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Andor

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  1. Andor

    Waffenverkauf

    Beim Verkauf über egun, mit der von HeavyGauss beschriebenen Vorgehensweise machst du sicher nichts verkehrt. Falls du dich aber ein bißchen für Schießsport interessierst würde ich das zum Anlass nehmen, zumindestens testweise damit im Verein des Schwiegervaters zu schießen und bei Gefallen auch einem Verein beizutreten.
  2. Wo habe ich behauptet, dass du das behauptet hättest? Frankreich hatte ich als Beispiel angeführt. Das war das Statement von dir und darauf hatte ich geantwortet.
  3. Informiere dich erst mal, bevor du so was akzeptieren willst. Die Regelungen in anderen europäischen Ländern hierzu sind hier sehr unterschiedlich und teilweise auf bestimmte Waffentypen beschränkt. Auch teilweise im Zusammenhang mit Erlaubnis zum führen. In Frankreich z.B. reicht alle 5 Jahre eine Bestätigung des Hausarztes. Das hat nichts mit den jetzt in Deutschland geforderten MPUs zu tun. Davon abgesehen ist für mich der Nutzen immer noch mehr als fraglich.
  4. Stammt diese Liste so aus dem Antrag? Wäre interessant, in wieweit z.B. die oben zitierten Punkte gegen die Eignung sprächen.
  5. Daraus: D.h. der Kampf gegen illegale Waffen wir dafür fallen gelassen? Da hätte ich aber einen anderen Schwerpunkt gesetzt!
  6. In diesem Merkblatt vom LKA NRW steht immerhin nicht der Schmarrn vom unsicheren Bankschließfach!
  7. Die Schlösser am Schließfach selbst müssen auch gar keinen hohen Anforderungen genügen. Dann die stehen ja üblicherweise hinter einer Tresortür. Nein, aber das Risiko, dass ein Bankmitarbeiter zunächst mein Schließfach öffnet, meinen Revisionschlüssel klaut, dann bei mir Zuhause einbricht um dort Waffen aus meinem Waffenschrank zu entwenden halte ich für verschwindend gering. Ich bin mir sicher, dass das auch ein Richter so sehen würde. Genausogut können Ja Mitarbeiter von Tresorfirmen mit Nachschlüsseln den Adressen aus Ihrer Kundendatenbank einen Besuch abstatten. Dann wären nach deiner Argumentation ab sofort alle Waffenschränke mit Schlüssel nicht mehr verwendbar. Genau bei Revisions- und Ersatzschlüsseln sehe ich das Problem. Eine Aufbewahrung des Gebrauchsschlüssels im Bankschließfach macht keinen Sinn.
  8. Ein Schlüssel ist keine Waffe. Auch keine Anscheinswaffe oder "Repräsentativwaffe". Von daher spricht vom Gesetz her nichts dagegen, einen Waffenschrankschlüssel (z.B. Ersatzschlüssel oder Revisionsschlüssel), in einem gesicherten Bankschließfach zu lagern. Die Bankmitarbeiter haben auch nicht einfach Zugriff auf den Schließfachinhalt. Meine Vermutung, weswegen das Schließfach in dem Schreiben genannt wird ist, dass evtl. befürchtet wird, bei einer Kontrolle könnte jemand behaupten, er bewahre seinen Waffenschrankschlüssel immer im Bankschließfach auf.
  9. Das ließt du da raus, das lese ich nicht da raus. Ich lese da auch nirgends, dass man Schlüssel- und Waffenaufbewahrung ggf. räumlich (also wirklich in separaten Räumen) trennen muss. Aber wenn du willst kannst du bei der Kontrolle auch eine komplette Hausführung anbieten und Häppchen dazu reichen. Wird ja minutengenau abgerechnet.
  10. FWR bezog sich auf den Schlüsseltresor, der nicht in unmittelbarer Nähe zum Waffenschrank stehen soll. Wo im Waffengesetz steht, dass bei einer Kontrolle auch Zugang hierzu gewährt werden muss? Wer den Waffenschrank mit Waffen darin im Schlafzimmer stehen hat muss natürlich lt. Gesetz Zugang hierzu gewähren.
  11. Genau. Und diese Begründung würde ich erst mal schriftlich anfordern.
  12. Das kenne ich weder vom Erstantrag noch von der Verlängerung. Letztes Jahr war bei mir Verlängerung und dieses Jahr bei einem Kollegen. Die Behörde hat das Recht, bei Antragstellung persönliches Erscheinen zu verlagen (wegen Prüfung persönliche Eignung). Aber auch das ist eher die Ausnahme als üblich. Ich würde auch dagegen klagen bzw. mal beim VDB anfragen, ob die dich unterstützen. Solche Aktionen sollte man gar nicht erst einreißen lassen.
  13. Das OVG schreibt : Welches Kraut rauchen die? Wo siehst du hier ein Problem? Z.B. angenommen ich habe eine 1er Schrank mit Schlüssel. Wenn ich darin nur Waffen entsprechend der Anforderungen für einen 0er Schrank aufbewahre und den Schlüssel dazu in einem verankerten Tresorwürfel Klasse 0, entspräche dies den Anforderungen des OVG. Was in dem Schreiben gefordert wird geht aber darüber hinaus --> 1er Schrank
  14. Täusch dich da mal nicht. Gerade unter jüngeren Jägern sind HAs weit verbreitet und die dürfen auch Waffen kaufen, die vom sportlichen Schießen ausgenommen sind. Die Jäger sind also sehr wohl betroffen, wenn sie ihre Halbautomaten für viel Geld prüfen und ggf. verkleiden* müssen. *Gab es ja alles schon mal, ausführlich nachzulesen hier: Weissert, Frank und Peter Keller: Selbstladegewehre für Sport und Jagd
  15. Nein. Man bekommt dann die Möglichkeit, sein Gerümpel innerhalb von x Wochen an einen Berechtigten* zu verkaufen oder vernichten zu lassen. *Da bleiben dann nur eigentlich nur noch eine Handvoll Exporteure übrig. Angesichts der Waffenschwemme kann man sich ausrechnen, was man dann noch dafür bekommt.
  16. Sieht ja so auch übelst gefährlich aus
  17. Nicht desto trotz von manchen Verbänden zur Bedürfnisbescheinigung verlangt wird.
  18. Das wäre wohl für die wenigsten ein Problem. Problematisch ist für viele die ZUSÄTZLICHE Forderung nach 12/18 pro Jahr für JEDE ÜK, 2 Jahre rückwirkend!
  19. Hier noch ausführlicher: https://bsvleimen.de/wp-content/uploads/2024/01/Hinweise-zum-Ausfuellen-Fortbestehen-der-Erlaubnis-01.2024.pdf
  20. Ja, aber nicht frei in Deutschland: https://www.sueddeutsche.de/panorama/waffenhandel-migrantenschreck-haftstrafe-1.4258587
  21. Schreckschusswaffe, die stahlgefüllte Gummikugeln verschießen kann. In D natürlich nicht frei.
  22. Hatte ich gar nicht mitbekommen. Wann war das und sind die Gründe dafür bekannt?
  23. Ich bin ziemlich sicher, dass Probleme überwiegend von den Personen ausgehen, die keinen KWS haben und die auch noch nie was von einer Schießerlaubnis gehört haben. Das bedeutet dann im Umkehrschluss: Je mehr kleine Waffenscheine, desto weniger Probleme. Man sollte also folgerichtig dafür Werbung machen und die Gebühren senken. Oder sehe ich das falsch? :-)
  24. Nach der Logik gehen auch viele Politiker*innen vor. Verstehe ich nicht --> braucht kein Mensch --> kann weg! Viele wollen so was als Selbstverteidigung (halte ich persönlich für unpraktisch, gibt bessere Möglichkeiten), nutzen sie (wie ich) an Silvester oder sammeln sie. Und eine aktuell steigende Nachfrage nach KWS kann ich gut verstehen, wenn seit einem Jahr über erschwerte Regelungen um einen KWS zu bekommen und gleichzeitig Ausweitung auf z.B. Armbrüste diskutiert wird.
  25. Dann müsste sie aber der Großvater einlagern. Denn was einem schon gehört, kann man nicht erben.
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