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Jörg Müller

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  1. Hallo, ich kann Dir nur zustimmen. Vor allem, wenn man sich die Internetseite des VDB anschaut. Dort kann man sich zertifizierte Händler in seiner Umgebung herraussuchen. Witzig ist nur, dass dort Händler aufgelistet werden, welche keine Büchsenmacher sind. Wie wollen denn diese Personen über den Zustand meiner Waffen entscheiden. Oder bezieht sich die Kontrolle des Zustandes nur auf den optischen Zustand der Waffe. Ein schlechter Witz, oder?? Gruss Jörg
  2. danke für den Hinweis, ich denke, wir können den Artikel an dieser Stelle hier schliessen, bzw. löschen lassen. Gruss Jörg
  3. Moin alle zusammen, mir ist da gerade eine Änderung des Bundesgesetzblattes, bezüglich der Gefahrgutverordnung reingeflattert.(Anhang!) In dieser ist in Punkt 5. Anlage 2 Abschn. aa) folgendes zu entnehmen: "Bei explosiven Stoffen der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf die Gesamtnettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit/Wagen 1kg nicht überschreiten. Bei Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf die Bruttomasse je Beförderungseinheit/Wagen 5kg nicht überschreiten." Bisher durften wir Wiederlader doch bis zu 20kg Pulver im PKW transportieren, bei der Mun. gab es zwar eine Beschränkung, welche aber irrelevant war, da die Gesamtbruttomasse (also Hülse, Zündh., Geschoss und Pulver) die max. Zuladung des PKW überschritten hätte. Nun heißt es: max 5kg Gesamtbruttomasse. Das heißt, beim Mun-Transport ist beim Kaliber 45ACP bei 250 Bohnen Ende der Fahnenstange. Kann doch wohl nicht deren Ernst sein? Habt Ihr da eine Erklärung, oder muss ich demnächst meine Mun. stückweise einkaufen oder zum Schiessstand karren? Gruss Jörg
  4. Scheinbar reden wir aneinander vorbei !! Mein Kollege hat einen Mehrlader - Repetierer (K98), welchen er nun aus welchen Gründen auch immer auf die gelbe WBK eingetragen haben möchte. Da die neue gelbe WBK hierfür auch "gemacht" wurde und er bereits ein Bedürfnis für ML-Langwaffen besitzt, verstehe ich nun nicht, warum diese LW nicht einfach auf die gelbe umgeschrieben werden kann. Dann muss doch nur die alte gelbe WBK erweitert werden. Es kann doch nicht sein, daß man sich nur an der Tatsache festbeisst, daß die alte gelbe WBK ehemals für EZ-Langwaffen genehmigt worden war. Wenn doch das Bedürfnis bereits vorliegt, muss das doch ausreichen. Gruss Jörg
  5. Mich würde etwas ganz anderes interessieren. Villeicht haben wir ja einen rechtskundigen unter uns. Was dürfen die Herren vom Amt und in Grün, und wenn Sie es tun, dann wie? Kann oder sollte ein Sportschutze bei einer solchen Durch- bzw. Untersuchung es verweigern, sein Auto oder Tasche zu öffnen, wenn keine konkreten Handlungsvollmachten vorliegen (Durchsuchungsbefehl, Richterliche Anordnung o.ä.). Was wäre wenn die Jungs dann ein Auto aufbrechen würden? Ich gehe natürlich bei all meinen Fragen davon aus, dass alles ordnungsgemäß eingetragen und registriert ist. Gruss Jörg
  6. Und wieso braucht ein Kollege auch ein neues Bedürfnis für seine alte Gelbe, obwohl er einen 98ér auf der Grünen hat, welchen er jetzt auf die Gelbe umschreiben lassen wollte? Weiterhin heisst es im Gesetzestext: Die alte gelbe WBK berechtigt nur zum Erwerb von Einzellader LW, die neue zum Erwerb von Einzel- und Mehrlader LW. Aber von getrenntem Bedürfnis steht da nichts. Gruss Jörg
  7. Wieso, wenn ich die neue gelbe WBK habe, kann ich damit genau so Langw. kaufen wie vorher, ohne vorherige Genehmigung. Der Unterschied ist doch nur, dass ich auf die alte gelbe WBK nur Einzellader bekommen konnte, auf die neue nun auch Mehrlader. Was soll dann das mit jetzt mit einer einmaligen Bedürfnisprüfung, die später eh niemand mehr interessiert? Gruss Jörg
  8. Hallo, bei uns im Saarland ist es ähnlich. Ich wollte meine alte gelbe WBK umschreiben lassen. Nix da, war die pauschale Auskunft vom Amt. Ich bekomme die Alte erst umgeschrieben, wenn ich eine neue Waffe kaufen will, welche nun auf die neue eingetragen werden kann, also z.B. Repetierer. Dafür muss ich aber vorher mit einer Bedürfnisbescheinigung vom Verband auf dem Amt antanzen, und um Umschreibung der WBK bitten. Diese Unsitte wird vom Saarländisachen Verband (DSB) mitgetragen, weil der Amtmann sonst befürchtet, alle Sportschützen würden Ihm die Bude einrennen, um die WBK umschreiben zu lassen. Und das ganze noch ohne Gebürenverordnung -Kostenlos gibts nix--- Habt Ihr dazu etwas ähnliches gehört??? Gruss Jörg
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