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IGNORED

Durchsuchung Schützenhaus


Wolle

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Dann hoffen wir mal, dass der betroffene Verein den richtigen (Anwalts-)Terrier in die Spur schickt, der bei den beteiligten Behörden und Dienststellen soviel Arbeit und Ärger verursacht, dass die sich beim nächsten Mal drei Mal überlegen, eine solche Aktion durchzuführen ...

jos

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Da das jetzt gewissermassen die Bestätigung für diesen Vorfall ist, würde ich gern ein paar "Konsequenzen" vorschlagen.

- Jeder Waffenbesitzer im Raum München schickt einen Protest-Brief/Mail an seinen Abgeordneten und klärt ihn über diesen Vorfall auf. Bittet Ihn, sich persönlich in die Sache einzuschalten oder über seine Fraktion eine Überprüfung durch einen Ausschuss zu erwirken. Einen weiteren Brief/Mail an den Bundesrechnungshof (wg unverhältnismässiger Kostenverursachung; hier durch SEK-Einsatz)

- Die Betroffenen Schützen könnten eine/meherere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Einsatzleiter stellen.

- Klage einreichen (ev wg Amtsmissbrauch, Bedrohung, Nötigung, Missbrauch eines SEK's, unverhältnismässiger Polizeimassnahmen, ua...)

- Presse informieren. Schreibt einen Leserbrief an eure Tageszeitung.

- Meldet den Vorfall der NRA-USA und auch an sämtliche Menschenrechtsorganisationen! (letztere sind ziemlich scharf auf solche Meldungen von unverhältnissmässigen Polizeieinsätzen)

- Schreibt eine Mitteilung an den US Botschafter und andere Konsulate und bittet ihn, das sein Land "ein Auge auf weitere Aktionen dieser Art" haben sollte.

- Meldet den Vorfall an eine EU-Behörde.

- Organisiert eine - wenn auch kleine - Demo vor dem PP, das dürfte zumindest ein paar örtliche Zeitungen interessieren.

lasst das nicht auf euch sitzen Leute, wir sind keine Terroristen!

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Hallo zusammen,

vor einem Jahr war ein Kriminal-Hauptkommissar Patient in unserer Klinik. Natürlich bot sich die Gelegenheit eines kurzen Gespräches über das neue Waffengesetz. Er äusserte Verständnis für die Lage der legalen Waffenbesitzer, kündigte aber gleichsam zukünftige landesweite Kontrollen auf den Schießständen an (in Rheinland-Pfalz). Man hoffe, auf diese Weise illegale Waffen aus dem Verkehr ziehen und weitere Amokläufe (wie in Erfurt) verhindern zu können !!!!!

Auf meinen Einwand, das selbst die vielen "harmlosen" Illegalen, die eine 08 oder ein Stgw44 als Kriegsbeute im Hobbykeller oder in der Scheune stehen hätten, bisher weder auf den Schießständen, noch kriminalstatistisch in Erscheinung getreten seien, und sich Vorkommnisse wie in Erfurt durch solche Kontrollen überhaupt nicht verhindern liessen, antwortete er : es ist so angeordnet worden, und es wird deshalb durchgeführt werden.

Noch Fragen?

Bluemerle

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Gemach, gemach...

smirk.gif

...noch bin ich am Fakten-Sammeln und Info-Einholen. Aber was ich jetzt habe, ist schon sehr gut. chrisgrinst.gif

Aber Wolle, erstmal dank für Deinen Einsatz und die schnelle Reaktion.icon14.gif

Isegrimm: Richtig, man versucht es im Nachhinein "herunterzuspielen". Die Durchsuchung der KFZ, "völlig freiwillig", daß auch in den Taschen gewühlt wurde, (ohne Frage an den Besitzer) war natürlich Nebensache. Kann schon mal passieren im Eifer des Scheingefechts, oder?

Mannomann - wenn ich früher einmal so fahrlässig meinen Job gemacht hätte, wie das hier erfolgt ist, wo wäre ich da heute ? Im Grab!

JD-Harris : Du hast den Papst noch vergessen, besonders wichtig im kath. Bayern! Natürlich verbirgt sich hinter der ganzen Kiste auch mal wieder das typische Querelentum der deutschen Vereine. Mir däucht nämlich, hier hat mal wieder einer die Leute in Ismaning angeschwärzt. Der Fall Okunski läßt grüßen! Und die Behörde liebt solche Informanten natürlich rasend. eek2.gif

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@ Bluemerle

Mag ja sein, dass Behörden die Anweisung bekommen haben, Schiessstände verstärkt zu kontrollieren (ist ihr gutes Recht). Hier geht es aber NICHT um die angeordnete Kontrolle ansich, sondern um die Art und Weise, wie hier sämtliche Beteiligte eingeschüchtert werden sollten! Der Einsatz eines Sondereinsatzkomandos bringt nämlich von Natur aus ein gewisses Drohpotenzial mit sich, das für sich schon ein "Gewalteinsatz" darstellt, selbst dann, wenn niemand verletzt worden ist. Hinzu kommt, dass ein bewaffnet auftretendes Kommando mit einem Einsatz auf einem Schiessstand ein gewisses Risiko von Missverständnissen eingeht (Stellt euch mal vor, ein SEK Beamter hätte einen vor Schreck etwas ungeschickt mit der Waffe hantierenden Schützen erschossen...). Kein Verantwortungsbewusster SEK, MEK oder sonstiger Einsatzleiter würde einen Einsatz unter solchen (risikoreichen) Bedingungen durchführen, wenn nicht zwingende Gründe dies unbedingt notwendig werden lassen. Für eine "einfache Kontrolle" ist der Aufwand und das Risiko eines solchen Einsatzes sowie die enorme Einschüchterungswirkung bei den Kontrollierten einfach unverhältnismässig.

Die DDR Staatsicherheit ist regelmässig so vorgegangen, aber ein Rechtsstaat kann soetwas nicht dulden.

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Mich würde etwas ganz anderes interessieren.

Villeicht haben wir ja einen rechtskundigen unter uns.

Was dürfen die Herren vom Amt und in Grün, und wenn Sie es tun, dann wie?

Kann oder sollte ein Sportschutze bei einer solchen Durch- bzw. Untersuchung es verweigern, sein Auto oder Tasche zu öffnen, wenn keine konkreten Handlungsvollmachten vorliegen (Durchsuchungsbefehl, Richterliche Anordnung o.ä.).

Was wäre wenn die Jungs dann ein Auto aufbrechen würden?

Ich gehe natürlich bei all meinen Fragen davon aus, dass alles ordnungsgemäß eingetragen und registriert ist.

Gruss Jörg

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Es ist im Übrigen nicht richtig, wenn im Zuge der Beurteilung dieses Vorfalls ständig das CSU-regierte Bayern genannt wird.

Tatsache ist doch, dass der Vorfall vom Kreisverwaltungsreferat München ausging.

Zur Info: München ist seit vielen Jahren SPD-regiert. Derzeit mit Einfluss der Grünen.

Dies soll nun wieder kein Versuch sein, den Vorfall den Roten in die Schuhe zu schieben, söndern lediglich der Information dienen!

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In Antwort auf:

...Was dürfen die Herren vom Amt und in Grün, und wenn Sie es tun, dann wie?....


gefunden habe ich sowas:

In Antwort auf:

Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau

(1)Wer Waffenherstellung, Waffenhandel oder eine Schießstätte betreibt, eine Schießstätte benutzt oder in ihr die Aufsicht führt, ein Bewachungsunternehmen betreibt, Veranstaltungen zur Ausbildung im Verteidigungsschießen durchführt oder sonst den Besitz über Waffen oder Munition ausübt, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen oder, sofern dieses Gesetz einen Zeitpunkt vorschreibt, zu diesem Zeitpunkt die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen; eine entsprechende Pflicht gilt ferner für Personen, gegenüber denen ein Verbot nach § 41 Abs. 1 oder 2 ausgesprochen wurde. Sie können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Darüber hinaus hat der Inhaber der Erlaubnis die Einhaltung von Auflagen nachzuweisen.

(2) Betreibt der Auskunftspflichtige Waffenherstellung, Waffenhandel, eine Schießstätte oder ein Bewachungsunternehmen, so sind die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung des Betriebs beauftragten Personen berechtigt, Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume während der Betriebs- und Arbeitszeit zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, Proben zu entnehmen und Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen zu nehmen; zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dürfen diese Arbeitsstätten auch außerhalb dieser Zeit sowie die Wohnräume des Auskunftspflichtigen gegen dessen Willen besichtigt werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

(3) Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Besitzer von

1. Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder

2. in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten verbotenen Waffen

ihr diese sowie Erlaubnisscheine oder Ausnahmebescheinigungen binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist zur Prüfung vorlegt.


wie unterschiedlich darf dir Theorie(Gesetz) und die Praxis (Staatsmacht) eigendlich handeln?

Das erinnert an vergangene Zeiten.. die Staatsmacht macht was sie wollen... unglaublich.... 016.gif016.gif016.gif

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Ein brisantes Ereignis und ich bin diesem Forum dankbar, daß

solche Vorfälle und andere, die uns Waffenbesitzer betreffen, veröffentlicht werden.

Die Tagespresse? Widerspricht doch der "political correctnes" für die legalen Waffenbesitzer mal einzutreten.

Und ich bin nachdenklich geworden:

Ich gebe zu, ich wüßte nicht einmal, wie ich mich -wäre ich ein Betroffener- verhalten würde, welche Recht ich hätte oder wie ich mich wehren könnte.

Vielleicht hätte ich auch den Schwanz eingezogen oder-schlimmer- mir wäre die Galle hochgekommen und ich hätte mich voller Wut verbal gewehrt.

Tja und was dann?

Vielleicht sollte man doch (ich tu es nicht) sein Handy

IMMER dabeihaben, um notfalls sofort "seinen" Anwalt einzuschalten, aber man sieht ja, wie perfide der Einsatz-

zeitpunkt gewählt wurde: Da hätte man keinen Anwalt mehr

erreicht.

Ich hätte niemals geglaubt, daß gerade in diesem Land, ich jemals ein Gefühl von Unsicherheit und Mißtrauen bezüglich

meiner sogenannten Bürgerrechte bekommen würde.

Aber wenn man nicht Jura studiert hat- wie und woher soll man denn wissen, wie weit die "Obrigkeit" gehen darf?

Es ist daher wohltuend, hier im Vorum diesbezüglich und auch

bisher bei anderen Themen eine gewisse juristische Schützenhilfe zu bekommen.

Dafür gebührt dem "Betreiber" dieses Forums aufrichtiger Dank.

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es ist eigentlich egal, wo das passiert. In Hessen hätte es mich auch nicht überrascht. Erschreckend, dass da scheinbar auch nicht das geringste Bewußtsein für den angerichteten Schaden besteht. Das Demokratie-Gefühl strebt momentan scheinbar einem neuen Tiefe-Rekord auf der nach unten offenen Unverschämtheitsskala zu.

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In Antwort auf:

Dies soll nun wieder kein Versuch sein, den Vorfall den Roten in die Schuhe zu schieben,


Würde auch nicht klappen. Oder kann das SEK (Staatspolizei) von jedem Sachbearbeiter einfach so angefordert werden? Zumindest die "Anforderung" muss doch auch von "Staatsseite" befürwortet werden; womit wir wieder bei der Staatsmacht (und nicht Stadtmacht) wären.

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In Antwort auf:

Vielleicht sollte man doch (ich tu es nicht) sein Handy

IMMER dabeihaben, um notfalls sofort "seinen" Anwalt einzuschalten, aber man sieht ja, wie perfide der Einsatz-

zeitpunkt gewählt wurde: Da hätte man keinen Anwalt mehr

erreicht.


ach ja? Was hätte Dein Anwalt erreicht? Den Abbruch der Aktion? Wie? Mit gutem Zureden? Oder mit Drohungen von Dienstaufsichtbeschwerden oder Strafanzeigen?

Nein, nein - Dein Anwalt hätte Dir überhaupt nichts genützt, jedenfalls nicht während der Aktion.

Auch wenn es schwerfällt, in einem solchen Fall kann man eigentlich nur vor Wut kochen und sich zurückhalten (vorausgesetzt die Aktion war tatsächlich so dermaßen überzogen wie hier dargestellt - wenn nicht, hätte man selbst Schuld) und später die Rechtmäßigkeit prüfen lassen indem man Anzeigen gegen die Durchführenden wegen Verdacht des Hausfriedensbruchs, Nötigung pp. stellt. Erst jetzt kommt Dein Anwalt ins Spiel.

Ich glaube kaum, dass er Dir bei einem Telefonat und ohne Kenntnis der Sachlage zu etwas raten wird, was Du später bereuen könntest.

Eines hätte ich aber nicht gemacht: freiwillig mein Auto durchsuchen lassen. Ich hätte ausdrücklich mein Zustimmung verweigert.

Harlekin

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In Antwort auf:

Ich lese hier gern mit, aber WAS war der Grund für dieses "scharfe" Vorgehen?


Ganz einfach, Waffen ! Legal oder illegal spielt da keine Rolle.

Schlimm ist, dass so ein kleines Rädchen auf der Kreisverwaltung das "volle" Programm abrufen kann. Und noch schlimmer ist, dass jetzt wahrscheinlich schon die "Unterdenteppichkehrmachine" auf vollen Touren läuft.

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