Zum Inhalt springen

Andor

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    827
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Andor

  1. Nein, ist definitiv nicht so gedacht und wird auch offiziell nicht so gesehen, siehe WaffVwV: Zu §8: Bedürfnis 8.1.2
  2. Exakt. Und in beiden Fällen lagen bei Behörden entsprechende Warnhinweise vor, die entweder nicht weitergeleitet oder falsch eingeschätzt wurden.
  3. Das Thema hat sich erst mal erledigt, das Gewehr ist jetzt meines aber bleibt aus Kostengründen bis auf weiteres Einzellader.
  4. Werde ich wohl so machen, ich habe es auf jeden Fall schon mal bis zum Wochenende reservieren lassen. Selbst werde ich natürlich nichts umbauen, aber mal bei einem Büchsenmacher anfragen. Wie oben geschrieben werden die Gebühren deutlich höher sein als der Umbau. Wenn die Kosten zu hoch sind bleibt es ein Einzellader. Meine Hoffnung war, dass es im Rahmen der Eintragung nach dem Kauf noch eine einfachere rechtliche "Umwandlungsmöglichkeit" gäbe, aber das hat sich wohl mit dem NWR erledigt.
  5. Bei einem Waffenhändler habe ich ein schönes Gewehr stehen sehen, welches leider auf Einzellader umgebaut war (lief vorher wohl mal auf alt-gelb). Technisch gesehen wäre der Rückbau schnell erledigt, aber wie sieht das rechtlich aus? Wer darf eine Änderung vornehmen und im Waffenregister anpassen? Der Händler ist leider ein reiner Händler (kein Büchsenmacher) und konnte mir nicht weiterhelfen.
  6. Wurde eigentlich irgendwo etwas über Ergebnisse dieser Klausur berichtet?
  7. Papier ist geduldig und das wäre der erste Koalitionsvertrag, der 1:1 umgesetzt wird. Aktuell gibt es wirklich dringendere Themen, wobei pressetechnisch Waffenrechtsverschärfungen natürlich mehr einbringen.
  8. Munitionsverleih stelle ich mir etwas schwierig vor...
  9. Schreib mal, um was es genau geht. Als vor einigen Jahren ein Nachbarverein von Sandgeschossfang auf Kastengeschossfang gewechselt hat wurde (in Eigenleistung) der Sand durchgesiebt (mit Vollschutz) und das Blei anschließend dem Schrotthändler verkauft. Der restliche Sand wurde im Bereich des neuen Geschossfangs wieder auf dem Boden verteilt.
  10. Das klingt sehr theoretisch und nach herbeireden eines Problems, das es gar nicht gibt. Was für einen Vorteil hätte jemand bei der o.g. Vorgehensweise? Er hätte 10 Jahre lang keine Waffen, könnte nur mit Leihwaffen schießen und müsste trotzdem im Verein bleiben. Die Regelüberprüfung bezieht sich ja auf die WBK. Wenn er kein regelmäßiges Schießen nachweisen kann ist die WBK evtl. innerhalb der 10 Jahre weg.
  11. Richtiger wäre: ...wie Platinen in China bestückt werden können... Aus eigener, leidvoller Erfahrung kann ich sagen, dass es eine breite Qualitätsspanne für Leiterplatten aus China gibt, auch stark abhängig vom Preis. Von auf dem Boden zusammengebraten bis sehr gut. Ich hatte auch schon einwandfreie Erstmuster, nach Freigabe und Bezahlung kam dann nur noch Schrott.
  12. Hatte sich der Ausfall eigentlich angekündigt (z.B. durch weniger Toleranz beim einstellen) oder kam das ohne Vorwarnung?
  13. Na ja, kritischer Bericht ist relativ. Für einen Großteil der Bevölkerung sicherlich, für seine Zielgruppe kommt das aber als Werbung für sein Geschäft und seinen Youtube Kanal rüber. Darum jetzt noch mitnehmen was geht. Der Typ ist für mich ein für alle mal unten durch, seit er noch verstärkt Werbung für seine Pfeilabschussgeräte gemacht hatte als bereits feststand, dass deren Besitz bald nahezu unmöglich würde. Der hangelt sich immer von Gesetzeslücke zu Gesetzeslücke und fordert so Gesetzesverschärfungen geradezu heraus. Die Armbrüste stehen in dem Verschärfungsvorschlag sicher nicht wegen der traditionellen Armbrustschützen.
  14. Das sagt doch bereits der Titel:
  15. Das wäre erstens eine mehrjährige Aufgabe für einige Juristen in Vollzeit, diese Energie könnte man aktuell sinnvoller nutzen. Zudem würde alleine die Liste der Auftraggeber bei 2/3 der aktuellen Regierung zu einer direkten Weiterleitung in den Papierkorb führen. Aktuell sollte man sehr vorsichtig mit der Forderung nach einer Überarbeitung des Waffengesetzes sein, sonst rutschen auf einmal so Sachen wie Begrenzung der gelben WBK mit rein. Vergleichbares steht ja bei den Jägern noch aus...
  16. Die gibt es aber nur für BSSB - Mitglieder, oder?
  17. Ehrlich gesagt finde ich den Beitrag recht ausgewogen, es wird nicht voreingenommen berichtet und auch einen negativen Unterton bzgl. Sportschützen o.ä. wie bei anderen Beiträgen kann ich nicht erkennen. Am wichtigsten finde ich, dass klar dargestellt wurde, dass diese Reichsdeppen vorhatten, Ihren "Heimatschutz" mit Waffen der Bundeswehr zu bewaffen, und nicht mit Schreckschusswaffen, Armbrüsten oder Waffen von Sportschützen bzw. Jägern. Das zeigt einmal mehr die Sinnlosigkeit weiterer Verschärfungen in diesem Bereich.
  18. Danke für die Vorstellung des DVAS, ich wünsche euch alles gute für dieses Projekt! Bei uns im Schützenverein gab es auch schon mal die Überlegung, einen Teil der Anlage auch zum Armbrust - schießen abnehmen zu lassen. Falls das mal konkreter wird würde ich mich melden. Beim überfliegen eurer Homepage bin ich auch auf den Abschnitt Waffenrecht gestoßen und mir ist eine Diskussion mit einem Schützenkollegen wieder eingefallen, bei der wir uns nicht einigen konnten. Es geht um folgenden Teil der WaffVwV: "27.1.1 ... Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben." Lässt sich hieraus ableiten, dass eine Armbrust auch zum privaten Training auf dem eigenen Grundstück/Halle (entsprechender Größe) benutzt werden darf?
  19. Nur mal angenommen, du hättest recht, dann müsste man weiterhin annehmen, dass zusätzlich auch jeder Antragsteller für Silvester eine Schießerlaubnis bekommen, um legal auf der Straße mit SSW schießen zu dürfen (was, soweit ich weiß, sonst nur in Ausnahmen wie Startschüsse bei Wettläufen oder für Winzer genehmigt wird). In diesem (meiner Meinung nach mit der Rohrzange an den Haaren herbeigezogenen Fall) müssten beim Angriff auf Menschen oder bei Sachbeschädigung trotzdem die Polizei eingeifen, die mühsam verteilten KWS wieder einsammeln und die Angreifer festnehmen. Oder bist du der Meinung, als nächter Schritt werden an Silvester sämtliche Strafgesetze außer Kraft gesetzt?
  20. Genau wie bei einem Streik. Da ist es ja auch ganz wichtig, die Arbeitgeber nicht zu verärgern.
  21. Wir haben hier auch nur einen unausgereiften und widersprüchlichen Entwurf aus einer dubiosen Quelle. Das Teil wird auch den Verbänden vorliegen und wurde sicher zur Vorbereitung genutzt. Das wird aber in dieser Form sicher niemand offiziell an Verbände zur Stellungnahme geben.
  22. Was ist dir daran nicht deutlich genug? Im Unterschied zu der FDP haben die Verbände offiziell noch keinen Entwurf erhalten.
  23. Eigentlich schon, deine WBK wurde ja nicht widerrufen.
  24. Das kann dir aktuell niemand beantworten, da bisher nur Vorschläge für eine Verschärfung des Waffengesetzes im Raum stehen. Nach aktuellem Recht darfst du GK als Gastschütze schießen. Dann musst du aber wieder ein Bedürfnis und regelmäßiges Training (12/18) nachweisen.
  25. Dann müssen die mal auf Kurs gebracht werden, der DSB sieht das nämlich anders: Gemeinsame Pressemitteilung zum Waffenrecht: Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.