Proud NRA Member
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
30.026 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Proud NRA Member
-
Schon, aber je weniger speziell das gewünschte Warenzeichen ist und je mehr es lediglich als Katalognummer aufgefasst wird, desto schwieriger wird auch die Durchsetzung, und desto mehr begrenzt sie sich auf Verwendungen, die wirklich als Herkunftsangabe aufgefasst werden können. Wenn ich eine Schokoladenmarke "Q2" etabliere, das in riesigen Lettern auf jede Tafel schreibe, dann kann ich sicher gegen jemanden vorgehen, der das auch in riesigen Lettern auf seine Schokolade schreibt, denn dafür gibt es offenbar keinen Grund als genau die Herbeiführung einer Verwechslungsgefahr. Jedenfalls stand derartiges vorher noch nie auf Schokoladentafeln. Wenn aber jemand seinen Süßwarenkatalog nach einem System aus Buchstaben und Zahlen organisiert, und da dann halt außer "B7" auch "Q2" rauskommt, das ganze auch als Sortierprinzip und nicht als Herkunftsbezeichnung verwendet wird, dann wird es deutlich schwerer, dem zu verbieten, eine Artikelnummer "Q2" zu verwenden. Man kann nicht das ganze Alphabet und die natürlichen Zahlen bis 10000 sperren.
-
Das haben Leute im Zusammenhang mit Waffenscheinen jedenfalls für Amerika eruiert. Polizisten sind grob so ehrlich oder kriminell wie der Rest der Bevölkerung auch. Waffenscheininhaber dagegen sind deutlich weniger kriminell. Das kommen natürlich andere Faktoren rein, wie dass viele Leute einen Waffenschein erst in einem Alter beantragen, wo man aus den gröbsten Dummheiten schon raus ist, während man relativ jung Polizist werden kann und oft auch wird.
-
Eine offensichtliche und häufige Strategie des angeblichen Verletzers, kommt es zum Streit, ist nicht nur die konkrete Verletzung zu bestreiten, sondern die Löschung der Marke zu verfolgen, die gar nicht hätte eingetragen werden sollen.
-
Das könnte ich gerade einmal so zurückgeben, jedenfalls wenn Du mit "GESCHÄFTSTÄTIGKEIT" tatsächliche Ansprüche meinst und nicht die böswillige oder frivole Verfolgung eingebildeter Ansprüche. . Wo es tatsächlich zu Auseinandersetzungen vor Gericht kommt, geht das ja auch keinesweg so eindeutig aus, wie Du es Dir vorzustellen scheinst. Und, ich habe damit am Rande schon auch mal beruflich zu tun, wenn es einem wirklich um die Marke geht, dann ist es gar nicht so unüblich, dass man das direkt regelt. Im Falle großer Unternehmen durch Gespräche zwischen den Anwälten unter einer Schweigevereinbarung, damit die frei vorgetragenen Argumente nicht später vor Gericht benutzt werden. Wenn sich natürlich zwei einigen, irgendwo zwischen informellem Telephonanruf oder einer Konferenz mit Schweigevereinbarung, dann steht das natürlich nicht in der Zeitung. Wenn es einem wirklich um die Marke geht und nicht z.B. um die reine Schikane der Konkurrenz (sagen wir bei einem bestimmten Hersteller von Klemmbausteinen) oder ein Zubrot für den befreundeten Anwalt aus Massenabmahnungen, dann ist das sogar oftmals der viel bessere Weg, denn bei einer gütlichen Einigung kann man sehr schnell ein Ergebnis erreichen und riskiert nicht, dass man vor Gericht gleich die ganze Marke verliert.
-
Ich habe das mal ergänzt. Gerade bei kurzen Modellbezeichnungen oder auch bei Wörtern aus der Alltagssprache hat der Schutzumfang da ja durchaus seine Grenzen. Sonst wären nämlich keine kleinen natürlichen Zahlen oder kurze Buchstabenkombinationen, von denen es so viele gar nicht gibt, verfügbar. (Wie wenige das sind merkt man, wenn man jedenfalls in Amerika mit bestandener Extra-Prüfung als Funkamateur ein kürzeres Rufzeichen haben möchte. Für die besonders kurzen, gar noch etwas, das auch im Morse-Code kurz ist, muss man halt waren, bis jemand sein Hobby aufgibt oder verstirbt.)
-
Wie berechtigt das jeweils ist, steht auf einem anderen Blatt. Es ist ja bei weitem nicht so, dass alle wegen Markenrechtsverletzungen angestrengten Prozesse auch gewonnen würden. Schwierig wird das insbesondere dann, wenn ein angeblicher Verletzer augenscheinlich durchaus Chancen hätte, zu gewinnen, sich aber das Risiko der Kosten, eines Verbots des Vertriebs von lagerndem Produkt, usw. nicht leisten kann. Es ist aber im bürgerlichen Leben sonst durchaus üblich, dass man Konflikte über angebliche oder empfundene oder wirkliche Verletzungen nicht gleich auf formellem juristischen Wege austrägt. Wer sich vom Lärm der Nachbarn gestört fühlt, der wird doch auch erstmal klingeln und freundlich darauf hinweisen, dass er die Lautstärke als störend empfindet, und nicht gleich die Polizei rufen oder gar auf Unterlassung klagen.
-
Auch wenn beides irgendwie waffenbezogen ist, ist die Verwechslungsgefahr aber irgendwie begrenzt. Wer kauft sich schon einen kleinen Datenlogger wenn er eigentlich ein Flugabwehrsystem mit 35 mm-Kanone erwerben wollte?
-
Nur wenn der Lauf verschlossen ist. Dann repetiert das Ding vielleicht, aber man hat ein anderes Problem. Mit einem im Vergleich zum Lauf/Griffstück leichten Geschoss, das sich relativ frei bewegen kann, oder im Extremfall mit dem Lauf einfach offen ohne Geschoss, nicht.
-
Bei einer Blowback gerade nicht. Wie denn auch? Der einzige Angriffspunkt um das Griffstück in Gang zu bekommen wäre ja, dass aus der Perspektive des Verschlusses das Projektil über die Züge den Lauf mitnimmt. Beim AR z.B. schon (also wenn man mittels eines geeigneten Mechanismus sie am Verschluss festhalten könnte, und mal außen vor gelassen, dass die Restkanone im Vergleich zum Verschluss ein wenig schwer ist).
-
Jetzt überlege Dir das einmal in zwei konstruierten Extremfällen. Bei beiden sei die Verschlussfeder von einer praktisch verwendbaren Stärke, und die Konstruktion sei (bevor mich jemand über den deutschen Sprachgebrauch aufklärt) eine Blowback-Pistole, mit oder ohne Verzögerungsmechanismus: 1. Das Griffstück hat im Vergleich zum Verschluss/Schlitten eine vernachlässigbare Masse. In diesem Fall würde bei freier Bewegung im Raum die Feder offensichtlich wie eine nicht kompressible, starre Achse wirken, und der Verschluss könnte nicht aufgehen, sondern der Verschluss würde einfach das Griffstück mitnehmen, und die Pistole flöge eben nach hinten weg. 2. Das Griffstück habe eine unendliche Masse (oder wird, alternativ, von Chuck Norris festgehalten). In diesem Fall bewegt sich das Griffstück offensichtlich gar nicht, der Verschluss fährt gegen die Feder nach hinten, kommt dann wieder zurück, und alles funktioniert wie gewollt. Hält man die Waffe im Mädchengriff, dann hat man eine Situation zwischen diesen beiden Extremen. Anders ist die Sache, wenn man einen Mechanismus hat, wie beim AR-15, wo der Verschluss gegen die Barrel Extension als Widerlager herausgezogen wird. Da ist dann im Prinzip egal, ob man das Ding nach hinten wegfliegen lässt oder festhält (Fragen der Patronenzufuhr aus dem Magazin usw. mal vernachlässigt).
-
Tut er. Als ich schrieb "durch Gasdruck" war das unpräzise ausgedrückt und meinte "durch abgezapftes und umgeleitetes Gas". Wenn man bei den Amis von einer "gas gun" spricht, ist damit nicht eine Gaspistole sondern ein AR-15 oder ähnliches System gemeint... Wie immer im Leben ist Timing alles. Wie brennt das Pulver ab, wann geht deshalb wieviel Gas durch das Loch bekannter Größe, und wie und wann bremst das den Verschluss ab? Würde ich mir in den Kopf setzen, dieses System wiederzubeleben, dann würde ich vermutlich heutezutage ein Softwarepaket zur numerischen Simulation von Gasströmungen bemühen, mit Eingabedaten zum Abbrandverhalten von einem entsprechenden Programm für Wiederlader. Gibt's sogar alles gratis, aber das Wissen zur Strömungslehre, um es benutzen zu können, muss man sich natürlich vorher reinziehen. In erster Annäherung: Der Fluss durch eine Röhre bei gegebener Druckdifferenz entspricht dem Röhrenradius zur vierten Potenz.
-
Und das ist nicht nur bei den eher exotischen gebremsten Varianten so, die Titan betrachtet, sondern--und einfacher verständlich--bei allen durch Rückstoß und Masseträgheit funktionierenden Systemen (also allen, die nicht durch Gasdruck oder bei den großen auch durch einen externen Antrieb betätigt werden). Der einfachste Einstieg in das Verständnis der Sache wäre die Funktion der Pistolen mit Masseverschluss.
-
Klar, und oftmals unter eher unangenehmen Arbeitsbedingungen und in einem Job, in dem es prinzipiell nicht möglich ist, alles richtig zu machen. Manche auch mit riesigem Einsatz weit über die Pflicht hinaus, andere eher nicht. Allerdings ist es eben auch ein Beruf, der die Durchsetzung von anderer Leute Macht beinhaltet, egal ob man das jetzt persönlich richtig oder falsch findet. Der eine oder andere empfindet zumindest ein erhebliches Unbehagen dabei, Leute wegen Handlungen, die nach traditionellem Verständnis kein Unrecht sind, hopszunehmen, sei da jemand, der sein Demonstrationsrecht gegen die "Maßnahmen" wahrnehmen will, sei das jemand, der gerne die Produkte von Hanf oder Schlafmohn besitzen und konsumieren möchte, dabei auch niemandem etwas tut. Noch extremer hat diesen Konflikt natürlich der Soldat. Er wird nicht gefragt, ob ein Krieg entfernt sinnvoll und moralisch vertretbar sei, und das würde natürlich auch nicht funktionieren. Trotzdem muss er dann sein Leben riskieren und anderer Leute Leben beenden, in Verwendungen wie strategischen Bombern auch im Wissen um die unterschiedslose Wirkung seiner Waffen gegen Unbeteiligte. Wer als nachdenklicher Mensch in diese Berufe geht, muss sich schon auf Gewissenskonflikte einstellen, die man als Arzt, Lehrer, Banker, Bäcker, Krämer usw. eher nicht zu erwarten hat, oder jedenfalls viel unwahrscheinlicher.
-
Staubfreier Kugelfang: was gibt es für Möglichkeiten?
Proud NRA Member antwortete auf Qnkel's Thema in Allgemein
Nicht auf die Flugbahn des Geschosses--auf den Körper des Schützen. -
Staubfreier Kugelfang: was gibt es für Möglichkeiten?
Proud NRA Member antwortete auf Qnkel's Thema in Allgemein
Ich schieße nur draußen. Ich habe mal einen Soldaten (ohne direkte Kampfverwendung, aber mit "Experten"-Schleife) mitgenommen. Der hat sich darüber beschwert, dass er ihm schwerfalle, bei sehr moderatem Wind das Ziel auf 20 Meter zu halten--er habe noch nie im Freien geschossen, und der Wind treibe ihn vom Ziel ab. Dazu kommt, dass drinnen normal der Platz begrenzt ist, so dass man kaum einen ganzen Stand für sich nehmen kann, was Schießen aus der Bewegung oder gar auch einfach Ziehen aus dem Holster oder Schnellschießen unmöglich macht. Wozu dann noch? Ich habe allen Respekt vor den olympischen Gewinnern in Disziplinen, die mehr der Meditation ähneln, aber meine Vorstellung von Schießen ist das nicht. Ich will wissen, was ich bei gefrierendem Regen, wenn man den Abzugsfinger nicht mehr fühlt, aus der Bewegung treffe. Oder auf lange Distanzen, bei denen die Corioliskraft anfängt, relevant zu werden, Pillen auf Pappkameraden machen. -
Da ist, glaube ich, viel Wunschdenken dabei. Die NRA hat genügend Tradition, dass sie vermutlich selbst als Neugründung ohne Probleme überleben würde. Obwohl ich ihr meinen Nutzernamen gewidmet habe, geht allerdings der Großteil meiner finanziellen Unterstützung an schlagkräftigere Organisationen wie GOA und SAF. Bei der NRA bin ich eh lebenslanges Mitglied. Würde sie vor Gericht in den Bankrott getrieben und neugegründet, dann würde ich es auch bei der Nachfolgeorganisation werden.
-
Es waren ja (vermutlich) keine Druckerpatronen und auch kein für Füllfederhalter.
-
Jedenfalls nicht als Bezeichnung von dem, was KK im Deutschen normal meint, nämlich die Familie von Patronen zwischen .22 kurz und .22 lfB, vielleicht noch die Magnumvarianten davon, oder auch nur .22 lfB im Speziellen. Ein AR-15 in .223 würde man im Deutschen wohl kaum als Kleinkalibergewehr bezeichnen, auch wenn es praktisch das gleiche Kaliber hat und auf Wunsch auch sehr leichte Pillen verschießen kann. Als Kurzbegriff für die genannten KK-Patronen und -Waffen wäre im Englischen eher "rimfire" üblich, obwohl es historisch natürlich auch größere Patronen mit Randfeuerzündung gab. Die sind aber, so wie kleinkalibrige Zentralfeuerwaffen im Deutschen, nicht gemeint, wenn man ohne weitere Erklärung davon spricht. Als Sonderfall gibt es Disziplinen, die "small-bore" oder "smallbore" im Namen haben für solche Waffen, aber das liegt wohl daran, dass die Disziplinen und ihre Namen steinalt sind, aus einer Zeit als militärische Waffen größere Kaliber hatten. Außerhalb dieser Disziplinen ist es eigentlich kein üblicher Sprachgebrauch. Das Gegenteil von "smallbore" in den NRA-Disziplinen wäre aber nicht "big bore" sondern "high power". Zu letzterem geht man typischerweise mit einem .223-Gewehr, auch wenn mehr erlaubt wäre, zu ersterem mit einem in .22 lfB. Eine andere praktische Bezeichnung für KK ist natürlich einfach ".22", gesprochen "twenty-two".
-
Das trifft nur bei einer vollständigen Verbrennung zu. In der Praxis entsteht immer auch eine Mischung nicht vollständig oxidierter Produkte, die man weiter verbrennen könnte, und die bisweilen ziemlich ekelhaft sein können. Das trifft allerdings auch auf Holz zu, sogar noch mehr.
-
3D Drucker für freie Waffenteile: immer leistungsfähiger, immer billiger
Proud NRA Member antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wenn's nur das wäre. Auch schon das Auswuchten bezüglich der Rotationsachse dürfte bei additiven Herstellungsverfahren eher schwierig werden. Ich würde da jedenfalls bei Gewehrkalibern, an die er ja wohl denkt, auf Zerlegung oder Taumeln tippen. Mit den Tempi und Dimensionen eines Flintenlaufgeschosses auf kurze Entfernungen geht freilich vieles. Es gibt ja YouTube-Kanäle, die die Zuschauer mit dem Verschuss der abstrusesten Gegenstände aus Flinten unterhalten, und manche dieser Gegenstände fliegen auch erstaunlich gut, dafür, dass sie eigentlich total ungeeignet wirken. Da geht Zeug wie Kaugummi, Batterien, Gummibälle, Wachs, im Grunde jeder Gegenstand, der einerseits nach hinten abdichtet, sich anderseits nicht zerlegt. (Nicht nachmachen, Kinder! Unsinnslader handeln eigenverantwortlich!) Man kann sie auch aus dem Kaugummiautomaten erwerben, jedenfalls für den Fall der Flinte. -
USA, ja, direkt vom deutschen System kopiert. Selbständige zahlen deshalb "doppelt", in Wirklichkeit genauso viel, aber eben sowohl den Anteil, der dem Arbeitnehmer zugerechnet wird, als auch den, der dem Arbeitgeber zugerechnet wird. Otto von Bismarck. Der war auch intelligent genug, zu wissen, dass das Symbolpolitik ist, aber auch zu wissen, dass Symbolik wichtig war. Anstelle des Gegeneinander von Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Sozis wollte er etwas haben, das die soziale Harmonie betont, wo beide zusammenarbeiten. Erwähnenswerter scheint mir, dass die letzte Koalition der Weimarer Republik mit parlamentarischer Mehrheit und entsprechender demokratischer Legitimation über die Frage einer Aufteilung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zerbracht, die ebenfalls keinerlei wirtschaftliche, sondern nur symbolische Bedeutung hatte. Dafür haben wir eine deutsche Demokratie geopfert. Muss man sich mal vor Augen halten.
-
Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen
Proud NRA Member antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Mit solchen habe ich es eigentlich gar nicht so. Das ist die Sorte, wo ich mich im Kalten Krieg noch als Bub schon gefragt habe, ob die Gegnerschaft zu Pershing II nicht vorwiegend von Sympathie für die Besitzer der SS-20 motiviert war, und nicht etwa von politisch-strategischen Erwägungen oder von mir auch nur einer an der Realität wenig interessierten Abneigung gegen Waffen überhaupt oder unterschiedslos wirkende Massenvernichtungswaffen im Speziellen. Du hast aber natürlich Recht, dass jedenfalls nach außen hin bei den Entscheidungen des Bundessicherheitsrats weder eine klare moralische noch eine klare strategische Linie zu erkennen ist. Es gibt ja sogar Argumente, warum man Saudi Waffen verkaufen sollte, zuvorderst, dass die Welt nicht friedlicher oder besser wird, wenn Iran eine hegemoniale Überlegenheit erreicht. Allerdings ist Iran auch gleichzeitig das Beispiel, warum man damit vorsichtig sein sollte, denn da kamen nach der Revolution die vorher an ein zwar zu seinen Gegnern bisweilen brutales, aber doch nach außen friedliches und mit unseren Werten irgendwie verträgliches Regime verkauften Waffen in die Hände eines neuen Regimes, das nicht nur widerwärtig ist, sondern ganz offen die Vernichtung anderer Staaten propagiert, Bürgerkriege in anderen eh schon kaputten Staaten anheizt um sie noch kaputter zu machen, usw. Mir jedenfalls ist da nicht klar, was warum genehmigt oder nicht genehmigt wird. Überhaupt scheint mir ein geheimes Gremium für solche Entscheidungen ungeeignet zu sein. Es kann ja sogar sein, dass die sich schlaue und von Werten geprägte Gedanken machen. Es kann auch sein, dass genehmigt bekommt, wer sich Gefallen erkauft hat. Von außen kann der Bürger den Unterschied nicht erkennen, und das passt nicht in eine Demokratie. -
Kann man sicher eine ganze Weile machen. Im alten Rom hat es zwischen der Schaffung riesiger städtischer Bevölkerungsschichten, die von Stütze und staatlich finanzierter Unterhaltung (mangels Erfindung der Datenfernübertragung musste man allerdings selber hingehen statt fernzusehen) gelebt haben, und dem Untergang des Staatswesens Jahrhunderte gedauert, wenn man den Umzug nach Konstantinopel als Kontinuität ansieht mehr als ein Jahrtausend.
-
Manche schon, nachdem sich die Praxis des Freikaufs herumgesprochen hatte. Das war eine Methode, zwar sehr unbequem, aber relativ sicher rüberzumachen.
-
Und wenn schon. Dann kannst Du halt linksdrehende Revolver von 1850 bis 1890 sammeln, aber nicht schießen. (Womit überhaupt, ohne Blei?...) Das dürfte weder für den Schießsport noch für den Selbstschutz einen großen Unterschied machen. Für ein Sammelthema "Halbautomatische Sportwaffen mit technischer Anlehnung an amerikanische Militärwaffen" dürfte der Wind eher in die falsche Richtung blasen.