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Was das Gesetz im Wortlaut genau aussagen wird ist doch fast bedeutungslos. Eine Begrenzung auf 10/20 Schuß kommt auf jeden Fall. Größere Magazine sind dann verbotene Gegenstände. Ausnahmen und Altbestand erlauben dann zwar möglicherweise einen weiteren Besitz, aber eine Verwendung wird vermutlich über den Umweg der Steuerbehörde in den Sportordnungen der Verbände ausgeschlossen. Dadurch, daß die Steuerbehörden vor ein paar Jahren ziemlich umfassend den Passus "oder bei Wegfall der Gemeinnützigkeit" in die Satzungsklauseln betreffs Auflösung und Verwendung des Vereinsvermögens in dem Fall haben hineinschreiben lassen, können heute sozusagen die Finanzämter die Satzungen und Sportordnungen schreiben. Denn wenn da was drin steht, was einer Gemeinnützigkeit im Wege steht, wird der Verein automatisch aufgelöst. Und was gemeinnützig ist, entscheiden erstmal die Steuerbehörden. Und der Schießsport ist das als einzige Sportart nicht per Definition.
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Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Mit drei Schrauben geklemmt. Allerdings braucht der Lauf drei Nuten, wo die Schrauben Platz finden, oder man muß die Schrauben ändern. Früher wurden viele Flinten von Trnchgun auf Riotgun zurückgebaut. Diese haben die drei Nuten vorne am Lauf noch. -
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Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Mir wurde bereits eins angeboten, danke! -
@BrownellsDeutschland Viel mehr würde mich interessieren, wo meine beiden Bestellungen (496089104 vom 30.04. sowie 496089639 vom 07.05.) bleiben. Beide bezahlt, aber seither nichts mehr passiert.
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Weiß meine Partnerin auch nicht genau. Eigentlich interessiert sie es auch gar nicht, aber ich weiß daß sie bei jedem Waffenkauf ein Argument dagegen gehabt hätte. ICH stehe jeden Morgen auf, und schlage mich den Tag über mit den Kollegen rum. Dann entscheide auch ICH, was ich mit meinem Geld mache. Ich will da gar keine Diskussion führen, ich bringe es heim, es ist meins. Sie könnte ja auch arbeiten gehen wenn sie wirklich wollte.
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Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Das wird etwas dauern, bis ich die Zeit dazu finde. Ist gerade wenig Zeit zu Hause. -
Wenn sie Waffe in den Kugelfang zeigt, stört der Finger an Abzug nicht. Ist aber nicht dass Thema hier. Deshalb bitte nicht weiter zerreden.
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Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Nein, leider nicht. Am Lochblech hängt ja auch das Korn, der Magazinrohrhalter und die Bajonettwarze. Mal eben schnell ist das nicht gemacht. Erst recht nicht ohne Maschinenpark. -
Ja, ist tatsächlich so. Im Video wird eine Waffe mit unbekanntem Ladezustand aus einer Kiste entnommen, und als allererstes geht der Finger an den Abzug. Dann wird sie in alle möglichen Richtungen geschwenkt, auch in die Kamera, und damit auf den Kameramann. Für das Foto wurde die Waffe tatsächlich leer und mit geöffnetem Verschluß in Position gebracht, und erst nachdem alle Schützen still standen und alle Waffen in eine sichere Richtung zeigten auf Kommando geschlossen, und nach dem Foto sofort wieder geöffnet. Auf dem vollständigen Foto sind neun Waffen zu sehen, die sich in der Hand von Schützen befinden. Keine einzige davon zeigt in eine unsichere Richtung.
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Ich habe das entscheidende Wörtchen nochmal wiederholt.
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Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Das ist meine (Der Schütze ist allerdings jemand anders). Ein Kumpel von mir will jetzt aber auch einen Hitzeschutz zu seiner. -
"Rechtsgültig" im Sinne von unabänderbar verbindlich sind die ohnehin nicht. Sie stellen den aktuellen Gemütszustand des Prüfers zu einem bestimmten Zeitpunkt dar.
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Fyodor erstellte Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Hallo Forum! Ich benötige ein Hitzeschutzblech für eine Norinco 1897. Hat da jemand noch eins das er nicht mehr braucht? Viele Grüße, Jochen -
Nein, das nicht. Wenn Du aber eine neue Waffe haben willst, und beim Antrag auf Bedürfnisbestätigung die vorhandenen Waffen angeben mußt, dann müssen die mitbenutzbaren Waffen da mit drauf. Denn diese kannst Du ja bereits nutzen.
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Das ist der Fall, wenn sie sich gegenseitig als Mitbenutzer in der WBK eintragen lassen. Dann blockieren die Waffen des einen das Bedürfnis des anderen. Dafür dürfen sie die Waffen ohne Leihschein verwenden. Würde ich nie machen!
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Doch, weil das Bedürfnis nicht gegeben sein muß. Anderes Beispiel: Beide Partner sind DSB-Schützen mit jeweils einer GSP. Zusammenlagerung? Hast Du ein Bedürfnis für eine zweite GSP?
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Das Bedürfnis ist hier unerheblich. Denn sonst wäre gemeinsame Aufbewahrung generell verboten. Selbst wenn zwei Ehepartner beide Sportschützen sind, hat keiner von beiden ein Bedürfnis für die Waffen des jeweils anderen nachgewiesen. Nein, es reicht wenn er die Waffe theoretisch erwerben könnte, sofern er ein Bedürfnis nachweisen würde. Deshalb ja mein Merksatz: Gemeinsame Aufbewahrung von Waffen, die der jeweils andere ausleihen dürfte. Denn dann ist das Erlaubnisniveau das gleiche.
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§6? Persönliche Eignung?
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Ich kann das auch nicht. Bin nur überrascht, ich hätte mit kürzeren Zeiten (0,5 rum) gerechnet.
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Einfacher Merksatz: Wenn jemand die Waffen im Tresor ausleihen dürfte, dann darf er auch im Rahmen der gemeinsamen Aufbewahrung Zugriff haben.
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Das ist flott. Ich hätte aber gedacht, daß das mit einer Selbstladepistole schneller gehen muß. Das sind ja ähnliche Zeiten, wie sie auch mit SA-Revolvern geschossen werden. P.S.: Ich bin absichtlich nicht hin gegangen. Da wäre ich arm wiedergekommen.
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Sie brauchen 4 Sekunden (!), um sich unsympatisch zu machen. Mit Finger am Abzug unkontrolliert rumfuchteln...
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Lies doch meinen Beitrag (und das WaffG) bitte nochmal. Die gemeinsame Lagerung ist vom Gesetz ausdrücklich VORGESEHEN!
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Gemeinsame Nutzung von in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ist ausdrücklich vorgesehen.
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Grundsätzlich kann jedes glaubhaft begründete Bedürfnis ausreichen um eine Waffe erwerben und/oder besitzen zu dürfen. Bei alten Jägern und Sportschützen, die viele Jahrzehnte mit ihren Waffen gejagt und gesportelt haben, wird Sentimentalität auch oft anerkannt, um die Waffen weiterhin besitzen zu dürfen. Ich glaube nicht, daß das in dem Fall funktioniert. Aber anfragen kannst Du trotzdem. Die Ämter sind nicht nur dazu da, um uns alles wegzunehmen, sondern auch um uns innerhalb der Gesetze zu dem zu verhelfen was wir wünschen.