Hallo Colt,
Daten wurden bezüglich Bescheinigungen waffenrechtlicher Bedürfnisse schon immer gespeichert und genutzt. Wie auch anders kann der Bescheinigende beurteilen, ob ein (weiteres) Bedürfnis gegeben ist . Dies geschah in elektronischer- oder /und Papierform. Nur wurde hier niemand gefragt !
Ich kann hier nur für mich reden. Ich speichere Daten bezüglich o.g. Bedürfnisse nicht mehr und nicht weniger und nutze diese nicht mehr und nicht weniger als mein Vorgänger im Amt B) .
Das hier auch schon in grauer Vorzeit (vor 01.04.03 und vor Schilling) Daten gespeichert wurden, die mit waffenrechtlichen Befürwortungen zu tun hatten, kann ich an Hand der mir zur Verfügung stehenden Unterlagen belegen. Nur, hier wurde niemand um Einverständnis auch nur gefragt !
Ich kann für den BDMP LV-Hessen verbindlich erklären, dass in Sachen Speicherung und Nutzung der gespeicherten Daten kein Unterschied zu den Gepflogenheiten vor meiner Zeit eingetreten ist.
Ein gesundes und erfolgreiches 2005 wünscht Euch
Peter