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Fyodor

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  1. Andersrum: Man wählte XML als neues Format für Office, weil die Forderung (der Wirtschaft, der EU, der USA) bestand, ein einheitliches, offenes Datenformat zu nutzen. Dadurch sollte die Lesbarkeit der Daten auch in vielen Jahren noch vereinfacht werden, und die Kompatibilität der Programme untereinander. Man wollte eben NICHT MS als Quasi-Standard haben. Deshalb hat MS dann XML verwendet, nicht andersrum.
  2. Er steckt halt noch im letzten Jahrtausend fest... nicht nur bei Computern. DOCX ist seit fast zehn Jahren auf dem Markt, und ein internationaler und produktübergreifender (!) Standard für Textverarbeitung. Das Format wurde extra geschaffen, um eben nicht mehr von MS Word abhängig zu sein. Deshalb kann es jedes Textverarbeitungsprogramme der letzten zehn Jahre lesen. Sogar Dein Webbrowser: Datei umbenennen in .ZIP, entpacken, in den Unterordnet "Word" wechseln, und dort die "document.xml" öffnen. Ist dann halt nur als XML-Quellcode lesbar, aber sogar mit einem 35 Jahre alten Texteditor.
  3. Natürlich nicht, die EU Kommis versuchen hier ja nicht die Sicherheit, sondern den Binnenmarkt zu regeln Kennen wir doch irgendwoher. Wo wurde nochmal das WaffG "reformiert" als nachträglicher Anhang zu einem bereits beschlossenen Änderungsgesetz des Sprengstoffrechts? Ich glaube das fing mit "D" an, oder...
  4. Das sind zwei komplett verschiedene Dinge. Für den 27er holst Du Dir bei Deiner Gemeinde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ein, die Du dann dem Kursveranstalter des Pulverkurses vorweisen mußt. Für die WBK holt das Amt selbsttätig die nötigen Auskünfte über Deine Zuverlässigkeit ein. Da bekommst Du den Wisch gar nicht in die Hand.
  5. Das würde doch nun oft genug durchgekaut... lies bitte selbst nach im Vorschlag der EU Kommis: http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native Seite 18 unten.
  6. Alles was HA ist und böse aussieht ist Kat A. Wie wir alles wissen ist Kat A "verbotene Waffen". Eine Waffe behält die Eigenschaft Kat A bei, sogar wenn sie dauerhaft zerstört wird . Eine noch funktionierende Kat A-Waffe mit Farbanstrich wird deshalb auch weiterhin Kat A bleiben. Doch, indirekt. Die EU-Waffen-Kategorien trennen auch heute schon durchaus nach Magazinkapazität. Und diese Trennung liegt bei 3 [sic!] Schuß (Magazin und Patronenlager zusammen), Kat B.4. Bei uns in Deutschland sind zwar alle "echten Feuerwaffen" praktisch mindestens Kat B (juristisch nicht, weiß ich, aber Deutschland wendet auf Kat C-Waffen die selben Regeln an wie auf Kat B-Waffen), aber nach der EU-Definition wären halbautomatische Langwaffen mit einem fest eingebauten 2-Schuß-Magazin nur "meldepflichtig", also Kat C, und nicht erlaubnispflichtig. Die EU hat also "große Magazine" schon definiert. Und das sind nicht die Magazine die "dreimal geladen werden können, und eine in der Kammer, das sind 31 Schuß"... sondern 2+1.
  7. Das ist genau so schon einmal in Deutschland passiert, und es ist vor Gericht durchgegangen: PSM-Pistolen und kurze Pumpflinten. Wer hat eine Entschädigung bekommen?
  8. Nein, juristisch gesehen nicht. Du mußt Dein Eigentum zwar veräußern, darfst es aber selbst zu marktüblichen Preisen verkaufen. Die sind mangels Kunden Null, das ist aber Dein Pech.
  9. Stimmt, eine Enteignung wird es nicht geben. Sondern eine Aufforderung die nun verbotenen Gegenstände einem Berechtigten zu überlassen oder zu vernichten. So geschehen bei der letzten Verschärfung mit Partikularverboten. Daß man die zeitliche Begrenzung selbstverständlich auch rückwirkend in den Führerschein eingebaut hat, hast Du aber mitbekommen, oder? Da gibt es zwar eine Übergangszeit, aber ab 2033 sind alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine ungültig und müssen verlängert und durch neue Dokumente ausgetauscht werden. Da der Lappen seit 2013 nur noch 15 Jahre gilt, ist das auch nur eine Fristverlängerung um 33% für "Bestandskunden".
  10. Natürlich. Das wäre ja auch das erste mal, daß etwas in Deutschland nicht so heiß gegessen wird wie es in der EU gekocht wird. Im Gegenteil, die Deutschen wärmen es meist noch ganz gehörig auf vor dem Verzehr...
  11. Nein. Aber Waffen mit Kriegswaffenanschein mit entsprechend kleiner Patrone sind in Deutschland auch heute schon vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. In Zukunft betrifft das alle Waffen, genau so aussehen, ungeachtet des Kalibers. Ich wollte damit nur verdeutlichen: Was im "Feststellungsbescheid" steht ist irrelevant. Optisch einer Kriegswaffe ähnlich: Verboten. Egal ob Im Bescheid B5 oder B7 steht.
  12. @ xamoel: Dein SB untergliedert nur in B und C. Kat. A Waffen (verboten) wird er nur sehr selten einzutragen bekommen, und Kat. D sind nicht meldepflichtig, die braucht er nicht eintragen.
  13. Zum Thema Anschein und die dämliche B.7-Diskussion: Versucht mal die Waffe im 7,62x39 zu kaufen. Wenn das nicht geht, ist es eine Waffe mit Kriegswaffenoptik. Wie viele AR15-, AK- und G3-Klone gibt es in Deutschland in dem Kaliber?
  14. Diese Einstufung interessiert keine Sau. Die Festtellungsbescheide sind gesetzlich nicht gefordert, und haben keine rechtliche Bindungskraft. Außerdem: Welche Einstufung nach der EU-weit einheitlichen Nomenklatur hat denn eine Winchester 1897 Pumpflinte? Laut EU: Kat C (langer Repetierer mit glattem Lauf länger als 60 cm) In DEU: Kat B In AT: Kat A Löse Dich von der Illusion, daß eine Einstufung durch irgendwen da etwas retten könnte. Die Kommission will sich selbst ermächtigen weitergehende Regelungen ohne Rat und Parlament erlassen zu dürfen. Sollte das durchgehen, hilft nur noch eingraben oder auswandern.
  15. Leider sind das die einzigen, mit denen die Politik spricht. FvLW und P/L sind keine Gesprächspartner.
  16. Durch den Rat ist es meines Wissens schon durchgepeitscht worden, zumindest habe ich das gelesen. Der Rat ist ja aber auch nur da, um die undemokratischen und freiheitsfeindlichen Vorschläge der antidemokratischen EU-Kommission zu "demokratisieren". Danach sind sie nämlich durch ein "demokratisches" Gremium durch, und damit Wille des EU-Bürgers. Deshalb wird dort auch praktisch nie etwas abgelehnt oder auch nur diskutiert. Das EU-Parlament könnte so einen Irrsinn stoppen, und hat das auch schon getan in der Vergangenheit. Das ist die einzige halbwegs demokratische Institution der EU, und dort sitzen auch noch leidlich brauchbare Politiker. In Kommission und Rat sitzen keine Politiker, sondern Despoten.
  17. ... nach dem aktuellen Entwurf der Kommission bleiben die Waffen damit illegal. also keine "softe" Variante, sondern ebenfalls verboten.
  18. Ich habe meinen langen Text gerade dort abgeschickt. In abgewandelter Form, und auf Deutsch, werde ich den an alle "meine" EU-Abgeordneten schicken.
  19. Laut Veröffentlichung der EU-Kommision: Also "bestimmte" (sprich: möglichst alle) halbautomatischen Waffen verbieten, die "unter keinen Umständen von Privatpersonen besessen werden dürfen", selbst wenn sie dauerhaft deaktiviert wurden. Also sind selbst deaktivierte Halbautomaten (!) vom Besitz ausgeschlossen. Wenn deaktivierte Halbautomaten verboten sind, dann ist es nicht nachvollziehbar warum kastrierte aber weiterhin funktionsfähige ehemalige Halbautomaten erlaubt bleiben sollen. Wenn diese Regelung kommt, dann wird ein Rückbau auf Einzellader nicht möglich sein, da selbst eine Zerstörung der Waffe sie nicht zu einem erlaubten Schrotthaufen macht.
  20. Wenigstens hast Du es noch gesehen... der aktuelle Vorschlag sieht ja vor, daß Waffen die einer Kriegswaffe ähnlich sind Kat A (also verboten) werden, auch wenn sie vollständig und dauerhaft unbrauchbar gemacht wurden. Warum sollte das dann für verunstaltete nicht gelten?
  21. Doch. Ist schon mehrmals passiert. Bei den Verschärfungen der 70er Jahre gab es auch Bestandsschutz, bei den Verschärfungen der 2000er Jahre hat man das "vergessen".
  22. Doch, bei den Pumpen haben es einige versucht. Es wurde nicht enteignet, sondern es wurde angeordnet die Waffen einem Berechtigten zu überlassen zu marktüblichen Preisen. Wenn Du keinen Kunden findest ist das Dein Problem, aber keine Enteignung.
  23. Sie werden Dir nichts wegnehmen. Denn das wäre eine Enteignung, die würde Geld kosten, und drum kümmern müßten sie sich auch noch. Sie werden ganz einfach bestimmte Waffen in Kategorie A einsortieren. Damit hast Du plötzlich keine Besitzberechtigung mehr, und dann eine gewisse Gnadensfrist innerhalb derer Du Deine Waffen an einen Berechtigten überlassen kannst. Daß es den nicht gibt ist dann Dein Pech, aber man wird die Waffen, die Du nicht mehr haben willst sicher großzügigerweise kostenlos zur Verschrottung annehmen. Das wird genau so passieren, es ist genau so auch schon passiert: PSM-Pistolen, kurze Pumpflinten, ehemalige Spielzeugmesser, ...
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