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  1. Ein Vorort von Chicago hat gerade eine (rechtswidrige, nicht bloß wegen der Verfassung sondern auch wegen eines spezifischen einzelstaatlichen Gesetzes) Verordnung zum Verbot von "Sturmwaffen" und normal großen Magazinen erlassen. Begründung: Es erhöhe "das Gefühl von Sicherheit." Kein Witz.
  2. Das ist glaube ich auch gar nicht so einfach, denn die Tätigkeit entspricht nahezu der Quadratur des Kreises: Einerseits soll man (und muß im Fall des vereidigten Sachverständigen) die Sache neutral und eben sachlich angehen. Andererseits hat wer ein Gutachten bestellt eine gewisse Erwartungshaltung, und wenn die nicht erfüllt wird, dann werden Gutachten in Zukunft woanders bestellt. Erfolg leitet sich also daraus ab, daß das Ergebnis so nahe an der Erwartung des Auftraggebers dran liegt wie es möglich ist, ohne daß man seinen Ruf dauerhaft in die Tonne tritt oder sich gar strafbar macht. Das ist so ähnlich wie beim Vermögensberater: Wer seinen Kunden erklärt, daß die gängige akademische Lehrmeinung ist, daß es aussichtslos ist, nach überdurchschnittlichen Gewinnen mit Börsentips zu jagen, und man besser in die billigsten Indexprodukte investiert, der wird keine Provisionen einsammeln können und muß sich deshalb aus dem Markt verabschieden. (Der Markt für Vermögensberater, die nicht aus Provisionen sondern direkt bezahlt werden, ist im Privatkundengeschäft vernachlässigbar.) Insofern ist die bisweilen fragwürdige Qualität gewisser Sorten von Expertenrat vermutlich hauptsächlich der Situation geschuldet.
  3. Die Wette, daß eine auf das Gesicht gerichtete Explosion "definitiv nicht tödlich" sein wird, ist eine riskante. Der Artikel berichtete ja nicht, in wie vielen Fällen bei der gleichen Schußsituation keine bleibenden Schäden aufgetreten sind, sondern der Beschossene lediglich die kriminelle Karriere für einige Tage unterbrechen musste und beide Seiten sich nicht an die Polizei wenden wollten.
  4. Auch nicht realer als in Deutschland, jedenfalls wenn man sich nicht mit Gangs einlässt und auch nicht da wohnt, wo die effektiv die Kommunalregierung sind. Ich glaube es geht da zu einem guten Teil um eine Lebenseinstellung des "Selbst ist der Mann"--man wird z.B. eine erhebliche Überschneidung zwischen regelmäßigem Waffentragen und Rettungsausrüstung im Auto finden. Beim einen wie beim anderen ist die tatsächliche Wahrscheinlichkeit, daß man es braucht, nicht gerade groß. Wenn man's aber braucht ist es gut wenn jemand es hat. Und ich glaube auch in der Lebenseinstellung "Selbst ist der Mann" (und selbstverständlich auch die Frau) selber liegt eine Bereicherung, auch wenn man glücklicherweise nicht in eine Extremsituation kommt. Der eine geht sein Leben mit der Frage an, wie man etwas Sinnvolles tun kann und lässt sich etwas einfallen. Der andere zelebriert seine Hilfslosigkeit, auch wenn er eigentlich etwas tun könnte.
  5. Wobei man sich da natürlich auf den Standpunkt stellen kann, daß jemand der ohne weitere Probleme (verbotene) Drogen nimmt, sich offenbar ungern an vom ihm als willkürlich empfundene Vorschriften hält...
  6. Private Meinungsäußerungen zu irgendwelchen Sachverhalten sind eben statthaft, auch wenn sie bescheuert sein mögen. Umgekehrt steht es Dir ja auch frei, z.B. einen festgenommenen Antifanten erstmal hier im Forum als sehr unsympathische Person darzustellen, auch wenn sich nachher herausstellen mag, daß einfach der Falsche festgenommen wurde.
  7. Jeder hat ein Anrecht auf die Unschuldsvermutung. Es hat aber auch jeder ein Anrecht darauf, daß wenn er oder ein Angehöriger ein paar Kugeln im Körper haben, ernsthaft überprüft wird, ob dabei nicht ein Rechtsverstoß vorliegt, was bei diesem Sachverhalt ja doch im Rahmen des Denkbaren erscheint.
  8. Das jetzt nicht, aber in der Kombination kommt's hin: Beim TÜV darf man löhnen und von der Polizei wird man verdachtsunabhängig und zu zufälligen Zeiten überprüft, so daß man beiderlei Ärgernis hat, wenn auch nicht gleichzeitig.
  9. In gewisser Weise gibt's das ja mit dem TÜV oder auch mit allgemeinen Verkehrskontrollen. Auch da kann man sich mit einer gewissen Berechtigung fragen, ob die Kosten und der Eingriff in die Freiheit der Bürger in einem guten Verhältnis zum Ergebnis stehen. Der Zwangsbesuch des Kaminkehrers bei einer Gasheizung mit einer Häufigkeit, die bei der Kohlefeuerung von anno dazumal angemessen war, wäre auch noch ein Beispiel, das mit Hausbesuchen verbunden ist. (Man könnte da natürlich glatt noch auf die Idee kommen, daß wenn man schon einen bestimmten hoheitlich beliehenen Schornsteinfeger zur Feuerstättenschau reinlassen muß, der sich auch gleich noch den Tresor angucken könnte, zumal ja oft beides im Keller ist.)
  10. Das ist so ähnlich wie wenn Du sagst, jeder ordentliche Arzt ist besser in Medizin als die meisten Polizisten, oder jeder ordentliche Anwalt ist besser in Jura als die meisten Polizisten, obwohl diese beiden Wissensfelder vermutlich mehr mit dem Polizeijob zu tun haben als Schießen. Das liegt vermutlich einfach daran, daß jemand, der andauernd etwas übt, dann auch noch mit regelmäßigem Feedback, normalerweise besser darin ist, als jemand, der nicht übt. Der Polizeiberuf ist naturgegegenermaßen ein Universalistenberuf, der viele verschiedene Anforderungen enthält. Daraus ergibt sich dann, daß die meisten Polizisten in den meisten Verrichtungen, die dazu gehören, weniger gut sind als jemand, der sich auf diese eine Sorte Verrichtung spezialisiert. (Sollte man auch bedenken, wenn ein Cop z.B. offensichtlich falsche Vorstellungen von der Rechtslage in einem Spezialthema hat--andererseits sollte der Cop selber diese Möglichkeit auch bedenken.) Ich bin auch ganz froh, daß schnell mal eine Horde Zombies mit der Feuerwaffe abräumen nicht als Kernkompetenz der Polizei angesehen wird, auch wenn ich das mit viel Vergnügen selber praktiziere, aber eben nicht weil ich davon ausgehe mit der Pistole sechzehn Typen in einem Zug abschießen zu müssen oder zum Heimschutz flüssig zwischen Flinte und Karabiner wechseln zu müssen. Es gibt da übrigens auch eine psychologische Hürde. Bei meinem 3Gun-Match heute war eine Polizistin aus der Gegend in meiner Squad. Die versucht regelmäßig auch ein paar Kollegen davon zu überzeugen, wenn man schon jeder ein AR im Kofferraum hat, damit auch mal zu üben, wofür sportliche Veranstaltungen eine einfach und billige Möglichkeit sind. Es hat aber keiner Interesse, und sie führt das, vermutlich richtigerweise, darauf zurück, daß die überwiegend männlichen Kollegen in einem Beruf mit einer gewissen Machokultur keine große Lust darauf haben, daß die Ergebnisliste eine eindeutige Aussage macht--einerseits im Hinblick auf ihre eigenen Fähigkeiten, die bei Abwesenheit jeder Übung nicht überraschen, sondern auch im Hinblick darauf, dann auch noch von einer Kollegin weit übertroffen zu werden.
  11. Das hättest Du in Amerika 1970 auch sagen können, jedenfalls in den Gegenden wo auch jemand wohnt und ein paar Ausnahmen abgerechnet. Die haben den Hintern hochgekriegt. Von heute auf morgen klappt das freilich nicht. Ansonsten: Wenn ist es für notwendig halten würde, Waffen zu tragen, dann würde ich sehr stark einen Umzug in Erwägung ziehen. Wenn ich es nicht mehr dürfte auch.
  12. Doch: Es besteht bekanntermaßen ein Zusammenhang zwischen häuslicher Gewalt und Straftaten mit Feuerwaffen. Also müsste man doch auch (und im Übrigen realitätsnäher als irgendwelche Szenarien mit Ex-Kommandosoldaten und SEKs) in die Vereinssatzung aufnehmen: "Das Schlagen von Ehe- und Lebenspartnern ist verboten." Der Inklusion halber und um Mißverständnissen vorzubeugen müsste man hinzufügen: "Dies gilt gleichermaßen für gleich- und gemischtgeschlechtliche Partnerschaften." Und wenn das jemand für überflüssig hält, dann gibt's natürlich sofort die Frage: "Schlagen Sie Ihre Frau etwa immer noch?"
  13. Es sei denn natürlich, man hat tatsächlich nur einen Arm...
  14. Also wenn man sich als Sportschützenverein besonders von Mord und versuchtem Mord distanzieren muß, dann ist schon vorher etwas schiefgelaufen. Sind solche Vorkommnisse unter Euren Mitgliedern üblich? Wenn ja, dann würde ich dringend zum Vereinswechsel aus ganz eigennützigen Motiven raten. Du könntest, um eine größere Deutlichkeit als mit Deinem Vorschlag zu erhalten, natürlich auch gleich einen Satzungsartikel vorlegen: "Die Feuerbixler zu Nirgendwoshausen lehnen jede Form von Mord und Totschlag nebst allen Straftaten, die unter das Völkerstrafgesetzbuch fallen, striktestens ab und distanzieren sich in aller Form von diesen."
  15. Die Mordwaffe in diesem Fall soll doch ein Messer gewesen sein. Das alleine, plus die Häufigkeit von Morden mit Messern im Vergleich zu Morden mit Vereinswaffen, suggeriert schon, daß die Waffe und wie genau man das Ausleihen von Vereinswaffen handhabt nicht wirklich das Problem ist. Der Mord, eindeutig das Schlimmste bei der Sache, hat also mit Feuerwaffen gar nichts zu tun. Im konkreten Fall könnte man auch darüber spekulieren, ob Nachwirkungen dessen, was der Mann im Militärdienst gesehen haben mag, in einem Zusammenhang mit der Tat stehen, aber ohne weitere Informationen ist das rein spekulativ. Auch dieser Aspekt wird übrigens oft übertrieben: Bei den Amis wird oft die Anzahl der Selbstmorde unter Veteranen als Skandal genannt, aber wenn man sich die Zahlen anschaut, dann sind die gar nicht so riesig unterschiedlich von der Häufigkeit in demographisch ähnlichen Gruppen (also insbesondere mehr Männer als Frauen, und vielleicht auch sozioökonomische Faktoren oder solcher der Lebensgeschichte bevor sich jemand verpflichtet hat). Trotzdem ist es natürlich eine valide Frage, wie Menschen aus einer Gesellschaft, der er glücklicherweise gelungen ist, den Tod meistens ins hohe Alter zu verbannen, damit aber auch aus dem Bewußtsein, damit umgehen, wenn sie im Krieg damit konfrontiert werden, daß er auch auf andere Weise kommt.
  16. Da steht schon was dazu drin, nämlich daß es verboten ist. (Aus gutem Grund.) Das finde sogar ich als von deutschen Sportordnungen freier Schütze: SC 4.02: "Die Waffe befindet sich geladen und gesichert im Holster." Bei der 226 (außer bei den SA-Varianten natürlich) werden die vorhandenen Sicherungsmechanismen durch das Entspannen aktiviert. Gespannt und ungesichert zu holstern gibt einen Trip zu Dairy Queen, wie man in meinen Gefilden sagt.
  17. Auf die Weise kann man es auch mit zwei Leuten bei einer recht großen Zahl von einem unbekannten Schützen ganz gut machen: Wenn Sicherheit hergestellt werden soll, dann macht man halt das Ortsübliche (bei Appleseed z.B. Magazin raus, Verschluß auf, Kammer prüfen, Sicherung rein, Flagge rein), und treten alle in einen Respektabstand hinter der Feuerline zurück. Dann kontrollieren die beiden, die Aufsicht machen, daß alle Waffen im gewünschten Zustand sind. Ab da braucht es dann nur noch eine Person, die darauf guckt, daß niemand an die Feuerlinie herantritt.
  18. Die Waffen, die zum Tragen nicht unangemessen mühsam sind, haben zum Sportschießen normalerweise nur einen begrenzten Spaßfaktor... (Ich muß es wissen, denn ich habe heute nach einem Match meinen Super-Duper-Ultraleicht J-Frame mit einer Schachtel .357 gequält--irgendwie lustig wenn man eine masochistische Ader hat, und das Klingeln des Stahls ist auch da sehr befriedigend, aber auf dem Match habe ich dann doch ein rein sportlich ausgestattetes AR geschossen.)
  19. Wenn man gegen etwas klagt, dann stellt man halt die Gründe zusammen, aus denen es verboten sein könnte, und zwar möglichst vollständig. Diskriminierende Anwendung ist da eben einer davon. Irgendwie seltsam kommt mir aber das Bild "Kontrolle am Feldschießen" vor, mit dem der verlinkte Artikel verschönert ist...
  20. Nun ja, es liegt nahe, daß man die Panik besser vor einen Referendum schiebt, zu dem dann hoffentlich die Leute hingehen, als danach...
  21. Dürfen die das? Es könnten Sportordnungen und öffentliche Ausschreibungen von Wettkämpfen durchaus unter das AGG fallen, oder nicht? Ich bin zwar kein Freund derartiger Normierung privater Rechtsverhältnisse, aber wenn wir es schon haben würde es mich nicht stören wenn sich mal jemand über wirkliche Mißstände beklagen würde. (Dazu kommt natürlich noch, daß die Verbandszugehörigkeit und Wettkampfteilnahme eben vom Waffenrecht gefordert werden und effektiv die Verbände damit schon nahe an einer Beleihung mit hoheitlichen Aufgaben dran sind, so daß ungerechtfertigte Diskriminierung wirklich stinkt.)
  22. Also mal abgesehen davon, daß solche Fälle selten genug sind, daß es schwer ist, da valide nach Gruppenzugehörigkeiten zu generalisieren: Warum reden alle darüber, daß er Sportschütze war (von denen es sehr viele gibt), und kaum jemand davon, daß er Ex-Elitesoldat war (von denen es viel weniger gibt, und was deswegen nach dem Satz von Bayes eher relevant ist)? Es ist doch jedenfalls intuitiv auch eher plausibel, daß jemand, der eh schon eine seelische Schwäche hat, durch das Töten und Zusehen beim Getötetwerden im Krieg brutalisiert wird als durch das friedliche Stanzen von Pappscheiben im Kreise der Freunde daheim.
  23. Und was macht dann die Verschlußträgergruppe wenn nach hinten offen ist und da kein Puffer auf sie wartet? Du kannst natürlich mit einem AR schießen, bei dem der Kürze wegen einfach die Buffer Tube abmontiert ist. Das funktioniert--aber halt bloß für einen Schuß, und man sollte das Gesicht nicht in die Nähe der Öffnung halten...
  24. Ist doch auf den Photos gut sichtbar: Da wo sich immer steckt, hinter dem Puffer, der ebenfalls da ist, wo er immer ist. Wenn man das wirklich haben will, dann ist man mit einer MCX oder dergleichen aber wohl besser beraten. Wenn man wirklich einen Bedarf hat, in beengten Verhältnissen schnell an sein Gewehr kommen zu müssen, dann wärs es ja schon gut, wenn man auch gleich schießen könnte. Wenn es für gesetzliche Regelungen etwas ausmacht, dann könnte der Nachteil der gezeigten Lösung, daß sie eindeutig nicht für den zusammengeklappten Gebrauch bestimmt ist, allerdings auch wieder in dieser Hinsicht ein Vorteil sein.
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