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BlackFly

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  1. Waffenrechtlich wusste ich nicht was dagegen spricht. Zivilrechtliche und zwischenmenschlich würde es mindestens der Anstand Gebieten das man den Besitzer fragt ob er damit einverstanden ist. Wenn ich jemand meine Waffen, mein Auto oder sonst was leihe, dann leihe ich es dieser Person und würde nicht wollen das jemand anderes den ich nicht kenne dies weiter verliehen bekommt, zumindest nicht ohneich zu fragen
  2. Die Antwort das der Schrank seine Zertifizierung nicht verliert hat aber mit dem WaffG auch leider nicht viel zu tun... Ja, das WaffG schreibt diese Zertifizierung vor und jetzt hat Parallax ein schriftliches Dokument das ihm bestätigt das die Zertifizierung durch nicht verankern nicht verloren geht. Und ebenfalls ja, das WaffG schreibt eine Verankerung nicht vor und verweist auch nicht auf irgendwelche DIN Normen des VdS. Aber das WaffG schreibt auch vor das man alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat das die Waffen nicht abhanden kommen. Ich hab da so nen kleinen 30kg Würfel (den ich aber nicht für die Waffen nutze), diesen kann notfalls selbst meine 50kg Freundin wegtragen und man hätte sicherlich nicht alle erforderlichen Vorkehrungen gegen das Abhandenkommen getroffen wenn man darin Waffen lagert und diesen nicht anschraubt. Mit einem handelsüblichen 150-250kg Schrank wird meine Freundin zwar allein nicht mehr fertig, 2-3 Mann mit Sackkarren haben damit aber auch kein Problem. Also nochmal die Frage: Was bringt einem die Info das man die Zertifizierung nicht verliert wenn man nicht verankert? Klar kann man damit erstmal Leute beruhigen... ...aber wenn ich vor Gericht stehen würde weil mein Schrank inklusive Waffen darin entwendet wurden, dann würde ich ehrlich gesagt keine Wetten auf meinen Freispruch plazieren! Wenn ich mit 150km/h durch die Ortschaft brettere verliere ich die ABE (Zertifizierung) meines Autos auch nicht, trotzdem werde ich ganz sicher vor Gericht mit dem argument das ich ne gültige ABE hatte nicht durchkommen
  3. Dieselbe Frage habe ich auch gestellt bzw ich habe gefragt ob es notwendig ist den Schrank zu verankern. Ich habe die Antwort erhalten das alle Schränke unter 1000kg verankert werden müssen. Und nun?
  4. OK, also Du lebst in der Stadt die es gar nicht gibt und die ZUP ist gar nicht von Dir sondern von der Firma in MKK angeleiert worden? Das macht das ganze in meinen Augen noch komplizierter da zwei verschiedene Personen (natürlich und juristisch) daran beteiligt sind und ich jetzt ehrlich gesagt keine Ahnung habe wer was machen kann bzw. darf. Wenn Du die ZUP beantragt hast kann die Firma vermutlich nicht klagen und alle Aktionen müssen von Dir ausgehen. Wenn die ZUP von der Firma für Dich beantragt wurde wäre interessant wer nun die Untätigkeitsklage anstreben kann: Die Firma als initiator des Vorgangs oder Du als betroffene Person. Dies wäre ebenfalls eine Frage die man dem Anwalt stellen sollte! Das eine Untätigkeitsklage diesen Vorgang verlängert ist eigentlich nicht möglich, könnte nur passieren das aufgrund einer "Trotzreaktion" der Bescheid falsch ist und dann gegen den Bescheid geklagt werden muss. Aber natürlich kann die Firma "Angst" vor einer Untätigkeitsklage haben weil sie "das gute Verhältnis" zwischen Firma und Behörde nicht belasten will... Ich kann meinen Ratschlag nur wiederholen und allen anderen zustimmen: Geh zu einem Anwalt und lasse Dich da beraten! Eine Beratung ist noch keine Aktion und das kann Dir keiner verbieten und keiner kann Dir daraus einen Strick drehen (abgesehen davon das davon ja auch weder die Behörde noch die Firma etwas erfährt wenn Du nix sagst). Der Anwalt wird Dir dann sagen was Deine Optionen sind und was die Vor- und Nachteile dieser Optionen sind, danach kannst Du dann eine fundierte Entscheidung treffen. Aber dafür mußt Du Dich über die Optionen aufklären lassen. Leider kann hier keiner Dir helfen. Leider kann hier keiner sagen wende Dich an denjenigen und sage einen schönen Gruß vom Schwager Hugo und am nächsten Tag ist das durch. Es geht hier um Deine Arbeitsstelle, das ist Dein Geld, Deine Kariere, Deine Zukunft! Welcher Anwalt wäre ggf. auch noch eine interessante Frage da es sich hier ja eigentlich um Verwaltungsrecht dreht. Ein Waffenrechtsanwalt, vor allem aus der Gegend um MKK, könnte aber vielleicht Erfahrung mit dieser speziellen Behörde haben was ggf. auch von Vorteil sein kann. PS: Wenn ich als Firma diese Probleme öfters hätte würde ich glaub stark über einen Umzug nachdenken, aber das liegt natürlich nicht in Deiner Entscheidungsgewalt und soweit ich weiß hat Pond auch ein eigenes Schiesskino das ja auch nicht mal einfach so umgezogen werden kann und damit natürlich noch andere Überlegungen mit rein spielen...
  5. @Nutellamitapfel Nimm den GermanKraut nicht zu ernst, den nimmt hier eigentlich keiner ernst... Ansonsten ist Dein Fall natürlich ein sehr theoretischer Fall da keiner die genauen Umstände und die bisherige Korrespondenz kennt. Gleichzeitig steht MKK im ruf "etwas problematisch" zu sein was im Zusammenhang mit einem Ereignis aus dem Jahr 2020 liegt bei dem unter anderem auch der Behörde diverse Fehler nachgesagt wurden und was, meines Wissens nach, auch nicht ganz spurlos an der Behörde vorbei gegangen ist. Dies wird aber nix sein was "unerwartet" oder "unverständlich" ist und dies wird noch auf diverse anderen Behörden zutreffen bei denen in den letzten Jahren irgendwas passiert ist mit Waffen die diese genehmigt haben obwohl es Tatsachen gab die die Annahme rechtfertigen... Wenn ich Dich richtig verstanden habe, und was der Kollege da oben leider nicht verstanden hat, hast Du eine Ausbildung gemacht und kannst oder willst in dem bisherigen (Ausbildungs-)Betrieb nicht weiter arbeiten und hast von der anderen Firma die Zusage das sie Dich (und vermutlich einige andere aus Deiner Ausbildung) einstellen wenn Du die entsprechenden Voraussetzungen (in diesem Fall eben die ZUP) erfüllst. Da Du auf diese ZUP allerdings immer noch wartest und irgendwie Deinen Lebensunterhalt verdienen willst machst du jetzt irgendwelche anderen Jobs außerhalb "Deiner Branche" damit Du irgendwas zu futtern hast. Korrekt? Was noch interessant wäre: Es ist jetzt Bielefeld und MKK gefallen, da geographisch schon ein kleiner Unterschied besteht wäre vielleicht noch interessant wie Du mit diesen beiden Orten in Verbindung stehst bzw. wo Du aktuell gemeldet bist. Ich könnte mir durchaus auch vorstellen das es daran liegt das MKK irgendwas von Bielefeld will und die sich nicht zuständig fühlen... Ich denke es gibt 2 Möglichkeiten: 1. Die Füße still halten und weiter darauf warten das irgendwann die Behörde das OK gibt und Du dann noch die Stelle antreten kannst 2. Aktiv werden und da ist leider der Anwalt die beste Anlaufstelle. Man kann/sollte ja trotzdem weiterhin freundlich bleiben, aber der Anwalt hat vermutlich andere Möglichkeiten eine Auskunft von der Behörde zu erhalten und/oder diese zum Handeln zu bewegen. Es geht in dem Fall ja nicht darum die Behörde anzuscheissen sondern darum das Du einen Anspruch auf einen Bescheid hast der eben nicht kommt. Dafür kann es ggf. gute Gründe geben, wenn man diese mitteilt kann man darüber auch reden und sie ggf. beseitigen. Was kann den schlimmes passieren? Wenn der Anwalt die Untätigkeitsklage einreicht (wenn, vielleicht wäre die ja gar nicht notwendig weil es andere Wege gibt) kann Dir deswegen doch eigentlich nix passieren. Die Akte fällt dann aus versehen unter den Tisch? Da liegt sie doch schon, die Klage erreicht dann aber das sie wieder vorgeholt wird! Der Kollege wartet seit der Klage 1,5 Jahre? Was hat der denn geklagt? Eine Untätigkeitsklage hat genau das zum Hintergrund das ein Amtsgericht eben sagt das die Entscheidung jetzt gefällt werden muss (wie auch immer die Entscheidung dann ausfällt, ggf. muss dann mit einer anderen Klage wieder dagegen geklagt werden). Wenn er allerdings gegen die Entscheidung geklagt hat und dann beim nächsten Antrag so lange warten muss wäre dies wieder ein klassisches Beispiel für die Untätigkeitsklage, unter anderem dafür ist diese ermöglicht worden. Aber um das zu beurteilen fehlen natürlich auch wieder viele Infos... In Deinem Fall ist aber zumindest eine Beratung durch einen Anwalt das einzig wirklich kluge was Du tun kannst! Mit der Beratung alleine trittst Du noch keinem auf die Füße aber dort kannst Du Deinen Fall ausführlich vortragen, vielleicht hat der Anwalt auch schon Erfahrungen mit der Behörde und kann Dir ggf. auch Tips geben an welche Person Du Dich mal freundlich wenden kannst. Ich vermute allerdings das Du recht jung bist und wenn Du aktuell "Hilfs Jobs" machst keine Rechtsschutzversicherung hast und auch nicht mal eben die Anwaltskosten aus dem Ärmel schüttelst, das kann natürlich ein weiteres Problem sein. Eine Beratung durch einen Anwalt sehe ich aber trotzdem als der einzige richtige Weg an, der wird bessere Ratschläge geben können. Warst Du eigentlich mal in einem Jobcenter? Hier geht es ja nicht um irgendein Hobby sondern um eine qualifizierte Arbeitsstelle und früher war es mal deren Aufgabe sich darum zu kümmern das Menschen eine Arbeitsstelle bekommen. Vielleicht haben die auch schon Erfahrungen mit einerseits der Firma (weil sie ständig nach Leuten fragt) und andererseits der Behörde (weil sie zwar Leute schicken die aber da hängen bleiben).
  6. Wenn es keinen offensichtlichen Grund gibt sollte die Frage bzw Vermutung Eingangs sich beantwortet sein Mein Händler hab mir auf jeden Fall den Rat nicht in diesem Landkreis zu ziehen... Und in diesem Fall komme ich dann wieder zu dem Punkt mit der anwaltliche Beratung...
  7. Ich würde stark davon ausgehen: Zuverlässigkeitsüberprüfung, oftmals auch ZUP abgekürzt und in einigen Berufszweigen als Einstellung Kriterium oder Erlaubnis erforderlich. Wenn diese von der Waffenbehörde kommt würde ich davon ausgehen das es sich hier um eine Tätigkeit im Zusammenhang mit Waffen zu tun hat. Das mit dem "verschweigen" ist in so einem fall, vor allem wenn die Frage nur so ein Dreizeiler ist, natürlich immer ein Faktor. Aber kann eine ZUP "aufgehalten" werden? Die beantragt man und dann läuft die und man bekommt entweder ein OK oder eben ein Nicht-OK. Ich wüsste jetzt nicht mit welcher Begründung diese "aufgehalten" werden könnte
  8. Untätigkeitsklage? Ein Anwalt könnte dazu sicherlich mehr sagen.
  9. Es gab sogar ein Land, war das vielleicht sogar Österreich in dem man sich maximal mit demselben Mittel verteidigen durfte, kommt also jemand mit einem Messer darfst du keine Pistole ziehen
  10. Ich saß vor ein paar Wochen bei meiner SB für einen Voreintrag und habe dieselbe Frage gestellt. Die Antwort lautete das dies zufällig gerade ein paar Tage vorher beim meeting mit dem Hessischen Innenministerium Thema gewesen ist und gesagt wurde das genauso wie bisher weiter verfahren werden soll (bis es eine einheitliche Regelung/Gesetzesänderung) gibt.
  11. Das ding benutzt doch 6mm Platzpatronen um die Pyroeffekte abzuschiesen, oder habe ich da was falsch verstanden? Dann sollte ein F im Fünfeck eigentlich nix drauf suchen, viel eher würde ich da eine PTB Zulassung suchen da es ja eigentlich nicht anderes als eine SRS mit Abschussbecher montiert an einem Modellflieger darstellen sollte, oder?
  12. Was ist an der Empfehlung falsch? So wie die Rechtssprechung aktuell bei dem einen oder anderen Gericht und die Rechtsauffassung bei noch viel mehr Behörden aussieht ist diese Empfehlung das einzig richtige! Diese Empfehlung bedeutet ja nicht das man nicht auch nebenher klagen kann bzw jemand anderen bei der Klage unterstützen kann. Bis es da allerdings, egal ob durch den GG oder die Rechtssprechung, zu einer endgültigen Entscheidung kommt kann die Empfehlung nur genau so lauten
  13. Ich vermute mal Du hast bisher noch nie ein Rotpunkt benutzt? Gerade wenn man nicht mehr so gut sehen kann (ich vermute mal altersbedingt und Nahbereich?) ist ein RedDot deutlich im Vorteil! Mit holosun macht man im Normalfall nix falsch und die Punktgröße hat mit dem "nicht mehr so gut sehen" eigentlich nix zu tun. Ich persönlich würde zu einem kleineren Punkt (ich habe 2MOA) raten und wenn man sich unsicher ist zu einem Rotpunkt mit verstellbarem Punkt so das man wechseln kann. Hast Du keine Möglichkeit mal verschiedene zu testen? Ich persönlich habe auf meiner Shadow 2 ein Burris Fastfire 4, das hat ein ziemlich großes Fenster was ich sehr angenehm empfinde und einen 2MOA Punkt und man kann dazu noch ein "Hufeisen" einblenden (ich glaub mit 8MOA) und einen Kreis drumherum mit glaub 64MOA (entweder nur mit Punkt oder mit Hufeisen). An dem Burris stört mich nur das es kein Bewegungssensor hat weswegen ich beim nächsten mal vermutlich doch eher zu einem Holosun wegen dem Bewegungssensor und dem Solar greifen würde. Aber mein hauptsächlicher Tip: Probiere ein paar aus ansonsten wirst Du blind kaufen müssen und für diesen Fall würde ich ein Modell nehmen das mehrere Absehen hat. PS: Sollte das "nicht mehr gut sehen" bedeuten das Du eine Hornhautvekrümmung hast, dann wird das Thema deutlich schwieriger!
  14. Jemanden Absicht und damit ggf. sogar eine Böswilligkeit zu unterstellen oder gar als fakt hinzustellen gibt ebenfalls Infos die jetzt nicht unbedingt schmeichelhaft sind...
  15. Hoffen wir mal das dieses Urteil unter dem Radar von Nancy bleibt, hier könnte sie ganz klar die Lücke im Gesetz reininterpretieren die sie so händeringend sucht...
  16. Vielen Dank, mein Tresor kommt von Format und ich hatte bisher keine Anleitung (gebrauchtkauf), kommt mir also sehr gelegen! Dies stützt jetzt übrigens auch wieder meine persönliche Meinung: Die Verankerung ist ein Versicherungsthema und der Schrank muss für die Behörde erstmal nicht verankert werden, zumindest so lange nicht wie nix passiert. Sollte der Tresor mal entwendet werden wird dann nicht nur die Versicherung nach der Verankerung fragen sondern ggf auch die Behörde, Staatsanwaltschaft und letzten Endes der Richter, in diesem Fall bekommt man dann ein Problem wenn man die schwammige formulierung des WaffG betrachtet das der LWB "geeignete Maßnahmen" gegen abhanden kommen der Waffen treffen muss! Das ein Dübel und eine Schraube "geeignet und zumutbar" sind dürften sich dann vermutlich alle bis auf den LWB (der dann vermutlich nicht mehr lange LWB ist, je nach Bundesland und/oder Laune des Richters) einig sein...
  17. Der VDB geht (vermutlich) nicht wegen diesem Thema klingeln putzen, wenn er allerdings sowieso Gespräche führt, und das macht er recht häufig, so wird dies nach den Berichten darüber auch angesprochen, nicht exklusiv aber es wird trotzdem besprochen. So liest man es eigentlich in jedem Newsletter wenn wöchentlich davon berichtet wird mit wem gerade gesprochen wurde (wobei lang nicht jedes Gespräch erwähnt wird). Gerade heute morgen im Newsletter z.B. dies erhalten: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/27032024_im_gespraech_mit_dem_niedersaechsischen_landespolizeipraesidium.html
  18. Könnte der private Verkäufer dann eigentlich auch Einlagerungsgebühren nehmen wie es einige gewerbliche machen wenn man nicht schnell genug abholt?
  19. Ging da nicht vor kurzem was durch die Presse das da jemand versucht hat Waffen unberechtigt zu kaufen? Ist das jetzt eine neue Masche?
  20. Und schon haben wir ein Urteil das der Nancy die Lücke im Gesetz aufzeigt, das Gesetz muss da dringend so geändert werden das jeder Verdacht ausreichend ist...
  21. Ich denke weissblau hat es ganz gut getroffen. und in der ganzen Gesellschaft sterben die Menschen doch seit ein paar Jahren recht plötzlich und früh... Da ist der Schützenverein einfach nur ein Querschnitt der Gesellschaft. Und was man auch nicht vergessen sollte: Nach meiner erfahrung sind die Schützenvereine auch eher von den "gutbürgerlichen" besucht, diese Menschen habe meist Ihr leben lang und zum teil hart und körperlich gearbeitet. Das untere Ende der sozialen Leiter findet man eher selten da der Sport dafür zu teuer ist und eliten findet man auch eher selten (hier kann man das Weltbild als Grund anführen oder weil die Angst haben sich bewaffnetem Pöbel gegenüber zu stellen), auch das kann natürlich durchaus auch einen Einfluss haben... Und nicht zuletzt: Man sieht natürlich nur diejenigen die Sterben, diejenigen die nicht sterben sondern ein hohes Alter erreichen tauchen in der Statistik eher nicht auf. Und ja, wir haben auch einige die ein recht hohes Alter erreichen und viele die ein recht hohes Alter erreichen hören auch mit dem Sport auf weil sie es nicht mehr können, also können die in dieser Statistik auch nicht auftauchen. Themen wie Bleibelastung würde ich im normalfall eher nachrangig sehen, das Thema war in den 80er Jahren durch den verbleiten Sprit bestimmt viel kritischer zu sehen als heute die Schützen und damals sind auch nicht alle Menschen tot umgefallen...
  22. Wer sagt denn das diese Krankheiten sofort zum Verbot führen? Und es gibt auch Fälle in denen Senioren beim (Pflicht) Tausch des Führerscheins so ehrlich waren und ihre Diabetes angegeben haben und daraufhin zum Amtsarzt geschickt wurden weil ohne amtsärztliches Gutachten der neue Führerschein nicht ausgestellt wurde. https://www.focus.de/auto/news/nach-umtausch-des-alten-lappens-63-jaehriger-soll-fuehrerschein-verlieren-weil-er-diabetes-hat_id_201534547.html
  23. In den FAQ steht: Eine Reservierung der Produkte können Sie über unseren Onlineshop direkt vornehmen. Klicken Sie bei Ihrem Wunschartikel auf den Button "Filialabholung" und wählen Ihre Wunschfiliale aus. Sollte dieser Button nicht zur Verfügung stehen, ist eine Abholung in den Filialen generell nicht möglich. Wenn ein Artikel in der gewünschten Filiale nicht zur Reservierung zur Verfügung stehen, ist dieser vor Ort aktuell nicht verfügbar. Bitte wenden Sie sich dann für Ihren Reservierungswunsch direkt an Ihre Wunschfiliale oder unseren Kundenservice. Die Kontaktdaten der Filiale finden Sie in unserem Filialfinder. Wenn man in der Filiale den Verkäufer fragt kann der das Zeug normalerweise auch aus dem Zentrallager umlagern lassen
  24. Laut Internet Seite sind die im Zentrallager vorrätig, dann kann man die doch bestellen und sich in die gewünschte Filiale zur Abholung liefern lassen
  25. Ich vermute Monika und Frank, was vermutlich die Umkehrung von Frank und Monika ist, was vermutlich der Deckname für Frankonia ist. Ein immer weiter verschlüsseln birgt halt auch die Gefahr das es keiner mehr versteht... Auf jeden Fall gibt es aktuell genau dieses Angebot bei Frankonia
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