wird dann ein ganzer KESSEL voller Essen hingestellt und jeder haut sich seinen Bauch voll.

Die Berliner, Politiker und Verwaltungsbeamte sind einsame Leute. Mit denen will keiner zum Essen gehen und deshalb reicht da eine SCHÜSSEL.

:rolleyes:

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Besonders praxisnah finde ich die jetzt , fast zwei Jahre nach dem Inkraft-Treten des Gesetzes , angedachte Regelung , daß Leute, die nur ein KK Gewehr haben, dafür nicht extra einen klassifizierten Waffenschrank brauchen :gaga:

Ich kenne genügend Leute, die ihr KK verkauft, verschenkt oder sich dafür tatsächlich einen A Schrank gekauft haben, der den Wert der Waffe übersteigt - um dann vielleicht Ende 2005 /Anfang 2006 (wenn halt die Endfassung des Werkes vorliegen wird) zu erfahren : "Ähem SIE in IHREM Fall hätten eigentlich nicht :P

Würde mir da irgendwie von Amts wegen vera...... vorkommen :016:

Mouche

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1 x Originaltext zu § 14 , dazu die "Alternativen NRW  und BY ".

312153[/snapback]

Dem kann ich mich nur anschließen. Im ersten (allgemeinen) Text des §14 wird m.E. wieder nicht absolut eindeutig klar, was jetzt mit der 2/6 Regelung ist. Der NRW Ansatz ist Müll... :gaga: Der Bayerische Ansatz durchaus brauchbar und praxisnah. :icon14:

Und natürlich § 1.1 :angry2:

Gruß Stefan

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Bemerkenswert auch die Ausführungen zu § 12 (Ausnahmen von den Erlaubnispflichten) unter 12.1.1.1:

"...Nicht gestattet ist jedoch der bedürfnisfremde (im Sinne von das Bedürfnis wechselnde oder verändernde) Umgang (etwa die Tätigkeit als "Türsteher" in einer Diskothek durch einen Sportschützen mit seiner Sportwaffe)...."

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