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keks

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  1. Klingt vernünftig...Im Traum käme ich wohl nicht auf die Idee ALLEINE das Haus zu durchstreifen... Aber zum Thema schiefgehen: Die Fälle bei denen in DE ein Einbrecher auf Bewohner stößt sind doch eher überschaubar...Aber die Fälle in denen dann der Eigentümer eine Waffe hatte gingen soweit mir bekannt immer so aus, dass der Eigentümer sofern er schoss, den Einbrecher an- oder erschoß, mal in echter Notwehr, mal fälschlicherweise beim flüchten... Den Fall bei dem es zu einem Schusswechsel kam oder der Eigentümer mit der eigenen Waffe verletzt wurde gab es hier meines Wissens nach noch nie...
  2. Hmm, nachdem ich (der sich eigentlich damit auskennen sollte aber irgendwie ne Abneigung gegen "smart home" hat) in letzer Zeit doch mal die ganz flachen Eltako-Relais in Dosen eingesetzt habe bei denen der Vor-Ort Taster erhalten bleibt und zusätzlich Funktaster eingesetzt werden können, ist das eine gute und einfach umsetzbare Idee --> Danke
  3. Mit ganz ehrlichem Interesse gefragt: Was wäre denn der Vorschlag der Experten, wenn es echt zu nem Einbruch kommt bei dem man Zuhause ist, Einfamilienhaus, Kinder auf selbem Stockwerk, Elternschlafzimmer am Ende des Gangs gegenüber der Treppe ins EG... Ich hätte gefühlsmäßig gesagt Kinder einsammeln, Frau ruft Polizei mit Telefon im Schlafraum --> Schutz u. Deckung für Frau+Kids --> Bei offener Tür mal abwarten ob da wer die Treppe hochkommt...
  4. Eine wichtige Frage joker...Hast du eigene Kinder bei dir im Haus ?
  5. Die Meinungen sind nicht wirklich unterschiedlich... Aber ruf einfach da an wo ihr schießen wollt und frag ob dort Schützen die keinem Verband angehören mit einer Tagesversicherung schießen dürfen, dann weißt du es...
  6. Das Schießen selbst hat ja erstmal überhaupt nichts mit WBK oder nicht zu tun....Der Standbetreiber muss ne verantwortliche Aufsicht fürs Schießen haben. Ob der Schütze dann eigene WBK hat oder nicht ist ja erstmal irrelevant... Dass der Fragesteller hier eine Qualifikation zur verantwortlichen Aufsicht hat ist nur unter den von Alzi oben genannten Bedingungen von Vorteil, oder wenn er wie ebenfalls von Alzi angedeutet auf einem Vereinsstand unterwegs wäre auf dem er selbst als Aufsicht gelistet ist. Dort dürfte er mit seiner Freundin auch alleine schießen gehen...
  7. Naja, wenn ich mal Kontakt mit denen hatte per Email dann war es mit Ewgeni Kail, der auf dem Video auf der Seite 7 hier auch auf der Waffenbörse Kassel unterwegs ist... Das ist wohl sicher auch kein US-Amerikaner und Ahnung hat er noch dazu... Das die Übersetzungen auf der Homepage natürlich nicht stimmen ist ja zu erwarten...Bei einer Million Artikel von überwiegend US-Herstellern...Wer sollte das auch alles übersetzen ? Ganz ehrlich, ich bin froh dass ich statt direkt in den USA zu bestellen hier bei nem "deutschen" Ableger bestellen kann, in Euro bezahlen ohne mir Gedanken um Zoll o.ä. zu machen und nach 2-3 Wochen das meiste habe.. Wer perfekte deutsche Übersetzungen will kann ja problemlos bei nem echten deutschen Shop bestellen und die Zuschläge dafür dann halt auch zahlen...
  8. Ich hab ja in letzer Zeit auch einiges bestellt bei Brownells...Nachdem ein mit Rabatt bestellter Artikel nichtmehr lieberbar war konnte ich durch Kontaktaufnahme problemlos auf eine Alternative mit dem gleichen Rabatt ausweichen, eine Bestellung habe ich selbst storniert weil ich was vergessen habe und hab neu bestellt...Zweimal hatte ich auch Retouren von einzelnen Artikeln. Alles problemlos bisher, nix durcheinander und Kontaktaufnahme bzw. Antwort funktioniert auch schnell und zuverlässig. Da könnten sich so einige andere Shops (nicht unbedingt gun-related) ne Scheibe von abschneiden...
  9. Irgendwelche Nächte um die Ohren hauen bzw. einige Tage im Monat, je nach Aufwand den man betreibt oder ob man zB nur "dabei" ist, ist ein großer Unterschied zu den halben Jahresurlaub nehmen und ohne Familie verbringen bzw. 10 Wochenenden von Fr-So komplett weg zu sein. Wahrscheinlich ist es aber wirklich besser da erstmal Abstand von zu nehmen und das Thema Jagd anzugehen wenn sich die Zeiten wieder ändern...
  10. Den Jagdschein zu machen würde mich auch reizen...Wenn ich mir das ganze aber hier so durchlese wird das zeitmäßig für einen jungen Familienvater der einen Job hat bei dem er auch mal länger Arbeiten muss nicht hinhauen... Zumindest ich kann weder zwei Wochen frei machen und dann in einer Jagdschule alleine verbringen noch 10 Wochenenden mit Fixterminen weg sein... Da könnte ich ohne Witz eher noch ein berufsbegleitendes Zweitstudium machen, das gibts mit wenigen Präsenztagen pro Jahr und hohem Eigenlernanteil den man sich flexibel gestalten kann...
  11. Woraus sollte man denn beim "durchgetunten" AR15 einen Ausschluss von der schießsportlichen Verwendung konstruieren solange der Lauf länger als 42cm ist ?? Mein AR hat keinen Feststellungbescheid....Außer der von Schwarzwälder angesprochenen "Unsicherheit" (Kriegswaffe) würde ein Bescheid auch garnichts aussagen und die Wahrscheinlichkeit, dass ein handelsübliches für Sportzwecke verkauftes AR eine Kriegswaffe sein soll halte ich für gering...Ist ja nicht so, dass der Gesetzgeber wenn er dies wollte nicht sowieso alles als Kat A definieren oder verbieten könnte, Bescheid hin oder her...
  12. Schulzeit in welcher Schule ? Also welcher Abschluss wird erreicht ?
  13. Ich habe nicht gesagt es steht in §6 genau so drin sondern habe gesagt zur perönlichen Eignung nach §6 gehört (Nach Behördenvorschrift...unter Umständen) auch Deutsch in Wort und Schrift... Ich glaube zwar kaum, dass man damit Analphabeten aussortieren will, aber die Behörde hat mitunter also die Möglichkeit die persönliche Eignung anzuzweifeln (und ich würde mal sagen speziell Absatz 1 Punkt 3 ) wenn die Person nicht lesen und verstehen kann... Ist doch nicht meine Erfindung, steht da so drin
  14. WaffVwV zu §6 6.7 Ein Mangel an persönlicher Eignung kann sich auch daraus ergeben, dass die für den Umgang mit Waffen und Munition erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift fehlt und dieser Mangel im Einzelfall nicht durch Hilfspersonen, z. B. den Betriebsleiter in einer Büchsenmacherei, ausgeglichen wird; dieser Gesichtspunkt gilt in erster Linie bei Erlaubnissen für einen dauerhaften Umgang mit Waffen in Deutschland, nicht jedoch etwa bei Fällen vorübergehenden Aufenthalts z.B. zur Teilnahme an einer jagdlichen oder schießsportlichen (Wettkampf oder Training), Brauchtums- oder Sammlerveranstaltung. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
  15. Ganz schlecht, denn zur persönlichen Eignung nach §6 WaffG gehörden auch die Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift !
  16. Auch eine Möglichkeit, ja...Das der Wandel der Meinungen funktioniert, auch wenn es nur kleine Parteien sind die "drücken", hat man ja schon früher bei den Grünen gesehen und jetzt eben von wo anders...
  17. Sorry, man muss mal ehrlich sein...Die von uns gewählten aktuellen Regierungspolitiker haben da deutlich mitgewirkt an der Richtlinie und haben die Verabschiedung dieser auch gewünscht... Ebenso wurde das EU-Parlament demokratisch gewählt und die hatten ebenso die Möglichkeit dagegen zu stimmen und haben es nicht getan... Ich sehe es also keinesfalls als undemokratisch an, sondern sehe einfach nur dass die aktuelle Gesetztgebung die Einstellung der Gesellschaft zu Waffen widerspiegelt...Will man die Gesetzgebung bestimmen muss man die Einstellung der Gesellschaft ändern...
  18. Das Urteil habe ich gelesen und bin nicht sicher ob eine Ersterteilung nicht anders zu werten ist als eine Verlängerung einer bisher schon bestehenden Erlaubnis. Ansonsten bleibt einem jedem ja bei Versagen der WBK wegen Nichterscheinen der Klageweg...Das zuständige Gericht wird dann schon feststellen ob dies gefordert werden kann oder nicht, denn das o.g. Urteil ist ja keinesfalls ein "Grundsatzurteil"... Wie auch immer, ich verstehe zumindest den Wunsch des SB und normalerweise findet sich bei sowas auch eine Einigung.
  19. Das Führerscheinbeispiel passt also nicht und zum Thema "schwammige" Definition: Liegt es vielleicht doch einfach im Ermessen des Sachbearbeiters ?
  20. Dann von mir nochmal eine Frage dazu: In der WaffVwV unter Punkt 6.7 steht "Ein Mangel an persönlicher Eignung kann sich auchdaraus ergeben, dass die für den Umgang mit Waffen und Muniton erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache in Wortund Schrift fehlt und dieser Mangel im Einzelfall nicht durch Hilfspersonen, z. B. den Betriebsleiter in einer Büchsenmacherei, ausgeglichen wird; dieser Gesichtspunkt gilt in erster Linie bei Erlaubnissen für einen dauerhaften Umgang mit Waffen in Deutschland." Wäre ich nun Sachbearbeiter und würde lediglich einen schriftlichen Antrag eingereicht bekommen ohne wissen zu können von wem der wirklich ausgefüllt wurde, stünde mir dann nach eigenem Ermessen nicht zu zu prüfen ob der Antragssteller die Deutsche Sprache in WORT und Schrift wirklich beherrscht und dies bei zumindest einmaligem Erscheinen im Amt nachweist ? Es ist keine Pflicht zu erscheinen daraus abzuleiten, wenn der einzelne SB dies aber so wünscht um o.g. Punkt zu prüfen wäre ich nicht sicher ob der Antragssteller dies einfach so ausschlagen kann !
  21. Das ist somit absolute Deutsche Spitze und reicht für unter die ersten 3 bei der DM oder?
  22. Beim Reisepass scheint dies so zu sein: https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/ Man müsste mal nachlesen wo genau es steht...Aber wie auch immer, jemand der für nen WBK Antrag alles online oder per Post abwickeln will wäre mir als Sachbearbeiter nicht geheuer, die Befugnis persönliches Erscheinen zu wünschen steht dem Beamten meines Erachtens im Rahmen seines Ermessen zu...
  23. Mal die Aussage unserer Behörde dazu: Auch bei uns soll man bei der Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen mindestens einmal persönlich Erscheinen, da der Sachbearbeiter einmal persönlich mit dem Personalausweis abgleichen will, ob derjenige der da Erlaubnisse beantragt auch der ist der er vorgibt zu sein. Also ganz ehrlich, hab ich großes Verständnis für... Eine WBK Ausstellung rein auf dem Postweg würde ich als Behördenmitarbeiter auch nicht machen... Über so manche Ansicht von Kommentarschreibern hier bin ich doch sehr verwundert...
  24. Da kam mir dpolli zuvor...Also bei Acetylen wird es durchaus mit schießen gemacht, wie im Link aber geschrieben durch die Polizei/SEK und nicht durch einen der Feuerwehrleute... Grüße Kai
  25. Ich würde da persönlich meinen bei Austritt aus dem DSB entfallen die 5 ausgestellten Bedürfnisse für die KW. Mit nur BDS Mitgliedschaft düften 10 Bedürfnisse schwer zu begründen sein vorallem wenn dann plötzlich 2 Waffen da sind mit denen man die gleichen BDS Disziplinen schießen kann. Einfach im DSB bleiben ist wohl da die sichere Variante...
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