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keks

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  1. Naja, der 250€ Schrank ist ein 7er A-Schrank und wenn jemand dann einfach nur 2xAR + SLF + nen UHR zB. reinstellt hat er locker 5000€ beisammen... Ich weiß halt auch nicht, versichern ist wohl die "bessere" Lösung als einfach darauf zu vertrauen, dass einfache Diebe die sich an einem A-Schrank versuchen würden mit Flex oder Brechstange einen 1er Schrank mit 180kg in Ruhe lassen würden bzw. trotz Verankerung abreißen und mitnehmen...
  2. Verstehe ich vollkommen...Sehe auch nicht die Notwendigkeit für die nun beschlossene Verschärfung ! Aber jetzt ist daran kaum noch zu rütteln. Mein Kommentar waren nur meine persönlichen Gedanken und Abwägungen zu dem Thema "noch einen A Schrank auf Reserve kaufen" oder bleiben lassen...
  3. Ich hadere ja noch, ob ich mir noch einen weiteren A Schrank hole um mehr Kapazität zu haben, mache mir aber schon Gedanken ob es wirklich sinnvoll ist Waffen im Gesamtwert von 6000-7000 Euro dann in eine 250 Euro Blechkiste zu stellen... Wir haben keine Hausratversicherung, da ich dort das Risiko aufgrund der sonst nur geringen unversicherten Wertgegenstände im Haus erstmal nicht sehe und keine 150 € im Jahr (3000 €/20 Jahren) dafür zahlen will...Also sind die Dinger erstmal unversichert. Die Waffen sind aber der höchste "Wert" auf engstem Raum, ein 1er für 8 LW kostet mich 850 €, da die 5 teuren Waffen rein und ich könnte mir weiterhin die Versicherung sparen da der Schrank die "Versicherung" ist oder doch nen günstigen A kaufen und ne Hausrat machen die in 5 Jahren (wenn nichts passiert) den Preis des Schranks übersteigt...
  4. Aber eben um das "ansonsten" geht es doch...Wenn es bisher alles nicht angegeben werden musste, ist doch in Ordnung... Wenn aber nun eben die Änderung kommt und Bestandschutz eben nur für bisher schon genutzte Tresore gilt, wo tut es dann weh eben 5 Bilder der Typenschilder zu schicken und der Behörde zu sagen " die werden verwendet zur Aufbewahrung" ? Hat man dann Angst der "Staat" oder der Sachbearbeiter weiß was was er gegen einen verwenden könnte ?
  5. Ich könnte nun einfach sagen: Weil die Waffen eben nichtmehr in dem Schrank stehen, der der Behörde genannt wurde ?! Mir persönlich will diese Geheimniskrämerei nicht reingehen...Was gibt es für Beweggründe für einen LWB von einem Tresor den man besitzt nicht einfach ein Bild des Typenschilds an die Behörde zu schicken ? Außer einfach die militantische Einstellung "dem Staat" nicht alles sagen zu wollen was man so besitzt ?
  6. Somit ist die falsche Aufbewahrung gleichgestellt mit dem Überlassen an einen Nichtberechtigten, obwohl das eine definitiv definitiv Vorsatz ist, das andere auch "nur" fahrlässig sein kann... Für den illegalen Besitz einer Schusswaffe ist dann auch das gleiche Strafmaß vorgesehen...
  7. Achso ja, wenn der Erbe vor dem Tod nicht berechtigt war dann braucht er einen ganz neuen Tresor...Mein Fehler (Und auch auf dem Prolegal-Flyer uneindeutig) beim Verständnis...
  8. In der Begründung zur Beschlussempfehlung (Seite 13 u. 14) steht: Der Begriff der häuslichen Gemeinschaft ist waffenrechtsspezifisch definiert. Er umfasst neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. und gilt auch dann noch als vorhanden, wenn ein naherAngehöriger, wenn auch in gewissen Abständen, regelmäßig das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit hat (siehe auch Bundesratsdrucksache 415/03, S. 51). Die Besitzstandsregelung bei gemeinsamer Aufbewahrung gilt dabei unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der häuslichen Gemeinschaft und der gemeinsamen Nutzung des Sicherheitsbehältnisses. Es reicht also auch aus, wenn die häusliche Gemeinschaft erst nach Inkrafttreten begründet und/ oder der Angehörige erst nach Inkrafttreten Waffenbesitzer wird. Zum Nachweis der Weiternutzungsbefugnis können auch die Nachweise der sicheren Aufbewahrung, die gemäß § 36 Absatz 3 bei der zuständigen Waffenbehörde vorliegen müssen, herangezogen werden. Darüber hinaus kom- men etwa auch Zeugnisse der Mitbewohner oder andere Dokumentationen wie Fotos in Betracht. Die Anforderungen an den Nachweis einer häuslichen Gemeinschaft dürfen wegen des waffenrechtlich weiten Begriffs nicht zu hoch sein. So ist es insbesondere nicht erforderlich, dass der Angehörige am Ort der häuslichen Gemeinschaft auch gemeldet ist. In Verbindung mit dem Absatz zu Erben sehe ich es also schon so, dass der Erbe als berechtigter den Schrank des nahen Familienangehörigen von dem er erbt weiternutzen kann... Und in Paragraph 52 des WaffG Absatz 3 wird eingefügt: 7a.entgegen§ 36 Absatz 1 Satz 1 in Verbindungmit einer Rechtsverordnung nach § 36 Absatz5 Satz 1 eine dort genannte Vorkehrung für eine Schusswaffe nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig trifft und dadurch die Gefahr verursacht, dass eine Schusswaffe oder Muni- tion abhandenkommt oder darauf unbefugt zugegriffen wird,“. Dort steht in der Tat erstmal nur wer eine dort genannte Vorkerhung für eine "Schusswaffe" nicht trifft....Von der reinen Munitionsaufbwwahrung steht nichts ?!
  9. keks

    Wechselverschluss

    Da ein Glock Wechselsystem fast das gleiche kostet wie eine Komplettwaffe würde ich einfach beim BDS einen Antrag stellen für Pistole mit Optik, also freie Klasse... Da du an Wettkämpfen teilnimmst sollte dies kein Problem sein...
  10. Musstest du die Aufbewahrung nie nachweisen ? Wer neue Schränke kauft aus Platzgründen meldet dies wie beim ersten Nachweis einfach der Behörde, dann haben die alles im Ordner und gut.
  11. Warten wir es ab...Ich glaube nicht dass es so kommt sonst wäre der sogenannte Bestandschutz ein Schlag ins Gesicht für alle Waffenbesitzer... Aber naja, nach der endgültigen Abstimmung weiß man mehr, bis zum inkrafttreten ist ja dann noch Zeit einen weiteren Schrank zu kaufen oder eben nicht...
  12. Woher nimmt die Behörde diese Information wenn die auch nur den Entwurf kennen ? In dem Entwurf den ich kenne (Der hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf ) steht ganz eindeutig auf Seite 46 zur Begründung der Gesetzesänderung: Seite 64 steht: Auf Seite 67 steht auch nochmal: Keiner dieser genannten Punkte deutet darauf hin, dass ein vorher schon Waffenbesitzer bei Kauf einer weiteren Waffe einen Schrank nach EN Grad 0 kaufen muss. Woher also diese Sichtweise ? Wieso sollte man wieder verschärfen und nun einen Schrank für jede weitere erworbene Waffe fordern ?
  13. Dr. und für RLP, dann kanns ja nur der Langen sein....
  14. Sehr gut, ich wollte einfach mal sehen was du geschrieben hast um die so auf die Palme zu bringen. Ich sehe weder Ignoranz in deiner Mail noch sachliche Fehler... Diese Antworten darauf sind der Hammer, vorallem der zweite schreibt noch Waidmannsheil ans Ende... Diese Antwort auf deine Email gehört wirklich mit Klarnamen veröffentlicht, sich so zu äußern sollte Konsequenzen für den MdEP haben... CDU sagst du ? Bundesland ?
  15. @detlef86 Ich hätte gerne deinen Ursprungstext der an die MdEP ging und auf den diese arroganten Antworten folgten. Desweiteren würde ich gerne wissen um welche MdEP es sich genau handelt. Diese Art zu Antworten ist eine Frechheit ! Die Klugscheißerei zum Titel der Richtlinie ist unausstehlich !
  16. Nochmal eine Frage von mir: Ehemaligen Vollautomaten die auf Halbautomaten umgebaut werden fallen mit der neuen EU Richtlinie unter A6, richtig ? Also irgendwelche Umbauten von MP40 auf Halbauto, Thompsons oder was weiß ich, alles A6 ? Was muss gelten um sowas nicht als umgebaut sondern als Halbautomat gebaut in Kat B zu bekommen ? Alle wesentlichen Teile "neu" und als HA entwickelt oder wie ?
  17. Hey, genau so war meine Überlegung.... Im Keller zu meinem aktuellen 7er A/B noch nen 5er A mit Schüssel und nen B mit Elektronik obendrauf stellen in den die Schlüssel alle rein können... Das ist für 400 Euro zu bekommen (5erA+ Elektronik B) Der 10er mit Elektronik kost 550, ich würde meinen 7er ja dann verkaufen wollen, dann käme ich auch mit 350 Euro rum hin... (Hätte dann aber "nur" einen 10er A/B bei dem nur der A-Teil Elektronik hat und für B dennoch ein Schlüssel nötig ist) Ich glaube ich setze die Lösung zusätzlicher LW-Schrank + B-Würfel mit Elektronik um, auch wenns dann mehrere Schränke sind...
  18. Ich bin auch noch schwer am überlgen wie ich das jetzt machen... Hab nen 7er A/B und nen 1er Würfel daheim... Will auch nicht mehr als 400 Euro investieren und überlege ob ich nen 10er A/B mit Elektronik kaufe und dafür den 7er A/B verkaufe (Jetzt wo dafür noch Geld bekomme) oder ob ich nen 5er A dazukaufe und nen BWürfel mit Elektronik...So könnte ich den 7er+5er+B in den Keller stellen und hätte alles schlüssellos im Keller, sowie den 1er im Wohnbereich... Und im 7er+5er+B ist noch einige Platzreserve für die Zukunft. Kann mir nur vorstellen dass 3-4 verschiedene Schränke mit der Zeit nerven und ein großer in den alles passt dann doch viel bequemer ist ??
  19. Glock erfüllt doch aber soweit ich weiß nicht die Technischen Richtlinien "Pistolen im Kaliber 9x19" und kann somit nicht als Dienstpistole hergenommen werden !? Müsste man halt mal anpassen und los gehts...
  20. Sorry, ich hatte eigentlich nach Production geschaut ja Standard ist laut Zeitplan nur Samstag-Sonntag, interessanterweise findet man unten dann aber Squad 1-10 für Freitag eingetragen !
  21. Tja, verpennt... Jetz könnte ich noch Freitag Urlaub nehmen wenn ich mitmachen will
  22. keks

    Frage zum KW Kontingent

    @RedWhine Ich weiß nicht...Du frägst ob du nen Antrag für ne alte 1911 als 3 KW stellen kannst und überlegst dann ob es nicht ein Problem sein könnte dass du schon eine 45acp hast. Du wirst hier dann quasi drauf gestoßen von verschiedenen Usern, dass DEINE aktuelle 45er mit dem 6" Lauf mehrere Ausschlusskriterien für die Disziplin Dienstpistole erfüllt. Wenn du diese Disziplin gerne schießen würdest musst du ja einen Antrag stellen da du noch keine passende Waffe besitzt. Der Antrag sollte dann problemlos ablaufen und du kannst dann eine Dienstpistolen-taugliche alte 1911 erwerben.
  23. Manchmal mag es einem so vorkommen, aber das glaube ich auch nicht ! Mal ehrlich, wäre es zu begrüßen wenn Waffen einfach offen rumliegen dürften im Haus während der Abwesenheit der Bewohner ? Die Grundidee ist also schon die Dinger verpflichtend wegzusperren so dass kein Dritter Sie ohne weiteres an sich nehmen kann...Solange du daheim bist und wach darfst du sie ja offen hinlegen ( zum Reinigen, Training usw.) Das die Tresore immer dicker werden sollen ohne Nachweis wieviel überhaupt aus dem A/B Schränken geklaut wurden ist wieder Aktionismus oder wirklich die Idee weniger Waffen im Volk durch teurere Schränke zu erreichen !
  24. Ich denke gerne an die Randpunkte um Thesen zu prüfen: Zitat: "unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf" Dort steht nur bei Verankerung gegen Abriss <200kg = max. 5 Waffen. Da eine Verankerung = 0kg die Anforderung dennoch erfüllt und 5 Waffen gelagert werden können wüsste ich nicht wieso überhaupt verankert werden müsste bzw. wie jemand dies als Bedingung rauslesen kann ! Ich vertrete zwar auch die Auffassung, dass ein geklauter B-Schrank der einfach weggetragen wird obwohl der Hersteller Löcher vorgesehen hat und es in der Anleitung empfiehlt im worst-case von einem Richter als "nicht alles mögliche getan um Dritten den Zugriff zu verhindern" ausgelegt werden könnte ! Mit zwei ordentlichen Schrauben drin ist man dann halt auf der safe-side, aber ich erkenne nicht das man irgendwas machen MUSS !
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