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  1. Schon. Aber zur gleichen Zeit hat der Staatsfunk auch einen Film mit einem Drehbuch von Ulrike Meinhof produziert und ausgestrahlt. Meinhof war damals ungefähr so beliebt wie Martin Sellner heute. Stellt Euch mal vor, im Interesse der Meinungsvielfalt dürfte Sellner heute einen steuerfinanzierten Fernsehfilm über den Verlust der Gemeinschaftsgefühls in einem mitteldeutschen Dorf machen, in dem sich nach der Eröffnung eines Asylantenheims die Gruppenvergewaltigungen häufen. Bekloppt waren sie auch damals schon, aber man war noch nicht der Ansicht, dass es unerträglich sei, wenn im Fernsehen mehr als eine Meinung liefe.
  2. Es ist jedenfalls bezeichnend für den Zustand der deutschen Debatte, womit man sich schon in die rechte Sünderecke stellt: Nicht nur mit dem Wunsch nach einem liberalen Waffenrecht, sondern sogar schon mit der Feststellung, dass Kritik an der Regierung in einem freien Land keine "verfassungsschutzrelevante Delegitimation", sondern eine Selbstverständlichkeit ist.
  3. Und da könnte er durchaus schon von daher auf den Gedanken kommen, dass sein Satz in dieser Allgemeinheit nicht zu halten ist. Vielmehr ist er ja entgegen alter Parteitradition zum Schluss gekommen, dass man den Ukrainern Waffen liefern muss (während die ehemals grünen Positionen auf diesem Feld jetzt von Linken und Teilen der AfD bearbeitet werden). Er meint also schon, dass irgendwer Waffen haben soll, auch halb- und vollautomatische. Damit stellt sich notwendig die Frage: Wer?
  4. Das ist durchaus interessant. Mal ein paar Sätze, etwas komprimiert, aber ich denke nicht unfair aus dem Zusammenhang gerissen: "[...] bei einer Person sichergestellt, die der Reichsbürger-Szene zugeordnet wird. [...] Wer unseren Rechtsstaat nicht anerkennt, sondern leugnet und die Grenze zum Strafrecht überschreitet, muss jederzeit mit unangemeldetem Besuch von Ordnungsbehörde und Polizei rechnen. [...] Auch bei Vorfällen, die unterhalb der Schwelle zur Strafverfolgung liegen, werden wir natürlich auch zeitnah im Zuge der Gefahrenabwehr tätig." (meine Hervorhebungen) Das muss man im Zusammenhang mit dem letzten Verfassungschutzbericht lesen, der schon das Erinnern von Beamten an ihren Diensteid oder die Tätigkeit als Fluthelfer, nicht etwa die Ansicht, man sei toitscher Reichskönig, als "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung" bezeichnet. In die Richtung muss man sich wohl auch vorstellen, dass jemand von der Polizei einer "Szene zugeordnet" wird, weil er "unseren Rechtsstaat leugnet". Was hat man sich denn unter dem "Leugnen" unseres Rechtsstaats vorzustellen? Wenn jemand sagt, es sei nicht rechtsstaatlich, was Gustl Mollath passiert ist? Wenn jemand sagt, es sei nicht rechtsstaatlich, dass Leute wegen des Vorlesens des Grundgesetzes verprügelt, abgeführt, oder auch nur mit einem Bußgeld belegt wurden? Wenn jemand sagt, dass es eigentlich mit dem Prinzip der Gewaltenteilung nicht völlig zu vereinbaren sein könnte, dass man sich bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts auf einen Verteilungsschlüssel nach Parteien geeinigt hat, der bis 2016 nur Union und SPD beinhaltete und heute immer noch eine große Oppositionspartei ausschließt, während Grünen und FDP ein Platz am Trog eingeräumt wurde? Oh weh. Ich hoffe, ich werde jetzt nicht schon der Rechtsstaatsleugnerszene zugeordnet.
  5. Da spielen vermutlich auch psychische Effekte eine Rolle. Einerseits passiert oftmals auch bei weitaus lauterer Exposition nichts unmittelbar merkbares, sagen wir herausgefallener Gehörschutz und lautere Kanonen. Andererseits berichten aber gerade nach Extremsituationen mit eigentlich nicht so furchtbar lauter Schussabgabe Leute von vorübergehendem Gehörverlust, Tinnitus, usw. Es ist ja bekannt, dass solche Effekte im Hören auch von seelischen Leiden wie Depressionen oder Angststörungen verursacht werden können. Da scheint es mir nicht unplausibel, dass das Gehör, das sich eben zu einem großen Teil im Hirn abspielt, auf einen Knall auch anders reagiert, wenn man dadurch einerseits sein Leben gerettet, andererseits ein anderes beendet hat.
  6. War dieses Wort so beabsichtigt? Es ist jedenfalls geil!
  7. Es ging bei diesem Fall nicht darum, ob allgemein eine freie Aufbewahrung von Feuerwaffen im Haus, im Auto usw. Fahrlässigkeit begründe. Alleine schon die zusammenfassenden Schlussplädoyers beider Seiten waren jeweils über eine Stunde lang. Da ging es auch wesentlich darum, ob die Eltern wussten, dass ihr Kind dringend psychiatrische Hilfe braucht, und dann in diesem Zustand dem Kind Zugang zu der Waffe verschafft haben. Dazu war die Angeklagte noch maximal unsympathisch. Das soll zwar Urteile nicht beeinflussen, tut es aber unweigerlich. Wenn das eigene Kind die Leben zahlreicher andere Menschen und auch sein eigenes zerstört hat, und man dann vor dem Gericht offen erklärt, man würde im Rückblick nichts anders machen, das wirkt nicht gut. Das wirkt sogar so bescheuert, dass man sich dann schon so seine Fragen stellt, wie es in diesem Haushalt zuging. Ist so ähnlich, wie im Fall Winnenden. Die Frage, ob es nicht in Ordnung sei, eine Schusswaffe im Nachttisch zu haben, war für diesen Fall nicht die richtig gestellte Frage. Die richtig gestellte Frage war, ob es in Ordnung ist, eine Schusswaffe im Nachttisch zu haben, wenn man seinen Sohn verzweifelt von einem Psychiater oder Psychologen zum nächsten karrt, und die einem sagen, dass der Sohn selbst von seinen Gewaltphantasien spricht. Das sind zwei unterschiedliche Fallkonstellationen. Übrigens: Bei dem Schusswaffenangriff auf 1979 auf Cleveland Elementary School, der das Thema der Lieds "I don't like Mondays" ist (das nichts mit Arbeitsunlust am Montag zu tun hat!!!), hat der Vater dem sechzehnjährigen Mädchen, das dann völlig wahllos auf eine Grundschule geschossen hat, nicht nur Alk in Massen gekauft. Laut ihrer Aussage hat er ihr auch das verwendete Gewehr gekauft, nachdem sie ihm von Selbstmordplänen erzählt hat, möglicherweise in der Hoffnung, sie dann los zu sein.
  8. Das ist allgemein keine blöde Idee. Wenn die Polizei helfen kann, dann soll sie. Wenn nichts anderes haben die mehr Erfahrung mit der jeweiligen Kundschaft, besseren Versicherungsschutz und einen besseren Leumund bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Was aber, wenn keiner hilft?
  9. Interessant auch, dass das Gericht bereits von sich aus, ohne dass der Kläger dazu etwas vorgebracht hätte, mal schnell in einem Nebensatz schreibt, es "fehl[e] bei ihm auch an einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung." Nachdem er schon mal fünf Stück hat und die Anzahl der insgesamt verkauften Modelle wohl überschaubar und ein abschließbares Sammelgebiet ist, wäre eine Sammlung der Pfeilabschussgeräte, die ansonsten wohl aus der öffentlichen Sichtbarkeit verschwinden werden, ja technisch und rechts- und sozialgeschichtlich eigentlich gar kein so uninteressantes Sammelthema. Jedenfalls dürfte eine Sammlung "Nach damaligem Waffengesetz freie Pfeilabschussgeräte 2000-2020" in fünfzig Jahren weitaus einzigartiger sein als die x-te Sammlung "Ordonnanzwaffen Preußens".
  10. Einmal von der sprachlichen Schludrigkeit (der Verfasser scheint die Bedeutungen von "obliegen" und "obsolet" nicht so genau zu kennen) abgesehen, kann man dagegen eigentlich nicht so viel sagen, so lange man den Bedürfnisquatsch überhaupt anerkennt. Der Bedürfnisquatsch richtet sich ja nicht nur gegen den Erwerb, sondern auch gegen den fortgesetzten Besitz, z.B. bei mangelnder Schießaktivität. Bei Kraftwerken, Automobilen, Heizungen doch auch nicht.... Für Kleinbeträge klauende Kassiererinnen schon, denn da entscheiden Arbeitsgerichte, ob noch Vertrauen besteht. Im Ernst: "Vertrauensschutz" ist eine von den Gerichten nur schwer eingrenzbare Kategorie. Im vorliegenden Fall wird es besonders schwierig, sich darauf zu berufen, denn bei den Pfeilabschussgeräten war ja offenbar eine wesentliche Motivation vieler Käufer eine Umgehung des Bedürfnis- und Erlaubnisquatsches, und sie konnten sich eigentlich denken, dass die von ihnen vor dem Gesetzgeber erkannte Lücke eine unabsichtliche Lücke und keine Regelung auf Vertrauensbasis war. Wenn man will, dass dieser Quatsch aufhört, dann muss man sich letztlich an die Politik, zu deren Kontrolle über Wahlen, Meinungsäußerung usw. an das Volk (also als "Populist") wenden. Ein Richter kann da nicht so furchtbar viel tun. Selbst wenn das Gericht sich etwas mehr Mühe gemacht hätte, im Zusammenspiel mit den Regeln für Erben usw. einen Schutz des Eigentums etwas näher zu betrachten, dann wäre das vermutlich auf eine Verstöpfelungspflicht, Tresorzwang, Hausbesuche usw. hinausgelaufen, die für die meisten Betroffenen ebenfalls einen wirtschaftlichen Totalverlust bedeutet hätten.
  11. Der taktische Stift jedenfalls hat seine taktischen Eigenschaften durch eine Rite in the Rain Miene oder Vergleichbares, nicht? Man kann sich damit aus einem verunfallten Auto befreien und, so man auch im Besitz eines entsprechenden Schreibblocks ist, bei unangenehmem Wetter den Unfall gleich noch aufnehmen...
  12. Der Artikel sagt ja nicht, dass man eine Registrierung und Besitzerlaubnis rechtlich brauche. Nur, dass keine vorlag.
  13. Gegen das meiste, was er sagt, ist ja strenggenommen nichts einzuwenden. Dass ausgerechnet jemand, der Selbstverteidigung lehren will, mit diffusen Ängsten arbeitet, die irgendwie relativ seltene Straftaten irgendwelcher Glatzen nicht nur mit der AfD sondern gar noch von SPD-Politikern als angeblich ausländerfeindlich in Verbindung bringt, ist natürlich Schwurbelei. Eigentlich empfiehlt sich ja eine eher emotionslose Risikoanalyse. Aber man stelle sich einmal vor, ein AfD-ler verknüpfe eine Schule für Selbstverteidigungsangebote mit diffuser Angst vor Ausländern, die irgendwie (Schwurbler gibt's natürlich auch bei der AfD) alles mit allem verknüpft. Ich bin mir nicht sicher, ob dessen Schule lange offen wäre, und sehr sicher, dass sie nicht in der Zeit positiv dargestellt würde.
  14. Und so am Rande den Halbsatz hat, "muss im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden." Ich kann nicht einschätzen, ob im vorliegenden Fall der Mann vielleicht besser bedient sein mag, wenn man ihn von Autoschlüsseln und Schusswaffen fernhält. Aber mit dem auszuschließenden "Restrisiko" kann man jedenfalls alles und jedes verbieten, denn es liegt ja schon im Wort "Restrisiko", dass es das Risiko ist, das auch nach sinnvoller und üblicher Minderung von Risiken übrig bleibt. Natürlich besteht z.B. bei jeder Person ein Restrisiko einer massiven und nachteiligen Persönlichkeitsveränderung durch einen nicht bemerkten Hirntumor. Dieses Risiko ist allerdings sehr klein und wird deswegen als Restrisiko hingenommen. Und es bergen eben auch übergriffige Staatsapparate ein Restrisiko.
  15. Arg eng: "von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stoßwaffe auszugehen." Da braucht sich nur jemand eine geringfügig aufwändigere "Ausgestaltung" zu nehmen, dazu vielleicht Werbeaussagen eines Herstellers usw., und dann kann es anders aussehen.
  16. Plausible deniability oder ein echter dual use, wie die englischen Vokabeln gehen, ist da vermutlich hilfreich. Die Kubotan in Schlüsselanhänger-Ausführung z.B. wirken schon optisch auf viele Leute so, als ob der Besitzer vielleicht etwas komisch drauf sei. Und als praktischen Schlüsselanhänger wird man ein Ding, das innerhalb von wenigen Tagen ein Loch in die Hosentasche macht, auch schlecht erklären können. Da scheint mir z.B. die Ausführung als taktischer Stift praktischer. Den kann man auf alle Arten tragen, die auch sonst für Stifte üblich sind, man kann damit schreiben, und man kann damit (oftmals sogar mittels einer dazu zweckgewidmeten Hartmetallvorrichtung) bei einem Unfall Scheiben öffnen. Man kann sogar ehrlich angeben, dass man damit schon oft geschrieben hat, irgendwo im weiteren Bekanntenkreis ein Fall war, wo jemand nicht aus dem verunfallten Auto kam, man aber nie damit auf jemanden eingehauen hat. Eine hochwertige Taschenlampe, bei der die stabile Krone rund um die Linse eben zum Schutz der teuren Linse angebracht ist, wäre eine andere Möglichkeit. Als Handwerker usw. auch ein hochwertiger Schraubenzieher (Wera 900 wird mit dem Zweitnutzen als Meisel beworben...). Natürlich sollen Polizisten das Recht anwenden und nicht einfach Verbote erfinden. Im Fall der Waffenverbotszonen ist da allerdings schon der Grundgedanke rechtstaatsfeindlich, weil es ja eigentlich gar nicht um eine Aufforderung sagen wir an rechtstreue Inhaber von Waffenscheinen geht, sondern tatsächlich um Zonen grundloser Durchsuchung, bei denen sich dann natürlich anbietet, den Kreis der angeblich verbotenen Gegenstände weit auszulegen. Das sollten die Bürger politisch angehen, aber das absichtliche Austesten von Grenzen und Triezen der Verwaltung ist etwas anderer als ein Plan, wie man in Ruhe gelassen wird, wenn man irgendeinen gewünschten Gegenstand herumträgt.
  17. Also, den Journos glaube ich beim Thema wenig, sei es aus Unwissen oder auch Voreingenommenheit. Aber haben die nicht erst das Recht auf Waffenbesitz in der Verfassung aufgenommen? Wie würde das zu "außerdem könnte die Polizei bei Inkraftreten im Zweifelsfall Waffen beschlagnahmen" passen? Verfassungsrecht wird eigentlich "im Zweifel" mal von der Polzei schnell übergangen.
  18. Was dann wohl eine Frage der Kreativität ist. Wenn dem Sportschützen Steine in den Weg gelegt werden, weil er schon eine Waffe habe, die zwar theoretisch erlaubt, wenn auch völlig ungeeignet ist, dann folgt hoffentlich im Umkehrschluss daraus, dass man auch aus Jux oder zwecks Bedürfnispflege mit einer erlaubten, aber völlig ungeeigneten Waffe eine Disziplin üben oder gar zu einem Wettbewerb darf. Irgendeine offene Klasse wird's da doch hoffentlich geben, die z.B. einen Drilling nicht verbietet. (Da fällt mit eine neue Disziplin ein: Jagatee-3Gun. Stahlziele in Form eines Wolpertingers wären mit Schrot aus einem Drilling umzukippen, Papierziele in Form eines Wolpertingers mit der Kugel zu lochen, und für die Pistole gibt's zu grünen Rechtecken abstrahierte Forstbeamte auf Wilderersuche...)
  19. Ist doch vollkommen legitim. Wenn jemand im Fallschirmforum fragt, wie man auf dem kürzesten Weg an eine Lizenz kommt, dann ist doch auch okay. Wenn er sagt, dass er das nur machen wolle, um aus sentimentalem Interesse einmal mit dem uralten Rundkappenschirm seines Opas zu springen, dann wird die Antwort vermutlich sein, dass es das den dazu nötigen Aufwand, der um vieles größer sein wird als der, um mit neuem Material ein paar selbständige Sprünge machen zu dürfen und zu können, nicht wert ist -- es sei denn, der sentimentale Wert ist ihm wirklich enorm, in welchem Fall dann vielleicht schon wieder.
  20. Einerseits stimmt es, das früher offensichtlich Harmloses nicht mit der gleichen Verbissenheit wie heute reguliert wurde. Andererseits: Es war offensichtlich Harmloses. Die Frage nach der Volksbewaffnung, nach dem Recht auf den Besitz von Waffen, die auch gegen staatliche Akteure wirksam sind, wurde in Deutschland eigentlich seit 1848 kaum ernsthaft gestellt. Das gilt selbst für Württemberg, wo der Waffenbesitz bis 1918 immerhin in der Verfassung garantiert war, woran sich bezeichnenderweise keine Sau überhaupt erinnert. (Und klar: Es gibt Repetierer, die durchaus gegen staatliche Akteure wirksam sein können, vorausgesetzt, es passt bei dem Systembestandteil hinter dem Schaft. Aber das ist eben nicht der Regelfall, nicht das, was als normale Waffe ausgegeben wird.)
  21. Das spricht wiederum dafür, dass die Methode mit den Pflichtenheften wirklich unvollständig ist, und die YouTuber oder die Wettbewerbsschützen oder vielleicht auch einfach ein paar lustige Leute vom KSK mit über paar Tannenzäpfle generierten Ideen etwas Nützliches beitragen könnten. Ich halte mir 60- und 100-Schuss Vierfach-Magazine speziell für die Witz-Stages in Wettbewerben, wo viel Feuer schnell abgerufen wird. Andere Leute treiben es weiter und machen Videos zum thermischen Versagen verschiedener Waffen. Wäre eigentlich ein interessanter Datenpunkt in der Erprobung. Natürlich ist so etwas untypisch. Natürlich ist es nicht der übliche Fall der Verwendung. Aber viele Probleme kann man besser verstehen, wenn man sie von den Grenzbedingungen her betrachtet. Und die sind eben solche Fragen wie die, was als erstes versagt, wenn man so ein Ding bis zum Versagen heißschießt. Das heißt gar nicht, dass deswegen eine bestimmte Kanone etwas taugt oder nicht. Aber man sollte doch als Anwender oder als Käufer sagen können, was man wohl erwartet, was passiert, wenn man das Ding bis zum Versagen heißschießt. Bläst es bei einem Direktgaser das Gasröhrchen durch? Gibt es eine Art Kolbenfresser? Ist lange davon die Präzision so abgefallen, dass sich das Schießen eh nicht mehr lohnt? So weit sollte man sein System doch kennen.
  22. Reichsbürgertechnisch auch nicht, heißt es doch: Es findet sich ein "erster Eindruck" des "Nahestehens", nicht der Zugehörigkeit. Und er soll irgendwelchen "Verschwörungstheorien anhängen." Selbst wenn man das implizit lediglich auf unglaubhafte Verschwörungstheorien eingrenzt, dann dürfte das wohl bei 50% der Bevölkerung in mehr oder minder geringem Maße der Fall sein.
  23. Das Prozessieren gegen einen Gegner, der politisch motivierte Rechtsverletzungen begehen und endlose Prozesse führen und das mit dem Geld des Steuerzahlers finanzieren kann, ist notwendig ein schwer versicherbares Risiko.
  24. Das ist nicht der Standard für eine Verurteilung. Ihm muss nachgewiesen werden, dass er grob fahrlässig gehandelt hat. Selbst dann hat die angeklagte Straftat eine Höchststrafe von anderthalb Jahren, in der Praxis bei einem nicht Vorbestraften also vermutlich Bewährung.
  25. Bisweilen kommt aber der Verdacht auf, dass die so aufgestellt sind, dass damit kommunale Einnahmen optimiert werden, und man sich schon die Frage stellen kann, ob ein besseres Management des Verkehrs nicht absichtlich vernachlässigt wird, weil damit die Einnahmen sinken würden. In Chicago gab es einen Skandal, wo sie nach dem Aufstellen von Photofallen an Ampeln hinterher zur Verbesserung der Einnahmen die Gelbphasen verkürzt haben, was zu deutlich mehr Unfällen beigetragen hat. Bei der einen oder anderen deutschen Radarfalle an Streckenabschnitten mit überraschend wechselnden Tempolimits kann man sich ähnliche Fragen stellen. Wenn man an einem Ort wirtschaftlich erfolgreich blitzen kann, dann ist zumindest die Frage legitim, ob man als an Sicherheit interessierte Kommune da nicht deutlicher signalisieren könnte, dass ein Tempolimit usw. greift. Im Waffenrecht hat man dann eben ähnliche Probleme, wobei es da weniger um Einnahmenoptimierung geht, sondern um die Umsetzung einer Ideologie. So denklogisch folgt das nicht. Man könnte z.B. auch Stichproben verifizieren.
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