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Fyodor

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  1. Nichts bekanntes.
  2. Vorurteile. Weiß doch jeder, daß Rächtsäxtreme Waffen horten (die Garagen voll von legal besessenen MP40 und Panzerfäusten kennt ja jeder, nicht wahr). Linke Aktivisten machen sowas nicht. Die werden vom Schweinesystem dazu gezwungen, Brandflaschen und Steine zu werfen, und würden niemals legal eine Waffe erwerben wollen. Die Aktivisten der RAF haben ja eindeutig bewiesen, wie friedlicher Widerstand ohne Legalwaffen aussieht.
  3. Einfach nur was wegfräsen kann auch nach hinten losgehen. Geringere bewegte Masse bedeutet nämlich auch höhere Rücklaufgeschwindigkeit. Und das geht aufs Material, wenn man nicht mit stärkeren Federn dagegen hält.
  4. Dann würde ich mir überlegen, ob ich die Waffen wirklich noch dort stehen haben muß. Wenn Du nicht mehr hier leben willst (kann ich absolut nachvollziehen), wirst Du auch eher nicht hier zum schießen kommen. Dann würde ich versuchen die Waffen mitzunehmen, sobald ein fester Wohnsitz gefunden ist. Alternativ eben an einen Freund verkaufen.
  5. Für verbotene Waffen (Vollautomatenteile) werden die Behörden das sicher sehr freizügig machen...
  6. Die Eingangsfrage (Hervorhebung durch mich):
  7. Was wissen die denn, wo die Frau das Zeug her hat?!?
  8. Und ich möchte mich nicht vorab festlegen, ob ich einen Pietta SAA Tombstone, Tombstone2 oder Bisley kaufen darf. Alles sind SingleActionArmy-Revolver, alle von Pietta, aber verschiedene Modelle. Oder statt 5" doch lieber 7". Das entscheidet sich u.U. einfach daran, was lieferbar ist. Das hat im Antrag nichts verloren.
  9. So genau wie nötig. Nicht so genau wie möglich. Ich habe vor einigen Jahren zwei Anträge für SingleAction Revolver gestellt (für Western). Ich wußte zu dem Zeitpunkt aber nicht, ob es Pietta oder Ruger wird. Warum auch, ist unerheblich, und hängt oftmals massiv von Lieferbarkeiten ab. Wer sich da selbst einschränkt, ist selbst schuld.
  10. Die grundlegenden Angaben natürlich schon. Aber Hersteller und Modell braucht es noch nicht. Wird aber, auch hier in BW, abgefragt. Interessiert aber niemanden, wenn man es so genau noch nicht weiß.
  11. Die Behörden sind derzeit noch total geil auf "freiwillig abgegebene Waffenarsenale". Ruf aber vorher an und kläre das ab, nicht daß sie Dir noch illegales Führen von Munition oder soeinen Käse anhängen wollen.
  12. Du brauchst es auch gar nicht anzugeben, falls Du es noch nicht weißt.
  13. Selten so gelacht...
  14. ... aber eben nicht als Dienstpistolen.
  15. Das hatte die 1911 ursprünglich auch. Der Wulst kam erst bei der 1911A1 dazu.
  16. Genau. In Arizona (freies Waffentragen für alle Bürger ohne Permit) kann man sich ohne Angst sehr frei bewegen. In Chicago (nahezu totales Waffenverbot) sieht das ganz anders aus. Polemik bringt Dich nicht weiter.
  17. "Match-grade" ist Werbesprache, und bedeutet lediglich eine besonders sorgfältige und maßhaltige Fertigung. Das hat mit "nicht original" erstmal nichts zu tun. Das "Stainless" könnte man bemängeln, weil das gab es so nicht... aber das wäre, in meinen Augen, päpstlicher als der Papst, weil es überhaupt keinen Einfluß auf die Waffe hat.
  18. Das ist schwierig... grundsätzlich liegt der Nachweis beim Schützen. Andererseits kann ich auch nichts erkennen, außer die Beschriftung, welche sich von einer "Originalen" 1911A1 unterscheidet. Das Barrel-Bushing sieht mir etwas dick aus, ist von der Seite aber schlecht sichtbar. Vielleicht ist es da anders, Bull-Barrel, durchgehende Federführungsstange, etc... das könnten tatsächlich Ausschlußkrietrien sein.
  19. Schon... aber wenn sie sichergehen wollen, daß er die Waffe nicht hat, müssen sie sie finden. Wenn sie irgendjemand hat, wird das schwer.
  20. Er kann sie an sich genommen, und später entsorgt haben. Dann wäre er unbewaffnet, wüßte aber wo sie ist.
  21. Nichts anderes habe ich doch geschrieben!
  22. Für die Beantragung der gelben WBK reicht das aber. Was GK-Gewehre auf grüne WBK angeht, mußt Du halt nachweisen daß Du Dich wo einmieten kannst. Das kommt wiederum darauf an, wo Du wohnst. In SW-Deutschland bietet sich Philippsburg an, da kann man (fast) alles schießen.
  23. Solange aber noch andere Vereine in der Nähe sind, die eine 50m-Anlage haben, sollte das klappen.
  24. Ich kenne mehr als einen Verein, in dem genau dieses Vorgehen zu völlig falschen Antworten führen würde. Ein Forum lebt von Fragen und Antworten. Die Frage war freundlich und verständlich formuliert. Da kann man dann doch auch sinnvoll antworten. Übrigens war die korrekte Antwort schon im ersten Folgebeitrag zu lesen.
  25. Dann kommen sie halt nochmal. Ich lasse niemanden meine Waffen befummeln den ich nicht kenne, und der als "Legitimation" nur einen selbst gedruckten "Dienstausweis" dabei hat, den ich in 5 Minuten auch selbst erstellen könnte. Es ist der Staat, der mir diese Paranoia vorschreibt. Mein eigenes, sicheres Aufbewahrungskonzept wäre erheblich weniger teuer und trotzdem sicher. Ist aber in Deutschland leider nicht zulässig.
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