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IGNORED

Laserwaffen und Laserpointer - MdB Koschyk aktiv!


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Anfrage von Hartmut Koschyk (CDU/CSU):

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit

des freien Erwerbs z. B. auch im Internet

von so genannten Lasergeräten der Laserschutzklasse

3 B und Klasse 4, mit denen aus

der Deckung lautlos mit einer Reichweite von

mehreren Kilometern eine große Zahl von

Menschen irreversibel in ihrem Gesichtssinn

geschädigt werden kann , und was gedenkt die

Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung

vor Laserangriffen durch Terroristen oder

Amokläufer zu tun?

Antwort des Staatssekretärs Lutz Diwell vom 7. März 2003:

Als Waffen hergestellte und bestimmte Lasergeräte sind, soweit sie

nicht als Laserwaffen nach Abschnitt XI Nr. 62 der Kriegswaffenliste

zum Kriegswaffenkontrollgesetz einer Kriegswaffengenehmigung bedürfen,

als Waffen nach § 2 Abs. 3 des ab 1. April 2003 geltenden

Waffengesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6 verboten.

Das ab 1. April 2003 geltende neue Waffengesetz erfasst als

Waffen Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die

Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,

insbesondere Hieb- und Stoßwaffen. Von dem neuen

Waffengesetz können zwar auch Gegenstände als Waffen erfasst werden,

die nicht die vorgenannte Zweckbestimmung besitzen, aber insbesondere

wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise

geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu

beseitigen oder herabzusetzen. Allerdings müssten sie vom Gesetzgeber

ausdrücklich als Waffen in die Anlage 1 zum Waffengesetz aufgenommen

werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe B); anderenfalls würde

eine Vielzhal von Gegenständen des täglichen Gebrauchs unter das

Waffengesetz fallen.

Nicht als Waffen hergestellte und bestimmte Lasergeräte für den Allgemeingebrauch

wie sog. Laserpointer (z. B. „Zeiger“ für Projektionen

oder in Wasserwaagen) könnten durch den Gesetzgeber durch

Einstufung als Waffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b in Verbindung

mit Absatz 4) und durch Zuordnung zu Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4

einem Verbot oder durch Zuordnung zu Anlage 2 Abschnitt 2 einer

Erlaubnispflicht unterworfen werden. Für eine deratige gesetzliche Erfassung

wird mangels kriminellen Missbrauchs in Deutschland und

auch wegen der umfassenden Sanktionsnormen des Strafgesetzbuches

aber keine Notwendigkeit gesehen.

aus:Deutscher Bundestag

15. Wahlperiode

Drucksache 15/610

14. 03. 2003

Hm, beim Lückenschliessen des WaffG offenbart sich auch die Gesinnung... Amokläufer mit Laserpointer? Schnell verbieten!!!! gaga.gif

Gruß,

Schwarzwälder

Geschrieben

Als ob die CDU Parlamentarier keine anderen Probleme hätten. Laserpointer sind ja wichtiger als vernünftige Arbeitsmarkt-, Steuer-, Innen- und Wirtschaftspolitik.

Geschrieben

Äh, kennt jemand die Internetadresse, wo man sowas FREI erwerben kann? Bei ebay habe ich komischerweise keine Laserschwerter gefunden! chrisgrinst.gifgaga.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Nicht als Waffen hergestellte und bestimmte Lasergeräte...(z. B. ...
Wasserwaagen
) könnten durch den Gesetzgeber ......einer Erlaubnispflicht unterworfen werden...


021.gif

das heisst also, das es möglich ist, eine Firma auf dem Bau, die eine Laserwasserwaage benutzt.....

016.gif einfach nur lachhaft

Geschrieben

Hi !

Die Polizei schießt bei uns in der Siedlung (Zone 30)

öfter mit Laserwaffen auf harmlose Autofahrer.

Sind meist langsame Ziele und einfach zu treffen (große Fläche)

Ich warte da immer noch auf Lord Helmchen 021.gif

Fallen die Laser jetzt unters AffG??

*duckundwech*

Geschrieben

Ich kann einfach nicht glauben, dass das ernst gemeint war!!! eek2.gifeek2.gifeek2.gif

Und wie blödsinnig diese Anfrage ist. Erstens kenne ich kein verdeckt tragbares Lasergerät, dass stark genug ist in kurzer Zeit ein Auge zu zerstören, zweitens: Wenn ich sehe wie mich jemande mit einem Laser blendet, dann mach ich halt die Augen zu und dreh mich um! 021.gif021.gif021.gif

Wo bleibt eigentlich das Verbot von Wasserpistolen, mit denen "Amokläufer" Cabriofahrern im Sommer die Stereoanlagen zerstören können??! rolleyes.gifgaga.gif

Nee nee, ich ruf gleich mal in der Psychatrie an, wir haben hier noch einen Wahnsinnigen der abgeholt werden möchte... gaga.gif

Geschrieben

extrem interessant ist der schlussatz der antwort:

In Antwort auf:

Für eine deratige gesetzliche Erfassung

wird mangels kriminellen Missbrauchs in Deutschland und

auch wegen der umfassenden Sanktionsnormen des Strafgesetzbuches

aber keine Notwendigkeit gesehen.


aha. soviel zum thema präventivgesetze.

SACHBEARBEITER, LIEST DU DAS? cool.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

laserschwert.jpg

Gibt's die Laserdinger auf die Gelbe oder die grüne WBK?
cool.gif

Morpheus


Ich fürchte DIE Laserdinger sind verboten, weil sie das Ziel aktiv anleuchten!

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich kann einfach nicht glauben, dass das ernst gemeint war!!!


Selten so gelacht!? grlaugh.gif

Guckst Du hier: eek2.gif

In Antwort auf:

Strahlenschutzkommission - Gefahren durch Laserpointer

(...) Bei der stichprobenartigen Überprüfung unklassifizierter bzw. klassifizierter Laserpointer wurde festgestellt, daß diese Geräte größtenteils der Laserklasse 3B zuzuordnen sind und als gefährlich gelten, da hier der Lidschlußreflex nicht mehr zum Schutz des Auges ausreicht.

(...) Klasse 4: Laser, die gefährlich sind. Diese Laser können gefährliche, diffuse Reflexionen erzeugen. Sie können
Verletzungen der Haut verursachen
und zu
Brandgefahren
führen. Ihre Anwendung erfordert äußerste Vorsicht.


http://www.ssk.de/1998/laserpos.pdf

In Antwort auf:

(...) Ist diese errechnete Bestrahlungsstärke für Laser im sichtbaren Wellenlängenbereich größer als 25 W/m2, ist eine Schädigung des Auges (genauer der Netzhaut) trotz des Lidschlußreflexes zu erwarten. Solche Laser werden in die Laserklasse 3B eingeordnet. (...) Im gewerblichen Bereich sind Laser der Klasse 3B bei der Berufsgenossenschaft [2,3] und bei den Ämtern für Arbeitsschutz anzeigepflichtig. Strenge Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Laserschutzbrillen und die Unterweisung durch einen Laserschutzbeauftragten müssen strikt eingehalten werden.


http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/MedFak/L...serpointer.html

Ciao

Webley

Geschrieben

Das ist ja alles schön und gut. Dass ein Laser schlimmes anrichten kann, weiß ich auch, da mein Vater als Kieferchirurg einen Laser für Operationen hat.

Nur kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand soviel Kohle für solchteures und großes Gerät ausgibt, um damit vom Gebüsch aus Leute aus weiter Entfernung zu beschießen. Der Gedanke ist sowas von lächerlich, dass man darüber garnicht erst zu diskutieren braucht. Da setzt man sich besser gegen Gullideckel-Attacken an Autobahnbrücken ein... gaga.gifrolleyes.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

...Kieferchirurg einen Laser für Operationen hat. Nur kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand soviel Kohle für solchteures und großes Gerät ausgibt


Stimmt, solche Geräte sind nicht billig und irgendwie unhandlich zum Führen! chrisgrinst.gif

Es geht aber auch kostengünstiger und führiger:

In Antwort auf:

Doch in Deutschland sind Laserpointer der Klasse 3b schon ab 30 Mark im Handel


http://biwidus.ch/text/t07/0779.html

Ciao

Webley

Geschrieben

Ich finde auch beim besten Willen in Koschyks Anfrage das Wort "Waffen" nicht, was ihm hier alle Leutz dazudichten - das würde mich auch wundern, war doch derselbe Hartmut Koschyk als Berichterstatter der CDU in der WaffG-Novelle einer der wesentlichen Verhinderer der Brennecke-Pläne.

Dafür wurde er auch, unter anderem hier im Forum, hoch gelobt.

Also sollte man vielleicht überlegen, ob man nicht selbst die Schere im Kopf hat und automatisch bei Laserpointer auch gleich "Laserwaffen" dazusetzt - ich kann mir sogar gut vorstellen, daß sich Koschyk die Wortwahl und die Nicht-Erwähnung des Begrifss "Waffen" gut überlegt hat.

Geschrieben

@ Ulrich Eichstädt:

Die positiven Äußerungen Koschyks 2002 habe ich nicht vergessen, umso mehr bin ich ja enttäuscht, denn:

1. Koschyk hat zwar selbst nicht das Wort "Waffen" benutzt, spielte mit seiner Anfrage aber sehr wohl auf eine weitere Verschärfung des WaffG an. Dementsprechend wurde die Antwort der Regierung auch so aufgefasst und enthielt sage und schreibe 17 mal des Wort "Waffen" in seinen Abwandlungen.

2. Viel schlimmer noch, Koschyk bedient sich in seiner Anfrage zweier Totschlagargumente, die weltweit den Legalwaffenbesitz zerstören sollen, der Begriffe: "Terroristen" eek2.gifund "Amokläufer" eek2.gif! Die Angst vor diesen beiden soll auch nach Koschyks Ansicht mal wieder für eine Verschärfug des Waffengesetzes herhalten. Dies zeigt, dass Koschyk in denselben Denkschemata verhaftet ist, in denen fast alle anderen legalwaffenfeindlichen Politiker auch festgefahren sind. Und DAS enttäuscht mich!!!! frown.gif

Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben

"n England wurde der Verkauf von Lasern oberhalb der Laserklassen 1 und 2 im Oktober vergangenen Jahres verboten. Sämtliche Laser der Klasse 3b mussten aus dem Handel genommen werden."

(Zynismus ON)

Die "Insel der Geisterfahrer" gaht mal wieder mutig mit gutem Beispiel voran... und Steine... wenn ich jemanden einen Stein an den Kopf werfe... Verbieten! Sofort staatliche Regelung des Steinbesitzes und des Zugriffs auf Steine... und Messer und Gabel erstmal... und...und...und...!

(Zynismus OFF)

In was für einem Land leben wir eigentlich, in dem die dem angeblich mündigen Bürgers nur durch Gesetze Reglungen, Paragraphen, Verbote etc. Stück für Stück die Eigenverantwortung entzogen wird?

Aber vielen sog. "freien Bürgern" ist´s ja auch recht so! Bloss nicht selber nachdenken und handeln. Der Staat wird´s schon gesetzlich regeln! kotz.gif

Geschrieben

Da hat einer mal wieder nicht in Physik aufgepaßt.

Übrigens kommt es auch bei Lasern 3b auf Dinge wie NOHD etc. an, um ihre Gefährlichkeit beurteilen zu können. Lesenswert ist in solch einem Zusammenhang auch die BGV B2(richtige Nummer?), die sich mit Laserschutz in Betrieben auseinandersetzt. Laser ist eben nicht Laser!

Archiviert

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