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Hab mir den Beitrag jetz nochmal angesehen...Keine Ahnung ob das hier schon thematisiert wurde, aber ich sehe dort eine dreiste Falschdarstellung was das Thema mit den Feststellungsbescheiden betrifft. Entweder wird dies absichtlich falsch dargestellt oder aber aus Dummheit so erzählt. Das Schmeisser AR15 ist in der Auslieferungsvariante bestimmt nicht mit offenen SearCut ausgestattet, somit bestimmt nicht einfach durch Austausch des Verschlussträgers + M16 Lower auf FullAuto umzubauen. Das BKA hat hier also sicher nicht falsch geschaut. Im nächsten Dokument mit denen sie den Fehler des BKA Beweisen wollen geht es aber um ne alte XR15, bei denen mag das mit SearCut noch so gewesen sein. Hab das Video mal an Schmeisser geschickt. Dürfe vielleicht für die auch von Interesse sein, wenn Medien solche Behauptungen über ihr Produkt verbreiten.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
keks antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Weils die letzen Jahre so Praxis war, ein Gericht in einem Einzelfall anders entschied, die Behörden sicherheitshalber bis auf weiteres nichts eingetragen haben, nun aber das Gesetz quasi verabschiedet ist und in manchen Behörden dann doch Menschen mit Verstand sitzen... -
Geht auch ohne Breacher Muzzle: Gibts vieele Videos zu...Aber immer nur die komischen amerikanischen Schlösser... Der übliche deutsche Haushalt hat ne Stahl oder Kunstofftür mit Stahlkern als Haustür, wenn abgeschlossen mit Haken geht eh nix und selbst wenn nur die Falle drin ist würde ich hier niemals mit der Flinte rangehen... Normale Zimmertür vielleicht oder ne einfache Wohnungsabschlusstür...Dennoch alles kein Vergleich zu dem Schrott in den Videos.. EDIT: Eben gelesen das oben schon jemand was dazu schrieb...Sorry für doppelt...
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Ich lese hier mal mit...Fände das ja durchaus auch interessant... Bin zwar "nur" Elektro-Ingenieur, aber derzeit im Bereich Brandschutz unterwegs und hab viel mit dem Baurecht zu tun. Grundlegende Ingenieurskenntnisse sind ja so oder so vorhanden...
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Der DSB (Zumindest unser Kreisverband) sagt hier eindeutig die normale Sachkunde reicht für die "Verantwortliche Aufsicht" nicht aus (Verantwortliche Aufsicht darf alleine Schießen), erlaubt dann aber beim Schießbetrieb, dass die verantwortliche Aufsichtsperson zur Unterstützung Aufsichten einsetzt. Diese Aufsichten können normale Schützen mit Sachkunde sein. Die Verantwortliche Aufsicht könnte dann durchaus hinter Glas sitzen während Aufsichten auf dem Stand den Schießbetrieb leiten. Verantwortlich bleibt er...So hatte man mir das vor kurzem auf dem Lehrgang für verantwortliche Aufsichspersonen gesagt Erinnert alles an die Gesetzgebung im Arbeitsschutz, dort trifft man auf ähnliche Regelungen bzgl. Befähigung, Berechtigung, Benennung und den Unterschied zwischen Personal und Betreiber. Grüße Kai
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Die ursprüngliche Strafe lautete auf 50 Tagessätze.... http://www.zeit.de/hamburg/stadtleben/2016-09/hamburg-prozess-hasskommentare-gruene Nach dem Widerstpruch wurden 90 draus (Wenn auch mit geringerem Tagessatz...)
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
keks antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Jap, meinte aus dem WaffG. Die Diskussion zum verankern des Tresors ist ja im anderen Thread wieder am laufen...Ganz ehrlich, ich weiß nicht wo es da eine Vorschrift für gibt...Im WaffG seh ich keine, in der Bedienungsanleitung mancher Tresore steht auch genau garnichts...Es gibt allerdings "Empfehlungen" einiger LKA's... -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
keks antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Mit dieser Antwort bin ich zufrieden Aus der Unsicherheit heraus ob nun irgendwas gegen einen ausgelegt werden könnte, manchmal auch einfach aus Bequemlichkeit sich da tiefgehend mit zu befassen oder dem Mangel an finanziellen Mitteln wenns doch anders kommt, entscheide ich mich öfter dann halt einfach für den "sicheren" Weg... Manchmal mag das nur 5 Euro für 2 Dübel und Schrauben bedeuten um den Schrank doch festzumachen, manchmal auch etwas Einschränkungen bei der zumindest offensichtlichen Handhabung meines Eigentums... Das es keine Vorschrift gibt sehe ich wohl...Aber eben genau dies macht mir doch Angst , sonst wärs ja klar... Als Anwalt magst du da einen anderen Blick für haben, da gehts auch mal ums Prinzip. Ich mag keinen Ärger und tue das mir zumutbare da garnicht erst ein Risiko einzugehen. Ich gebe dir natürlich Recht, dass man seinen eigens auferlegten Sicherheitszuschlag nicht als "Gesetz" erklären sollte und schreibe deswegen stets, dass ich mangels besserem Wissen und Risikobereitschaft diesen oder jenen Weg wähle. Ihr Juristen seid mir einfach zu unberechenbar -
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=030314B6B36.13.0 Hier geht es ja aber um eine durchgeladene Waffe...Also Patrone im Lager... Unterladen, ist nicht Inhalt des Urteils und wahrscheinlich weiter ungeklärt Aber, die Diskussion hatten wir ja mit dem rumtragen auf dem Gelände...Einige meinen ja was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt...Sehen nur nicht alle Richter so, in dem Fall gibts auch keine Möglichkeit mehr da was zu rütteln oder ? Da es hier Spezialisten gibt werde ich meine Meinung zum Thema auch nicht weiter kundtun, für mich persönlich habe ich (in vorauseilendem Gehorsam mag mancher sagen) beschlossen vorzugehen wie im Bereich technische Sicherheit - Arbeitssicherheit üblich...Dort wird auch oft nur gesagt "Muss sicher sein", als sicher gilt der "Stand der Technik" oder gleichwertig, hält man sich an aktuelle Normen, BG-Richtlinien, Empfehlungen etc. ist man auf der sicheren Seite, andernfalls muss man nachweisen das die eigene Lösung genausogut war. Kann man sicher machen, wer den Stress nicht mag macht ersteres...
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Nichts gegen deine Meinung, aber das halte ich für falsch. Als rechtmäßiger Eigentümer musst du ja das Ding sofern du Zuhause bist nicht wegschließen sofern du die Gewalt darüber hast... Desweiteren gibt es ja mehr als genug Schließsysteme mit denen du in Sekunden an dem Teil bist und den Aufstellort wählst auch du. Meines Erachtens war das Ziel des Gesetzgebers EINDEUTIG, dass niemand unberechtigtes Zugang zu den Dingern bekommt. Vorallem nicht der pubertierende Jugendliche oder irgendwelche Gelegenheitseinbrecher weil die Kanone einfach im Nachttisch liegt. Deswegen muss das Ding wenn du schläfst oder wenn du nicht daheim bist weggesperrt sein. Obs nicht ein Stahlblechschrank tut kann man streiten, aber naja ein A-Schrank für dein AR15 ist auch nur ein etwas besserer Stahlblechschrank und kein Hochsicherheitstresor... Wie auch immer, da ich Eigentum bewohne hab ich vorallem zu meiner "Beruhigung" den KW-Tresor festgeschraubt (Gewindebolzen in Wand ), in der vorherigen Mietwohnung hätte ich den wohl auch festgemacht aber ich verstehe das es vielleicht nicht überall geht oder Sinn macht (Rigips-Wände ). Einfach hinstellen halte ich persönlich für gewagt, auch wenn es rechtlich ok sein mag.
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
keks antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
@MarkF: Ich frage gerne nochmal: Wenn ich meine Glock geladen im Holster mit mir trage und auf meinem Grundstück ans Hoftor laufe um die Post zu holen...Erlaubt und folgenlos, oder kann mir daraus ein Strick gedreht werden weil ich mit geladener Waffe auf meinem Grundstück "hantiert" habe und eventuell Passanten vermeidbar in Gefahr gebracht habe ? Es gab hier ja schonmal einen anderen Thread zum Thema Gesetze bei dem ich auch auf deinen Text geantwortet hatte. Menschliches Zusammenleben ist kompliziert, da braucht es auch komplexe Regeln und Spezialisten für die Regeln...Es darf aber eigentlich nie passieren, dass der Anwender ohne tiefe Spezialkenntnisse nichtmehr weiß was richtig und falsch ist... Also auch wenn das WaffG kein Verbot des geladenen "rumtragens" her gibt, heißt dies noch lange nicht das eben genau dieses handeln über Umwege doch zu Konsequenzen führen kann weil man irgendwie irgendwen "gefährdet" und das wem anderes nicht passt. Ich bin halt nur Elektro-Ing...Ich stell mir aber manchmal vor was los wäre, wenn ich Geräte/Anlagen planen/bauen würde die für den Laienanwender gedacht sind, dieser aber ohne tiefe Elektrotechnikenntnisse nicht wissen könnte wie er damit umgehen kann/muss um nicht verletzt zu werden... -
Das sollte doch ähnlich sein dem Fall der Abbruchjäger bei Ebay (Wie P22 auch schon erwähnt...) Und mal ganz ehrlich, bei Egun einstellen und dann andersweitig verkaufen ist ne Sauerei...
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
keks antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Dann andersrum gefragt: @MarkF: Du als RA -der "nicht laienhaft" argumentieren muss da vom Fach- kannst mir bestätigen, dass das geladene rumtragen einer Waffe im Holster auf meinem Grundstück keinesfalls gegen irgendwelche Sorgfaltspflichten verstößt und somit keine Behörde und kein Gericht deshalb meine Zuverlässigkeit anzweifeln könnte ? -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
keks antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Ich bin da ganz der Meinung von schiiter, auch wenn der Anwalt hier eine andere Meinung vertritt Eine geladene Waffe daheim rumzutragen, wird einem im dümmsten Fall als unnötige Gefährdung ausgelegt, da für den Sportschützen oder Jäger keine Notwendigkeit besteht die Waffe daheim fertig zu laden....Da wird auch "Trockentraining mit realistischem Gewicht" nicht zählen... Die vermeidbare Herbeiführung dieses gefährlichen Zustandes kann man dann schön als unsachgemäßen Umgang bezeichnen und die Zuverlässigkeit aberkennen... -
Am Donnerstag bin ich zur Eintragung nun bei der Behörde und werde das nochmal persönlich ansprechen... Halbjahreszeiträume in Ketten oder gleitende 6 Monate mag noch unklar sein, aber 6 Monate ab zweiter Waffe sind meines Erachtens fernab jeder Diskussion. Ich werde meine Argumentation vorbringen, mehr aber auch nicht...Bekomme nun beides auf einmak eingetragen, somit muss ich sowieso wirklich 6 Monate warten und habe auch beim nächsten mal keine Vorteile durch einen etwaigen Streit mit der Behörde... Wenn man weiß wie die es handhaben kann mans wenigstens für sich optimal nutzen, auch wenns falsch sein mag.
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Tja, aber dann käme man vielleicht auf das Ergebnis, dass A/B Schränke ja garnicht unsicherer sind als 0er.... Die Zahlen oben haben mich so erschrocken, dass ich garnichtmehr weiter gedacht habe, dass die NWR Zahlen auch mit der Vervollständigung zu tun haben könnten....
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Es werden also pro Jahr etwa 1000 Waffen gestohlen, aber genaue Zahlen wieviele nun aus geschlossenen Schränken gestohlen wurden und welchen Anteil dort A/B/0er/1er Schränke ausmachten ist nicht erfasst. Naja, man geht also ingenieursmäßig vor, wenn man nix weiß trifft man eine Annahme (In diesem Fall Schränke Grad 0 sicherer als A/B -> Weniger Diebstähle) und schreibt min. 0er vor. Dann lässt man den Test mal laufen und kann irgendwann die Richtigkeit seiner Annahme evaluieren... Super
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Bei mir noch nichts neues...Egal wie man es nimmt oder dreht, die Auslegung zweite Waffe + 6 Monate muss grober Unfug sein !
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Hab ihnen nunmal geschrieben, dass ihre Auslegung eine Benachteiligung von Leuten ist die nicht immer zwei Waffen auf einmal kaufen...Denn die können im Jahr 4 Kanonen kaufen, wenn man 2-3 Monate zwischen den Käufen Luft lässt darf man mit der Auslegung meiner Behörde nur 2 Waffen pro 9 Monate kaufen. Halte ich für unzulässig...
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Genau dies war die einhellige Meinung aller die ich gefragt habe...Nur die zwei Sachbearbeiter bei uns sind sich einig, 6 Monate ab der letzten Waffe :(
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Hallo zusammen, ich habe im Februar dieses Jahr meine erste Waffe überhaupt erworben, einige Wochen später (wegen Lieferzeiten ) dann auch die zweite. 6 Monate sind nun fast rum und ich wollte meine dritte erwerben. Behörde sagt jetzt nun allerdings, dass sie 6 Monate ab der zweiten Waffe gelten, somit müsste ich nun noch die paar Wochen warten bis ich die nächsten Waffen erwerben darf. Für mich völlig unverständlich, ging ich doch davon aus dass die 6 Monate ab der ersten Waffe gelten und ich nun meine dritte kaufen darf, in ein paar Wochen dann die vierte. Hat jemand ähnliches erlebt mit der Behörde? Wie kann ich die Sachbearbeiter dort freundlich darauf hinweisen dass es so geht wie ich meine, am besten unterstattet durch ein eindeutiges Dokument mit einer "Verwaltungsvorschrift" an der sie sich orientieren müssen. Oder haben Sie die Freiheit dies so auszulegen und ich muss mich fügen? Grüße Kai
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
keks antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Zum Thema Lagerung und dem Satz "Waffen und Munition getrennt" schreibt keiner von denen mehr was... Habe dazu mal Prolegal angeschrieben... Zur Email von Fr. Hohlmeier: Ich glaube die Schusszahlen 10 und 20 sind bei ihr verdreht, denn 10 Schuss für Kurzwaffen u. 20 für Lang wäre komisch und genau andersrum wie bisher kommuniziert... Aber auch von ihr wieder KEINE eindeutige Aussage dass es um die Kombination geht, aber wie schon oft gesagt: Wenn Waffen welche generell die Möglichkeit haben ein Wechselmagazin aufzunehmen direkt in A gesteckt würden, wäre es völlig sinnlos bei den Magazinen noch nach Größe zu unterscheiden...Wäre eh ne Kat. A Waffe unabhängig der Magazingröße... -
Zum Thema Steuern: Mag sein das Amazon keine Umsatzsteuer hier zahlt....Mit jedem Gehalt das sie an einen Angestellten zahlen, zahlen sie aber Einkommenssteuer an den Staat...Sollte man auch nie vergessen... Ansonsten seh ich es genauso, bin Primekunde uns bestelle öfter dort...Geht schnell und meist günstig, das Sortiment ist riesig und ich hab einfach nicht die Zeit in 5 Läden zu gehen um dann 1 von 3 Sachen nicht zu bekommen wie ichs möchte... Munition kaufe ich beim Händler hier bzw. auf der Schießanlage Phillipsburg, die ja teilweise günstiger als das Internet ist...
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
keks antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Deswegen wollte ich nun mal beim FWR, ProLegal etc. anklopfen, dafür würde ich aber gerne genau wissen was es mit den zwei verschiedenen Texten (siehe mein Beitrag obendrüber) zu tun hat...Welcher nun der "abgestimmte" ist und an welcher Stelle er dann in die Richtlinie rein soll... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
keks antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich bin jetzt etwas verwirrt über das Dokument mit den Amandements und brauche kurz Hilfe... Hier: http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/download.do?docUrl=http%3A%2F%2Fwww.europarl.europa.eu%2Fmeetdocs%2F2014_2019%2Fplmrep%2FCOMMITTEES%2FIMCO%2FDV%2F2016%2F07-13%2FCA_Firearms_EN.pdf findet man oben unter 1d den Punkt mit der Lagerung...Einmal steht da dann rechts oben : The following article is added: Article 5 a (new) dann der ganze Text dazu mit Waffen Munition getrennt usw. Untendrunter gehts weiter mit: Proposal for a directive Recital 7 c (new) Dann wieder Text, in dem aber nur steht, dass der Mitgliedstaat festlegen soll welche Regeln für die Lagerung gelten... Was gehört nun wohin in der Richtlinie...Wo soll 7c hin ? Grüße Kai