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IGNORED

ausgediente bw-standortschiessanlagen


schall+rauch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo und allen hier ein gutes jahr 2004 icon14.gif

im rahmen der streitkräftemodernisierung werden jetzt wieder viele standorte geschlossen oder verkleinert.

meine fragen an die wo-gemeinde: wer weiß, an wen man sich wenden muss, um kaufinteresse für eine standortschießanlage anzuzeigen?

was ist im vorfeld mit den genehmigungsbehörden hinsichtlich der schießanlagengenehmigung zu klären?

welche fehler kann man vermeiden? (schlafende hunde bei den behörden wecken, altlasten blind übernehmen etc.)

muss man schon vorher einen e.v. gründen um beim bundesvermögensamt überhaupt in die auswahl der bieter zu kommen?

ich habe gehört, dass ehemalige nva-schießanlagen privat genutzt werden. cool.gif wenn das stimmt, wie habt ihr das gemacht?

ich fände es gut, wenn hier konkrete erfahrungen und kenntnisse dazu führten, dass eine anlage für schützen erhalten werden kann und nicht wieder einmal einer wachtelkönigbeobachtungsgesellschaft gaga.gif oder einem renaturierungsverein zur errichtung von unterirdischen windkraftanlagen zum opfer fällt. pissed.gif

gruß

s+r

Geschrieben

Kommt drauf an wie die aufgelegt sind...

Wenn du Pech hast kaufst du eine unbelastete Anlage und dann kommen die Irren vom Ordnungsamt und erzählen dir das du alles komplett umgraben musst weil sogar Opa in der Wehrmacht schon beim Rotzen seinen Dreck hat liegenlassen...

Geschrieben

Der Einwand von Barnakey ist nicht zu vernachlässigen. Ich würd mir die "Lastenfreistellung" für den Fall X auf jeden Fall schriftlich geben lassen und selbst da ist nicht sicher dass das in 20 Jahren nicht mehr gilt.

Ich kenne ein Grundstück da wurde das Schützenheim abgerissen und das Grundstück muss "Lastenfrei" übergeben werden. Es ist noch nicht ganz raus, aber wenns blöd geht müssen über 1000 qm einige Meter tief ausgegraben und "entsorgt" werden.

Da ist dann jedes "Steinchen" ganz schön teuer confused.gif

Geschrieben

es gibt da einige leute die aus eigene erfahrung berichten können wie das geht.

Mir fallen jetzt ein: Manuel Cue, ist bei der BDMP für die schiess-stande verantwortlich, tel und e mail auf der bdmp website www.bdmp.de unter präsidium

Oder Karl Heinz Becker, slg-Niederweimar. Diese haben alte standortanlage in Niederweimar gekauft und umgebaut. Sehe für kontakt www.slg-niederweimar.de

Unterschätz die kosten für ein umbau nach die zivile lärmschutz und sicherheitsnormen nicht. Das irgendwo jahrzehnte lang unbedarfte rekruten mit maschinengewehre rum schiessen dürften, heisst nämlich noch lange nicht das der stand auch für sportschutzen sicher genug ist.

Hier lauern böse fallstricken!

Der grösste fallstrick: altlasten entsorgen. Diese kosten sind völlig unkalkulierbar. Bei ein 300 meter stand vielleicht noch überschaubar, bei ein gelände in z.b. alte truppenübungsplatz ein fass ohne boden.

Wir hatten früher in unsere fallschirmverein ein guten spruch: wer in der luftfahrt ein kleines vermögen verdienen will, muss mit ein ganz grosses anfangen......

Pass gut auf, das dir/euch das auch nicht beim schiess-stand passiert, die beispielen gibt es leider auch schon.

Viel erfolg

Adriaan

Geschrieben

In Antwort auf:

hallo adriaan,

danke für die konkrete ansage.
icon14.gif
habe bereits 'ne mail an h.becker nach niederweimar geschickt-vielleicht kann der uns tips geben.

gruß

s+r


Hallo, haben wir aus eigener Erfahrung hinter uns...alerdings wars ein Flugplatz mit unterirdischen Lagerhallen (für Bomben bis 1000kg, max. 25 Stück davon in jeder11) Entlüftungen die weit über das für Schiessstände geforderte Mass hinausgehen, Absperrungen die bei Explosionen und dergleichen sogleich Druckentlastung geben, aber keine Schäden draussen zuliessen, Schnellschliesstoren an den Fronten (in den Flugzeugstarthallen) die so schnell zuschossen, wie Du garnicht gucken kannst...und und und...Wir bekamen den Vertrag vom BVA, aber nach einem Jahr kam die örtliche Behörde und kamellte dann rum, das die ganzen Zulassungen der Gebäude ja nur für die miltärische Nutzung galten...zivil würden das rechtlich überhaupt keine sein...

Eine zivile Neuzulassung kam aber nicht in Frage, da die Militärs die Baupläne der Anlage nicht herausgaben...

Also Vorsicht an allen Ecken...

NIx ohne genaue Abklärung und schriftliche Zusicherungen..

Gruesse

Muni

Geschrieben

Hallo,

für die Umwidmung der Nutzung von Anlagen bzw. Überführung in eine andere bzw. zivile Nutzung ist immer der Behördenweg erforderlich. cool.gif

So muss die Unweltverträglichkeit nach der BImschG auf Kosten des potentiellen Nutzers ermittelt werden. Ein weiterbetreiben mit einer Behöredenzulassung ist nicht möglich. Auch die Entsorgung von Altlasten wurde bereits angesprochen. Wenn die Altanlage technisch nicht den heutigen Richtlinien für Schisstandbau (DSB) entspricht, muss nachgerüstet werden.

Es kann also passieren, dass man in gutem Glauben eine Anlage erwirbt und anschließend de facto einen „Neubau“ errichtet! blush.gif

Aber man kann auch Glück haben und die Nachrüstkosten liegen deutlich unter dem Neubaupreis. grin.gif

Daher kann man nur und unter erheblichen Vorbehalt etwas zu einem konkreten Objekt sagen!

Gruss Spa smile.gif

  • 5 Jahre später...
Geschrieben

Philippsburg hat gezeigt, dass ein "Privater" den Erwerb und Um-/Ausbau einer ehemaligen StO-Schießanlage schultern kann (Hochachtung!). Allerdings nur, wenn er das nötige Kleingeld (in diesem Fall wohl aus seiner unternehmerischen Tätigkeit) mitbringt...

Geschrieben

Erfahrung aus diversen Gesprächen und eigenem Erleben. "Man" (Zivile Verwaltung) will das einfach nicht! Glaub' einem Mann, der mal 450 m Panzerstraße "rückbauen" musste.

Geschrieben

Mein LuPi Verkäufer hatte einen Schiessplatz in Hessen gepachtet.

Extern hörte man, dass die Schützen mittlerweile mit dem Planwagen zum schiessen kommen, Koladosen grosse Hülsen rumliegen lassen würden.

Das war natürlich ein Gerücht, das Echo auf Black Rifles mit Tarnklamotten. Das ist mittlerweile fast überall verboten. Nur noch Selbstlader, auch in schwarz, mit ziviler Kleidung.

Vom Pächter war es nichts dramatisches, es war wohl einfach nicht soviel los.

Wenn man das richtig aufzieht, dann würde es in Messel bestimmt ein klasse WE Betrieb werden, in der Woche schaffen es dann wohl nur ein paar Jäger zu schiessen.

Sowas muss man richtig aufziehen, da müssen Anwälte im Boot sein. Der Staat muss auch mal was für noch nicht amputierte zahlen. Wirtschaftlich wäre das als Verein evtl. abschreibungsfähig für einen Bauträger oder immobilien Spezi. Freie Marktwirtschaft kommt da warscheinlich nicht in Frage, die hat ja nach den aktuellen Zahlen die Gehälter seit 1950 als Bankkredit bekommen *g*

Geschrieben
Hinweis: die sehr schöne und großzügige ehemalige US-Standortschießanlage nahe bei der Grube Messel (Hessen) sucht eine zivile Nutzung.

Carcano

Ansprechpartner ist wer??

Danke und Gruß

BULLDOG

Geschrieben
... Wenn man das richtig aufzieht, dann würde es in Messel bestimmt ein klasse WE Betrieb werden, in der Woche schaffen es dann wohl nur ein paar Jäger zu schiessen. ...

Täusch' Dich nicht!! :acute:

In P-burg ist werktags meist mehr los als am Wochenende. Da tummeln sich Sicherheitsdienste, Polizeieinheiten und das Militär nur so. "Fritz" Gepperth hat es sozusagen geschafft, dass die Bundeswehr zahlt, um auf ihrer ehemals eigenen Schießanlage zu trainieren! :lol2:

Er dürfte wohl auch ein kompetenter Ansprechpartner in Sachen "Übernahme von milit. Schießständen" sein.

Geschrieben

Was haltet ihr davon, hier einfach mal NICHT die Pferde scheu zu machen? Es gibt Dinge, die bedingen Zeit und Stille!! Alles weitere hier zu dem Thema - und das könnt ihr glauben oder es seinlassen - wäre mehr als kontraproduktiv.

Geschrieben

Jepp,am besten ist es,die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stellen,andernfalls ruft das wieder nur die Besorgnisträger auf den Plan,die mit Unterschriftenlisten derartige Projekte schon im Vorfeld zunichte machen...

Hier vor ein paar Jahren erlebt. :kotz:

Gruß André

Geschrieben

Nun ja, eigentlich ging's ja auch erstmal ums Abstecken der Möglichkeiten, sprich: hat eine Privatperson, bzw. ein Verein/Verband überhaupt eine Chance, so ein Objekt zu erwerben und wer kann bei so einem Projekt eine Hilfestellung leisten?

Wenn ich mich recht entsinne, müsste ein ehemals von US-Truppen genutzter Stand ja wieder beim Bundesliegenschaftsamt landen, oder?! (Stichwort: Land-Lease-Program)

Geschrieben
Jepp,am besten ist es,die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stellen,andernfalls ruft das wieder nur die Besorgnisträger auf den Plan,die mit Unterschriftenlisten derartige Projekte schon im Vorfeld zunichte machen...

Hier vor ein paar Jahren erlebt. :kotz:

André hat recht. :gutidee:

Carcano

Geschrieben

Die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen stellen? Wie das? Spätestens im Genehmigungsverfahren ist die Geheimhaltung vorbei. 500 m von meiner Haustür entfernt kämpft eine SLG seit mehr als 2 Jahren um die Genehmigung, den Schießbetrieb auf einer BW-Anlage aufzunehmen. Der Erwerb wurde genehmigt, dann flogen die Knüppel zwischen die Füße.

Letztes Gegenargument war die Lärmbelastung für 5 vereinzelt stehende Häusern. Die Gemeinde baut inzwischen eine Umgehungsstraße am Schießplatz vorbei für ca 30000 Fahrzeuge/Tag. Lärmschutzmaßnahmen für eben diese 5 Anwohner wurden von der Behörde abgelehnt - die Kosten seien unverhältnismäßig.

Geschrieben

Das Problembesteht VOR dem eventuellen Erwerb. Daher sollte man den zukünftigen Betreibern im Interesse alle nicht unnötig Aufmerksamkeit bescheren. Wer nicht VOR dem schwierigen und langatmigen Kauf die zukünftige Betriebsgenehmigung abgeklopft hat, dem kann sowieso keiner helfen. Probleme gibt es dann auch ohne Protestgruppen, Neider und anderweitige Nutzer (ich sage nur Blockheizkraftwerk, Solarfeld, Windpark) noch mehr als ausreichend.

Lasst die Leute, egal ob Verband oder Unternehmer, mal in aller Ruhe schaffen. Vielleicht geling es dann, übrigens an mehreren Stellen in D momentan aktuell, den einen oder anderen Stand wieder in Betrieb nehmen zu können. Geld und Arbeit kostet das viel mehr als die meisten "Interessenten" dann aufbringen können, aber vorher haben sie durch ihr "Wirken" noch für etliche negative Einflüsse und Ergebnisse gesorgt.

Übrigen wird jeder Stand 500 m von Wohnbebauung entfernt erhebliche Probleme haben, insbesondere wenn es um eine Neunutzung geht. Da erübrigt sich doch jede Diskussion.

Geschrieben
Übrigen wird jeder Stand 500 m von Wohnbebauung entfernt erhebliche Probleme haben, insbesondere wenn es um eine Neunutzung geht. Da erübrigt sich doch jede Diskussion.

Das kann man nicht so pauschal sagen.

Zwar ist es besser, die Schießanlage kilometerweit weg von jeder menschlichen Ansiedlung zu haben. Aber letztlich entscheiden auch Faktoren wie Topographie, Beschaffenheit des Standes (bauliche Schallschutzmaßnahmen) sowie Art (Waffen/Kaliber) und Häufigkeit der Schieß-Nutzung. Rein umwelt- und baurechtlich kann eine Anlage durchaus auch 500 oder 300 m von Wohnbebauung entfernt zulässig sein.

Ein Schießstand kann bzw. wird immer gewissen Nachbarn nicht "schmecken"; der Schießbetrieb wird auf einem offenen Stand immer wahrnehmbar sein. Aber: wenn die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Technischen Anleitung Lärm eingehalten werden, und auch vom Baurecht her kein Problem vorhanden ist (sollte bei einem schon vorhandenen Stand im Außenbereich nicht sein), muss die immissionsschutzrechtliche Neu- oder Änderungsgenehmigung (je nachdem) für den Stand erteilt werden.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Hallo,

Das kann man nicht so pauschal sagen.

Zwar ist es besser, die Schießanlage kilometerweit weg von jeder menschlichen Ansiedlung zu haben. Aber letztlich entscheiden auch Faktoren wie Topographie, Beschaffenheit des Standes (bauliche Schallschutzmaßnahmen) sowie Art (Waffen/Kaliber) und Häufigkeit der Schieß-Nutzung. Rein umwelt- und baurechtlich kann eine Anlage durchaus auch 500 oder 300 m von Wohnbebauung entfernt zulässig sein.

Ein Schießstand kann bzw. wird immer gewissen Nachbarn nicht "schmecken"; der Schießbetrieb wird auf einem offenen Stand immer wahrnehmbar sein. Aber: wenn die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Technischen Anleitung Lärm eingehalten werden, und auch vom Baurecht her kein Problem vorhanden ist (sollte bei einem schon vorhandenen Stand im Außenbereich nicht sein), muss die immissionsschutzrechtliche Neu- oder Änderungsgenehmigung (je nachdem) für den Stand erteilt werden.

Gruß,

karlyman

die Realität beweist es: Leider nur ein schöner Traum! :traurig_16:

Siehe auch Gottfried Tabor.

Gruss Spa

Geschrieben

Mann könnte ein vorerst unverbindliches Telefonat mit der DEVA führen: 05255/7305.

Die befassen sich auch mit Gutachten und Stellungnahmen zu Schallpegelmessungen und Schallprognosen sowie mit Planungs- und Sicherheitsgutachten für Schießstädten.

Dort dürfte auch einiges an Erfahrung vorhanden sein.

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