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IGNORED

Laserwaffen und Laserpointer - MdB Koschyk aktiv!


Schwarzwälder

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In Antwort auf:

@ Ulrich Eichstädt:

Die positiven Äußerungen Koschyks 2002 habe ich nicht vergessen, umso mehr bin ich ja enttäuscht, denn:

1. Koschyk hat zwar selbst nicht das Wort "Waffen" benutzt,
spielte mit seiner Anfrage aber sehr wohl auf eine weitere Verschärfung des WaffG
an. Dementsprechend wurde die Antwort der Regierung auch so aufgefasst und enthielt sage und schreibe
17 mal des Wort "Waffen"
in seinen Abwandlungen.

2. Viel schlimmer noch,
Koschyk bedient sich in seiner Anfrage zweier Totschlagargumente, die weltweit den Legalwaffenbesitz zerstören sollen, der Begriffe: "Terroristen"
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und "Amokläufer"
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!
Die Angst vor diesen beiden soll auch nach Koschyks Ansicht mal wieder für eine Verschärfug des Waffengesetzes herhalten. Dies zeigt, dass Koschyk in denselben Denkschemata verhaftet ist, in denen fast alle anderen legalwaffenfeindlichen Politiker auch festgefahren sind. Und DAS enttäuscht mich!!!!
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Ich finde die Anfrage zwar auch etwas wirr ... Deine Interpretation allerdings ebenfalls. Wieso spielt Koschyk auf das Waffengesetz an? Weil in der Antwort 17 mal das Wort "Waffen" vorkommt? Und woraus leitest Du seine Ansicht ab, daß das Waffengesetz weiter verschärft werden soll? Weil jeder, der von Terroristen und Amokläufern spricht, das sowieso will?

Irgendwie machst Du den Mann hier für Deine Vorstellung von seinen Gedanken verantwortlich.

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BansheeOne schrieb:

In Antwort auf:

Ich finde die Anfrage zwar auch etwas wirr ... Deine Interpretation allerdings ebenfalls.


Wie ist denn DEINE Interpretation? Na? crazy.gif

Fassen wir zusammen:

1. Koschyks Anfrage ist an die Bundesregierung und zwar den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern gerichtet.

2. Die Anfrage läuft unter dem Titel: "Schutz der Bevölkerung vor Laserangriffen durch Terroristen oder Amokläufer" - siehe Seite 2 der Bundesdrucksache

3. Gehen wir mal davon aus, dass es keine Juxanfrage ist. Dann muss ja ein Sinn dahinterstecken:

4. Koschyk hält offenbar bestimmte Gegenstände (hier: "Lasergeräte") für gefährlich ("lautlos", "Reichweite von mehreren km", "große Zahl von Menschen irreversibel" schädigen...)

5. Er fragt, was die Bundesregierung dagegen zu tun gedenkt, den "Erwerb" dieser gefährlichen Gegenstände "zum Schutz der Bevölkerung vor ...angriffen" zu verhindern.

So. Und in welchem Gesetz wird der Erwerb potenziell gefährlicher Angriffsgegenstände zum Schutz der Bevölkerung geregelt? Na? Richtig. Im Waffengesetz!

Der gute Mann will eine Verschärfung des WaffG mit seiner Anfrage bezwecken, nichts anderes. Und als die typischen Bedrohungsklischees unserer typischen Waffengegner tauchen darum zum Schluss des Koschyk-Schreibens noch die beiden Worte: "Terrorist" und "Amokläufer" auf. Toll. Nach Max Stadler, FDP, nun der nächste Reinfall. icon13.gificon13.gificon13.gif

Schöne Grüsse,

Schwarzwälder

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Mit "Star Wars" hat das ganze wirklich nichts mehr zu tun.

Amerikanische Aufklärungsflugzeuge wurden im Sommer letzten Jahres in der nähe der Nordkoreanischen Grenzlinie mit Laserwaffen beschossen. Mit diesen Lasern konnte man zwar kein Flugzeug abschiessen, aber dafür die Piloten blindschiessen! Inzwischen verfügen US Kampfbomber und Helikopter über Einrichtungen, die den Piloten vor solchen Laserangriffen warnen. Ich kann mir gut vorstellen, dass hier durchaus eine Gefahr für den zivilen Flugverkehr usw entstehen kann.

Es soll inzwischen auch eine neue Generation von Lasern geben, die auch auf lange Strecken innerhalb der Atmospäre funktionieren - die also nicht zerstrahlen - und die Flugzeuge oder Fahrzeuge mittels kurzer Impulse zerbröseln können.

Da stellt sich mir die Frage: Wenn ein Schurkenstaat wie Nordkorea inzwischen mit Laserwaffen experimentiert und sogar schon gegen US Aufklärer einsetzt, dann können das Terroristen bald auch!

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In Antwort auf:

So. Und in welchem Gesetz wird der Erwerb potenziell gefährlicher Angriffsgegenstände zum Schutz der Bevölkerung geregelt? Na? Richtig. Im Waffengesetz!


Das Waffengesetz regelt aber beispielsweise nicht den Erwerb von

- Sprengstoff

- radioaktivem Spaltmaterial

- gefährlichen Krankheitserregern

- gefährlichen Chemikalien

- Giften, Drogen, verschreibungspflichtigen Medikamenten

- Rammspornen an Autos ... chrisgrinst.gif

Alles Dinge, die "Terroristen und Amokläufer" einsetzen könnten. Es dürfte aber schwer sein, sie hierzulande zu erwerben. Also gibt es offensichtlich andere Möglichkeiten als das Waffengesetz, die Verbreitung gefährlichen Materials gesetzlich einzuschränken.

In diesem Zusammenhang finde ich die Antwort auf die Anfrage sachlich korrekt und auf den Punkt. Wenn ich eine Verschwörungstheorie aufstellen wollte, wäre die, daß Koschyk den Hinweis "dann müßten viele Gebrauchsgegenstände verboten werden" beim nächsten Anfall von waffenrechtlicher Regelungswut gegen Rot-Grün verwenden will (Küchenmesser, ballistische Energie einer Tafel Schokolade ...). AZZANGEL.gif

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Hallo BansheeOne,

hast Recht, die Verbote lassen sich nicht nur durch KWKG oder WaffG realisieren.

MdB Koschyk hat eben frei erwerbbare Gegenstände, die zumindest teilweise zum täglichen Leben gehören, erspäht und sich nun überlegt, was passiert, falls Terroristen oder Amokläufer diese missbrauchen. Solchen Überlegungen verdanken wir unser aktuelles WaffG und wahrscheinlich alle zukünftigen Verschärfungen und dass solche Überlegungen von einem der wenigen Waffenfreunde in der CDU stammen, hat mich eben enttäuscht. frown.gif

Wenn wir diesen Bedrohungsszenarien von Terrorismus und Massenmorden bei Amoktaten nur unseren Wunsch nach ein bischen Freizeitspass entgegensetzen können, werden wir auch in Zukunft argumentativ immer den Kürzeren ziehen und weitere Einschränkungen hinnehmen müssen.

Terror wird aber nicht durch Sportwaffen, sondern mit Sprengstoff und nach jedem Konflikt (Jugoslawien, Afghanistan, Irak) in Unmengen unkontrolliert im Umlauf befindlichen Kriegswaffen verübt - und Amoktäter finden immer Werkzeuge (Auto, Gift oder eben auch illegale Waffen) und könnten nicht selten durch brave bewaffnete Bürger gestoppt werden.

Grüße, Schwarzwälder

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Ich hatte jetzt bei meinem Trip in einem südlichen Urlaubsland mal auf die Packung eines der dort haufenweise von "schwadden" Straßenhändlern (Naiss Praiss = Netter Preuße?) angebotenen Laserpointern geschaut:

Key Chain Laser (so groß / klein wie ein Lippenstift)

Made in Taiwan, aber mit FDA- und CE-Zeichen...

Auf englisch:

Do not stare into beam

Wave Leingth: 630-680nm

Max Output <3mw

Class III Laser Product

Aber auf Deutsch:

Nicht in den Strahl blicken

Wellenlänge: 630-680nm

Ausgangsleistung Max <1mw

Laser Klasse 2 (-, Punkt oder + hinter der Ziffer, war nicht zu erkennen).

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Kommt er gar nicht, er gibt nur zwei verschiedene Aufkleber auf demselben Gerät wieder.

Ohne mich in der Materie auszukennen, halte ich es sogar für möglich, daß beide korrekt sind und sich nur auf unterschiedliche Klassifizierungssysteme beziehen (vgl. deutsche vs. amerikanische Schutzklassen bei beschußhemmenden Westen) ... weniger als 3 mW schließt ja weniger als 1 mW nicht aus. Weiß da jemand besser Bescheid?

Edit: verflixt, drei Antworten gleichen Inhalts auf denselben Post innerhalb von fünf Minuten ... chrisgrinst.gif

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