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heletz

WO Silber
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  1. Na, jetzt überschätzest du aber Bedeutung und Einfluß der Schule, scheint mir! Die Autorin beschreibt lediglich ein effektives und kräftesparendes Verhalten der Schüler! Ein Konflikt mit der Lehrkraft (die sie noch nicht einschätzen können) brächte außer hohem Kraftaufwand nichts. Die Schüler brauchen und wollen aber möglichst schnell möglichst gute Noten. Es zeigt sich ja, daß die persönliche Meinung der Schüler von der offiziell gepredigten Linie ziemlich abweicht. Immerhin haben sie eine! (Wobei ich bezweifle, daß sich Schüler in ein völlig unbekanntes Verhalten in späteren Jahren, deren Umstände sie nicht kennen, tatsächlich hineindenken können, aber das ist erstmal wurscht.) Die Autorin schreibt zwar nirgends, in welchem Bundesland sie ihr Referendariat gemacht hat, aber ich vermute Berlin (die Autorin wird hoffentlich noch lernen, daß der Leser das nicht wissen kann, wenn sie es ihm nicht zuvor verrät). Allerdings war das in Bayern vor etwa 40 Jahren auch nicht anders. In der 9. Klasse hatten wir in Deutsch eine Erörterung zu schreiben mit der Fragestellung "Warum man Nacktbaden nicht erlauben sollte". Schön, daß der Lehrer (nur noch ein Bein seit dem Wk II, aber 6 Kinder!) den Erwartungshorizont gleich in die Fragestellung miteingebaut hatte! Also begann es, wie man es gelernt hatte, nämlich zunächst mit den Formalitäten (die entgegenstehenden Argumente zuerst, dann die zustimmenden) ... wie man das halt so macht. Über die Gedanken des Einzelnen sagt das gar nichts aus. Soll es auch nicht. Zu lernen ist lediglich die Technik, auch Argumente der Gegenseite glaubwürdig vertreten zu können oder sie wenigstens zu imaginieren. Im späteren Leben benötigen das z.B. Vorsitzende Richter eines Senats beim BGH, wenn sie Beschlüsse oder Urteile verkünden und vertreten sollen, bei deren Inhalten sie von den Beisitzern überstimmt wurden, hinter dessen Inhalt sie also nicht standen, ihre eigene Meinungsbildung also genau das gegenteilige Ergebnis zur Folge gehabt hätte, wenn es sich denn durchgesetzt hätte. Jugendliche z.B. können auch sehr gut differenzieren, ob etwas bloß ein "Ballerspiel" ist oder die Realität. SPD-Pfeiffer überschätzt da (wie viele in der linken Ecke) den Einfluß der Spiele. Die Autorin differenziert zu wenig zwischen den einzelnen Bundesländern! (Kann sie vielleicht auch nicht, da sie noch zu jung ist.) Frag' einen Abiturienten aus Berlin nach den o.g. Hobbes und Locke! Er wird Dir vermutlich ganz tolle Theorien vom Überbau erzählen, kann Dir aber nicht die Lebensdaten der beiden nennen, vermutlich noch nicht mal "so ungefähr". Und dann frag einen bayerischen Abiturienten! Er wird Dir eventuell die Lebensdaten genau nennen können, vermutlich auch ihre Theorien. Was die beiden mit unserem heutigen Leben zu tun haben, werden sie Dir beide nicht sagen können! Müssen sie wahrscheinlich auch nicht! Es würde genügen, wenn sie die Fähigekeit hätten, sich schnell und effektiv in das Thema einzuarbeiten, überflüssige und Laber-Literatur aussortieren und dann in 10 Minuten ein Referat halten könnten, das Hand und Fuß hat. Die Autorin hat immerhin ein gute Erkenntnis: Sie paßt offensichtlich mit ihren Ansichten nicht in das "System". Sowas kommt vor. Gibt es öfter. Allerdings zieht sie daraus den falschen Schluß, das Bildungssystem sei "S******e".
  2. Schon nicht schlecht! Handliches Format (also kurze Filme). Nur: abschaffungderjagd würde ich wirklich nicht explizit erwähnen, um niemanden zu animieren, auf die Seite dieser Sekte zu gucken!
  3. Danke für die fachliche Ergänzung! Der "gewisse Umfang" ist dann der Knackpunkt. Deren Festlegung dürfte dann aber ziemlich willkürlich sein? Durchaus! Die Frage ist halt, wie weit sie's treiben können und vor allem dürfen. Wenn ich richtig informiert bin, dann hat man in Bremen das Personal mächtig aufgestockt um die (selbstgesteckten!) Anforderungen an hohe Kontrollhäufigkeit auch erfüllen zu können. Traditionell SPD-geführtes Land eben. Wenn man böse wäre, könnte man sagen, da weiß man doch, wohin die Gelder aus dem Länderfinanzausgleich fließen. Das war ja beim letztes Verfahren vor dem BVerfG durchaus der Fall - allerdings hatte sich die Kanzlei unter denjenigen, die sich als Kläger angeboten hatten, niemanden ausgesucht, der auch tatsächlich von einer Kontrolle betroffen war. Wäre mal interessant, wenn ein Harz-IV-Empfänger klagen würde. Von denen soll es in Bremen ja ziemlich viele geben. Und auch sie dürfen natürlich den bis dahin ausgeübten Sport weiterhin ausüben bzw. sich während der Bezugszeit der Zahlungen für einen Sport entscheiden. Wobei ja ein oder zwei (vergleichsweise billlige) Waffen für eine Kontrolle schon ausreichen. So jemand kann sich 139 € pro Jahr doch nie leisten!
  4. Keine Ahnung, ob es in Bremen eine Deckelung gibt wie andernorts. Das sehe ich ganz genau so! Und genau das aber ist verboten! Bisher hat wohl noch keiner so argumentiert, aber vor längerer Zeit (jetzt weiß ich nicht, ob ich das noch richtig zusammenbekomme) habe ich deshalb den Fall eingestellt, als Leute (ich glaube von den Piraten; oder waren es Journalisten?) eine durch das Informationsfreiheitsgesetz gedeckte Behördenauskunft wollten, sie diese zwar bekommen hätten, aber nur gegen Zahlung von horrenden Gebühren, wodurch das Vorhaben unmöglich wurde. Nach Klage erklärte das Gericht das mit den Gebühren für null und nichtig, weil man eine erlaubte Tätigkeit nicht durch absurd Höhe Gebühren verunmöglichen dürfte. Mir schien und scheint man das durchaus als analoge Begründung heranziehen zu können (soweit ich mich erinnere, kam aber damals hier auf WO wiedermal keine oder nur maue Reaktion). Gefragt sind dann natürlich wieder Stichtage/ -termine. Dürfen sie nach einem Jahr? Nach drei Jahren (wie die Sollanforderung der Zuverlässigkeit)? Wenn ich jetzt mal übertreibe: Dann kommen die demnächst jeden Tag und sagen: "Die korrekte Aufbewahrung von gestern sagt ja nichts über heute aus ...!" Ein weiterer Punkt wäre natürlich, daß hier endlich mal ein Beschwerter dagegen von dem BVerfG klagen könnte. Fällt dem Anwalt aber wohl auch nicht ein.
  5. Da Du beides erwähntest, hänge ich den neuesten Bremer Fall hier mal an. Wobei ich durchaus mit der missbräuchlich betriebenen Häufigkeit (bereits nach 1½ Jahren haben sie ihn wieder heimgesucht) argumentiert hätte (was aber durchaus der Fall sein kann und nur im Bericht nicht auftaucht):
  6. @Jacko5000: Vielen Dank! Das ist sehr interessant! Allerdings geht daraus (leider) nicht hervor, daß das Trilog-Verfahren nicht aufs Waffenrecht angewandt werden darf und somit dessen Ergebnisse EU-Recht widersprächen. Schade.
  7. Das wäre sehr schade! Dann könnte die Schweiz nämlich nicht die Richtlinien der EU beeinflussen! Andernorts wurde geschrieben: Keine Ahnung, ob das so stimmt! Es wäre natürlich schön, wenn man das Verfahren mit einem Mal zum Erliegen bringen könnte. Aber so recht dran glauben kann ich nicht. Kennt sich da jemand besser aus?
  8. Da mußt Du bei der taz und der Welt gucken. Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann war er früher bei der taz und danach bei der Welt, weswegen beide da ständig was organisieren.
  9. Für Leute vom SPIEGEL riecht beispielsweise Deine Formulierung - so richtig sie auch ist - ganz nach pöhser pöhser Lobby. Und Lobby ist böses Hundepfui. Daher würde das Vorab-Verkünden von Sätzen wie "wir haben da Leute mit offenem Ohr für das Anliegen direkt in der Politik" eine massive Behinderung bedeuten, wenn nicht den Tod des (vernünftigen) Vorhabens.
  10. In vielen Fällen ist das der einzige erfolgbringende Weg. Um ein Extrembeispiel zu nehmen: Im Falle Yücel bin ich mir sicher, daß sich da solange überhaupt nichts tut, solange unsere Medien irgendwelche großen Events wie Solidaritätsbekundungen veranstalten. Solange das Ding in der Öffentlichkeit ist, wird sich da gar nichts tun, weil Erdogan dann zeigen muß "wo der Hammer hängt". Das war mal mit der ehem. Sowjetunion auch so. Bei der DDR war es ganz schlimm. Die Frage ist halt: Will man pubertäre Hahnenkämpfe in der Öffentlichkeit aufführen oder Verhandlungen, die rasch zum Ziel führen? Aufs Waffenrecht übertragen: Wenn die Europäische Kommission/ wahlkämpfende Parteien/ ... das Gefühl haben, in der Öffentlichkeit möglicherweise ihr Gesicht zu verlieren, dann wird man mit öffentlichem Theater auch nichts erreichen. Eher im Gegenteil. Das ist "Geheimdiplomatie" tatsächlich das Mittel der Wahl. Von der Effektivität dieses Mittels war der SPIEGEL bei der Gesetzesänderung des BJG derart überrascht, daß er nichtmal rechtzeitig Position beziehen konnte. Nur noch Hinterhermaulen war möglich. Zweifellos. Nur betrifft das die EU in der Wirkung nach außen. Ob und wie das auch "nach innen" gilt, kann ich wirklich nicht beurteilen.
  11. Kleiner gedanklicher Nebenweg: Bei den Handelsabkommen darf die Kommission jetzt nicht mehr einfach machen, was sie möchte: EU verliert Entscheidungshoheit bei Freihandelsabkommen Keine Ahnung, ob diese Entscheidung des EuGH überhaupt Auswirkungen aufs Waffenrecht haben könnte.
  12. In der Schweiz gibt man sich widerständig, die BaZ-online erklärt ihren Lesern, was die einzelnen Punkte bedeuten: I und weiter:
  13. Ach, so: Vor kurzem hat ein Herr Hoeneß (der Mann scheint Metzger oder Wurstfabrikant zu sein oder sowas) einen geradezu skandalösen Fall von Justizwillkür bei der Strafzumessung aufgedeckt! Als ich das gelesen habe, hätte ich fast Mitleid bekommen.
  14. Aber allein von der Anzahl der Tagessätze her kann man schon auf einiges schleißen.
  15. Siehst Du, dann hat das mit dem Mitleid-heischen ja schonmal ganz gut funktioniert. Es gibt auch Deutsche, die finden es drakonisch, wenn einem Deutschen das Kfz in der Schweiz versteigert wird, wenn er mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Gotthard-Tunnel gerast ist. Die Geschmäcker sind halt verschieden. Das Urteil ist angemessen, finde ich. Sonst sieht es am Ende noch so aus, als ob Deutschland ein Pussy-Staat wäre. Und das wollen wir doch nicht?
  16. Es ist nicht der tatsächliche Sachverhalt. Es ist das, was man in einem Forum erzählt, um Mitleid und Solidarität zu erzeugen.
  17. Nein, bei einem Suizidversuch. Um den ging's ja auch.
  18. Nö. Das ist schon geklärt. Auch die Information der Leitstelle an die Polizei, daß etwas mit Schußwaffe passiert sei, ist schon Verletzng der Schweigepflicht.
  19. Und genau das "irgendwer" ist entscheidend. Es gab da in Thüringen letzte Woche einen unschönen Vorfall mit einer Schußwaffe, bei dem ich das deutliche Gefühl hatte und habe, die Polizei sei vom medizinischen Personal informiert worden. Noch immer überlege ich ernsthaft, ob ich eine Anzeige stellen soll wegen Verletzung des Arztgeheimnisses.
  20. Woher weiß die Polizei davon?
  21. Genau so! Die ganzen Ratschläge hier von verhinderten Mitarbeitern der KTU zur Dokumentattion der Lage der Schußwaffe etc. sind einfach nur Müll! Bei lebensrettenden Maßnahmen hat man auch keine Sanktionen zu befürchten.
  22. Es gibt ein klein wenig Neues. Nichts Spektakuläres, aber etwas lernen kann man dennoch. Gleich drei Verhandlungen an einem Tag gegen Reichis sind für Schwäbisch Hall sicher ungewöhnlich, es geht hier aber nur um den dritten. Man hat sich also mit 140 Tagessätzen erfolgreich selbst ins Knie geschossen und für die "Entwaffnung" gesorgt. Seit den Schüssen von Georgensgmünd will eh keiner derjenigen, die früher so stolz darauf waren, Reichsbürger zu sein, überhaupt noch Reichsbürger sein. Man ist ja Germanit. Oder Terranier. Oder sowas. Meine laienhafte Voraussage: So schnell kriegt der keine Waffen mehr! Anfang März wurde bereits von den Durchsuchungen in Hünxe und Essen berichtet. Und siehe da, die Untersuchungen haben ergeben, daß die aufgefundenen Geräte tatsächlich schußfähig sind. Was natürlich die HD praktischerweise noch nachträglich rechtfertigt. Motto: Wenn Preppen kein Bedürfnsigrund ist, dann machen wir uns halb unsere Plempen selbst ... Hintergrundinformation: Bei dem "Verein für bioenergetisches Leben" handelt es sich um die Vereinigung um den Reichsbürger Detlef Schäbel und seine "RuStAG"-Reichsideologen, die auch die Snake-Oil-Abzocke "Lavylites - Das Wunder aus Ungarn" vertreiben. Ein typisches Schneeballsystem mit absolut wirkungslosen "Wässerchen", die einfach alles "heilen" und sogar Tote auferwecken können! Das hat das "Wunder aus Ungarn" wohl gerade Pause gemacht. Wie gesagt, nichts Spektakuläres, alles mit den bisherigen Gesetzen gut handelbar und schon gar nichts, was neue Paragraphen rechtfertigt.
  23. Gut, daß Du gerade die bayerischen Bestimmungen heranziehst. In Bayern gibt es inzwischen 4000 generelle Waffenverbote. Das ist also kein Problem.
  24. Das sind die Jungs, die sich am besten damit auskennen, wenn jemand staatliche Gegenstände nicht herausrücken will.
  25. Keine. Aber hergeben muß er ihn. Wenn nicht freiwillig, dann eben unfreiwillig.
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