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Fyodor

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  1. Irgendwo habe ich noch meinen "W"-Pin, den die Visier mal aufgelegt hat...
  2. Du hast ja auch noch nie viel damit geschossen. https://youtu.be/EwSJiAwoMpY?t=6m
  3. "Brüssel fordert Amerikanische Verhältnisse im Waffenrecht!" Was für eine Schlagzeile.
  4. Na, das halten sie doch ein... sie greifen ja nicht in die ordnungspolitischen Waffengesetze ein, sondern es sollen Handelshemmnisse beseitigt werden. Und dafür ist die EU wiederum zuständig. So doof sind die leider auch wieder nicht.
  5. @ ProjektARES: Ich kenne mich mit so Strom-Gedöns nicht wirklich aus... welche Laserdioden kann ich denn da verwenden? Und kann man Euer Lasermodul auch mit Knopfzellen betreiben?
  6. Da haben sie ja auch die größere Auswahl
  7. Hihi... das hat schon was ironisches.
  8. Niemals? Also schon auf dem Schießstand mit Lauf nach oben in die Tasche/Koffer verpackt, und auch im Auto nur hochkant transportiert? Oder liegt die Tasche nicht doch eher flach im Kofferraum, so daß die Waffe im Vorbeifahren auf verschiedene Passanten zeigt? Ich habe das so verstanden, daß es sich eben so nicht vermeiden läßt, auf irgendwas zu "zeigen" das kein Ziel ist.
  9. 1. Was ein Abzug ist weiß ich, und was ein Hahn ist auch. Aber was ist ein Abzugshahn? 2. In meinen Flinten sind niemals Pufferpatronen. Warum auch? Man kann sie alle problemlos entspannen, ohne ins "leere" schlagen zu müssen. Wobei das auch nicht weh tun würde. Ganz ehrlich? - Sicherungsbügel - Entspannhebel ja/nein - Flinten muß man mit Pufferpatronen entspannen - ... über den Abzugshahn Wo hast Du nochmal Deine Sachkunde gemacht? Und dann auch noch angeblich jahrelang eine Waffe in der Öffentlichkeit rumgeschleppt? Kein Wunder, daß man da Angst vor der Polizei bekommen muß, wenn einfachste Dinge nicht sitzen. BTT: Natürlich passieren Unfälle. Durch Einhaltung von Sicherheitsregeln kann man die Häufigkeit und Schwere der Folgen aber beeinflussen. Natürlich passieren nicht nur Polizisten Unfälle, sondern auch Sportschützen. Aber pro abgegebenen Schuß ist die Polizei ganz sicher für die meisten Unfälle verantwortlich. Würden Sportschützen und Jäger mit ihren Waffen so umgehen wie viele Polizisten das tun, hätte man ihnen die Dinger wegen fehlender persönlichen Eignung längst abgenommen.
  10. Na, wie wird man das wohl machen? Nein, eine Waffe ist immer so zu handhaben als wäre sie geladen. Auch wenn man vom Gegenteil überzeugt ist. Warum? Siehe oben... Solche Unfälle passieren nur mit "ungeladenen" Waffen. Oder unterstellst Du den Polizisten Absicht? Also. Genau deshalb sind die vier Cooper-Regeln auch mit ganz sicher ungeladenen Waffen einzuhalten.
  11. Hab doch gar keine, das ist ja das Problem... Gruger schreibt, ich müßte mindestens 2 kurze und 3 lange Halbautomaten haben.
  12. Oh weia... da bin ich noch weit von entfernt. Was soll ich denn mit so vielen Halbautomaten? Die kann ich doch gar nicht gebrauchen? Und mit dem Platz wird es dann auch eng, zwischen den ganzen Flinten und UHRen... Aber ich gelobe Besserung!
  13. Wer nicht nur mit Laserwaffen schießen möchte, interessiert sich vielleicht auch für das AirCine.
  14. Beim BKA sitzen halt Praktiker, die nicht sozialromantisch theoretisieren müssen, sondern die wahren Auswirkungen am eigenen Leib spüren.
  15. Ich nutze die Zeit, um die Möglichkeiten auszuloten ein ganz bestimmtes AR-System zu importieren oder hier selbst herstellen zu lassen. Mein ganz persönliches F*U-Gewehr. Das macht diese Zeit erheblich leichter.
  16. Ja, sehr schade, denn so kannst Du nie erfahren was Du eigentlich falsch gemacht hast
  17. Nein, schon lange nicht mehr. Heute heißt das "mobile ethnische Minderheit", weil Sinti und Roma nur zwei der vielen Zigeunerstämme sind. Die Zigeunerverbände (!) fordern übrigens schon sehr lange, man möge sie doch bitte Zigeuner nennen, das würde nicht einzelne Stämme diskriminieren, und Zigeuner seien sie schließlich alle. Nur die Gutmenschen kapieren das nicht...
  18. Dem Händler kann niemand einen Strick drehen, warum auch? Der Voreintrag ist eine gültige Erwerbsberechtigung. Warum sollte der Händler sich erdreisten, diese behördliche Erlaubnis in Frage zu stellen? Zumal 2/6 nur "in der Regel" gilt, also Ausnahmen im Gesetz bereits vorgesehen sind. Zusätzlich hat man das Recht, jede Waffe auf ein eigenes Formular eintragen zu lassen. Weiher weil der Händler wissen dass ich ihm alle WBKs vorgelegt habe? Nein, der Händler prüft die Erwerbsberechtigung, und ist die vorhanden, wird verkauft.
  19. Die Ablehnung auf jeden Fall schriftlich begründen lassen. Grundsätzlich kann sie aber schon Recht haben, der Voreintrag ist eine Erwerbserlaubnis, die sie Dir nicht ausstellen muß (aber darf), wenn dadurch das 2/6-Gedöns verletzt würde. Biete Ihr an, daß sie den zweiten Voreintrag zwar ausführt, aber mit dem Vermerk "Erwerb erst ab...". Das wäre auch eine Möglichkeit, die ich durchaus schon gesehen habe. Oder, noch häufiger, zwar den Erwerb ab sofort, dafür aber ein zusätzliches halbes oder viertel Jahr "Sperre". Ob zwei Voreinträge gleichzeitig günstiger sind als getrennt hängt kann man auch nicht pauschal sagen. Bei meinem SB fallen für beide Voreinträge jeweils die selben Kosten an, egal ob gleichzeitig oder getrennt beantragt. Bei der SBin schräg gegenüber zahlt man nur einmal. Leider kann ich mir nicht aussuchen wo ich hin gehe...
  20. In Philippsburg wird IPSC geschossen. Allerdings ist das kein Verein, sondern eine kommerzielle Schießanlage. Dort sind aber sicher einige WOler regelmäßig anzutreffen. Es werden dort auch viele Wettkämpfe geschossen... vielleicht erstmal bei einem größeren Wettkampf als Zuschauer vorbei schauen, um sich ein Bild zu machen und Kontakte zu knüpfen (Schutzbrille und Gehörschutz nicht vergessen)?
  21. @ CM: Genau das ist ja der Sinn der Sache.
  22. Zum Thema medizinische Untersuchung der "körperlichen Eignung" gibt es ein recht spannendes Video: https://youtu.be/9bQtL2AZt7w
  23. Wenn Du den Lauf drin läßt, oder der neue Lauf ebenfalls für .357Mag geeignet ist, und Du die originale Trommel behälst, könnte es als Wechselsystem angesehen werden. Es sollte dann keine Probleme geben, da das nominale Kaliber gleich bleibt. Wenn Du das nominale Kaliber ändern läßt, würde ich vermuten daß Du einen neuen Voreintrag, oder zumindest den gleichen Aufwand für eine Änderung brauchst. Das geänderte Kaliber paßt nämlich möglicherweise nicht in den beim Erwerb angegebenen Bedürfnisgrund.
  24. Eine WBK verschicke ich nie als Original, wenn nicht unbedingt nötig. Zur Prüfung der Erwerbsberechtigung reicht die Telefonnummer des Amtes, und zum eintragen braucht der Händler das Papier nur einen Tag. @callahan: Der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet die Eintragung vorzunehmen, die Behörde bestätigt das dann mit ihrem Stempel. Meine Behörde trägt auch lieber selbst ein, obwohl das gegen das Gesetz ist, mir ist es egal.
  25. Doch, könnte er. Dazu müßte er sich aber eingestehen daß die Regelungen zu 90% überflüssig und kontraproduktiv im Sinne der offiziellen Begründung sind, und akzeptieren daß eine möglichst geringe, dafür aber klar beschriebene Regeldichte weitaus effektiver ist als ein komplexes Konstrukt aus unvorstellbar vielen in sich unschlüssigen Einzelbestimmungen. Je einfacher die Regeln sind, desto weniger Schlupflöcher gibt es. Das würde aber eben bedeuten, daß nicht alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, sondern eben im Sinne der FDGO freiheitlich ist, sich damit der unmittelbaren Kontrolle des Staates entzieht.
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