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heletz

WO Silber
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  1. War ich eben. Mittagsschlaf. Das Manöverpatronengerät für meinen Schwedenmauser konnte ich problemlos erwerben. Für einen SD braucht's eine EWB.
  2. Und weil Du nicht alle Möglichkeiten kennst und auch nicht weißt, wieviel zehntausende Waffen mit Gewinde am Lauf auf deutschen Schießständen zu finden sind, läuft Deiner Meinung nach der thread aus dem Ruder?
  3. Dem ist nicht so! Was soll an einem Manöverpatronengerät schlimm sein?
  4. Zunächst einmal hat die Frage mit der Unwissenheit des TE zu tun und dann erst mit dem WaffG! Zum Thema "Gewinde" fiel ihm nämlich nur ein "Schalldämpfer". Und dann auch noch "augenscheinlich"! Ein Gewinde kann verwendet werden für - Mündungsbremse - Kompensator - Manöverpatronengerät - Schalldämpfer - ? Gerade mal 25% der Möglichkeiten waren dem TE bewußt. Und darunter nur das, was ohne EWB verboten ist.
  5. Diese Einschätzung ist falsch!
  6. Nun, ja, auf Usedom sind vor kurzem die Böllerbestände echt knapp geworden ... http://www.spiegel.de/panorama/ahlbeck-boellerstand-auf-usedom-explodiert-a-1069627.html
  7. Auch interessant: für den TE: http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Festnahmen;art742,9058948
  8. In Reichenberg zündet man ein Probefeuerwerk. Zum Eingewöhnen: http://www.sueddeutsche.de/bayern/reichenberg-probefeuerwerk-fuer-fluechtlinge-1.2799117
  9. Gibt's schon: http://forum.waffen-online.de/topic/443804-faz-bezieht-klare-stellung-auf-seiten-der-freiheitsgegner/
  10. Woraus die Süddeutsche gestern ein allgemeines Verbot für Böller bei Flüchtlingen fabriziert hat.
  11. Na, ja, die lassen halt Grafe seinen ewigen Sermon schreiben. Schreiben wir ihnen also per e-mail!
  12. Auch einen anderen hätte ich noch ... falls das gewünscht wird. Nicht, daß alle glauben, nur die Jäger ...
  13. Der Revolver desjenigen Westernschützen, bei dem sich bei uns aufm Stand "ein Schuß gelöst" hat, war jedenfalls noch im Holster ... so daß nur sein eigener Fuß von dem betroffen war, was da ausm Lauf kam ... der Landarzt in der nächsten Ortschaft wußte natürlich, daß er wegen des Arztgeheimnisses der Polizei keine Meldung machen durfte. Aber er hat ihn ("Strafe muß sein", sagte er) dafür ohne Anästhesie versorgt. Die Schreie hörte man (Samstag Nachmittag im Sommer, also Ruhe) im gesamten Ort. Frage: war dieser Western-Sportschütze jetzt blöd oder dämlich? Vielleicht sollte er über sein Alter nachdenken ...? (Er war damals 35)
  14. Sorry, ich meinte natürlich Artikel 14 Grundgesetz. Kanns aber jetzt nicht mehr ändern.
  15. Darf er. Lagern darf er auch. Braucht er aber nicht, er gibt sie ja gleich weiter.
  16. Und damit kömmt Art.15 GG ins Spiel ...
  17. Nein, das betrifft nicht das "erstmalige" Abgeben. (Chapmen war schneller.)
  18. Und den Art.14 Grundgesetz gibt es auch noch!
  19. Manchmal werden Sachen auch verschenkt. Stichwort "erwerben".
  20. Es ist ja auch ganz unerheblich, wann eine abgeänderte Waffe erworben wurde. Wichtig ist nur die regelkonforme Unbrauchbarmachung.
  21. Zumal angeblich ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Wie man dann noch 4 Monate Frist geben kann, ist mir schleierhaft. Notfalls schickt man den Gerichtsvollzieher zum Abholen.
  22. Der Beleg findet sich in Form von Stempeln auf der Waffe selbst.
  23. Dekos mußten noch nie "auf den neuesten Stand" gebracht werden.
  24. Wegen Bestandschutz ist das kein Problem.
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