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Fyodor

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  1. Nein, schon lange nicht mehr. Heute heißt das "mobile ethnische Minderheit", weil Sinti und Roma nur zwei der vielen Zigeunerstämme sind. Die Zigeunerverbände (!) fordern übrigens schon sehr lange, man möge sie doch bitte Zigeuner nennen, das würde nicht einzelne Stämme diskriminieren, und Zigeuner seien sie schließlich alle. Nur die Gutmenschen kapieren das nicht...
  2. Dem Händler kann niemand einen Strick drehen, warum auch? Der Voreintrag ist eine gültige Erwerbsberechtigung. Warum sollte der Händler sich erdreisten, diese behördliche Erlaubnis in Frage zu stellen? Zumal 2/6 nur "in der Regel" gilt, also Ausnahmen im Gesetz bereits vorgesehen sind. Zusätzlich hat man das Recht, jede Waffe auf ein eigenes Formular eintragen zu lassen. Weiher weil der Händler wissen dass ich ihm alle WBKs vorgelegt habe? Nein, der Händler prüft die Erwerbsberechtigung, und ist die vorhanden, wird verkauft.
  3. Die Ablehnung auf jeden Fall schriftlich begründen lassen. Grundsätzlich kann sie aber schon Recht haben, der Voreintrag ist eine Erwerbserlaubnis, die sie Dir nicht ausstellen muß (aber darf), wenn dadurch das 2/6-Gedöns verletzt würde. Biete Ihr an, daß sie den zweiten Voreintrag zwar ausführt, aber mit dem Vermerk "Erwerb erst ab...". Das wäre auch eine Möglichkeit, die ich durchaus schon gesehen habe. Oder, noch häufiger, zwar den Erwerb ab sofort, dafür aber ein zusätzliches halbes oder viertel Jahr "Sperre". Ob zwei Voreinträge gleichzeitig günstiger sind als getrennt hängt kann man auch nicht pauschal sagen. Bei meinem SB fallen für beide Voreinträge jeweils die selben Kosten an, egal ob gleichzeitig oder getrennt beantragt. Bei der SBin schräg gegenüber zahlt man nur einmal. Leider kann ich mir nicht aussuchen wo ich hin gehe...
  4. In Philippsburg wird IPSC geschossen. Allerdings ist das kein Verein, sondern eine kommerzielle Schießanlage. Dort sind aber sicher einige WOler regelmäßig anzutreffen. Es werden dort auch viele Wettkämpfe geschossen... vielleicht erstmal bei einem größeren Wettkampf als Zuschauer vorbei schauen, um sich ein Bild zu machen und Kontakte zu knüpfen (Schutzbrille und Gehörschutz nicht vergessen)?
  5. @ CM: Genau das ist ja der Sinn der Sache.
  6. Zum Thema medizinische Untersuchung der "körperlichen Eignung" gibt es ein recht spannendes Video: https://youtu.be/9bQtL2AZt7w
  7. Wenn Du den Lauf drin läßt, oder der neue Lauf ebenfalls für .357Mag geeignet ist, und Du die originale Trommel behälst, könnte es als Wechselsystem angesehen werden. Es sollte dann keine Probleme geben, da das nominale Kaliber gleich bleibt. Wenn Du das nominale Kaliber ändern läßt, würde ich vermuten daß Du einen neuen Voreintrag, oder zumindest den gleichen Aufwand für eine Änderung brauchst. Das geänderte Kaliber paßt nämlich möglicherweise nicht in den beim Erwerb angegebenen Bedürfnisgrund.
  8. Eine WBK verschicke ich nie als Original, wenn nicht unbedingt nötig. Zur Prüfung der Erwerbsberechtigung reicht die Telefonnummer des Amtes, und zum eintragen braucht der Händler das Papier nur einen Tag. @callahan: Der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet die Eintragung vorzunehmen, die Behörde bestätigt das dann mit ihrem Stempel. Meine Behörde trägt auch lieber selbst ein, obwohl das gegen das Gesetz ist, mir ist es egal.
  9. Doch, könnte er. Dazu müßte er sich aber eingestehen daß die Regelungen zu 90% überflüssig und kontraproduktiv im Sinne der offiziellen Begründung sind, und akzeptieren daß eine möglichst geringe, dafür aber klar beschriebene Regeldichte weitaus effektiver ist als ein komplexes Konstrukt aus unvorstellbar vielen in sich unschlüssigen Einzelbestimmungen. Je einfacher die Regeln sind, desto weniger Schlupflöcher gibt es. Das würde aber eben bedeuten, daß nicht alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, sondern eben im Sinne der FDGO freiheitlich ist, sich damit der unmittelbaren Kontrolle des Staates entzieht.
  10. Andersrum: Man wählte XML als neues Format für Office, weil die Forderung (der Wirtschaft, der EU, der USA) bestand, ein einheitliches, offenes Datenformat zu nutzen. Dadurch sollte die Lesbarkeit der Daten auch in vielen Jahren noch vereinfacht werden, und die Kompatibilität der Programme untereinander. Man wollte eben NICHT MS als Quasi-Standard haben. Deshalb hat MS dann XML verwendet, nicht andersrum.
  11. Er steckt halt noch im letzten Jahrtausend fest... nicht nur bei Computern. DOCX ist seit fast zehn Jahren auf dem Markt, und ein internationaler und produktübergreifender (!) Standard für Textverarbeitung. Das Format wurde extra geschaffen, um eben nicht mehr von MS Word abhängig zu sein. Deshalb kann es jedes Textverarbeitungsprogramme der letzten zehn Jahre lesen. Sogar Dein Webbrowser: Datei umbenennen in .ZIP, entpacken, in den Unterordnet "Word" wechseln, und dort die "document.xml" öffnen. Ist dann halt nur als XML-Quellcode lesbar, aber sogar mit einem 35 Jahre alten Texteditor.
  12. Natürlich nicht, die EU Kommis versuchen hier ja nicht die Sicherheit, sondern den Binnenmarkt zu regeln Kennen wir doch irgendwoher. Wo wurde nochmal das WaffG "reformiert" als nachträglicher Anhang zu einem bereits beschlossenen Änderungsgesetz des Sprengstoffrechts? Ich glaube das fing mit "D" an, oder...
  13. Das sind zwei komplett verschiedene Dinge. Für den 27er holst Du Dir bei Deiner Gemeinde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ein, die Du dann dem Kursveranstalter des Pulverkurses vorweisen mußt. Für die WBK holt das Amt selbsttätig die nötigen Auskünfte über Deine Zuverlässigkeit ein. Da bekommst Du den Wisch gar nicht in die Hand.
  14. Das würde doch nun oft genug durchgekaut... lies bitte selbst nach im Vorschlag der EU Kommis: http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native Seite 18 unten.
  15. Alles was HA ist und böse aussieht ist Kat A. Wie wir alles wissen ist Kat A "verbotene Waffen". Eine Waffe behält die Eigenschaft Kat A bei, sogar wenn sie dauerhaft zerstört wird . Eine noch funktionierende Kat A-Waffe mit Farbanstrich wird deshalb auch weiterhin Kat A bleiben. Doch, indirekt. Die EU-Waffen-Kategorien trennen auch heute schon durchaus nach Magazinkapazität. Und diese Trennung liegt bei 3 [sic!] Schuß (Magazin und Patronenlager zusammen), Kat B.4. Bei uns in Deutschland sind zwar alle "echten Feuerwaffen" praktisch mindestens Kat B (juristisch nicht, weiß ich, aber Deutschland wendet auf Kat C-Waffen die selben Regeln an wie auf Kat B-Waffen), aber nach der EU-Definition wären halbautomatische Langwaffen mit einem fest eingebauten 2-Schuß-Magazin nur "meldepflichtig", also Kat C, und nicht erlaubnispflichtig. Die EU hat also "große Magazine" schon definiert. Und das sind nicht die Magazine die "dreimal geladen werden können, und eine in der Kammer, das sind 31 Schuß"... sondern 2+1.
  16. Das ist eine sehr höfliche Form von "F**k Dich!"
  17. Genau, damit sind Knallplättchenrevolver fürs Kinderfasching, Zinkdruckgußmodelle und andere Spielzeuge gemeint.
  18. Nicht nur das... das "may be renewed" beinhaltet auch, daß es nicht verpflichtend ist eine ausgelaufene Erlaubnis zu erneuern.
  19. Das ist genau so schon einmal in Deutschland passiert, und es ist vor Gericht durchgegangen: PSM-Pistolen und kurze Pumpflinten. Wer hat eine Entschädigung bekommen?
  20. Nein, juristisch gesehen nicht. Du mußt Dein Eigentum zwar veräußern, darfst es aber selbst zu marktüblichen Preisen verkaufen. Die sind mangels Kunden Null, das ist aber Dein Pech.
  21. Stimmt, eine Enteignung wird es nicht geben. Sondern eine Aufforderung die nun verbotenen Gegenstände einem Berechtigten zu überlassen oder zu vernichten. So geschehen bei der letzten Verschärfung mit Partikularverboten. Daß man die zeitliche Begrenzung selbstverständlich auch rückwirkend in den Führerschein eingebaut hat, hast Du aber mitbekommen, oder? Da gibt es zwar eine Übergangszeit, aber ab 2033 sind alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine ungültig und müssen verlängert und durch neue Dokumente ausgetauscht werden. Da der Lappen seit 2013 nur noch 15 Jahre gilt, ist das auch nur eine Fristverlängerung um 33% für "Bestandskunden".
  22. Natürlich. Das wäre ja auch das erste mal, daß etwas in Deutschland nicht so heiß gegessen wird wie es in der EU gekocht wird. Im Gegenteil, die Deutschen wärmen es meist noch ganz gehörig auf vor dem Verzehr...
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