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Kannst ja eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Frag aber vorher mal die Besitzer von PSM-Pistolen und/oder kurzen Pumpflinten, wie es bei denen ausgegangen ist.
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Eben. Und gegen ein Gesetz das es nicht gibt, kann man auch nicht klagen. DE kann sich so viel Zeit lassen wie sie wollen, klagen kann man erst nachdem es beschlossen wurde. Und wenn die Umsetzung schnell genug erfolgt, ist es dann erstmal zu spät. Einen Aufschub der Vollstreckung können sie jederzeit mit der "besonderen Gefahr für die Öffentlichkeit" wegdiskutieren. Also wird zuerst vernichtet, und dann der Klagewelle gelassen entgegengesehen. Selbst wenn die Bürger dann Recht bekommen, ein paar Millionen Waffen lassen sich nicht so einfach mal eben schnell wiederbeschaffen, erst recht nicht wenn sie sportlich hochgezüchtet und/oder wertvolle Einzelstücke waren.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Durch den Rat ist es meines Wissens schon durchgepeitscht worden, zumindest habe ich das gelesen. Der Rat ist ja aber auch nur da, um die undemokratischen und freiheitsfeindlichen Vorschläge der antidemokratischen EU-Kommission zu "demokratisieren". Danach sind sie nämlich durch ein "demokratisches" Gremium durch, und damit Wille des EU-Bürgers. Deshalb wird dort auch praktisch nie etwas abgelehnt oder auch nur diskutiert. Das EU-Parlament könnte so einen Irrsinn stoppen, und hat das auch schon getan in der Vergangenheit. Das ist die einzige halbwegs demokratische Institution der EU, und dort sitzen auch noch leidlich brauchbare Politiker. In Kommission und Rat sitzen keine Politiker, sondern Despoten. -
Natürlich nicht. Steht ja so schon im Gesetz, zumindest sinngemäß: Das Bedürfnisprinzip besagt nichts anderes, kein Bedürfnis, kein Besitz. Entfällt das Bedürfnis, entfällt die Besitzgrundlage. Es gibt da keinen Unterschied zwischen einem gesetzlichen Verbot, einer Sportordnungsänderung und dem Austritt aus dem Verband. Ja und? Erstmal wird umgesetzt. Dann wird eingezogen und vernichtet, anschließend können die Betroffenen ja klagen. Und dann?
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Leider falsch. In den 70ern hat man das getan, ja. Aber nicht mehr in den 2000ern. Da wurde auch nicht enteignet, sondern die Auflage auferlegt, an einen Berechtigten zu überlassen. Wolltest Du das nicht (sprich: Du hast niemanden gefunden der es haben durfte), hat man die Vernichtung großzügigerweise für Dich übernommen. Eine Enteignung war das juristisch gesehen nicht.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
... nach dem aktuellen Entwurf der Kommission bleiben die Waffen damit illegal. also keine "softe" Variante, sondern ebenfalls verboten. -
Gibt es in Deutschland nicht.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich habe meinen langen Text gerade dort abgeschickt. In abgewandelter Form, und auf Deutsch, werde ich den an alle "meine" EU-Abgeordneten schicken. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Laut Veröffentlichung der EU-Kommision: Also "bestimmte" (sprich: möglichst alle) halbautomatischen Waffen verbieten, die "unter keinen Umständen von Privatpersonen besessen werden dürfen", selbst wenn sie dauerhaft deaktiviert wurden. Also sind selbst deaktivierte Halbautomaten (!) vom Besitz ausgeschlossen. Wenn deaktivierte Halbautomaten verboten sind, dann ist es nicht nachvollziehbar warum kastrierte aber weiterhin funktionsfähige ehemalige Halbautomaten erlaubt bleiben sollen. Wenn diese Regelung kommt, dann wird ein Rückbau auf Einzellader nicht möglich sein, da selbst eine Zerstörung der Waffe sie nicht zu einem erlaubten Schrotthaufen macht. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wenigstens hast Du es noch gesehen... der aktuelle Vorschlag sieht ja vor, daß Waffen die einer Kriegswaffe ähnlich sind Kat A (also verboten) werden, auch wenn sie vollständig und dauerhaft unbrauchbar gemacht wurden. Warum sollte das dann für verunstaltete nicht gelten? -
Steht schon oben: Über ein Forum.
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Weil er dann die Annahme ablehnen kann.
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Das sieht das Finanzamt oft ganz anders... Es braucht noch nicht einmal einen Gewerbeschein, um "gewerblich" zu handeln, und zu Produktmängelhaftung und Widerrufsrecht verpflichtet zu sein. Wenn Du der Meinung bist, er könnte gewerblich gehandelt haben und sich nur mit "privat" rausreden wollen: Teile ihm mit, daß Du bei ihm von einem gewerblichen Handel ausgehst, und er somit zur Rücknahme verpflichtet ist. Entscheidend ist hierbei für die Fristwahrung Deine Willenserklärung, die Du ja schon abgegeben hast. Er kann sich also nicht rausreden daß das Produkt nach 14 Tagen noch nicht bei ihm war. Teile ihm gleichzeitig mit, daß Du den Lauf bereits zur Post gebracht hast für die Rücksendung, nenne ihm hierzu auch sofort die Paketnummer (Niemals ohne Sendungsnummer versenden, NIEMALS! Besser sogar per "eigenhändig" versenden.) und Deine Kontonummer für die Rücküberweisung, und setze ihm eine Frist von z.B. 20 Tagen. Sollte er der Ansicht sein kein gewerblicher Anbieter zu sein, soll er den Lauf auf Deine Kosten wieder an Dich zurück schicken, und Du wirst das Finanzamt fragen ob sie der gleichen Auffassung sind. Wichtig ist, daß Du Tatsachen schaffst. Der Verlust von Geld darf Dir bei der Sache nicht weh tun. Wenn es Dir allerdings um Dein Geld geht, dann behalte den Lauf und vergiß alles.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Doch. Ist schon mehrmals passiert. Bei den Verschärfungen der 70er Jahre gab es auch Bestandsschutz, bei den Verschärfungen der 2000er Jahre hat man das "vergessen". -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Doch, bei den Pumpen haben es einige versucht. Es wurde nicht enteignet, sondern es wurde angeordnet die Waffen einem Berechtigten zu überlassen zu marktüblichen Preisen. Wenn Du keinen Kunden findest ist das Dein Problem, aber keine Enteignung. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Sie werden Dir nichts wegnehmen. Denn das wäre eine Enteignung, die würde Geld kosten, und drum kümmern müßten sie sich auch noch. Sie werden ganz einfach bestimmte Waffen in Kategorie A einsortieren. Damit hast Du plötzlich keine Besitzberechtigung mehr, und dann eine gewisse Gnadensfrist innerhalb derer Du Deine Waffen an einen Berechtigten überlassen kannst. Daß es den nicht gibt ist dann Dein Pech, aber man wird die Waffen, die Du nicht mehr haben willst sicher großzügigerweise kostenlos zur Verschrottung annehmen. Das wird genau so passieren, es ist genau so auch schon passiert: PSM-Pistolen, kurze Pumpflinten, ehemalige Spielzeugmesser, ... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Die Einstufung kann national unterschiedlich sein, daher würde ich mich darauf nicht verlassen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Auch die Pressestellen müssen etwas arbeiten... da kommt sicher noch was. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nein, wie kommst Du da drauf? Mich kotzt an, dass die sondern sogenannten "Politiker" diese Massenmorde für ihre Politik instrumentalisieren, die si große Angst davor gaben dass andere diese Massenmorde für ihre Politik instrumentalisieren könnten. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Hatten nicht unglaublich viele Politiker wahnsinnige Angst, daß "die Anschläge von Rechten Gruppen instrumentalisiert werden" könnten? Ich verabscheue Politik auf dem Rücken von Opfern jeglicher Art. -
@ Hamster: Weil es gesetzlich gar nicht geregelt ist wo der Schlüssel hin muß... und wenn ich nun meinen A-Schrank-Schlüssel in einen A-Schrank schließen muß, wo schließe ich dessen Schlüssel hin? Noch einen A-Schrank? Und noch einen? Und und und... nein, das IST Unfug. Der Schlüssel für den Waffenschrank ist sicher zu verwahren, Punkt. Es gelten da die absolut identischen Grundsätze wie beim Autoschlüssel, des nämlich auch nicht in unberechtigte Hände fallen darf. @ Alfred: BEIDES RICHTIG! Aber zum Glück nicht bei meinem Schrank.
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Erstens ist das grober Unfug, und wer sowas schreibt dem sollte man den Bildschirm auf dem es geschrieben steht links und rechts... Zweitens sind beides B-Schränke. Und nu?
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Genau deshalb liegt mein Schlüssel für den großen Tresor im kleinen Tresor, der ein Zahlenschloß hat. Die Kombination kennt niemand außer mir. Wenn ich hops gehe ist es NICHT das wichtigste Problem den Schrank auf zu bekommen.
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Es macht halt für Uberti schon einen Unterschied, ob Cabela's 10.000 Cattlemans bestellt, oder Hege 20... Da bekommt der deutsche Importeur eben das, was beim großen Auftrag als Ausfallreserve mitproduziert wurde. Und wenn da halt nur 10 übrig blieben, kommen halt statt der bestellten 20 nur 10. Und die Ausführung kommt auch nicht wie bestellt, sondern wie produziert.
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Manchmal eben doch, da die Behörden verschiedene Modelle anwenden. Man kann da natürlich 5 Seiten drüber diskutieren, oder einfach die eigene Behörde fragen wie die es genau handhaben. Aber das wäre ja wohl zu einfach.