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IGNORED

NRW und Wechselsysteme


Christian 555

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gibt es irgendwo eine (verbindliche) offizielle Stellungnahme bzgl. der "Nichtanmeldepflicht" von WS?

NRW zieht ja in den meisten Sachen sein eigenes Ding durch und ich habe keinerlei Lust, mich durch alle Instanzen klagen zu müssen um Recht zu bekommen.

Hier geht es nur um ein WS im gleichen Kaliber und nicht um die Problematik mit dem Muni-Erwerb.

Wie sieht es speziell in Ostwestfalen-Lippe aus (Gegend um Bielefeld, Herford, Detmold, Gütersloh und Paderborn)?

Geschrieben

Man wird wohl oder Übel nicht um die Eintragung herumkommen.

Der § 10 sagt, dass Du Deine Waffe in die WBK eintragen lassen musst. Die Begriffsbestimmungen sagen, dass wesentliche Waffenteil den Schusswaffen gleichstehen, für die sie bestimmt sind. Und die Anlage 2 sagt nur, dass für den Inhaber einer WBK Wechselsysteme erlaubnisfrei erworben und besessen werden können für Schusswaffen, die bereits in der WBK eingetragen sind. Eine Befreiung von der EEintagungspflicht steht da nicht.

Geschrieben

Das ist aber nicht die Lesart des Gesetzes, wie alle anderen Bundesländer es verstehen. Aber NRW geht ja bekanntlich immer andere Wege...

Zumindest war das mit den Wechselsystemen bisher immer klar. Du bist der erste der mir unterkommt, der behauptet man müsse sie eintragen lassen.

Gruß Stefan

Geschrieben

Diese Auslegung finde ich auch ulkig. Dann müsste man ja neuerdings auch die Einsteckläufe eintragen, die früher immer schon frei waren... smile.gif

Wenn Erwerb und Besitz einer Waffe freigestellt ist, heißt das auch erlaubnisfrei und nicht eintragungspflichtig. Die WBK ist nur der Eintragung erlaubnispflichtiger Waffen vorbehalten.

Wie sollte man denn sonst die anderen in der Anlage zum WaffG freigestellten Gegenstände beurteilen; frei aber doch nicht frei oder wie ? confused.gif

Nein: der Besitz ist doch im vorliegenden Fall nur an WBK-Besitz und passende Waffe gebunden. Die Regelung ist abschließend und eindeutig. AZZANGEL.gif

Geschrieben

So, mal ein paar News:

PP-Bielefeld, 6.10.2004, 10.15 Uhr

Keine "Anmelde- bzw. Eintragungspflicht" für Wechselsystem im gleichen oder kleineren Kaliber.

Aber man sollte, weil........ja,ja, halt NRW.

Hat sich aber alles wohl erst letzten Mittwoch auf einer Bezirksversammlung so ergeben.

VG

Christian 555

Geschrieben

jawoll, OKP gummersbach sagt das gleiche, wie wuppertal.

denn es besteht sowieso "doppelte" meldepflicht,

sprich, der händler hat, genau wie du eigentlich, beim waffenerwerb, die 14 tage einzuhalten.

solltest du also dein WS nicht eintragen lassen,

wird es automatisch durch den händler an die zuständige behörde weiter geleitet und dort in deiner akte vermerkt.

ich selber würde es auf jeden fall eintragen,

denn, wer weiss, wie es mal ist / wird,

oder wen du mal bei einer kontrolle vor dir hast ?!

sicher ist sicher und die 12-20€ sind auch zu verkraften...

Geschrieben

Äh, ich kenne keinen Händler der bei einem "nichteintragungspflichtigen" Waffenteil -sprich WE-System bei Vorliegen der Grundwaffe-(das meistens auch keine Nummer trägt) , eine Meldung an die zuständige Heimatbehörde vornimmt.....

Die "meldepflichtige" Schusswaffe hat er ja schon erworben....und das "Zusatzteil-hier WE-System-" würde demnach keiner eigenen Meldepflicht des Händlers nach §34 Affengesetz unterliegen...

GF

Muni

Geschrieben

Antwort auf:

...denn es besteht sowieso "doppelte" meldepflicht,

sprich, der händler hat, genau wie du eigentlich, beim waffenerwerb, die 14 tage einzuhalten.

solltest du also dein WS nicht eintragen lassen,

wird es automatisch durch den händler an die zuständige behörde weiter geleitet und dort in deiner akte vermerkt.


Sollte das wirklich so der Fall sein, und ich erwerbe ein WS, lasse es nicht eintragen, was ich ja auch nicht muss, und verkaufe es einige Zeit wieder an einen anderen Berechtigten, der auch nicht eintragen lässt. Dann müßte ja ich der Behörde den Verkauf melden, wofür ich aber nirgends eine Verpflichtung dazu erkennen kann. confused.gif

Geschrieben

das ganze ist irgendwie "strubbelig" geregelt,

aber wie es in dem fall, den du da äusserst, "guest" ist,

kann ich so auch nicht sagen, nur die sache mit dem händler passt schon.

denn, wenn man mal richtig überlegt :

man hat eine waffe eingetragen,

kauft sich ein WS,

lässt es nicht eintragen und es würde nicht an die zuständige behörde gemeldet, dann :

hätte man ein freifahrticket, jemanden "um zu nieten" mit der eigenen waffe und niemand würde es auch nur auf denjenigen zurück verfolgen können.

-> kann ja nicht sein, oder ?!

Geschrieben

Ne, nicht??? "Satire an:"Man kauft sich krass gesagt schwarzes Waffe...und nix in Schein und sonst auch nix ..."Satire aus"....wo liegt Dein Problem? Das die Waffenrechtsbastler viele Fehler gemacht haben, aendert ja nix dran, das Otto-Normalverbruaucher nicht mal so ohne weiteres (mit seiner eigenen Grundwaffe( + (und BÖÖÖSEM WS) so mir nix Dir nix einen umnietet...so darf ich doch wohl Dein "vondirgeben" verstehen, oder???

Abgesehen davon, das ich das ja dann auch mit einem puren Wechsel/Austauschlauf (ohne Schlitten) auch tun könnte. Und der war bisher schon nicht eintragungspflichtig. Anscheinend hat der Gesetzgeber Deine Gedankenfolge aus kriminalpolizeilicher Betrachtungsweise als so geringfügig eingestuft (weil bisher mit den Austauschläufen auch kein Unsinn getrieben wurde), das er eine Eintragungspflicht für negierbar hielt.

Und wenn Böses Bube wirklich was in dieser Art will, würde er wohl wie in Italien üblich wohl eher die Lupara nehmen. Oder noch einige andere Tricks. die ich jetzt hier aus verständlichen Gründen nicht zum Besten gebe...

Im übrigen ists so, wie ich gesagt habe: Der Händler meldet dieses Teil auch nicht der Behörde...warum auch?? Oder kannst Du mir das aus §34 herauslesen??? Dann bitte....vielleicht auch nur, wenn man schon Nordrhein-vandalische Gehirnwindungen hätte....

GF

Muni

Geschrieben

Antwort auf:

das ganze ist irgendwie "strubbelig" geregelt,

aber wie es in dem fall, den du da äusserst, "guest" ist,

kann ich so auch nicht sagen, nur die sache mit dem händler passt schon.

denn, wenn man mal richtig überlegt :

man hat eine waffe eingetragen,

kauft sich ein WS,

lässt es nicht eintragen und es würde nicht an die zuständige behörde gemeldet, dann :

hätte man ein freifahrticket, jemanden "um zu nieten" mit der eigenen waffe und niemand würde es auch nur auf denjenigen zurück verfolgen können.

-> kann ja nicht sein, oder ?!


Hallo Cop

noch nie hat einer einen GAGA so verdient wie dieser Beitrag. Also, hier ist er: gaga.gif Ist übrigens der Erste, den ich verteile.

Wieso wollen wir uns mehr einschränken, als das Wafffengesetz es vorsieht? Sluggy (mögen mehrere Dutzend Sandflöhe seinen Schließmuskel malträtieren) freut sich. Wir müssen das Gesetz konsequent anwenden, jede Erleichterung mitnehmen und gegen Willkürliche Verschärfungen ankämpfen. Dazu gehört vor allem die Argumentation, 2 Kanonen im Halbjahr reichen mir, mehr gibt mein Budget nicht her. Das ist genau das, was Dr. Steegmann und Kohorten bezwecken. Lassen wir uns nicht auseinanderdiffidieren. Stehen wir zusammen und wir haben Macht. Kleingeister gibt es schon genug.

Steven

Geschrieben

Ein Freifahrticket jemanden umzunieten?

Wahnsinn, habe noch nie so einen Blödsinn gelesen!

Der Ersteller könnte als Beispiel dienen, dass mit einem allgemeinem Psychogutachten doch ein paar erwischen könnte.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Mann oh Mann!

Kaum ist man mal ein paar Stunden offline und dann geht es schon wieder los.

Leute bedenkt doch bitte einmal, was Ihr da schreibt inkl. dessen Folgen (Szenario XY, oder wie mache ich am besten was Verbotenes)! icon13.gif016.gif

Ansonsten kann ich mich nur Stevens Beitrag anschließen.

VG

Christian 555

Geschrieben

naja dann....

schade, ich habe gerade bei meiner zuständigen behörde in GM angerufen,

leider konnte mir die dame nicht sagen,

wie sich der genaue sachverhalt nun wirklich darstellt.

(eigentlich auch ein unding)

ich werde kommende woche bei der behörde erneut anrufen und dort genauestens nachhaken, da dann der sachbearbeiter für die waffenrechtlichen "geschichten" wieder im hause ist.

ist mir echt zu blöde, diese spekulationen und blödes angemache hier ! frown.gif

ich werde posten, was es mit der geschichte auf sich hat.

(zumindest, was den landkreis NRW angeht)

greetz

cop

Geschrieben

Nimm's nicht so tragisch.

Der Club hier ersetzt eben keine verbindliche Rechtsberatung.

Sind alles nur Meinungen die helfen sich selbst eine Meinung zu bilden.

Und wenn man 3 Leute fragt sind 4 Meinungen natürlich das Resultat. AZZANGEL.gif

Und gerade die Wechselsystem-Meinung wechselte hier schon mehrfach hin und her. smirk.gif

Wäre interessant mal zu prüfen ob ein "Poster" seine Meinung gewechselt hat...

Geschrieben

@Andre1 icon14.gif

@cop + Ganymed

Es ging um den Kommentar mit dem "umnieten", falls das nicht ganz klar sein sollte. Ein Wechselsystem als Freifahrtschein zum Mord, dass diese Idee nur ein ganz klein wenig GAGA ist... Zumal der Täter wohl in den seltensten Fällen nur durch eine Verbindung zur Tatwaffe gefunden wird.

Ob man nun Wechselsysteme einträgen muss/kann/darf/überhaupt nicht darf/in seltenen Fällen darf... ist dabei eher sekundär.

Gruß Stefan

Archiviert

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