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heletz

WO Silber
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  1. Qnkel aber behauptet:
  2. Das sind sie ja jetzt schon.
  3. Mühli, das versteh' ich auch nicht! Ist ja beides ab 18 zu erwerben, Deko und Vorderlader. Jedenfalls in Deutschland. Vielleicht betrifft die Änderung der Vorderlader ja andere Länder.
  4. Es hat schon seinen Grund, wenn viele Foren die Veröffentlichung von PNs und Mails verbieten
  5. Das Briefgeheimnis gilt auch für Mails und es spielt nicht die mindeste Rolle, ob der Inhalt einer Mail von einem der Beteiligten als vertraulich eingestuft wird oder nicht!
  6. Gibt's schon: http://forum.waffen-online.de/topic/443756-polizist-stirbt-an-hl-abend/
  7. Wie bereits von mehreren usern festgestellt, eignet sich der Fall weder pro Waffentragen noch contra.
  8. Und wenn sie es sich dreimal überlegt haben und die Frau überfallen, weil sie bei einer 69jährigen keine schnellen Reaktionen befürchten?
  9. Wenn man in der linken Hand den Koffer mit den Schießutensilien und in der rechten den Hausschlüssel hat, eher nicht. Und dann soll man auch noch die unter dem Mantel verdeckte Waffe rausfummeln ... Mit pubertären Träumen schafft man nicht mehr Sicherheit.
  10. FALLS man überhaupt dazu kommt ...
  11. Zumindest ist es ein passendes Beispiel dafür, daß eine geführte Kurzwaffe allein vor gar nix schützt.
  12. In welchem Punkt Du hartnäckig den wirklichen Ansatzpunkt um mit dem Begriff "Rechtsstaat" zu argumentieren, übersiehst, habe ich Dir oben eigentlich gezeigt.
  13. Du hast es also nicht kapiert. Wundert mich jetzt nicht wirklich. die LWB sind eine Minderheit, das ist nunmal Tatsache. Wie Du da auf die Formulierung "abtun" kommst, ist mir rätselhaft. Dabei ist der Zusammenhang evident: Glücklicherweise ist die BRD keine reine Demokratie (wie die Weimarer Republik), sondern ein Rechtsstaat (unter anderern. "Liberaler Rechtsstaat" wäre noch ausführlicher. Und deshalb kommt jetzt der Rechtsstaat ins Spiel! Aufgabe des Rechtsstaates ist es, die Minderheiten zu schützen (Aufgabe einer Demokratie wäre das nicht) und sie in ihrem für die Mehrheit abstrusen Gebräuchen gewähren zu lassen, solange sie keine Gefahr für die Allgemeinheit sind. Ob dieser Schutz tatsächlich stattfindet, sieht man also erst am fertigen Gesetz. Und nicht an dessen Initiative.
  14. Sehe ich auch so. Die wollten das Portemonnaie. Das andere ist "Beifang".
  15. Bei der Gesetzesinitiative ist kein Verstoß gegen irgendwas festzustellen. Die Richtung paßt halt einer Minderheit nicht. Aber deswegen verstößt die Initiative nicht gegen eine Bestimmung.
  16. Was hat "der Rechtsstaat" damit zu tun? Rechtsstaat bedeutet, der Bürger kann sich (z.b. vor dem Verwaltungsgericht) gegen Maßnahmen des Staates wehren. Das ist was völlig anderes als eine Gesetzesinitiative.
  17. Können sie nicht. Weil's zu selten vorkommt.
  18. Auch, wenn man unvermittelt von hinten einen Schlag (z.B. in den Nacken oder auf den Schädel) bekommt, nützt einem die getragene Waffe im Hosenbund nix.
  19. Eine 69jährige, die unvermittelt einen Schlag in den Magen bekommt, hätte bei verdecktem Tragen die Pistole auch nicht mehr aus dem Holster bekommen.
  20. Unsinnige Behauptung!
  21. Nein, dasteht da NICHT! SB hat recht. Sei doch froh darüber, daß es NICHT dasteht!
  22. Lieber nicht! Das wäre ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis.
  23. Dr. Georg Neithardt war einer der vielen, die keine Regieanweisungen brauchten.
  24. Wir sind hier nicht "in Amerika", sei es Nord-, Süd- oder Mittelamerika.
  25. Von letzterem möchte ich mich ausdrücklich distanzieren! Hinter der FDGO stehe ich voll und ganz. Aber "libertär" lehne ich ab! Für mich gilt "liberal".
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