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IGNORED

Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...


Dobermann

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Hallo DEMES,

jetzt würde mich (und sicher viele andere auch) aber schon noch eine Äußerung des BdMP-Bundessportleiters zu der hier genannten neuen Praxis des BdMP zur Bedürfnisbescheinigung interessieren (Äußerung Colt v. 30.12.04; Zitat):

"Aus relativ sicherer Informationsquelle habe ich gehört, daß eine äußerst genaue Begründung für die Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung (über den Regelbedarf hinaus) durch den Schützen zu erfogen hat. Demnach würde es nicht reichen, wenn wie früher die Schützen angegeben haben, daß diese eine neue Disziplin schießen möchten und hierzu eine entsprechende Waffe benötigen weil keine in Besitz befindlich ist. Jetzt soll angeblich ein regelrechter Aufsatz vom Schützen gefordert werden, in welchem er seinen gesammten Waffenbestand offen legt, seine schießsportliche Tätigkeiten (auch in anderen

Verbänden) offenlegt und genauestens begründet wieso, weshalb und warum. Dieses fordert eigentlich nicht mal die Behörde in dieser Form. Die Möglichkeit für Schützen an dieser Hürde zu scheitern ist sehr groß, da diese auf das Wohlwollen von Personen angewiesen sind, welche in der Verbandsstrucktur weiter oben angesiedelt sind."

Wenn dies tatsächlich künftig so gehandhabt werden soll: welche "Begründungsargumentation" wird denn da vom Mitglied erwartet ?

Gruß,

karlyman

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@ DEMES

Der Verband hat nach dem WaffG ein Bedürfnis für eine Waffe der vier Gruppen (Einzelladerlangwaffe, Repetierer, Perkussionsrevolver, einschüssige Faustfeuerwaffe) zu bescheinigen. Die Erlaubnis gilt danach für den Erwerb von Waffen aller vier Gruppen, unabhängig davon, ob der Verband hierfür Disziplinen anbietet oder nicht! So ist es der erklärte Wille des Gesetzgebers (siehe u.a. FWR)!

Durch die vom Präsidium des BDMP vorgenommene Einschränkung und durch das Vorpreschen des Präsidiums ohne Absprache mit den anderen Verbänden (siehe hierzu J. Streitberger im Editorial der FWR news 3/4 2004!) ist den Mitgliedern und auch allen anderen Sportschützen in Deutschland schwerer Schaden zugefügt worden!

Den Ausführungen Joachim Streitbergers ist m.E. nichts mehr hinzuzufügen.

MarkSix

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@ DEMES

Der Verband hat nach dem WaffG ein Bedürfnis für eine Waffe der vier Gruppen (Einzelladerlangwaffe, Repetierer, Perkussionsrevolver, einschüssige Faustfeuerwaffe) zu bescheinigen.  Die Erlaubnis gilt danach für den Erwerb von Waffen aller vier Gruppen, unabhängig davon, ob der Verband hierfür Disziplinen anbietet oder nicht! So ist es der erklärte Wille des Gesetzgebers (siehe u.a. FWR)!

Durch die vom Präsidium des BDMP vorgenommene Einschränkung und durch das Vorpreschen des Präsidiums ohne Absprache mit den anderen Verbänden (siehe hierzu J. Streitberger im Editorial der FWR news 3/4 2004!) ist den Mitgliedern und auch allen anderen Sportschützen in Deutschland schwerer Schaden zugefügt worden!

Den Ausführungen Joachim Streitbergers ist m.E. nichts mehr hinzuzufügen.

MarkSix

302070[/snapback]

Vielleicht hat sich der BDMP bzw. sein sauberes Präsidium bisher noch keine Gedanken über den möglichen Hintergrund einer solchen doch ungewohnt freizügigen Regelung gemacht (oder vielleicht doch, was mir noch mehr zu denken gäbe):

Durch diese Regelung ist es erklärten und bestätigten Sportschützen(!) nämlich möglich, auch einmal über den Tellerrand hinauszuschauen und Disziplinen eines anderen Verbandes auszuprobieren...

Dass die Regelung der Sportschützen-WBK dabei auf die nicht delikts-relevanten Waffen beschränkt wurde, ist das Zugeständnis des Gesetzgebers an die erhöhte Sensibilität der übrigen Bevölkerung, was Waffen anbelangt.

Ich halte die neue Gelbe für das gelungenste Detail des ganzen neuen WaffG. Dass es mit der Eindeutigkeit der Formulierung noch hapert, liegt an solchen Pfeiffen, wie sie z.B. in NRW sitzen (und eben leider zur selben Partei gehören, wie der Gesetzgeber und neuerdings auch noch Schützenhilfe vom BDMP bekommen).

Zu letzterem möchte ich hier explizit mein vollkommenes Unverständnis ausdrücken. Ich kann mich da noch an einen Artikel in VISIER erinnern, in dem es um die Wahl eines neuen Präsidenten beim BDMP ging. Was mir davon im Gedächtnis geblieben ist, ist die Aussage, dass der alte und neue Präsi wohl eigentlich nicht mehr kandidieren wollte, mangels eines Alternativvorschlags dann aber doch nochmal angetreten ist und wiedergewählt wurde.

Leute, ich kann mir jetzt nur vorstellen, dass dies eine sehr beschwichtigende, um nicht zu sagen schönfärberische Formulierung war. Wenn es so gewesen sein sollte, dann kann man dem BDMP und seinen wahlberechtigten Mitgliedern wirklich nicht helfen. Ich vermute allerdings, dass es ganz anders war und der ganze Verband am besten an die Wand gefahren wird, um ihn aufzulösen und dann mit neuen Kräften neu zu gründen.

Also so etwas gibts ja wohl überhaupt nicht...

Gruß, Ronald

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Ich vermute allerdings, dass es ganz anders war und der ganze Verband am besten an die Wand gefahren wird, um ihn aufzulösen und dann mit neuen Kräften neu zu gründen.

Also so etwas gibts ja wohl überhaupt nicht...

Gruß, Ronald

302086[/snapback]

:icon14::icon14::icon14:

von grund neu anfangen, mit einer vollkommen neuen satzung, eigenständigen ländern, und einem prüforgan dem man vertrauen kann.

dobermann

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Hallo Karlyman,

fragen Sie die "relativ sichere Informationsquelle" wo dieser Quark herkommt. Ich kenne ihn nicht.

Gruss Demes

302049[/snapback]

Die Frage bezieht sich darauf, warum ein Formblatt mit einer DIN A 4 Seite Umfang, für die Bedürfnisbescheinigung, eines LV vom Präsidium "verboten" wurde um es gegen einen 7 seitigen Antrag auszutauschen, der übrigens juristisch äußerst fehlerhaft ist und nicht einmal den Unterzeichner darauf hinweisst, das seine Daten zum Zwecke der Verabeitung bla bla bla.... gespeichert werden.

Also ich denke mir das meint Karlyman. Wenn nicht sorry, falsche Interpretation.

Gruß

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@dobermann:

vielleicht ist das ja 'ne blöde frage: gibt es denn genug bereitwillige kandidaten, die nicht nur willens sondern auch fähig sind, den bdmp für die mitglieder und den schießsport zu leiten?

wünschen würde ich es allen jetzigen und zukünftigen mitgliedern jedenfalls!

gruß

s+r

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Ich kann mich da noch an einen Artikel in VISIER erinnern, in dem es um die Wahl eines neuen Präsidenten beim BDMP ging. Was mir davon im Gedächtnis geblieben ist, ist die Aussage, dass der alte und neue Präsi wohl eigentlich nicht mehr kandidieren wollte, mangels eines Alternativvorschlags dann aber doch nochmal angetreten ist und wiedergewählt wurde.

:021::021::021::021::021:

Das ist ja wohl meilenweit von der Wahrheit entfernt. Es gab ja einen Gegenkandidaten und der wollte meines Wissenstandes dem alten Präsi. einen ehrenvollen Rückzug ermöglichen und ist dann von diesem durch erneute Kandidatur und mit Bussen rangekarten Stimmvieh ausgebremmst worden. Soviel zu demokratischen Wahl. Solange weiterhin Wahlen in .......... stattfinden wird immer der Heimvorteil dort auch konsequent genutzt werden. Ihr solltet Euch mal mit Leuten unterhalten die bei der letzten Wahl anwesend waren. Es kann nätürlich auch ein rein subjektiver Eindruck sein :AZZANGEL: .

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Ihr solltet Euch mal mit Leuten unterhalten die bei der letzten Wahl anwesend waren. Es kann nätürlich auch ein rein subjektiver Eindruck sein  :AZZANGEL: .

302139[/snapback]

Du bist nicht der einzige mit diesem subjektiven Eindruck. Aber fragt doch mal unseren lieben Präsi, warum er seinerseits zurück getreten ist (ja ja Familiäre - und Gesundheitliche Gründe.....Gelächter!) um dann später wieder aus der Versenkung aufzutauchen. Da eine ehrliche Antwort wohl nicht zu erwarten ist, können wir es auch gleich lassen. 2006 sind neue Wahlen, schauen wir mal, ob dieser Verband eine ehrliche Wahl zu Stande bekommt und vor allem ob es Kandidaten gibt die es mal wirklich schaffen das zu sein, was andere sein wollen.

Ich gebs auf. Gott sei Dank gibt es noch Alternativen .

Gruß

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Ich bin der letzte, der diesen präsidialen Unsinn noch verteidigen wollte (hab meine Meinung ja schon vorne im Thread geäußert).

Nur sollte man bei allen Seitenarmen, Verzweigungen und Nebenaspekten hier auch berücksichtigen, daß auch ein BDMP-Präsident wie jeder andere Mensch familiäre und gesundheitliche Gründe haben kann, die zeitlich begrenzt sind: Zum Zeitpunkt der Wahl ging's eben nicht, später hat sich die Situation offenbar wieder gebessert. Muß nicht stimmen, kann aber sein und darf auch sein.

(oder sollte allen damals abstimmenden Delegierten dieser sonst seltsame Stimmungsumschwung entgangen sein :unsure: )

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@dobermann:

vielleicht ist das ja 'ne blöde frage: gibt es denn genug bereitwillige kandidaten, die nicht nur willens sondern auch fähig sind, den bdmp für die mitglieder und den schießsport zu leiten?

gruß

s+r

302137[/snapback]

:confused: das kann ich dir auch nicht sagen, ist in der tat ein problem, habe mich ja auch schon mal verleiten lassen für den falschen zu stimmen :pissed:

ich bin der meinung das sich erst einmal die verbandstruktur ändern muß, und das in allen punkten. wenn der bdmp bestand haben will, und er mit den beiden anderen großen in einem satz genannt zu werden, dann benötigt der bdmp eine andere struktur. wie beim dsb und bds. dies ist beim kommenden bundesdelegiertentag umzusetzen.

wer hat lust sich hin und wieder mal zu treffen, ich bin dabei

machen wir uns gedanken :icon14:

gruß dobermann

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Ein Bedürfnis für Einzellader-Kurzwaffen kann vom BDMP nicht bescheinigt werden, da die erteilte Erlaubnis gemäß § 14 (4) WaffG nur für Sportschützen gemäß § 14 (2), hier auch Ziffer 2, gilt, und die Sportordnung eine Disziplin für die eine solche Waffe erforderlich ist, nicht enthält. Dies hatte Dir der Präsident bereits per e-mail verständlich mitgeteilt.

Detlef Mesletzky

Bundessportleiter im BDMP e.V.

301938[/snapback]

Absoluter Quatsch!!

Das ist die Auslegung einiger weniger beratungsresistenter Personen, welche gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers und entgegen jeglicher Absprachen mit anderen Verbänden nach vorn preschen und der Sache der Sportschützen schweren Schaden zufügen!

Hier noch ein Zitat des FWR:

Im Entwurf des Waffengesetzes war unter § 14 Abs. 3 (dem späteren Abs. 4) vorgesehen: „(3) Sportschützen wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2 und Satz 3 berechtigt.“ Der fett gedruckte Satzteil wurde in den Beschlußempfehlungen des Innenausschusses (denen im späteren Gesetzgebungsverfahren entsprochen wurde) ausdrücklich ersatzlos gestrichen! In der Begründung hierzu wird ausgeführt: „Die Streichung der Wörter „unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2 und 3“ sowie der Wörter „unter Vorlage einer Bescheinigung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2“ enthebt die Waffenbehörde beim Vorgang der Eintragung der (bereits auf „gelber WBK“ erworbenen) Waffen der Prüfung der in Absatz 1 Satz 2 und 3 (Hervorhebung vom Verfasser) statuierten spezifischen Bedürfnisvoraussetzungen für Schießsportler; demgemäß wird auf die Vorlage einer Bescheinigung der Sportordnungskonformität der auf „gelber WBK“ erworbenen Waffen, in erster Linie zur Entlastung der Schießsportverbände, die diese Bescheinigungen auszustellen hätten, verzichtet“. Diese Begründung ist eindeutig und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Die darin liegende „Bevorzugung“ ist angesichts der Tatsache, dass sie ausschließlich den Mitgliedern anerkannter Schießsportverbände zugestanden wird, auch sachgerecht.

Soweit das Zitat.

Damit hat der Gesetzgeber doch wohl ausdrücklich seinen Willen geäußert oder nicht?

Und dann kommen da einige.... (mir fehlen die Worte) daher und meinen es mal wieder besser zu wissen!

Ich bin stinksauer! :016:

Harlekin

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Außerdem irrt der Herr "Bundessportleiter" hier auch in der Sache:

z.B. Disziplin Dienstpistole 2 (DP 2):

Sportordnung des BDMP

C.4.1 Dienstpistole 2 (DP 2)

"Alle serienmäßig hergestellten automatischen Pistolen mit und ohne technische Veränderungen, welche auf der Basis einer Dienstpistole aufgebaut sind, sind zugelassen. "

Hier steht nichts von "mehrschüssig"!

Wer will mir hier untersagen, z.B. mit einer Mod. 1911 mit blockiertem Magazinschacht anzutreten? Bei den Langwaffendisziplinen ist das eh normal?

MarkSix

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Außerdem irrt der Herr "Bundessportleiter" hier auch in der Sache:

z.B. Disziplin Dienstpistole 2 (DP 2):

Sportordnung des BDMP

C.4.1  Dienstpistole 2   (DP 2)

"Alle serienmäßig hergestellten automatischen Pistolen mit und ohne technische Veränderungen, welche auf der Basis einer Dienstpistole aufgebaut sind, sind zugelassen. "

Hier steht nichts von "mehrschüssig"!

Wer will mir hier untersagen, z.B. mit einer Mod. 1911 mit blockiertem  Magazinschacht anzutreten?  Bei den Langwaffendisziplinen ist das eh normal?

MarkSix

...ja, nee, is' klar jetz' ehj...

Is schon ärgerlich, wenn der geistige Horizont nur bis zur 3. Zeile reicht.

Und so geht's unter Ziff. C.4.1 weiter:

Als technische Veränderungen (Verbesserungen gegenüber der DP 1) sind nur die unter C.4.1 a. – c. aufgeführten Merkmale zugelassen.

Abweichend davon sind folgende Pistolen in dieser Disziplin zugelassen:

Colt "Gold-Cup"

SIG "210-6"

a. Visierung

verstellbar, Mikrometervisierung ist zulässig.

b. Abzug

1360 p, Triggerstopp ist zulässig

c. Griffschalen

Griffschalen dürfen durch verbesserte ersetzt werden (Hartgummi, Holz),

um die Handlage und Griffigkeit zu erhöhen bzw. das Rutschen zu

vermeiden. Orthopädische Griffschalen, Handballenauflagen, Umwicklungen

und Überzüge sind nicht zulässig.

Da steht nichts von Abändern auf einschüssig!

Aber is' ja auch schön und macht gute Stimmung, ne?

Unvollständige Zitate, Halbwahrheiten, so genannte "... Informationen aus relativ sicherer Quelle..., Wichtigtuer, die nicht mal in der Lage sind, 5 einfache Sätze aus dem Gesetz richtig zu lesen oder zu zitieren, und, und, und...

...dann noch die Frage, warum sich von den "Verbandsoberen" niemand zur Sache meldet!

Auf völlig sachfremde Polemik kann man nicht mit sachlichen Diskussionsbeiträgen antworten, die will hier nämlich gar keiner hören. So einfach ist das. Da kann man als vernünftig denkender Leser nur das einzig Richtige tun: abschalten.

CM

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...ja, nee, is' klar jetz' ehj...

Is schon ärgerlich, wenn der geistige Horizont nur bis zur 3. Zeile reicht.

oder wenn der zuständige vp nicht weis das alsfeld auch für .50 bmg zugelassen ist

aber nur bis 15.000 joule..... :icon13:

...dann noch die Frage, warum sich von der "Verbandsoberen" niemand zur Sache meldet!

zur sache hat sich auch noch keiner gemeldet :confused: wie denn auch, was soll den gesagt werden, steht doch alles in der vo

Auf völlig sachfremde Polemik kann man nicht mit sachlichen Diskussionsbeiträgen antworten, die will hier nämlich gar keiner hören. So einfach ist das. Da kann man nur das einzig Richtige tun: abschalten.

was hat den " ...ja, nee, is klar " :gaga: mit einer sachlichen diskussion zu tun ?

hier wird nichts mehr abgeschaltet, die zeiten sind vorbei. die realität hat alle eingeholt, das zwar spät, aber nicht zu spät.

dobermann

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Und um dem noch einen draufzusetzen erfolgt unter Punkt C.3.3 der Hinweis:

"Die Munition darf nur so schwach laboriert sein, dass die Selbstladefunktion bei den Pistolen erhalten bleibt.

Welche Selbstladefunktion bei einer Einzelladerpistole???? :021:

Es ist ziemlich unglücklich, ohne Abstimmung mit anderen Verbänden derart vorzupreschen. Aus meiner Sicht ein klassisches Eigentor. :pissed:

Wenn auch möglicherweise hier ein Hühnchen zwischen BDMP und FWR gerupft werden soll! Gab es da nicht mal was?! :confused: Möglicherweise auch von einigen Ex-Mitgliedern. Es liest sich zumindest so. Da wird gerne eine Mücke zum Elefanten gemacht.

Auch wenn es mir der derzeitige Präsident in Amtsführung und als Mensch ziemlich unsympathisch ist, finde ich den Ton gegenüber den Präsidiumsmitgliedern, die sich trauen sich hier zu äussern, reichlich unfair.

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@ cartridgemaster

Oh, da fühlt sich wohl einer getroffen, oder warum diese Anpöbelei?

Ich frage mich, wie weit der geistige Horizont derjenigen reicht, die um ihr eigenes Süppchen zu kochen, die Rechte aller Sportschützen aufs Spiel setzen! :mad1:

Und jetzt versuchs mal mit nachdenken...

MarkSix

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Das Wunder der Kommunikation...

Bitte - entspannt Euch alle mal wieder ein wenig.

Das Thema ist brisant und auch wichtig. Deswegen

sollte auch der Umgang miteinander entsprechend

"würdig" sein - dann besteht vielleicht auch die

Möglichkeit, das etwas erreicht wird.

Amen ...und Grüße vom

wecker :rolleyes:

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@ Hawkeye

C.3.3 bzw. C.4.3 beziehen sich ausschließlich auf die Munition! Bei einer Selbstladepistole mit blockiertem Magazinschacht würde aber die Repetierfunktion erhalten bleiben und die leere Hülse wird nach dem Schuß ausgeworfen. Wo ist hier ein Widerspruch zur Sportordnung?

@ cartridgemaster

C.4.1 a) - c) bezieht sich auf technische Veränderungen die EINE VERBESSERUNG GEGENÜBER DER DP 1 darstellen.

Eine Abänderung auf Einzelschuß ist jedoch keine Verbesserung gegenüber der DP 1, wie es z.B. eine verstellbare Visierung wäre, und wird daher von C.4.1 a) - c) garnicht erfaßt.

Auslegungssache? Vielleicht!

MarkSix

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"Alle serienmäßig hergestellten automatischen Pistolen mit und ohne technische Veränderungen, welche auf der Basis einer Dienstpistole aufgebaut sind, sind zugelassen. "

Hier steht nichts von "mehrschüssig"!

Wer will mir hier untersagen, z.B. mit einer Mod. 1911 mit blockiertem  Magazinschacht anzutreten?  Bei den Langwaffendisziplinen ist das eh normal?

MarkSix

302335[/snapback]

Mark Six,

ergibt sich das "mehrschüssig" nicht aus der "automatischen" Pistole?

Karl

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dann besteht vielleicht auch die

Möglichkeit, das etwas erreicht wird.

302430[/snapback]

Aber leider nicht bei diesem amtierenden Präsidium. Es geht nicht darum die Sportordnung bis auf das letzte aufzudrößeln, da muss man immer zu Gute halten, das dies vielleicht noch nicht berücksichtigt worden ist.

Es geht um die Art und Weise wie hier wohlweisslich anderst Wissend vorgegangen wird, und vorpreschend ohne Sinn und Verstand an das BMI herangetreten wurde. Das ist keine BDMP interne Sache mehr.

Dies könnte alle Sportschützen letztendlich betreffen. Und diese Art und Weise hat einer zu vertreten, und da gibt es für mich keine Entschuldigung mehr.

Da die Diskussion nun aber leider nichts mehr bringen wird auser Polemik und Diffamierungen, werde ich diese nun für mich beenden.

Gruß :gaga::angry2:

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@ Hawkeye

C.3.3 bzw. C.4.3 beziehen sich ausschließlich auf die Munition! Bei einer Selbstladepistole mit blockiertem Magazinschacht würde aber die Repetierfunktion erhalten bleiben und die leere Hülse wird nach dem Schuß ausgeworfen. Wo ist hier ein Widerspruch zur Sportordnung?

Ganz einfach: Eine Repetierfunktion setzt das Zuführen einer neuen Patrone voraus.

Wer schon mal versucht hat Schlappladungen für seine Pistole zu laborieren, dürfte in den meisten Fällen festgestellt haben, dass das Auswerfen der Hülse nicht automatisch die Zuführung der neuen Patrone anzeigt.

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Hallo Hawkeye,

ganz richtig! Denn weiter steht in C.4.3 der Sportordnung des BDMP e.V. zu lesen:

Hinweis: Die Munition darf nur so schwach laboriert sein, dass die Selbstladefunktion der Pistole erhalten bleibt! :gaga:

Das heißt: wenn man weiß was Laden einer Waffe bedeutet und das setze ich bei allen hier im Forum voraus :chrisgrinst: , dann bedeutet "Selbstladefunktion" für mich, dass sich die Waffe selbstständig läd und das geht nur, wenn weitere Patronen für diesen Vorgang zur Verfügung stehen :021: .

Das was mir nicht zusagt sind die: Zitat: "Automatische Pistolen" . :o Diese sind in diesem unserem Lande verboten (zumindest für uns Schützen).

Ich habe den Bundessportleiter auf diesem Umstand hingewiesen und hier wird sicher bald eine andere Formulierung gewählt.

Gruß Peter

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