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Andor

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  1. Na ja, Mitgliedschaft im FWR heißt ja nicht, dass man sein komplettes Handeln nach dessen Vorstellungen ausrichten muss. Der VDB hat im FWR nach Unterstützung für seine Idee gefragt, nicht bekommen und dann sein Ding alleine durchgezogen. Warum soll er dazu kein Recht haben?
  2. Erstens sagt er, dass eine Entschädigung nicht kommen wird, da zu teuer. Die genannten Zahlen sind aber zu hoch für ein reinen Verbot von bösen "kriegswaffenähnlichen Gewehren". Damit ist ein entschädigungsloses Verbot noch lange nicht vom Tisch. Zweitens haben das im Laufe des letzten Jahres immer wieder Medien veröffentlicht, dabei wurde immer wieder gesagt, dass der Entwurf von Januar 2023 noch überarbeitet und verschärft werden soll. Dabei wurde ausdrücklich das Verbot von Pistolen genannt. 1+1=2 Ich würde mir auch wünschen, dass ich falsch liege habe.
  3. Insbesondere, da ja aktuell über ein komplettes (incl. Pistolen) Halbautomatenverbot diskutiert wird!
  4. Na ja, die sind sicher nicht so nerfig und fordern ständig dazu auf, mehr Aktivität zu zeigen wie der stressige VDB.
  5. D.h. der FWR sieht den VDB jetzt als Konkurrenten?
  6. Warum, die wenigsten werden damit durch die Fußgängerzone laufen, und wenn dann auch nur ein paar Meter (bevor sie dem SEK ganz entspannt klarmachen müssen, dass sie das Recht dazu haben). Das erleichtert aber ungemein den Transport zum Training von so einem sperrigen Teil.
  7. Nein, da du deine WBKs zurückgegeben hast hast du nach kurzer Übergangsfrist kein Recht mehr auf den Besitz von Waffen und Munition und musst alles abgeben oder einem Berechtigen überlassen. Du hast jetzt 2 Möglichkeiten: Du einigst dich mit dem befreundeten Waffenhändler auf einen Verkauf oder er stellt sie bei egun ein Ich habe schon von einer Behörde gehört, die sich darauf einließ dass die Waffen bei der Behörde gelagert werden, der frühere Besitzer sie aber innerhalb einer bestimmten Zeit verkaufen darf.
  8. Dann ist nur die Frage, was ein Sportschütze damit soll. Denn entweder das Teil wird jahrelang nicht benutzt und nimmt Platz auf der WBK und im Schrank weg oder es wird normal benutzt und evtl. ist der Lauf schon fertig, bevor die Wertsteigerung ggf. eintritt. Auch nach 4 Seiten hier verstehe ich immer noch nicht, für wen Halbautomaten im Kaliber 7,62x54R wirklich Vorteile bieten sollen. Der Sparfuchs schießt KK oder 9mm, .223 ist für die meisten Anwendungen die bessere Wahl (und billiger zu schießen) und wenn es auf hohe Reichweiten und Präzision ankommt gibt es auch bessere Alternativen.
  9. Wie oben schon geschrieben wurde geht es bei den 2 Mrd. wahrscheinlich um ALLE halbautomatischen Schusswaffen, also incl. Pistolen (evtl. ohne KK). Dann kommt die Zahl auch hin.
  10. Ich nicht. Aktuell melden mehrere Medien, dass Faesers Gesetzentwurf aktuell im sogenannten „Vorhabenclearings“ beim Bundesfinanzministerium (FDP) legt. Damit wird der Finanzaufwand eines Gesetzes für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung geprüft. Eine Kostenabschätzung zum Verbot aller Halbautomaten, wie oben genannt, würde hierzu genau passen. Das heißt aber noch lange nicht, dass es zu Entschädigungen kommen könnte. Wenn die Mittel dafür nicht da sind könnte es laufen wie in der Vergangenheit und man hat lediglich noch das Recht, seinen Krempel an Berechtigte zu verkaufen.
  11. Worauf sollte deiner Meinung nach diese Rechtsgrundlage basieren? 5er/7er BMW oder E Zigarette oder Kombination? Wenn du einen konkreten Hinweis auf einen Rechts- oder Verfassungsverstoß hast zeige das an, ansonsten ist das aber sehr grenzwertig, was du da schreibst (Sichwort: Verurteilung nach Aussehen).
  12. wer soll denn das dann überhaupt überprüfen/bestätigen? Soll die Aufsicht dann immer die Seriennummern kontrollieren und dokumentieren?
  13. Das ist genau das Problem. Nach den Genuss von Fruchtsäften oder frischen Früchten wurden schon bis zu 0,2‰ gemessen. Von daher sehe ich kein Problem mit der im Staßenverkehr geltenden Grenze von 0,3‰. KANN. Zudem gilt es aber abzuwiegen, welche Auswirkungen diese Wesensänderung hat. Und für leichte Wesensänderungen gibt es zig weitere Ursachen. Willst du das immer vor Fahrtantritt kontrolliert sehen?
  14. Aus diesem Grund wurden dazu (im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) auch schon zig Studien durchgeführt. Der aktuelle Stand ist, dass es ab 0,3‰ erste negative Beeinflussungen geben kann. Deshalb auch die entsprechende Grenze bei Auffälligkeiten oder Unfall.
  15. Für mich klingt die Schilderung auch so, als ob die Waffen bewusst falsch verwahrt waren und der Waffenbesitzer sich mit der Reinigung herausreden wollte. Von daher habe ich auch kein Mitleid mit ihm. Allerdings wurde jetzt durch die Urteilsbegründung ein Präzedenzfall geschaffen, der für andere Waffenbesitzer zum Problem werden könnte.
  16. Ich schon. Ich würde mich bereiterklären, die kostenlos zu entsorgen :-) Und 3 gerissene Hülsen bei geschätzt 400.000 verschossenen Patronen klingt jetzt erst mal nicht so kritisch.
  17. Das ist für mich das unverständlichste an der Sache. Die Verbände haben doch eigentlich Juristen, die sich mit so was auskennen (sollten) und die gegen eine solche Falschinterpretation vorgehen könnten. Denn das Waffengesetzt ist zwar in vielen Punkten nicht eindeutig, § 14 Abs. 5 ist aber doch eigentlich klar verständlich: (5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat. Also 1. oder 2. und zusätzlich regelmäßige Schießsportwettkämpfe. Dafür braucht man eigentlich kein Studium. Schießsportwettkämpfe lässt sich auch ohne größere Anstrengungen in "Schießwettkämpfe nach Sportordnung" übersetzen, womit jede Vereinsmeisterschaft ausreichend wäre. Und für 1. wäre ja eigentlich ein Nachweis ausreichend, dass die zusätzlich angestrebte Disziplin mit den Waffen im Grundkontingent nicht ausgeübt werden kann. Benötigt man eine weitere Waffe für die Wettkampfausübung greift 2.
  18. Bitte sehr: Das Präsidium des VDB Und jetzt?
  19. Zitat aus diesem Präsidentenbrief: ... In diesem Sinne werden wir uns im Schulterschluss mit dem Deutschen Jagdverband (DJV) und mit weiteren Verbän den der legalen Waffenbesitzer auf der Basis abgestimmter, konstruktiv-kritischer Sachargumente weiterhin mit Nach druck für Verbesserungen des Waffenrechts und gegen mögliche Verschärfungen einsetzen. Unsere enge Verbindung mit dem Deutschen Jagdver band demonstrieren wir mit dem ersten gemeinsamen Par lamentarischen Abend im Rahmen der Grünen Woche im Januar 2024, wo wir die Interessen des Schießsports im poli tischen Berlin entschieden zum Ausdruck bringen werden. ... Damit dürfte klar sein, was der DSB von der VDB Aktion hält.
  20. Eigentlich ja. Gießkokillen hätte ich auch da, momentan aber nicht genug Rohmaterial. Wenn du mir welches zuschickst kann ich gerne mal ein paar Versuche starten ;-)
  21. Der VDB droht nicht, und das ist auch gut so. Ziel der Kampagne ist es zunächst mal, auf Probleme und Missstände aufmerksam zu machen. Der große Vorteil beim VDB ist, dass er sich als Interessenvertretung für alle vom Waffenrecht Betroffenen sieht, ohne Fokus auf einzelne Bereiche wir Jagd oder Sportschützen. Zudem betreibt er Lobbyarbeit. Wenn der VDB als Ergebnis der Kampangne mehr Unterstützer hinter sich weiß sind auch andere Aktionen denkbar. Wenn aber alle immer nur denken, es lässt sich eh nichts ändern und statt dessen nur am Stammtisch schimpfen wird aber keine Art von Aktion erfolgreich sein (egal von wem).
  22. Du schreibst ja selbt: "wo es möglich ist". Natürlich ist es möglich, bleifreie Geschosse herzustellen. Aber zwischen "möglich" und "verwendbare Alternative" liegen teilweise Welten. Im Bereich Luftgewehr, KK und Vorderlader kenne ich noch keine von der Präzision her vergleichbaren Alternativen. Damit wären europäische Schützen bei internationalen Wettbewerben (die dann auch nicht mehr in Deutschland statt finden dürften) außen vor. Bei Großkaliber sind (teure) Alternativen je nach Kaliber denkbar, jedoch mit anderen Problemen behaftet (z.B. Abpraller). Deshalb soll ja auch Militärmunition, die ja nur teilweise beim Training in Geschossfängen und sonst in der Umwelt landet, vom Verbot ausgenommen werden.
  23. Koalitionsverträge wie auch Papier sind geduldig. Im Koalitionsvertrag steht auch was von Bürokratieabbau. Wie passt das z.B. mit kleinem Waffenschein für Kauf von Schreckschuss und verpflichtenden Psychotests zusammen? Das finde ich die kritischste Aussage. Seit geraumer Zeit fertig heißt wohl, dass sich seit dem geleakten Entwurf nicht viel geändert hat und das Teil immer noch in der Schublade bereit liegt. Und wahrscheinlich kann auch immer noch niemand erklären, wie dadurch die Sicherheitslage verbessert werden soll.
  24. Exakt! Und wer denkt, dass unser Waffengesetz keiner Verbesserung bedarf soll z.B. mal mit wenigen Sätzen zu erklären, welche Arten von Messern man besitzen und unter welchen Umständen führen darf.
  25. Hat jemand eine Info, was da genau passiert ist? Denn Abpraller (zurück zum Stand) an der Hochblende könnte ich mir nur vorstellen, wenn jemand genau die Kante trifft. Da würde ja ein Kantholz ausreichen, um solche Abpraller zu verhindern.
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