Haaaaaaalllllo JürgenG,
hallo Herr Gundrum,
ich habe, nach gewollter Abstinenz, tatsächlich heute in diesen thread reingeschaut.
´ne Menge Unsinn gelesen.
Will aber mal auf Deine Anfrage, warum eigentlich die indirekte Fragestellung?, kurz eingehen.
Wie sicherlich bekannt ist, baut sich das Neue Waffengesetz auf dem Bedürfnisprinzip auf.
Wer als Mitglied im BDMP e.V. für sportliche Zwecke
- eine Einzellader-Langwaffe mit glattem oder gezogenem Lauf benötigt, und die gesetzlichen Voraussetzung erfüllt, bekommt dieses Bedürfnis bescheinigt,
- wer eine Repetier-Langwaffe mit gezogenem Lauf benötigt, und die gesetzlichen Voraussetzung erfüllt, bekommt dieses Bedürfnis bescheinigt,
- wer eine mehrschüssige Perkussionswaffe benötigt, und die gesetzlichen Voraussetzung erfüllt, bekommt dieses Bedürfnis bescheinigt.
Ein Bedürfnis für Einzellader-Kurzwaffen kann vom BDMP nicht bescheinigt werden, da die erteilte Erlaubnis gemäß § 14 (4) WaffG nur für Sportschützen gemäß § 14 (2), hier auch Ziffer 2, gilt, und die Sportordnung eine Disziplin für die eine solche Waffe erforderlich ist, nicht enthält. Dies hatte Dir der Präsident bereits per e-mail verständlich mitgeteilt.
Leider habe ich auch in diesem thread, wie anderswo schon früher, oft gelesen:
Wie ich gehört habe! Ich habe keine Zahlen! Wie man mir berichtet hat! Die geheimen Beschlüsse der Beiratssitzung!! Und ähnlichen Unsinn.
Vielleicht, aber das ist kein Versprechen, finde ich Zeit, so ab 0000 Uhr, mich nochmals damit zu beschäftigen. Derzeit ist mein Schreibtisch voll mit Arbeit die für den BDMP erledigt werden muss.
Detlef Mesletzky
Bundessportleiter im BDMP e.V.