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Fyodor

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  1. Sehe ich anders. Diese bescheuerte Regelung hat ganz massiven Einfluss auf viele Sportschützen. Ich habe heute, nachdem ich zwei Zeugenaussagen zu dem Erwerb 2016 (war zum Glück auf einem Wettkampf) nachweisen konnte, die Anmeldebestätigung erhalten. Kostenpflichtig natürlich. Für mich war das Problem vor allem, dass es für die Waffe keine auf dem hiesigen Markt verfügbaren Magazine unter 20 Schuss gibt, weil original nie gebaut. Das ist dann kein , sondern ein echtes Problem.
  2. Warum fragst Du dann hier, wenn Du doch alles weißt?
  3. Trotzdem Vorsicht bei der Einfuhr. Auch bei Bestellungen aus den USA geht vieles nicht so einfach, was sowohl dort als auch hier für die Besitzer völlig unreglementiert ist, bei Ein- und Ausfuhr aber schon.
  4. Es geht hier aber um grenzüberschreitenden Transport. Da ist mehr zu beachten als das deutsche Waffenrecht.
  5. Kann ich ja nicht riechen. Deine komischen graulegalen Aktivitäten musst Du schon selbst durchschauen. Alle anderen sind doch sowieso blöd. Warum fragst Du überhaupt?
  6. Er macht das gewerblich. Allein das macht manchmal einen Unterschied.
  7. Bei mir stehen sie im Kinderzimmer... Wer kein Eigenheim hat, darf da nicht so wählerisch sein.
  8. Zu denen der übrigens gehört. "Mieter" ist dort nur noch eine männliche Person die eine Sache mietet.
  9. Fyodor

    Miniaturwaffen

    Für wenige Dollar bekommst Du die Pläne, zum selber bauen. Das wiederum ist in vielen Staaten erlaubt.
  10. Bei Altbesitz erster Klasse vielleicht. Aber Gegenstände für deren Besitz eine BKA-Ausnahmeerlaubnis erforderlich ist? Selbst wenn es keine Meldepflicht gibt, darf man die niemandem überlassen. Im Waffenrecht ist bereits auf dem Tisch liegen lassen und einen Schritt weiter gehen kritisch. Das würde ich nicht vor Gericht ausfechten wollen.
  11. Fyodor

    Miniaturwaffen

    Da gab es mal eine DVD mit einem Film über ihn. Unglaublich! Die Dinger sind Wahnsinn! Und sie funktionieren. Sogar Munition im gleichen Maßstab macht er dazu.
  12. Unangemeldet? Wie bei illegalen Waffen. Die tauchen auch immer wieder mal auf.
  13. Das gibt das Waffengesetz so nicht her. Das trennt (wechselbare) Magazine nur nach Waffenlänge und Kapazität, nicht nach rechtlichem Status der Waffe.
  14. Hat sie nicht. Aber da sich die SB auf den Waffenbehörden eher selten mit Bau-Themen auskennen, nehmen sie die Vorschläger der Beratungsstelle meistens an. Allerdings hat der SB trotzdem das letzte Wort. Jede Art der Aufbewahrung die nicht explizit im Gesetz als ausreichend beschrieben ist, muß durch den SB freigegeben werden. Egal wie offensichtlich besser sie ist.
  15. Und wo dann? Nicht jeder hat sechs Zimmer zur Verfügung...
  16. Sehr richtiger Rat. Ebenso wichtiger Rat!
  17. Blödsinn. Mein Verein hat kein Standbuch, weil er keinen Schießstand hat. Ich gehe trotzdem schießen. Und habe bisher alles bekommen was ich wollte.
  18. Thema Altbesitz von normal großen Magazinen: Meine Behörde stellt sich quer, eine einfache Anzeige (wie im Gesetz vorgesehen) zu akzeptieren. Ich bin derzeit daran das zu ändern. Sollte das nicht klappen, kann ich auf Euch zurück kommen? Laut Anwalt sind bisher keine weiteren Fälle bekannt, wo die Behörde das so handhabt.
  19. Bevor YouTube so extrem antiGun wurde, gab es mehrere Interessente Kanäle zu dem Thema. Einer hat gezeigt wie man aus einem Fahrrad und einen Akkuschrauber eine absolut brauchbare Vorrichtung zum Ziehen von Läufen herstellt.
  20. Habakuk hat Recht. Der Effekt kurz erklärt: Das Zündhütchen kann seinen Druck nur durch den dünnen Zündkanal abbauen. Vor dem Zünder bildet sich also immer ein erheblicher Druck, auch bei ansonsten leeren Hülsen. Dieser drückt den Zünder aus der Hülse. Ist nun genug Pulver in der Hülse, so dass sich hier ebenfalls ein Druck ausbilden kann, drückt dieser die Hülse zurück geben den Stoßboden. Dabei wird der Zünder wieder in die Glocke gepresst.
  21. Die square deal ist in Deutschland nicht sehr weit verbreitet, aber das Zubehör (ich meine sogar die Matrizen) passen eben nur dort. Ich empfehle egun.
  22. Das darf jeder mit DHL. Man muss nur sicherstellen dass nur ein berechtigter Empfänger es ausgehändigt bekommt.
  23. Einen Freispruch schon. Wäre ja das selbe Verfahren.
  24. Jein. Ich habe schon Pakete erhalten sie waren zerknautscht und teilweise aufgerissen, der Inhalt aber einwandfrei. Und äußerlich unbeschädigte Pakete, bei denen der Inhalt sagen beschädigt war. Wenn der DHL-Mensch weil, bekommt er alles kaputt. National sind Waffen und teile davon nicht ausgeschlossen. Anders sieht das mit Munition aus. Die wird nicht transportiert.
  25. Du meinst so wie die Beschränkungen im 27er? Die bei 100% der "Kunden" einer Behörde eingetragen werden?
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