Schwarzwälder Posted March 10, 2004 Share Posted March 10, 2004 Anfrage von Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit des freien Erwerbs z. B. auch im Internet von so genannten Lasergeräten der Laserschutzklasse 3 B und Klasse 4, mit denen aus der Deckung lautlos mit einer Reichweite von mehreren Kilometern eine große Zahl von Menschen irreversibel in ihrem Gesichtssinn geschädigt werden kann , und was gedenkt die Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor Laserangriffen durch Terroristen oder Amokläufer zu tun? Antwort des Staatssekretärs Lutz Diwell vom 7. März 2003: Als Waffen hergestellte und bestimmte Lasergeräte sind, soweit sie nicht als Laserwaffen nach Abschnitt XI Nr. 62 der Kriegswaffenliste zum Kriegswaffenkontrollgesetz einer Kriegswaffengenehmigung bedürfen, als Waffen nach § 2 Abs. 3 des ab 1. April 2003 geltenden Waffengesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6 verboten. Das ab 1. April 2003 geltende neue Waffengesetz erfasst als Waffen Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen. Von dem neuen Waffengesetz können zwar auch Gegenstände als Waffen erfasst werden, die nicht die vorgenannte Zweckbestimmung besitzen, aber insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Allerdings müssten sie vom Gesetzgeber ausdrücklich als Waffen in die Anlage 1 zum Waffengesetz aufgenommen werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe B); anderenfalls würde eine Vielzhal von Gegenständen des täglichen Gebrauchs unter das Waffengesetz fallen. Nicht als Waffen hergestellte und bestimmte Lasergeräte für den Allgemeingebrauch wie sog. Laserpointer (z. B. „Zeiger“ für Projektionen oder in Wasserwaagen) könnten durch den Gesetzgeber durch Einstufung als Waffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 4) und durch Zuordnung zu Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4 einem Verbot oder durch Zuordnung zu Anlage 2 Abschnitt 2 einer Erlaubnispflicht unterworfen werden. Für eine deratige gesetzliche Erfassung wird mangels kriminellen Missbrauchs in Deutschland und auch wegen der umfassenden Sanktionsnormen des Strafgesetzbuches aber keine Notwendigkeit gesehen. aus:Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode Drucksache 15/610 14. 03. 2003 Hm, beim Lückenschliessen des WaffG offenbart sich auch die Gesinnung... Amokläufer mit Laserpointer? Schnell verbieten!!!! Gruß, Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
Asgard Posted March 10, 2004 Share Posted March 10, 2004 Als ob die CDU Parlamentarier keine anderen Probleme hätten. Laserpointer sind ja wichtiger als vernünftige Arbeitsmarkt-, Steuer-, Innen- und Wirtschaftspolitik. Link to comment Share on other sites More sharing options...
AutoMag Posted March 10, 2004 Share Posted March 10, 2004 Kann man CDU/CSU nicht schön fett schreiben, damit man es sich bis zur nächsten Wahl besser merken kann? Obwohl, ändert auch nichts! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 Deutschland, deine Politiker... Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 Wie jetzt bekannt wurde hat die Bundesregierung bereits reagiert und mit dem bekannten Laserwaffenexperte Luke Skywalker Kontakt aufgenommen ... Unseren Politikern ist doch kein Brett zu dünn .... Link to comment Share on other sites More sharing options...
gecko Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 Äh, kennt jemand die Internetadresse, wo man sowas FREI erwerben kann? Bei ebay habe ich komischerweise keine Laserschwerter gefunden! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 In Antwort auf: Nicht als Waffen hergestellte und bestimmte Lasergeräte...(z. B. ... Wasserwaagen ) könnten durch den Gesetzgeber ......einer Erlaubnispflicht unterworfen werden... das heisst also, das es möglich ist, eine Firma auf dem Bau, die eine Laserwasserwaage benutzt..... einfach nur lachhaft Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jürgen Kreutz Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 Hi ! Die Polizei schießt bei uns in der Siedlung (Zone 30) öfter mit Laserwaffen auf harmlose Autofahrer. Sind meist langsame Ziele und einfach zu treffen (große Fläche) Ich warte da immer noch auf Lord Helmchen Fallen die Laser jetzt unters AffG?? *duckundwech* Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 Lieber Hartmut, das war doch nur ein Film. Mit herzlichem "Du-musst-jetzt-keine-Angst-mehr-haben"-Gruss, W. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ordonanz Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 Lieber Hartmut Koschyk, ich würde mich um eine Hauptrolle bei "Deep Space Nine" bewerben, um noch mehr Fachwissen zu erlangen ! Ordonanz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Slasher Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 Was ist denn ein "Gesichtssinn"? Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 deutsch für "kucksdu" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Arne Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 Ich kann einfach nicht glauben, dass das ernst gemeint war!!! Und wie blödsinnig diese Anfrage ist. Erstens kenne ich kein verdeckt tragbares Lasergerät, dass stark genug ist in kurzer Zeit ein Auge zu zerstören, zweitens: Wenn ich sehe wie mich jemande mit einem Laser blendet, dann mach ich halt die Augen zu und dreh mich um! Wo bleibt eigentlich das Verbot von Wasserpistolen, mit denen "Amokläufer" Cabriofahrern im Sommer die Stereoanlagen zerstören können??! Nee nee, ich ruf gleich mal in der Psychatrie an, wir haben hier noch einen Wahnsinnigen der abgeholt werden möchte... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted March 11, 2004 Author Share Posted March 11, 2004 Arne schrieb: [Zitat ]Ich kann einfach nicht glauben, dass das ernst gemeint war!!! Leider ist es ernstgemeint - guckst du hier: http://www.izb-ev.de/izb/politik/1500610.pdf Bundesdrucksache 15 / 610 Schöne Grüsse, Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 extrem interessant ist der schlussatz der antwort: In Antwort auf: Für eine deratige gesetzliche Erfassung wird mangels kriminellen Missbrauchs in Deutschland und auch wegen der umfassenden Sanktionsnormen des Strafgesetzbuches aber keine Notwendigkeit gesehen. aha. soviel zum thema präventivgesetze. SACHBEARBEITER, LIEST DU DAS? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Morpheus Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 Gibt's die Laserdinger auf die Gelbe oder die grüne WBK? Morpheus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 In Antwort auf: Gibt's die Laserdinger auf die Gelbe oder die grüne WBK? Morpheus Ich fürchte DIE Laserdinger sind verboten, weil sie das Ziel aktiv anleuchten! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Webley Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 In Antwort auf: Ich kann einfach nicht glauben, dass das ernst gemeint war!!! Selten so gelacht!? Guckst Du hier: In Antwort auf: Strahlenschutzkommission - Gefahren durch Laserpointer (...) Bei der stichprobenartigen Überprüfung unklassifizierter bzw. klassifizierter Laserpointer wurde festgestellt, daß diese Geräte größtenteils der Laserklasse 3B zuzuordnen sind und als gefährlich gelten, da hier der Lidschlußreflex nicht mehr zum Schutz des Auges ausreicht. (...) Klasse 4: Laser, die gefährlich sind. Diese Laser können gefährliche, diffuse Reflexionen erzeugen. Sie können Verletzungen der Haut verursachen und zu Brandgefahren führen. Ihre Anwendung erfordert äußerste Vorsicht. http://www.ssk.de/1998/laserpos.pdf In Antwort auf: (...) Ist diese errechnete Bestrahlungsstärke für Laser im sichtbaren Wellenlängenbereich größer als 25 W/m2, ist eine Schädigung des Auges (genauer der Netzhaut) trotz des Lidschlußreflexes zu erwarten. Solche Laser werden in die Laserklasse 3B eingeordnet. (...) Im gewerblichen Bereich sind Laser der Klasse 3B bei der Berufsgenossenschaft [2,3] und bei den Ämtern für Arbeitsschutz anzeigepflichtig. Strenge Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Laserschutzbrillen und die Unterweisung durch einen Laserschutzbeauftragten müssen strikt eingehalten werden. http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/MedFak/L...serpointer.html Ciao Webley Link to comment Share on other sites More sharing options...
Arne Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 Das ist ja alles schön und gut. Dass ein Laser schlimmes anrichten kann, weiß ich auch, da mein Vater als Kieferchirurg einen Laser für Operationen hat. Nur kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand soviel Kohle für solchteures und großes Gerät ausgibt, um damit vom Gebüsch aus Leute aus weiter Entfernung zu beschießen. Der Gedanke ist sowas von lächerlich, dass man darüber garnicht erst zu diskutieren braucht. Da setzt man sich besser gegen Gullideckel-Attacken an Autobahnbrücken ein... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Webley Posted March 11, 2004 Share Posted March 11, 2004 In Antwort auf: ...Kieferchirurg einen Laser für Operationen hat. Nur kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand soviel Kohle für solchteures und großes Gerät ausgibt Stimmt, solche Geräte sind nicht billig und irgendwie unhandlich zum Führen! Es geht aber auch kostengünstiger und führiger: In Antwort auf: Doch in Deutschland sind Laserpointer der Klasse 3b schon ab 30 Mark im Handel http://biwidus.ch/text/t07/0779.html Ciao Webley Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulrich Eichstädt Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 Ich finde auch beim besten Willen in Koschyks Anfrage das Wort "Waffen" nicht, was ihm hier alle Leutz dazudichten - das würde mich auch wundern, war doch derselbe Hartmut Koschyk als Berichterstatter der CDU in der WaffG-Novelle einer der wesentlichen Verhinderer der Brennecke-Pläne. Dafür wurde er auch, unter anderem hier im Forum, hoch gelobt. Also sollte man vielleicht überlegen, ob man nicht selbst die Schere im Kopf hat und automatisch bei Laserpointer auch gleich "Laserwaffen" dazusetzt - ich kann mir sogar gut vorstellen, daß sich Koschyk die Wortwahl und die Nicht-Erwähnung des Begrifss "Waffen" gut überlegt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted March 12, 2004 Author Share Posted March 12, 2004 @ Ulrich Eichstädt: Die positiven Äußerungen Koschyks 2002 habe ich nicht vergessen, umso mehr bin ich ja enttäuscht, denn: 1. Koschyk hat zwar selbst nicht das Wort "Waffen" benutzt, spielte mit seiner Anfrage aber sehr wohl auf eine weitere Verschärfung des WaffG an. Dementsprechend wurde die Antwort der Regierung auch so aufgefasst und enthielt sage und schreibe 17 mal des Wort "Waffen" in seinen Abwandlungen. 2. Viel schlimmer noch, Koschyk bedient sich in seiner Anfrage zweier Totschlagargumente, die weltweit den Legalwaffenbesitz zerstören sollen, der Begriffe: "Terroristen" und "Amokläufer" ! Die Angst vor diesen beiden soll auch nach Koschyks Ansicht mal wieder für eine Verschärfug des Waffengesetzes herhalten. Dies zeigt, dass Koschyk in denselben Denkschemata verhaftet ist, in denen fast alle anderen legalwaffenfeindlichen Politiker auch festgefahren sind. Und DAS enttäuscht mich!!!! Grüsse, Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 @Maxe2k: fuer ne wasserwaage braucht man also demnaechst eine WBK (wasser....gngngngngngngngnnnnn ), und zum fuehren einen WS... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 "n England wurde der Verkauf von Lasern oberhalb der Laserklassen 1 und 2 im Oktober vergangenen Jahres verboten. Sämtliche Laser der Klasse 3b mussten aus dem Handel genommen werden." (Zynismus ON) Die "Insel der Geisterfahrer" gaht mal wieder mutig mit gutem Beispiel voran... und Steine... wenn ich jemanden einen Stein an den Kopf werfe... Verbieten! Sofort staatliche Regelung des Steinbesitzes und des Zugriffs auf Steine... und Messer und Gabel erstmal... und...und...und...! (Zynismus OFF) In was für einem Land leben wir eigentlich, in dem die dem angeblich mündigen Bürgers nur durch Gesetze Reglungen, Paragraphen, Verbote etc. Stück für Stück die Eigenverantwortung entzogen wird? Aber vielen sog. "freien Bürgern" ist´s ja auch recht so! Bloss nicht selber nachdenken und handeln. Der Staat wird´s schon gesetzlich regeln! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 Da hat einer mal wieder nicht in Physik aufgepaßt. Übrigens kommt es auch bei Lasern 3b auf Dinge wie NOHD etc. an, um ihre Gefährlichkeit beurteilen zu können. Lesenswert ist in solch einem Zusammenhang auch die BGV B2(richtige Nummer?), die sich mit Laserschutz in Betrieben auseinandersetzt. Laser ist eben nicht Laser! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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