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heletz

WO Silber
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  1. Du könntest mal langsam mit dem Zitat rausrücken, wonach gemäß des Innenministers Empfehlungen Waffen zur Vorsorge empfohlen werden!
  2. NOCH sind sie nicht gefährlich und NOCH nicht staatsgefährdend. Damit das auch so bleibt und wir uns hier nicht irgendwann darüber unterhalten müssen, was man hätte tun müssen, wird die Ansammlung von Waffen unter dem Deckmantel des Sportschützentums offenbar bereits in der Anfangsphase unterbunden. Da dies dem Gesetz entspricht: Richtig so!
  3. Nicht jederzeit. Im übrigen kannst Du ja dagegen vor dem BVerfG klagen, falls Du beschwert bist.
  4. Es kommt nicht darauf an, ob ich das richtig finde, es interessiert niemanden. Denn falls eine entsprechende Bedrohungslage erkannt wird, dann wird es genauso durchgezogen wie ich es geschildert habe. Aber als Politiker darf er das so an die Öffentlichkeit tragen. Wäre er Staatsanwalt, würde er mit einer derartigen Begründung gegenüber dem Gericht natürlich auf die Schnauze fallen. Ist aber Blödsinn. Denn wenn Waffenbesitz ein Menschenrecht wäre, dürfte man Verbrechern die Waffen nicht abnehmen. Die Leute, die solch einen Quatsch veröffentlichen, denken vorher nicht genug.
  5. Ja, haben wir! Zum Beispiel den schönen Passus "... wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen ..." im WaffG. Dann muß evtl kein Urteil abgewartet werden und auch keine Rechtskraft, sondern dann wird im Vorfeld schon das Verfahren zum Sofortvollzug angeleiert. Wie im Falle von Solingen zu sehen, gibt's dann auch kein Brieflein, das einem 4 Wochen Zeit läßt, um die Waffen einem anderen zu überlassen, sondern dann kömmt um 4.30 h das SEK zum Frühstück vorbei, überbringt die frohe Kunde von dem Widerruf der Waffenbesitzerlaubnis und nimmt die Waffen gleich mit, damit der Geweckte nicht erst jemanden suchen muß, dem er sie überlassen könnte. Dieses Verfahren ist bereits verwaltungsgerichtlich abgesegnet. Beim Anglerschein wäre man vielleicht großzügiger. Aber bei Waffen aus Fürsorge eben nicht.
  6. Eine erfreuliche Dienstanweisung! Das war schließlich in Bayern mal ganz anders. Dennoch wird der StA nicht so blöd sein und einer Anweisung blind folgen, wenn sich das nicht aus der Sachlage rechtfertigen ließe. Im übrigen wird der Richter die HD nicht unterschreiben, wenn ihm da nichts Substantielles vorgelegt wird. Und wenn dem Pegidioten das Ganze nicht paßt, der kann sich ja ein RA nehmen, der die Rechtmäßigkeit überprüft. .
  7. Auch der JM kann Hausdurchsuchungen weder beantragen noch durchsetzen.
  8. Für viele hier gilt Waffenbesitz als "Naturrecht" oder "Menschenrecht". Die empfinden es als Frechheit, wenn die Behörden gemäß den Gesetzen vorgehen. Die werden (die drei Artikeln, wenn ich das richtig sehe) nie die kompletten angebotenen Informationen verarbeiten.
  9. Nein, darauf gehe ich nicht ein! Weil hier keiner die Details kennt. Der rote Jäger in NRW könnte sich von dem umsichtigen und konsequenten Vorgehen der bayerischen Behörden eine Scheibe abschneiden. (Wird er wahrscheinlich nicht machen, harthörig wie er ist, aber egal.) Hätte man Amri rechtzeitig auf die Füße getreten, hätte es den Anschlag in Berlin womöglich nie gegeben! Ergänzung: Gleiches gilt natürlich auch für den roten Innensenator Berlins. Ist wahrscheinlich kein Zufall, daß Amri in zwei "roten" Bundesländern unbehelligt sein Unwesen treiben konnte. .
  10. Wie ich schon sagte: Der Staatsanwalt wird wohl kaum die Ermittlungsakten zu jetzigen Zeitpunkt in allen Details veröffentlichen, damit wir hier netterweise darüber diskutieren können. Durchsuchungsbeschlüsse werden immer noch von der Staatsanwaltschaft beantragt und nicht vom Innenminister!
  11. Können sie ja. Aber diejenigen Personen adrunter, die Äußerungsstraftaten gem 130 begehen, sind eben waffenrechtlich unzuverlässig. Und Verstöße gegen das Bedürfnisprinzip werden ebenfalls nicht geduldet.
  12. Nein, dieser Meinung bin ich nicht. Es geht um die oben genannten schriftlichen strafbaren Aussagen. Daher wundert es mich, wie Du auf die Fehlinterpretation kommst!
  13. Nicht ich sehe das so, sondern das geht aus den Verlautbarungen ganz eindeutig hervor. Wenn Du die Sachkunde hättest, dann wüßtest Du, daß die von Dir genannten Gegenstände rechtlich gesehen Werkzeuge sind und keine Waffen, also nicht hierher passen.
  14. Er spielt damit - völlig zu recht - auf die Verhältnisse der 20er Jahre an, als rechtsnationale Gruppen wie die OC Waffen entgegen den gesetzlichen Bestimmungen horteten und politische Morde begingen, so z.B. an Matthias Erzberger. Die von Dir halbfett geschriebenen politischen Repräsentanten des Staates werden aber nicht durch politische Morde beseitigt, sondern abgewählt, wenn ihre Politik der Mehrheit der Wähler nicht gefällt. Richtigerweise wird man hier präventiv tätig.
  15. Du hast nicht so recht mitbekommen, worum es geht, nä? Es geht um Leute der Pegida München und dort um die waffenaffinen. Es geht nicht um alle waffenaffinen Bürger der BRD! Wenn die sich in der weiter oben zitierten Weise geäußert haben, dann sind sie waffenrechtlich unzuverlässig und man soll ihnen die Waffen nehmen. Offenbar ein Beweis dafür, daß Du überhaupt nicht registrierst, um was es geht! Die haben sich unter dem Vorwand des Sportschützentums Waffen verschafft, obwohl sie eigentlich das "Preppen" im Kopf hatten. Verstoß gegen das Bedürfnisprinzip und somit ist die Maßnahme vollkommen gerechtfertigt.
  16. Soweit ich weiß, hat er von Bestrafung nichts gesagt. Und selbst wenn es so wäre: Als Politiker darf er das. Problematischer wäre es, wenn ein Richter dieser Meinung wäre. Das ist ungefähr so, wie hier im Forum gerne und substanzlos von "Gedankenverbrechen" geschwallt wird. Das ist zwar völliger Blödsinn, aber auch nicht verboten. .
  17. In diesen Reihen bedeutet "Kritik üben" oder "die Wahrheit sagen" meist nichts anderes als andere Menschen zu beleidigen und in ihrer Würde herabzusetzen. Also klarer Verstoß gegen Art, 1 GG und § 130 StGB. Mit sich selbst sind diese Herrschaften natürlich geradezu überempfindlich. Im übrigen hast Du keineswegs ein gefordertes Beispiel gebracht! Oder möchtest Du Linksradikale im Öffentlichen Dienst?
  18. Eben! An dem oben wiedergegebenen Zitat ist nämlich überhaupt nichts politisches!
  19. Dann hast Du ganz offenbar die Geschichte nicht verstanden. Schade.
  20. Das steht was von Waffen drin? Zitier' doch mal!
  21. Zum Beispiel Vielleicht findest Du ja den Art.1 GG und den ihn schützenden 130 StGB. Fahndungsdruck tut diesen Herrschaften ganz gut. Aber immer wieder interessant, wie man sich hier im Forum vor diese Leute zu stellen sucht.
  22. Das nehme ich an. Die Staatsanwaltschaft wird wohl kaum zu jetzigen Zeitpunkt die gesamte Ermittlungsakte öffentlich machen, nur, damit wir hier das diskutieren können.
  23. Wenn es aber nicht beim Diskutieren bleibt, sondern tatsächlich Waffen unter dem Deckmantel des Sportschützentums beschafft werden, dann verstößt dies gegen das Bedürfnisprinzip und ist tatsächlich verboten. Darüberhinaus wurden ja bei den HD illegale Waffen gefunden.
  24. Warum wird es dann hier behauptet?
  25. Schön. Aber kannst Du auch einen konkreten Fall nennen, in dem jemand in der Bundesrepublik lediglich Kritik geübt hat und deshalb vom bösen bösen Staat ungerecht behandelt wurde? Einen einzigen Fall? Ausdenken kann man sich viel. Hier aber zählt nur die Wirklichkeit! .
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