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IGNORED

Waffenschrank Nachweis Pflicht?


Kalimero

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Dort wurde die sichere Aufbewahrung gegenüber dritten gefordert, also nichts mit der Büchse an der Wand.


Klar war das erlaubt. Frankonia hatte im letzten Katalog sogar noch so absperrbare Wandhalterungen im Katalog.

Aber der Rest ist gut erklärt. Mit der Meldung spart man sich halt eventuell den Besuch.

Geschrieben

Hatte meine Waffen immer in A- oder B-Schränken, allerdings keine Belege dafür (wer hebt schon 1999 eine Praktiker-Quittung auf?). Die Typenschilder waren imho alle i.O.

Da ich nun einen A-Schrank (da war Muni drin) durch einen B-Schrank (hat aber nur ein Herstellerschild mit der VDMA-Nummer) ersetzt habe, habe ich (wie gesagt, keine Belege) Bilder von meinen Typenschildern gemacht und diese mit einem kurzen Anschreiben (Einschreiben mit RS und Zeuge fürs Eintüten) an mein LRA geschickt. Im Anschreiben dann auch noch ein Satz á la "Bitte melden bis 31.08., falls Probs aus Ihrer Sicht".

Sollte doch so ok sein, oder? Hätts ja eigentlich nicht gebraucht, aber da ich keine Belege habe und den Schrank für die Mun gewechselt hatte...Nebenbei: auch wenn das kein B-Schrank wäre, so lumpig kann er doch nicht sein, als dass er nicht gleichwertig einem "Schwenkriegelschloss" wäre? confused.gif

Tera

Geschrieben

Damit bist Du absolut auf der sicheren Seite icon14.gificon14.gif-

und hast zusätzlich noch Deinem LRA bewiesen,daß Du ernsthaft,bemüht und ordentlich bist icon14.gificon14.gif

Es hat Dich nicht viel gekostet - und was glaubst Du, wie einfach es sich mit diesem guten Eindruck zusammenarbeiten läßt wink.gifwink.gifwink.gif.

Ein bischen Weisheit und praktizierte Psychologie im Umgang mit den zuständigen Behörden ist sicher nie falsch-man braucht sie ja wieder rolleyes.gif

Mouche

@ Kalimero : War der Rammler schon volljährig? Mußt aufpassen, wegen KK (= Kaninchen-Kuppelei) grin.gifgrin.gif

Und-hatte er seinen Spaß unter dem wachsamen Auge des Gesetzes crying.gifcrying.gifcrying.gif

Geschrieben

Ich hatte meinen B-Schrank Juni 2000 bei Kettner gekauft. Die Rechnung hatte ich dummerweise weg geworfen. Habe letzte Woche bei Ede K. angerufen ob man mir einen Beleg nach senden könne. Samstag kam eine Kopie der Rechnung und ein Beleg auf dem die Klassifizierung angegeben ist.

Ein dickes Danke Schön an Kettner. icon14.gif

Geschrieben

Na dann ist gut smile.gif

Mouche, Danke übrigens für den Tip "Im Dienste Ihrer Majestät" bzgl. Enfield. Habe das Buch gestern bei einem Händlier gefunden, ist echt klasse. Allerdings sehe ich deshalb voraus noch den einen oder anderen A-Schrank zu brauchen chrisgrinst.gif

Tera

Geschrieben

Äh, kann ich den o.a. Rammler auch mal übers Wochenende haben? Und muß er am Montag darauf VOLLSTÄNDIG zurückgegeben werden? Wir erwarten nämlich viel Besuch.... Und jetzt muß ich noch reichlich Knödeln kaufen.... tongue.gif

Geschrieben

Hallo

ich lese immer, dass ihr euch auf eventuellen Besuch einstellt. Ich habe immer angegeben, "unter Verschluss",

damit war dem Gesetz genüge getan. Falls die Jungs jetzt kontrollieren kommen, haben die Pech gehabt. Bei mir kommt keiner ohne Richterlichen etc. rein. Auch gefahr im Verzug müssten die mir erklären. Schliesslich haben wir noch Art. 13 GG. Geht nicht so leichtfertig mit euren Grundrechten um, ruck zuck sind die Eingeschränkt. Also, entweder lt Gesetz oder an mir vorbei, was beides doch recht schwierig wird.

Steven

Geschrieben

@ Steven:

icon14.gif Habe gestern an einem Haus ein Zitat von Carl Friedrich v. Weizsäcker gelesen: " Freiheit ist ein Gut, dass durch Gebrauchen wächst, durch Nichtgebrauch dahinschwindet. "

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo

ich lese immer, dass ihr euch auf eventuellen Besuch einstellt. Ich habe immer angegeben, "unter Verschluss",

damit war dem Gesetz genüge getan. Falls die Jungs jetzt kontrollieren kommen, haben die Pech gehabt. Bei mir kommt keiner ohne Richterlichen etc. rein. Auch gefahr im Verzug müssten die mir erklären. Schliesslich haben wir noch Art. 13 GG. Geht nicht so leichtfertig mit euren Grundrechten um, ruck zuck sind die Eingeschränkt. Also, entweder lt Gesetz oder an mir vorbei, was beides doch recht schwierig wird.

Steven


§ 36 Abs. 3 WaffG:

Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Geschrieben

Genau Astanase

Begründete Zweifel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Sonst njet!!!!

Wir kennen die Jungs doch. Kleiner Finger und so.

Warum sagen wir den lieben mitlesern nicht gleich,

daß wir zu jeder Tages und Nacht sowie Urlaubszeit gerne

Besuch zum nachschauen erwarten?

Ich denke gerade in diesem Forum sollten wir mit Nachdruck

unsere Gesetzestreue, aber auch nicht mehr bekunden.

My home is my Castle!

steven

Geschrieben

In Antwort auf:

daß wir zu jeder Tages und Nacht sowie Urlaubszeit gerne

Besuch zum nachschauen erwarten?


Warum denn ? Wo steht denn geschrieben, daß ich jeden der an meiner Tür klingelt auch öffnen muß. Wenns bei mir an der Tür klingelt schau ich erst mal durchs Fenster wer draussen steht und wenn ich den nicht kenne, dann hat er Pech gehabt. Und wer bei mir nach 20Uhr klingelt und nicht angemeldet ist hat grundsätzlich Pech gehabt.

So seh ich das

Gruß

Sentenced7

Geschrieben

In Ergänzung zu Astanase: Originalantwort aus dem BMI, nachdem ich H. Schily wegen der Abschaffung von Grundrechten angemault hatte, hier Auszug bezüglich meiner Anfrage nach der Unverletzlichkeit der Wohnung:

ZITAT:

"Angebliche Abschaffung von Grundrechten

Gegen den Willen des Betroffenen dürfen zur Kontrolle der sicheren Aufbewahrung Wohnungen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden (§ 36 Abs. 3 Satz 3 Waffengesetz), also gerade nicht anlassunabhängig und stichprobenweise zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Diese Grundrechtseinschränkung findet ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Artikel 13 Abs. 7 Grundgesetz, der Beschränkungen auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässt, und zwar ohne Richtervorbehalt. Von einer Abschaffung von Grundrechten kann also keine Rede sein.

Der Fall der Durchsuchung, der schon nach dem Lebenssachverhalt ein wesensmäßig anderer als die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung ist, hat eine andere verfassungsrechtliche Grundlage, nämlich Artikel 13 Abs. 2 Grundgesetz. Dort ist für Durchsuchungen ein Richtervorbehalt angeordnet, jedoch in Fällen der Gefahr im Verzug eine Eilanordnungsbefugnis anderer per Gesetz vorgesehener Organe."

ZITAT ENDE

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich dachte schon oder??


Jo schon! Diese "Kleinigkeit" hatte mich auch jahrelang vom Wiederladen abgehalten. Bei Wiederladern durften Sie das nämlich schon immer.

Geschrieben

Tut mir Leid Leute, aber ich kann dieses ewige Gejammer daß wir um unsere Rechte kämpfen müssen und der Behörde keinen Handbreít Boden lassen dürfen und Kampf bis zum letzten Blutstropfen echt nicht mehr ertragen!

Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland sind wie sie sind. Der legale Waffenbesitz ist nun mal ein Privileg. Jetzt ist endlich klar gesagt worden, wie die Waffen zu lagern sind, das wurde letztlich auch aus Schützenkreisen immer gefordert. Wer seine Waffen schon immer so aufbewahrt hat für den ist alles in Ordnung, wer jetzt seine Schränke "aufrüstet" (ich mein den Schrank, nicht mehr Inhalt) muß das der Behörde melden und gut ist. Wer das nicht tut der muß sich unter Umständen vorhalten lassen, daß dadurch Zweifel an der ordnungsmäßigen Aufbewahrung vorhanden sind und dann u.U. dem Behördenvertreter zeigen was Sache ist. (Bei der Pulveraufbewahrung ist das übrigens schon ewig so!)

Natürlich muß man die Tür nicht aufmachen, aber ich könnte mir vorstellen, daß eine Behörde Mittel und Wege findet, den Waffenbesitzer ihren Willen wissen zu lassen und auch in der Lage ist das durchzusetzen.

Natürlich kann man gegen alles angehen, ständig auf seine Rechte pochen und seine Freizeit vor Gericht verbringen. Man kann aber auch versuchen im Rahmen der Möglichkeiten die man hat (zum Beispiel durch Überzeugungsarbeit im Freundeskreis, bei den zuständigen Abgeordneten - und durch entgegenkommendes Auftreten auch bei der Behörde) zu zeigen, daß wir das Privileg Waffen zu besitzen und ggf. sogar als Jäger zu führen zurecht haben, weil wir rechtstreue zuverlässige Bürger sind!

Ach ja ... an alle die durch nichtabgeben von Meldungen gegen das Waffengesetz protestieren wollen (hoffentlich merkt's auch einer) - gebt Ihr auch Eure Steuererklärung nicht ab, weil Ihr gegen das Steuerrecht protestieren wollt? (Oder vielleicht doch weil die Interessen hier anders liegen ... man könnte ja was zurück bekommen?) Ich geb's zu ... nicht alles was hinkt ist ein Vergleich aber trotzdem ... denkt mal d'rüber nach.

Geschrieben

Hallo Kalimero

Ich glaube, wir reden da gehörig aneinander vorbei.

Was ist ein Recht auf Kontrolle? Meinst du damit ein

Nachschaurecht. Ein klares jein. Nur bei begründeten Verdacht und gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Dann Ja. Ansonsten drausen bleiben. Ich höre immer wieder, ich habe nichts zu verbergen, wenn die nachschauen wollen, bitte, hab nichts dagegen. Warum? entweder die haben den Verdacht und die Gefahrenabwehr oder nicht. Ein vorauseilender gehorsam ist da fehl am Platze. Wieso soll ich jemanden freiwillig meine Aufbewahrung kontrollieren lassen? Bei mir ist alles in ordnung und basta. Wenn nicht, und es passiert was, haben wir genug Gesetze um das zu sanktionieren. Nur wenn wir das Nachschauen lange genug dulden, wird es zur Selbstverständlichkeit. Ich tue genau das, was mir das Waffengesetz vorschreibt und nicht mehr. Basta.

Steven

Geschrieben

moin,

hhmmmm.....

ich denke wenn die gefahr im verzug sehen, kommen bestimmt nicht zwei peoples vom ordnungsamt vorbei, klingeln nett und fragen ob sie mal deine waffen sehen dürfen!!!

die werden dann schon mit den schackos vorbeischauen !!! oder nich???

wenn sie bei mir vorbeischauen wollen, dann solln sie sich gefälligst vorher anmelden!!! wenn die einfach so kommen und ich gerade nicht in der stimmung bin (weil unmögliche zeit), dann müssen die erst mal die gefahr im verzug beweisen!!!

aber ich denk, wenn man nix zu verbergen hat, dann solln die kommen!!!

Geschrieben

In Antwort auf:

Hat nicht jeder der (Legale) Waffen hat, unterschrieben??

Das sie nun ein Recht haben um zu Kontrollieren??

Ich dachte schon oder??


Ich nicht. Noch nie. Auf keinem Antrag und bei keiner Behörde, bei der ich jemals was waffen- oder jagdrechtliches beantragt habe.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich nicht. Noch nie. Auf keinem Antrag und bei keiner Behörde, bei der ich jemals was waffen- oder jagdrechtliches beantragt habe.


Sei vorsichtig mit dieser Aussage.

Du hast es zwar SO nicht DIREKT unterschrieben, Du hast aber zigmal bestätigt dass Du sachkundig bist und da gehört ein bischen Gesetzeskunde dazu.

Geschrieben

Jetzt habe ich die Anträge extra noch mal rausgekramt. Ich habe das nirgendwo unterschrieben. Dass es eine gesetzlich geregelte Nachschaumöglichkeit der Behörden gibt, ist mir schon klar. Aber die gilt immer, egal was auf dem Antrag steht. Für diesen Apsekt ist es auch vollkommen irrelevant, ob ich der Behörde auf dem Antrag das extra erlaube oder nicht. Eine zusätzliche Ermächtigung meine Wohnung zu betreten (die über das Gesetz hinausgeht, denn nur dann macht sie Sinn, da das Gesetz sowieso gilt) hat es von mir nie und auf gar keinen Fall nimmer nicht gegeben. Dahingehend hatte ich das Posting verstanden, auf das ich mich bezog.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Tut mir Leid Leute, aber ich kann dieses ewige Gejammer daß wir um unsere Rechte kämpfen müssen und der Behörde keinen Handbreít Boden lassen dürfen und Kampf bis zum letzten Blutstropfen echt nicht mehr ertragen!

Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland sind ...


Ganz meine Meinung icon14.gificon14.gificon14.gif

Geschrieben

Schickt doch einfach Eure (vorher geleerten) A-, B-, 0-Schränke zum zuständigen Ordnungs-/Landratsamt, damit die Mitarbeiter sich das persönlich ansehen können. Natürlich besteht dabei die Gefahr, daß die Posteingangsmappe im Amt etwas zerknittert...

Rückumschlag nicht vergessen chrisgrinst.gif

Geschrieben

alter indianertrick, den mir seinerzeit der sachkundelehrer erklaerte:

auf jedem antrag, bei dem es um waffenrechtliche erlaubnisse geht (wbk, erwerbsberechtigung etc.), bei der frage ("wie bewahren sie ihre waffe/etc. auf ?") nach der aufbewahrung, sollte folgendes angegeben werden (womit man aus dem schneider sein duerfte, vorausgesetzt, es stimmt auch):

"entsprechend den gesetzlichen vorschriften" chrisgrinst.gif

Archiviert

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