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heletz

WO Silber
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  1. Damit hast Du ganz sicher unrecht. Aber egal, was dabei herauskommt: Es wird genügend Leute geben, die das Ergebnis anzweifeln. So oder so werden sie behaupten, die Regierung wolle alles vertuschen.
  2. Keiner! So etwas kommt nicht vor! Auch stammen die Löcher in der Brüstung unseres Kurzwaffenstandes nicht von Sportschützen, die über den Ladezustand ihrer Waffe im Irrtum waren!
  3. Und was heißt das auf Deutsch?
  4. Wenn sie sich in einem Waffenforum derart äußern, dann muß es wohl mit dem Schießsport zu tun haben. Ansonsten, so folgert der Außenstehende, würden sie es ja nicht tun.
  5. Es haben sich in den "sozialen" Netzwerken mittlerweile dermaßen viele Leute dazu geäußert, daß sie gerne scharfe Waffen in der Öffentlichkeit tragen würden, da ist das Interesse des SPIEGEls nur zu verständlich. Die lesen ja mit. Auch hier.
  6. Für die Gesinnung wird man in Deutschland nicht verknackt. Man wird höchstens für das verknackt, was man öffentlich äußert, wenn man dabei gegen Paragraph 130 StGB verstößt zum Beispiel.
  7. Du meinst Einbrecherinnen ...?
  8. Weder, noch! Sondern weil das bayerische IM der Meinung ist, daß in der Regel nicht kontrolliert wird und ein entsprechendes Rundschreiben an alle Waffenbehörden gesandt hat.
  9. Noch zwei Beispiele, was so ausgeurteilt wird: http://www.zeit.de/gesellschaft/2015-10/facebook-hass-kommentare-hetze-bewaehrungsstrafe http://www.br.de/nachrichten/rechtsextremismus/urteil-facebook-hetze-gegen-fluechtlinge-folgen-100.html Straßmaß: 7500 €, leider keine Tagessatzangabe.
  10. Für gab's 120 Tagessätze (rechtskräftig) und für 3500 € Strafe (leider ohne Angabe der Tagessätze). Nur mal so zur Orientierung.
  11. Einfach Anzeige schreiben, dann wird das geklärt! Wo kein Kläger, da kein Richter.
  12. Das ist ganz unspannend. Die Definitionen des hier schon oft herangezogenen § 130 StGB sind ziemlich klar. Und mit freier Meinungsäußerung hat es nichts zu tun, wenn es heißt Zunächst habe ich übersehen, daß der Herr kein unbeschriebenes Blatt ist: Daher das vergleichsweise hohe Strafmaß.
  13. Was ist daran "gefährlich", wenn sich jemand vorsichtshalber nicht äußert?
  14. ... keine Hetze. Und wer "Meinungsfreiheit" mit Hetze" verwechselt, ist unter Umständen dran.
  15. Gerade bin ich auf einen aktuellen Fall gestoßen. Da hat ein 30jähriger zwei (!) Haßkommentare auf FB geposret, die bald von der Moderation gelöscht wurden. Dennoch wurde er von einem anderen FB-Mitglied angezeigt. Anklage wegen Volksverhetzung. Urteil: 6 Monate auf Bewährung und 80 Sozialstunden im Bereich der Asyl- und Flüchtlingshilfe. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/amtsgericht-verurteilt-wegen-hasskommentaren-auf-facebook-1.2847443 Nicht nur FB ist keine rechtsfreie Zone, WO und der Rest des Internets ist es ebenfalls nicht, wäre der Richter zu ergänzen. Ob der nun Mitglied einer Vereinigung oder einer Partei ist oder war, scheint gar nicht wichtig zu sein, es wird nicht diskutiert. Was 6 Monate auf Bewährung für einen WBK-Inhaber bedeuten würden, weiß hier wohl jeder. Das Urteil ist wohl Ausfluß der harten bayerischen Linie, die hier in WO öfter gelobt wird. Von "Kuscheljustiz" jedenfalls keine Spur.
  16. Tja ... ich glaub, da kommt wohl auch nix mehr ...
  17. Wenn es nicht erfunden ist, kannst du es ja ganz einfach als Bild einstellen. Statt Dich aufzuregen.
  18. Das eine hat mit dem anderen genau NULL zu tun! Das Gesetz ist bis zu dem Tage gültig, an dem die Änderung eintritt. Die Verordnung ebenso. Einzige Möglichkeit wäre ein Schreiben vom Ministerium, aber davon ist offenbar nicht die Rede. Vielleicht will sich der Herr Vorsitzende ja nur ein bißchen aufblasen. Weiß man ja nicht.
  19. War bei mir auch so. Die Anwesenheit eines Behördenvertreters ist wirklich nichts Besonderes.
  20. Ja, Zeugen Jehovas klingeln gern. Die such immer noch nach jemand, der den Unfall gesehen hat. Kommen, glaub ich, meist am Donnerstag
  21. Ach, wenn es soweit ist und die Leute durch Verweigerung der Nachschau ihre Zuverlässigkeit und damit ihre Waffen zu verlieren drohen, ist es mit der Tapferkeit ganz schnell vorbei... In einem Forum das Maul groß aufzureißen, ist keine Kunst.
  22. Das mit dem leeren Blatt Papier liest man öfter in Foren. Die Praxis ist, daß der Richter von einem völlig korrekt zugestellten Schreiben ausgeht. Den interessiert die Argumentation mit dem angeblich leeren Blatt nicht.
  23. Du hast meinen Post offenbar überhaupt nicht verstanden. Lies ihn einfach nochmal durch!
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