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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Doch, könnte sie. Wenn andere Politiker von medial nicht gehypter Ideologie Kommentare dazu abgeben heißt es "Trump nutzt Opfer von Orlando in ekelhafter Weise für seine Klientelpolitik". Und was machen die Eurosozialisten? Genau das selbe! Da ist es aber gerechtfertigte Reflexion... -
Der Unfug mit Sportordnungen und freiwilliger Zwangsmitgliedschaft in gesetzlich anerkannten "freien" Sportvereinigungen gilt nicht für Altgelb. Damals (TM) mußte man nicht Mitglied in einem Schießsportverband sein, sondern Sportschütze. Heute muß man Mitglied in einem Schießsportverband sein, aber kein Sportschütze.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das Problem dabei ist: Wenn es irgendwelche Regelungen vereinheitlicht, kann es mit viel Gewalt immer als "Abschaffung von Handelshemmnissen" umdeklariert werden. Denn ein in ganz Europa verbotener Gegenstand kann in den verschiedenen Mitgliedsstaaten nicht mehr verschieden gehandelt werden. Außerdem: Selbst wenn die EU nicht zuständig ist... als diktatorische Gewalt interessiert sie sich einfach nicht dafür. Wer will etwas dagegen tun? Wo willst Du klagen, wer soll da etwas durchsetzen? Die EU kann tun und lassen was sie will. -
Die "anerkannten Regeln der Technik" sind das, was von der überwiegenden Mehrheit der Fachleute als wahr angenommen und allgemein angewandt wird. Üblicherweise ist es auch in Normen festgeschrieben. Normen sind der "Minimalstandard", bei dem man sich ohne große Einzelfallprüfung aus der Haftung rausreden kann, wegen ihrer weit verbreiteten Akzeptanz. Eine schriftliche Niederlegung ist bei Eigenschaften durch die "anerkannten Regeln der Technik" üblicherweise nicht nötig. Die "anerkannten Regeln der Technik" ändern sich durch die langen Prozesse in der Normung nur langsam, gehen dann aber oft große Schritte. Es gab zur Zeit der Entwicklung des G36 keine Normen, die die Anwendung von Kunststoffen im Waffenbau beschrieben haben. Der "Stand der Technik" geht über die Normung hinaus, und stellt die allgemein bekannten technischen Möglichkeiten dar, die bei vertretbarem Einsatz von Ressourcen zum besten Ergebnis führen. Eine allgemeine Anerkennung oder Bewährung in der Praxis ist nicht nötig. Damit sind vor allem Patente gemeint. Ein Patent wird ja grundsätzlich veröffentlicht, und damit ist dessen Inhalt "Stand der Technik", und man muß ggf. Wege zur Umgehung des Patents finden. Ob und wie weit der "Stand der Technik" in einem Produkt umzusetzen ist, muß Bestandteil des Vertrags sein, voraussetzen darf man das nur in den wenigen Fällen wo es vorgeschrieben ist. Abschließend gibt es den "Stand von Wissenschaft und Technik". Der beschreibt das Denkbare, unabhängig von aktueller praktischer Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit. Also alles, was in irgendeinem Labor irgendwo mal versucht wurde, oder theoretisch beschrieben wurde. Das sollte niemals Bestandteil von Verträgen sein.
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Da liegst Du aber ganz falsch. Stichwort: Einschaltdauer Die legt der Hersteller fest, die steht in der Betriebsanleitung, und wenn Du Dich nicht daran hältst ist es sehr wohl Dein Problem. Bei Billiggeräten absolut üblich. Auch beim G36 ist es nicht anders. Es gab ein Lastenheft das erfüllt werden mußte. Das Gericht hat nun festgestellt, daß es erfüllt wurde. Über den Inhalt des Lastenheftes und dessen Sinnhaftigkeit wird nicht geurteilt, das ist allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Interessant finde ich, daß in Deutschland auf das Gewehr geschimpft wird, jeder Soldat wußte schon vor 60 Jahren daß das Gewehr absoluter Schrott ist, aber weltweit, auch in warmen Gebieten, wird es sehr gerne gekauft und eingesetzt, und ausländische Soldaten beschreiben das Gewehr regelmäßig als gut.
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Doch, da die Waffen schon vorher im Besitz und Eigentum des Schweizers waren, findet waffenrechtlich kein Erwerb statt, sondern ein Verbringen in den Geltungsraum des WaffG.
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Als Ausgleich für die fehlende Folgeabschätzung gibt es doch diese Zeile: Alternativen: keine
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Sehr schick! Das stimmt. Ich bin Ingenieur, und kenne mich daher etwas damit aus. Bei batteriebetriebenen Kleingeräten ist es gar nicht so schwer, wenn man den EMV-Test erstmal bestanden hat.
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Wie willst Du das Gehäuse herstellen? Spritzguß (erst Recht 2-Komponenten) ist ganz schön teuer, und lohnt erst ab gewissen Stückzahlen.
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Ich persönlich empfinde fest verbaute Akkus immer als Nachteil. Optimal finde ich die 9V Blöcke. Allerdings habe ich ein Ladegerät, mit dem ich USB-Geräte per 9V Block Laden kann. Geht also auch. Allerdings sollte der Akku nicht verlötet, sondern gesteckt sein. So kann er bei Bedarf einfach getauscht werden.
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Na, irgendwie muß er ja seine 20k endlich voll bekommen. Dabei hat die neue Forensoftware gar keine "Vielschreiber-Liste" mehr!
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Eine Uhr mit Datum wäre eine nette Spielerei, nötig ist sie aber nicht. WLAN würde ich lassen, wenn USB verfügbar ist. Braucht nur Strom.
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Ich könnte es beim Western-Schießen testen, parallel zu meinem eigentlichen Timer.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Fyodor antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
So ist es ja auch. Trotzdem können Behörden das Urteil als Grundlage ihres Handelns heranziehen. Wenn Du Dich nun nicht richtig behandelt fühlst, kannst Du wiederum dagegen klagen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Fyodor antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Etwa ein Jahr bis zur (unbegründeten) Ablehnung... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nach meinem Verständnis dürfen auch Jäger alle Langwaffen nach Belieben kaufen, ob jagdlich zugelassen oder nicht, und auch alle Magazine dazu. Nur eben beim "Schuß auf Wild" ist in der SLB ein 2-Schuß-Magazin zu verwenden. Irgend jemand anders könnte da anderer Meinung sein... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Fyodor antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Auch in Deutschland gibt es große Mengen umgebaute G3. Viele haben ein altes G3-Gehäuse mit neuem Lauf und Verschluß zu einem neuen Halbauto-Zivilmodell vervollständigt. Auch das ist ein Umbau aus einem Vollautomaten, wenn auch außer der Verschlußführungsschienen nichts mehr vom Vollautomaten stammt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Fyodor antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das Magazinverbot gilt auch für Jagdschutz, Schuß auf "Nicht-Wild" sowie jagdliches Übungsschießen... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Fyodor antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Fördermitglied. Als Einzelperson Vollmitglied ist mir zu teuer (600,-€ pro Jahr), auch wenn ich bei sowas normalerweise nicht allzu genau aufs Geld schiele. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Fyodor antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Schon zweimal passiert, und einmal persönlich auf der IWA... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Fyodor antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich versuche seit einem halben Jahr Mitglied beim FWR zu werden, aber sie wollen mein Geld scheinbar nicht... Ich unterstütze ziemlich blind alles, was verspricht meine Interessen zu vertreten. Ob auf diplomatischen Kanälen was passiert kann ich nicht beurteilen, ich bin aber auch vom Gegenteil nicht überzeugt... also bin ich Mitglied überall wo ich mir erhoffe daß es hilft. -
Naja, Du mußt ja auch auf jeden Beitrag den Du irgendwo liest antworten. Ihr paßt da schon ganz gut zusammen.
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Danke! Aber was soll ich da nehmen? Dort finde ich nur Module mit Elektronik, aber brauche ich nicht nur eine "nackte" Diode?