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keks

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Alle Inhalte von keks

  1. Ne, dann weisst du ja einzuschätzen was du tust...Aber das tut sicher nicht jeder der sich gerne einen Generator daheim hinstellen würde, gerade im Bereich Elektro erlebt man eben leider oft das daheim gebastelt wird weil "man muss ja nur Farbe auf Farbe klemmen" und tiefere Kenntnisse zum Thema Abschaltung nicht vorhanden sind "macht ja die Sicherung"... Aber selbst unter Fachkräften herrschen da manchmal noch Fehlmeinungen vor, genau wie hier im Forum damals bei dem Thema Abschaltung durch Fehlerstromschutzschalter, erlaubte Leitungslängen etc. Als berufserfahrener Ingenieur der eben Sonderlösungen oder Grenzfälle auch mal rechnen/auslegen musste hatte ich da eine andere Auffassung zum Thema...
  2. 1800 Netto wäre doch mal nicht wenig...Oder meintest du Brutto 1800 ? Und da wahrscheilich auch mehr mit der Dämmung unterm Estrich und der Auflage etc. Denn Estrich als normalerweise C20 Beton ist doch sehr druck- und ausreichend zugstabil...(Druck 20 MN/m²)
  3. Ich werde hier garnicht groß anfangen was dazu zu schreiben, nachdem ich vor Ewigkeiten mal zum Thema Elektro hier was geschrieben habe und dann von einigen -die anscheinend damals überhaupt nicht begriffen haben was ich eigentlich meinte- bis zum Schluss als unwissend hingestellt wurde... Hier ist sicher einiges richtiges dabei, aber einfach so irgendeinen billigen Stromerzeuger hinstellen und damit am besten nach dem Zähler das ganze Hausnetzt einspeisen wollen ohne sich mal genau Gedanken über die automatischen Abschalteinrichtungen für den Personenschutz zu machen und ob das in der Konstellation so funktioniert --> Bleiben lassen !
  4. Wie ich oben schrieb: Es gibt Leute die einfach aus Prinzip eine riesige Menge Energie und Zeit investieren um zu rechtfertigen/argumentieren warum sie etwas nicht machen müssen. Jeder wie er mag, aber ich mach in der gesparten Zeit lieber wichtiges...
  5. Das ist nicht unbedingt so...Ich habe einen Kurzwaffenschrank und im Keller einen A/B Schrank....Beide angemeldet ! Wenn ich nach dem putzen mal keine Lust hatte oder wusste ich geh gleich nochmal schießen hatte ich die Kurzwaffen schon alle unten im A/B Schrank, der Kurzwaffenschrank war leer. Und dennoch ist es ein sich in Benutzung befindlicher Waffenschrank, auch wenn zum Zeitpunkt der Kontrolle grad keine Waffe drin ist. Aber ich hab verstanden was du prinzipiell meinst.
  6. Naja, mir ist schon öfter aufgefallen, dass so einige hier anscheinend sehr großes Misstrauen gegenüber dem Staat und seinen Angestellten haben und auch die Tendenz zeigen sich sehr stark auf das eigene Recht bzw. die Pflichten zu berufen und mit teilweise hoher Energie versuchen auch wirklich nur das nötigste zu machen... Meist gehts da ja nur ums Prinzip, weniger um den tatsächlichen Nutzen... Oder wo könnte das Problem liegen wenn die Behörde weiß, dass ich einen zweiten Waffenschrank besitze ? Bei der Kontrolle wird man ihn eh zeigen wenn Waffen drin sind, wenn keine drin sind, bezweifle ich dass der/die SB sich den leeren Schrank trotzdem anschauen ?!
  7. @kulli: Nein, das Waffengesetz kennt im §5 Abs 1 noch folgendes: Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie a)Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, b)mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden, c)Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind Wer einfach so als Ü18 jähriger ne echte Kanone mit Munition einpackt und einfach so zuhause hinlegt muss sich nicht wundern wenn ein Sachbearbeiter auch später noch die Annahme trifft, die entsprechende Person würde nicht sorgsam mit Waffen umgehen...
  8. Wenn es keine vollautomatische Waffe war sondern "nur" eine normale Pistole, wundert mich wieso das nach §51 Abs 1 ne Strafe gab und nicht nach §52 in den das normal gehörden würde ?
  9. Hab grad mal reingelesen...Verstehe ich das richtig, §51 Abs. 1 bedeutet für mich Umgang mit verbotener Waffe, genauer sogar einem Vollautomaten bzw. kurze VRF mit scharfer Patronenmunition ?
  10. Preisunterschied von 0 zu 1 ist meist <50 Euro, somit sollte man den 1er nehmen und ist von jeglicher Gewichtsgrenze befreit....Wer am Ende doch 6 kurze reinpacken will wird sich sonst ärgern 1er kost als kompakter Würfel mit Elektronik (mit 220 x 345 x 295 Innenmaß) 400 Euro. Lohnt aber nur wenn man über getrennte Aufstellplätze nachdenkt...Sonst sollte wohl am besten der große 1er in den Keller und gut.
  11. Ich hab nen 1er Würfel, da spielt das Gewicht zum Glück überhauptkeine Rolle... Aber von wegen 0er abgewertet: Um bisher mit nem 0er mehr als 5 zu lagern mussten ja auch 200 kg Abrissgewicht erreicht werden. Die 200 kg Abrissgewicht nachzuweisen dürfte in den meisten Fällen auch nicht allzu einfach sein, denn wer hat schon grad bei älteren Häusern Nachweise über die verwendeten Steine bzw. Betonqualität oder ähnliches. In vielen normalen Wänden sind 100 kg Zugkraft (laut Herstellerangaben) pro Verankerungspunkt nicht mal eben so zu erreichen bzw. man muss schon genau schauen wie man dies erreicht und mit welchen Befestigungsmitteln.
  12. Eisenbach zB. hat schon direkt alles zu A/B rausgenommen und auf 0/1 umgestellt (Ganze Hompage) Viele Baumärkte haben auch die Bestände auslaufen lassen und nichtmehr allzuviel auf Lager...Mir hatt Eisenbach mal vor ner Weile geschrieben, gibt keinen Ausverkauf, es wird nichtmehr nachproduziert und einfach verkauft was noch da ist. Bei vielen Händlern werden die Hamsterkäufe zum Schluss dazu geführt haben dass die nicht auf viel Ware sitzen bleiben...
  13. Laut Gesetzestext gilt dies über den Tod hinaus, wenn eine berechtigte Person infolge des Erbfalls Eigentümer des Behältnisses wird... Wenn man den also seiner Frau vererbt darf die weiternutzen...
  14. Aus der Beschlussempfehlung der Ausschüsse : http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812397.pdf und der Begründung auf Seite 14 lese ich es so heraus, dass die gemeinschaftliche Aufbewahrung in den bisherigen Schränken auch möglich ist wenn der Angehörige erst nach Änderung Waffenbesitzer wird... Also ja, so wie es zumindest in der Begründung steht, können deine Frau oder auch Kinder die noch im Haushalt leben den Schrank nutzen wenn die irgendwann ne WBK bekommen... Grüße Kai
  15. Bezweifle ich...Eher wird der Besitz von gewissen Dinge einfach verboten...
  16. Ja, das ist klar. Aber Werbung hin oder her, die Öffnung des A-Schranks mit einem einzelnen Schnitt vorne quer scheint tatsächlich so zu gehen. Dies erschreckt mich dann doch, hätte zumindest vorne drin eine Einlage oder irgendwas erwartet, dass eben das durchtrennen der Riegelstange keine Sache von 2min ist. Auf der anderen Seite wurden in Schützenheimen Tresore mit hoher Sicherheitsstufe mit dicken Winkelschleifern aufgemacht, auch indem um das Schloss rum einfach alles aufgeflext wurde.
  17. An der Aufbewahrung der Munition wurde nichts verschärft...Wieso sollte es da sowas wie Bestandschutz geben müssen ? Man darf sowieso weiter lagern wie bisher... Zum Thema A/B Schränke....Ich weiß, dass quasi kein Einbrecher mit schwerem Gerät kommt und praktisch kaum/keine Langwaffen geklaut werden weil zu auffällig. Dennoch, das Video kennt ihr bestimmt alle schon...Ab Minute 10 wird ein A-Schrank aufgemacht... Ich bin echt erschrocken wie einfach dieser A-Waffenschrank eines gängigen Herstellers zu öffnen ist. Klar wusste ich das man diesen aufflexen kann, aber das die Riegelstange direkt unter dem Blech ist, nicht zusätzlich verstärkt und somit ein kleiner Schnitt mit einer Akkuflex reicht zum aufmachen ?!
  18. Bei den Gebühren für Kontrollen hat man darauf verweisen dies sei Ländersache .... Die Aufbewahrungsvorschriften an sich sind aber keine Ländersache, hier kann nicht jedes Bundesland nach Gutdünken anders auslegen. (Sollte man eigentlich meinen...)
  19. Naja, in der Begründung zur Gesetzänderung steht eindeutig, dass vorhandene A/B Behältnisse auch für neu hinzukommende Waffen genutzt werden können. Der Wille des Gesetzgebers ist damit klar, daran orientiere ich mich auch und das Amt muss dies genauso tun.
  20. Da sollte einem Sportschützen aber doch wohl eine Begründung einfallen... ! Schließlich hat man ja einen Bedürfnisnahweis vom Verband für eben die 9mm Pistole, da gibts ja eigentlich nichts zu diskutieren
  21. Schöne Statistik...Da sieht man schön in welchen Jahren es wirtschaftlich richtig voranging in Deutschland und die Arbeitszeit pro Liter Benzin extrem gefallen ist... Und dann sieht man, dass ab 1990 das ganze wieder ansteigt bis 2005 und eben dieser Anstieg geht bis 2017 auch weiter...Zumindest errechne ich aus den hier: https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article151844279/24-Minuten-laenger-arbeiten-fuer-eine-Tankfuellung.html angegebenen Zahlen eine Arbeitszeit von 5,1 min / Liter im Jahr 2015 Die wenigsten Menschen die sich über steigende Preise bzw. Kaufkraftverlust beschweren vergleichen mit 1960, sondern eben genau mit diesen 25 Jahren seit ca. 1990 in denen Sie immer mehr Arbeiten und gefühlt weniger davon haben... Na gut, man könnte nun sagen Autos sind heute verbrauchsärmer als früher, die mögliche Fahrstrecke pro Arbeitszeit ist also heutzutage höher....
  22. Lebensmittel sind NICHT günstiger geworden...Auch hier steigen die Preise seit Jahren übermäßig... http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/nahrungsmittelpreise-steigen-seit-jahren-staerker-als-die-inflation-14024326.html Ich sag es gerne nochmal, die wirklichen Lebenshaltungskosten steigen seit Jahren übermäßig an, während Unterhaltungselektronik oder sonstwas immer billiger wird... Schön für die Warenkorbberechnung, aber Menschen die nur das nötigste haben und kaufen (Wohnen, Energie, Lebensmittel) haben eine Teuerung die deutlich über der angegebenen liegt... Denn genau die die davon am heftigsten betroffen sind kaufen sicher nicht alle 3 Jahre ein neues Auto oder reisen 2 mal im Jahr in Urlaub... Rücklagen bilden, wie dies der "einfache Mann" früher konnte, ist heute für die wenigsten noch drin...Und der Immobilienerwerb ist für einen einfachen Alleinverdiener heute auch in weiter Ferne, während dies früher eher die Regel als die Ausnahme war.
  23. Ok, hier kann ich allerdings den Ansatz verstehen, dass man mit technischem Fortschritt argumentiert. Ein Astra mit der damals üblichen Ausstattung (Also aus heutiger Sicht "nichts") würde heute keine 14k € kosten... Oder andersrum gesagt hat der Astra heute Ausstattung serienmäßig die damals x-tausende Euro Aufpreis gekostet hätte wenn überhaupt verfügbar. Problem ist das immer nur dann, wenn man die ganze Ausstattung nicht braucht und sagen wir das günstigste "Einsteigermodell" kaufen will, der technische Fortschritt für einen persönlich also überhaupt keinen Nutzen hat.
  24. Na sicher, 1,27261905 ist der Faktor...Macht bei heutigen Spritpreisen von 1,31 € einen runtergerechneten Wert von 1,03 €. Nur das der Sprit damals eben 1,48 Mark gekostet hat, was eben deutlich günstiger war als 1 € Benzin ist also doch übermäßig teuer geworden, ebenso wie teilweise andere Energiepreise und gewisse Lebensmittelpreise. Immobilien ebenso ! Ist also wunderbar wenn elektronische Konsumgüter wie PC, TV, Handy billiger werden während das was man wirklich braucht teuer wird...Der Warenkorb spricht von 2% Inflation, die erlebte Inflation bei Leuten die wenig Elektronik konsumieren und deren größte Ausgaben Energie und Nahrung sind liegt deutlich höher.
  25. @heletz: Keine Ahnung wie du nun darauf kommst, aber wenn ich mir den Verbraucherpreisindex von 1998 und heute ansehe wäre ich bei 1,48 DM damals auf einen Preis von 1,88 DM gekommen heute ?! Selbst bei konstant 2% Inflation käme man nur knapp über 2 Mark.... Aber 1,88 € sind schon ein wenig mehr ?! Nimmt man die 1,48 DM für den Liter Sprit von 1998 her, dürfte er heute also grad mal 1 Euro kosten...Somit ist Benzin übermäßig teuer geworden
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