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heletz

WO Silber
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  1. Das ist schon klar, aber als so direkt habe ich den Vergleich gar nicht eingeordnet.
  2. Aber 753 mal Bekanntes in WO zu um und um zu wälzen, ist doch in WO normal?
  3. Er meint damit, daß selbst Polizeibeamte, die berufsbedingt wesentlich häufiger als ein Normalbürger in riskante Situationen kommen können, die Schußwaffe nur äußerst selten zum Einsatz bringen müssen. So ganz falsch ist das ja nicht.
  4. Äh ... nö! Es ist ein klarer Verstoß gegen §34 (2) WaffG: Nun ist es ja schön, wenn die Behörde den Eintrag nicht verlangt. Vor allem das Verschicken einer WBK zu FWW halte ich für problematisch, vor allem dann, wenn bereits eine Waffe darauf eingetragen ist. Aber wenn die Behörde das Eintragen schon nicht verlangt, so kann sie es dem Händler doch nicht verbieten.
  5. Ja, dann ...
  6. Ham sie auch gesagt, WER ihnen das verboten hat ...?
  7. Darf er. Lagern darf er auch. Braucht er aber nicht, er gibt sie ja gleich weiter.
  8. Zumal angeblich ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Wie man dann noch 4 Monate Frist geben kann, ist mir schleierhaft. Notfalls schickt man den Gerichtsvollzieher zum Abholen.
  9. Nein, dasteht da NICHT! SB hat recht. Sei doch froh darüber, daß es NICHT dasteht!
  10. Ja, das ist die logische Schlußfolgerung!
  11. Jo, nach der nächsten Wahl wissen die vielleicht au bißl was ... Wieviele Abgeordnete hat die AfD in Brüssel? Zwei?
  12. Aha. Und die "Neuparteien", deren Mitglieder zum Teil noch gar nicht wissen, wie der Hase läuft, und die zum Teil recht klein sind, nützen uns was ...?
  13. Beim Heraussuchen der e-mail-Adressen der bayerischen Abgeordneten bin ich z.B. auf das Statement von Ulrike Müller von den Freien Wählern gestoßen: http://fw-europa.com/presse/pressemitteilungen-details/ulrike-mueller-aktionismus-zum-waffenrecht-ein-schuss-ins-leere/ Da muß ich dann nur noch bestärken!
  14. Vielen Dank! Konnte es auch mit Suchbegriffen nicht finden.
  15. Die CSU-Fraktion soll heute im Bayerischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag wegen der EU-Richtlinie eingebracht haben. Weiß da einer was? Einen Text konnte ich im Netz auf die Schnelle nicht finden.
  16. Doch, selbstverständlich sind sie das! Durch mehrere Beschlüsse eines Verwaltungsherichts hat vor nicht allzulanger Zeit das BKA eins übergezogen bekommen, das die Freiheit des Sports und seine Entwicklung einschränken wollte. Schon vergessen?
  17. Deswegen wäre es jetzt auch der falsche Zeitpunkt während der aktuellen Hysterie damit daherzukommen. Taktisch nicht gut.
  18. Trotzdem werden sie jedem die Notwehrparagraphen um die Ohren hauen, der mit "Sicherheit" argumentiert. Und weil die Statistik keine erhöhte Bedrohungslage erkennen läßt, ist es ganz schlecht, damit zu argumentieren. Denn das gibt den Gegnern nur die Möglichkeit zu sagen "Wir wußten ja immer schon, daß die nur einen Vorwand zur Selbstbewaffnung suchen!"
  19. Falsch! In einer Notwehrsituation darfst Du jedes gerade zur Verfügung stehende Mittel nutzen!
  20. Das Recht hast Du. Nennt sich Notwehr und ist sowohl im StGB als auch im BGB verankert. Solltest Du nach Absolvieren der Sachkunde eigentlich wissen. Taktisch gesehen, ist es einfach falsch, jetzt mit dem Sicherheitsbedürfnis daherzukommen. Da schalten sie nämlich erst recht auf taub.
  21. Da wird Dir eigentlich jeder Politiker widersprechen. Selbst die konservative "Welt" berichtet heute, es gebe keine statistisch erkennbaren Ausschläge in der Richtung. Jetzt mit "Sicherheit" zu argumentieren ist mit Sicherheit der falsche Weg! Wir wollen jagen und unserem Sport nachgehen oder sammeln. Und haben nix mit Terroristen zu tun, die ihre Waffen auch nicht von uns haben. Autos werden auch nicht verboten, bloß weil sie von Terroristen benutzt werden.
  22. Ja, das hatten wir schonmal. Öfter.
  23. Das hinkt jetzt ein wenig. Weil "unsere" Gesetzgebung noch über die Vorgaben der EU hinausging.
  24. Politiker-Wollen und Politiker-Können ist ja auch Zweierlei.
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