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heletz

WO Silber
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  1. Einiges strafrechtlich Relevantes wurde von der Moderation entfernt.
  2. Klar, auch das ist möglich.
  3. Das ist richtig. Aber er bietet Handhaben gegen Leute die "Debatte über Einwanderungspolitik" mit "Fremdenhaß" verwechseln.
  4. Der § 130 StGB bietet ganz gute Anhaltspunkte dafür, was gemeint ist.
  5. Eigentlich müßte doch schon lange klargeworden sein, daß eine Parteimitgliedschaft allein nicht ausreicht? Warum fängst Du wieder davon an? Auch geht es nicht um "Gesinnung"! Gesinnung kann einer haben wie er will. Sondern es geht um denjenigen, der eine Menschenverachtende Gesinnung in menschenverachtenden Posts in der Öffentlichkeit zum Ausdruck bringt! Außerdem gilt die Unschuldsvermutung nur vor Gericht. Der SB, der hier mitliest und vom Verein FvLW die Adresse desjenigen bekommt, der Haßkommentare gepostet hat, erkennt in einem einfachen Verwaltungsverfahren die Zuverlässigkeit ab, widerruft die WBK, ordnet Sofortvollzug an und schon kommen freundliche Polizeibeamte, die die Waffen abholen. Die sind also erstmal weg. In NRW gab's auch schon Razzien deswegen, nicht nur Einzelfälle. Das Gericht kommt erst ins Spiel, wenn der Haßposter dagegen vorgehen will. Erst da gilt dann die Unschuldsvermutung.
  6. Das ist treffend ausgedrückt! Vom Prinzip her vergleichbar ist dieser aktuelle Fall: Die "Nazi-Devotionalien" (wie manches Medium sowas nennt) waren nicht von der Straße einsehbar (bei der Reichskriegsflagge gibt es wohl gar keine Beschränkung, jedenfalls wenn sie aus dem Kaiserreich stammt?), er hat offenbar keine öffentliche Hetze betrieben. Er könnte also einfach ein Sammler sein. Ob man nach Prüfung der Waffen und Waffenteile erfahren wird, ob es Dekoteile oder scharfe waren? Vermutlich eher nicht.
  7. Aber der mit dem Säbel kann sagen: "Ich hab den längeren ...!"
  8. Sagen wir es allgemein: Extremisten und Waffen geht nicht! Ob Links -oder Rechtsextremisten, ist nämlich völlig egal. Verbieten würde ich die NPD aber nicht und was du mit einem Verfahren meinst, ist mir noch unklar. Beurteilt wird jemand danach, was er getan hat, nicht danach, was er denkt. Dennoch ist es ein Irrtum zu glauben, als Rechtsrextremer könne mann dann auf einer Online-Plattform seinen Mist loswerden, wenn man nicht in der Partei ist (da diese schließlich nicht verboten se). Denn dann hat man etwas getan. Die Bedeutung des Wortes "einzeln" in §5 WaffG sollte nun jedem klargeworden sein.
  9. Der Staat darf festlegen, was öffentlich getan werden darf. Siehe §130 StGB.
  10. Er darf auch rechtsradikal sein. Das ist nicht verboten.
  11. Für Deine Empfindungen interessiert sich weder das Gesetz noch der SB oder der Richter. Wenn einer meint, nicht nur eine Gesinnung haben zu müssen, sondern dieser auch noch öffentlich Raum geben zu müssen, dann muß er halt mit den eventuellen Folgen leben. Hat ihn ja keiner gezwungen zu posten.
  12. Ach, in kastrierter Form ist ja auch legal ...
  13. Du bist nicht zuverlässig?
  14. Diese Hetze ist nicht subjektiv, und "extrem" schon gar nicht. Sie ist gesetzlich gut umrissen. Im übrigen hat carcano das gut erklärt:
  15. Es geht nicht um Sondern um Leute, die den Zielen des Staates zuwiderhandeln und z.B. öffentliche Hetze betreiben. Der Staat hat das Recht, diesen Leuten eine WBK zu versagen. Sie werden dadurch nicht in ihren Rechten verletzt.
  16. Das stimmt schon deswegen nicht, weil in der BRD - im Gegensatz zum Dritten Reich - die behördliche Entscheidung gerichtlich angefochten werden kann.
  17. renado hat doch den §5 WaffG richtig zitiert: Sie sind nicht zuverlässig. Willst oder kannst Du das nicht begreifen?
  18. Was Du als ... zu verharmlosen suchst, sind Verfassungsfeinde, die den Umsturz betreiben wollen und sich einen anderen Staat wünschen. In dem sie bestimmen können, wer Bürgerrechte hat und wer grad keine bekommt. Was solche Leute anrichten können, wenn sie scharfe Waffen haben, sieht man grad am NSU (früher an der RAF). Durch geschichtliche Ereignisse klug geworden, versucht der Staat, sie daran zu hindern, an scharfe Waffen zu kommen. Wer diesen Staat ablehnt, braucht von diesem Staat auch keine WBK. Und seine Rechte werden dabei auch nicht verletzt. Das gilt für Linksextremisten genauso.
  19. Was "siehe oben"? Welche Rechte sollen denn da verletzt sein?
  20. Was glaubst Du denn, welche Rechte sie haben? Es findet einfach keine Beschneidung ihrer Rechte statt.
  21. Diese Leute werden nicht schlechter behandelt. Ob sie in einer verfassungswidrigen Vereinigung sind oder ob sie allein ("einzeln") handeln.
  22. Die Rechte der NPD-Mitglieder werden ja nicht beschnitten.
  23. Ach, ich glaub', der Hermann hat das sogar mal getan. carcano hat vor kurzem darauf hingewiesen, daß hier einige mit ihrem fremdenfeindlichen Postings ihre Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen. Darüberhinaus macht es einen selbst unglaubwürdig, wenn man beklagt, Sportschützen würden unter Generalverdacht gestellt, und man selbst äußert dann 5 Minuten später selbst einen Generalverdacht.
  24. Was läßt Dich daran zweifeln, daß er die gerechte Strafe bekommt?
  25. Ach, mein Lieblingsthema ist ein ganz anderes.
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