Christian 555 Posted September 26, 2004 Share Posted September 26, 2004 Gibt es irgendwo eine (verbindliche) offizielle Stellungnahme bzgl. der "Nichtanmeldepflicht" von WS? NRW zieht ja in den meisten Sachen sein eigenes Ding durch und ich habe keinerlei Lust, mich durch alle Instanzen klagen zu müssen um Recht zu bekommen. Hier geht es nur um ein WS im gleichen Kaliber und nicht um die Problematik mit dem Muni-Erwerb. Wie sieht es speziell in Ostwestfalen-Lippe aus (Gegend um Bielefeld, Herford, Detmold, Gütersloh und Paderborn)? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 27, 2004 Share Posted September 27, 2004 Frag am besten Deinen SB... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted September 27, 2004 Share Posted September 27, 2004 Also im Raum Köln wollen alle Behörden, das man seine Wechselsysteme eintragen läßt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted September 27, 2004 Author Share Posted September 27, 2004 Antwort auf: Also im Raum Köln wollen alle Behörden, das man seine Wechselsysteme eintragen läßt. Irgendwie NRW-typisch! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nitro Posted September 30, 2004 Share Posted September 30, 2004 Man wird wohl oder Übel nicht um die Eintragung herumkommen. Der § 10 sagt, dass Du Deine Waffe in die WBK eintragen lassen musst. Die Begriffsbestimmungen sagen, dass wesentliche Waffenteil den Schusswaffen gleichstehen, für die sie bestimmt sind. Und die Anlage 2 sagt nur, dass für den Inhaber einer WBK Wechselsysteme erlaubnisfrei erworben und besessen werden können für Schusswaffen, die bereits in der WBK eingetragen sind. Eine Befreiung von der EEintagungspflicht steht da nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stefan Klein Posted September 30, 2004 Share Posted September 30, 2004 Das ist aber nicht die Lesart des Gesetzes, wie alle anderen Bundesländer es verstehen. Aber NRW geht ja bekanntlich immer andere Wege... Zumindest war das mit den Wechselsystemen bisher immer klar. Du bist der erste der mir unterkommt, der behauptet man müsse sie eintragen lassen. Gruß Stefan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted October 1, 2004 Share Posted October 1, 2004 Diese Auslegung finde ich auch ulkig. Dann müsste man ja neuerdings auch die Einsteckläufe eintragen, die früher immer schon frei waren... Wenn Erwerb und Besitz einer Waffe freigestellt ist, heißt das auch erlaubnisfrei und nicht eintragungspflichtig. Die WBK ist nur der Eintragung erlaubnispflichtiger Waffen vorbehalten. Wie sollte man denn sonst die anderen in der Anlage zum WaffG freigestellten Gegenstände beurteilen; frei aber doch nicht frei oder wie ? Nein: der Besitz ist doch im vorliegenden Fall nur an WBK-Besitz und passende Waffe gebunden. Die Regelung ist abschließend und eindeutig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted October 6, 2004 Author Share Posted October 6, 2004 So, mal ein paar News: PP-Bielefeld, 6.10.2004, 10.15 Uhr Keine "Anmelde- bzw. Eintragungspflicht" für Wechselsystem im gleichen oder kleineren Kaliber. Aber man sollte, weil........ja,ja, halt NRW. Hat sich aber alles wohl erst letzten Mittwoch auf einer Bezirksversammlung so ergeben. VG Christian 555 Link to comment Share on other sites More sharing options...
HaPe Posted October 6, 2004 Share Posted October 6, 2004 Aussage der Wuppertaler Behörde: WS werden auf Wunsch eingetragen, eine Eintragungspflicht besteht nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
cop Posted October 6, 2004 Share Posted October 6, 2004 jawoll, OKP gummersbach sagt das gleiche, wie wuppertal. denn es besteht sowieso "doppelte" meldepflicht, sprich, der händler hat, genau wie du eigentlich, beim waffenerwerb, die 14 tage einzuhalten. solltest du also dein WS nicht eintragen lassen, wird es automatisch durch den händler an die zuständige behörde weiter geleitet und dort in deiner akte vermerkt. ich selber würde es auf jeden fall eintragen, denn, wer weiss, wie es mal ist / wird, oder wen du mal bei einer kontrolle vor dir hast ?! sicher ist sicher und die 12-20€ sind auch zu verkraften... Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted October 6, 2004 Share Posted October 6, 2004 Äh, ich kenne keinen Händler der bei einem "nichteintragungspflichtigen" Waffenteil -sprich WE-System bei Vorliegen der Grundwaffe-(das meistens auch keine Nummer trägt) , eine Meldung an die zuständige Heimatbehörde vornimmt..... Die "meldepflichtige" Schusswaffe hat er ja schon erworben....und das "Zusatzteil-hier WE-System-" würde demnach keiner eigenen Meldepflicht des Händlers nach §34 Affengesetz unterliegen... GF Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 6, 2004 Share Posted October 6, 2004 Antwort auf: ...denn es besteht sowieso "doppelte" meldepflicht, sprich, der händler hat, genau wie du eigentlich, beim waffenerwerb, die 14 tage einzuhalten. solltest du also dein WS nicht eintragen lassen, wird es automatisch durch den händler an die zuständige behörde weiter geleitet und dort in deiner akte vermerkt. Sollte das wirklich so der Fall sein, und ich erwerbe ein WS, lasse es nicht eintragen, was ich ja auch nicht muss, und verkaufe es einige Zeit wieder an einen anderen Berechtigten, der auch nicht eintragen lässt. Dann müßte ja ich der Behörde den Verkauf melden, wofür ich aber nirgends eine Verpflichtung dazu erkennen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
cop Posted October 6, 2004 Share Posted October 6, 2004 das ganze ist irgendwie "strubbelig" geregelt, aber wie es in dem fall, den du da äusserst, "guest" ist, kann ich so auch nicht sagen, nur die sache mit dem händler passt schon. denn, wenn man mal richtig überlegt : man hat eine waffe eingetragen, kauft sich ein WS, lässt es nicht eintragen und es würde nicht an die zuständige behörde gemeldet, dann : hätte man ein freifahrticket, jemanden "um zu nieten" mit der eigenen waffe und niemand würde es auch nur auf denjenigen zurück verfolgen können. -> kann ja nicht sein, oder ?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stefan Klein Posted October 6, 2004 Share Posted October 6, 2004 Mehr sag ich jetzt mal dazu nicht. Gruß Stefan P.S. Man stelle sich vor, man kauft ein Küchenmesser im Laden und niemand meldet es der zuständigen Messerregistrierungsbehörde... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted October 6, 2004 Share Posted October 6, 2004 Sach bloss, du hast keine KBK (Küchenmesser-Besitz-Karte) ??? Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted October 6, 2004 Share Posted October 6, 2004 Ne, nicht??? "Satire an:"Man kauft sich krass gesagt schwarzes Waffe...und nix in Schein und sonst auch nix ..."Satire aus"....wo liegt Dein Problem? Das die Waffenrechtsbastler viele Fehler gemacht haben, aendert ja nix dran, das Otto-Normalverbruaucher nicht mal so ohne weiteres (mit seiner eigenen Grundwaffe( + (und BÖÖÖSEM WS) so mir nix Dir nix einen umnietet...so darf ich doch wohl Dein "vondirgeben" verstehen, oder??? Abgesehen davon, das ich das ja dann auch mit einem puren Wechsel/Austauschlauf (ohne Schlitten) auch tun könnte. Und der war bisher schon nicht eintragungspflichtig. Anscheinend hat der Gesetzgeber Deine Gedankenfolge aus kriminalpolizeilicher Betrachtungsweise als so geringfügig eingestuft (weil bisher mit den Austauschläufen auch kein Unsinn getrieben wurde), das er eine Eintragungspflicht für negierbar hielt. Und wenn Böses Bube wirklich was in dieser Art will, würde er wohl wie in Italien üblich wohl eher die Lupara nehmen. Oder noch einige andere Tricks. die ich jetzt hier aus verständlichen Gründen nicht zum Besten gebe... Im übrigen ists so, wie ich gesagt habe: Der Händler meldet dieses Teil auch nicht der Behörde...warum auch?? Oder kannst Du mir das aus §34 herauslesen??? Dann bitte....vielleicht auch nur, wenn man schon Nordrhein-vandalische Gehirnwindungen hätte.... GF Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 Antwort auf: das ganze ist irgendwie "strubbelig" geregelt, aber wie es in dem fall, den du da äusserst, "guest" ist, kann ich so auch nicht sagen, nur die sache mit dem händler passt schon. denn, wenn man mal richtig überlegt : man hat eine waffe eingetragen, kauft sich ein WS, lässt es nicht eintragen und es würde nicht an die zuständige behörde gemeldet, dann : hätte man ein freifahrticket, jemanden "um zu nieten" mit der eigenen waffe und niemand würde es auch nur auf denjenigen zurück verfolgen können. -> kann ja nicht sein, oder ?! Hallo Cop noch nie hat einer einen GAGA so verdient wie dieser Beitrag. Also, hier ist er: Ist übrigens der Erste, den ich verteile. Wieso wollen wir uns mehr einschränken, als das Wafffengesetz es vorsieht? Sluggy (mögen mehrere Dutzend Sandflöhe seinen Schließmuskel malträtieren) freut sich. Wir müssen das Gesetz konsequent anwenden, jede Erleichterung mitnehmen und gegen Willkürliche Verschärfungen ankämpfen. Dazu gehört vor allem die Argumentation, 2 Kanonen im Halbjahr reichen mir, mehr gibt mein Budget nicht her. Das ist genau das, was Dr. Steegmann und Kohorten bezwecken. Lassen wir uns nicht auseinanderdiffidieren. Stehen wir zusammen und wir haben Macht. Kleingeister gibt es schon genug. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 Ein Freifahrticket jemanden umzunieten? Wahnsinn, habe noch nie so einen Blödsinn gelesen! Der Ersteller könnte als Beispiel dienen, dass mit einem allgemeinem Psychogutachten doch ein paar erwischen könnte. Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted October 7, 2004 Author Share Posted October 7, 2004 Mann oh Mann! Kaum ist man mal ein paar Stunden offline und dann geht es schon wieder los. Leute bedenkt doch bitte einmal, was Ihr da schreibt inkl. dessen Folgen (Szenario XY, oder wie mache ich am besten was Verbotenes)! Ansonsten kann ich mich nur Stevens Beitrag anschließen. VG Christian 555 Link to comment Share on other sites More sharing options...
cop Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 naja dann.... schade, ich habe gerade bei meiner zuständigen behörde in GM angerufen, leider konnte mir die dame nicht sagen, wie sich der genaue sachverhalt nun wirklich darstellt. (eigentlich auch ein unding) ich werde kommende woche bei der behörde erneut anrufen und dort genauestens nachhaken, da dann der sachbearbeiter für die waffenrechtlichen "geschichten" wieder im hause ist. ist mir echt zu blöde, diese spekulationen und blödes angemache hier ! ich werde posten, was es mit der geschichte auf sich hat. (zumindest, was den landkreis NRW angeht) greetz cop Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 Nimm's nicht so tragisch. Der Club hier ersetzt eben keine verbindliche Rechtsberatung. Sind alles nur Meinungen die helfen sich selbst eine Meinung zu bilden. Und wenn man 3 Leute fragt sind 4 Meinungen natürlich das Resultat. Und gerade die Wechselsystem-Meinung wechselte hier schon mehrfach hin und her. Wäre interessant mal zu prüfen ob ein "Poster" seine Meinung gewechselt hat... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 Antwort auf: ist mir echt zu blöde, diese spekulationen und blödes angemache hier ! Dann setz halt nicht solch eine S******e ins Netz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stefan Klein Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 @Andre1 @cop + Ganymed Es ging um den Kommentar mit dem "umnieten", falls das nicht ganz klar sein sollte. Ein Wechselsystem als Freifahrtschein zum Mord, dass diese Idee nur ein ganz klein wenig GAGA ist... Zumal der Täter wohl in den seltensten Fällen nur durch eine Verbindung zur Tatwaffe gefunden wird. Ob man nun Wechselsysteme einträgen muss/kann/darf/überhaupt nicht darf/in seltenen Fällen darf... ist dabei eher sekundär. Gruß Stefan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 Also, ich habe jetzt von Cop bereits 8 Postings gelesen und muss sagen: Einmalig! Dazu kenne ich keinen Vergleich. Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
cop Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 @makalu wenn du mir was sagen willst, dann tu es doch einfach... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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