

Andor
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So ist es. Dazu kommt, dass jagdliche Munition meist eh stärker geladen ist als Scheibenmunition. Ich kenne zudem viele Jäger, die auch bei uns im Verein zum Training schießen. Aus Kostengründen verwenden die dann meist VM - Munition mit Bleikern.
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Ich würde auch zu einem Langbogen tendieren. Falls möglich aber eher zu einem selbst gebauten Bogen aus einem Weidenast. Wenn man leichte Pfeile nimmt (z.B. selbst gebaute aus Schilf mit einer "Spitze" aus Holunder) muss der auch nicht stark sein, damit das Schießen damit Spaß macht. Ab 6 oder 7 Jahren wäre dann meist ein 15 lbs Bogen geeignet.
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Munitionserwerbsberechtigung für BAM-PM II: Bedürfnisnachweis?
Andor antwortete auf Andor's Thema in Waffenrecht
Bei meinem Sachkundelehrgang wurde auch BAM-PM II behandelt. Die Bescheinigung ist auch nicht auf Sportschützen eingeschränkt. Ich dachte eher, dass diese Kurse eine Art Sachkunde light sind, wie z.B. Sachkunde für SigPi beim Bootsführerschein. Aktuell darf ich ja auf meinen Grundstücken schon BAM-PM I "Munition", wie z.B. Pfeifgeschosse, ganzjährig ohne Einschränkungen verschießen (mit einer PTB - Waffe). -
Munitionserwerbsberechtigung für BAM-PM II: Bedürfnisnachweis?
Andor antwortete auf Andor's Thema in Waffenrecht
Angemailt ja, ober bis jetzt noch keine Antwort gekommen (chronisch überlastet). Ich werde wohl nächste Woche mal anrufen. Das geht dann aber mit der Zeit wohl ganz schön ins Geld. Zudem müsste ich jedes mal vorher das Böllern bei den Behörden anzeigen. -
Ich möchte eine Munitionserwerbsberechtigung für BAM-PM II Munition ("Vogelschreck") beantragen. Sachkunde habe ich bereits (Sportschütze). Aufbewahrung ist auch kein Problem. Jetzt frage ich mich, ob als Bedürfnisnachweis ein Grundbuchauszug eines meiner Obstgrundstücke ausreicht. Hat jemand hier schon mal so was beantragt und kann mir von seinen Erfahrungen berichten?
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Das Rebar (ist etwas kleiner) unterliegt auch nicht 42a. Das hatte ich mir als Ersatz fürs Wave geholt.
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Natürlich will ich dir nicht verbieten, deine Meinung kund zu tun. Ich habe jedoch nicht verstanden, um was es bei deiner Geschichte genau geht und was das mit der Angabe von Seriennummern beim Schießnachweis zu tun hat.
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Hallo Colt S., ich kann ja verstehen, dass du sauer bist und ander vor ungerechter Behandlung schützen willst. Mit kleinen, einzeln nicht verständlichen Teilen deiner Geschichte kaperst du jetzt schon einige Threads. Sinnvoller wäre es wahrscheinlich, wenn du dazu einen eigenen eröffnen würdest.
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Wie gesagt, der Verband kann das nicht direkt prüfen, es sei denn, die Verbände stellen in Zukunft die Aufsichten. D.h. der Verband muss den Vereinen oder den Schützen vertrauen, dass die Angaben richtig sind. Und ob ich jetzt eine Liste mit Seriennummern hinschicke oder per Unterschrift bestätige, dass ich mit eigenen Waffen geschossen habe, kommt doch aus selbe raus.
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Davon abgesehen finde ich den Artikel recht neutral geschrieben. Da werden die V-Leute aber nicht mit einverstanden sein 😉
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Der Verband direkt hat ja erst mal überhaupt keine Möglichkeit zur Überprüfung. Bei den Vereinen, die ich kenne, läuft das deswegen wie folgt ab: Man geht mit seinem eigenen Schießbuch, in welchem man seine Schießzeiten und die Waffenart (Kurz/Lang) eingetragen hat zum Vorstand oder Sportleiter Der schreibt sich die benötigte Mindestanzahl an Daten heraus und überprüft sie anhand der Schießbücher der Stände (wenn man extern geschossen hat kann man auch entsprechende Nachweise vorlegen) Da auch dokumentiert wird, wann welche Vereinswaffe an wen herausgegeben wurde werden solche Daten ggf. nicht berücksichtigt Der Verein schickt die unterschriebene Liste mit den Daten an den Verband, welcher dann die Bescheinigung ausstellt.
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😢 Mein Beileid an die Angehörigen und Freunde
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Ist das hier schon bekannt: Hildenbrand: Brauchen strengere Regeln für Waffenschein Wie war das: Erst recherchieren, dann posten?
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Exakt, deswegen habe ich meinen auch verankert, obwohl es nicht vorgeschrieben war. Bei offener Tür war der (damals leere) Schrank sehr instabil. Falls es sich um eine Außenwand handelt solltest du aber den Abstandshalter zwischen Schrank und Wand klein halten und einen Spalt zur Wand lassen. Nicht das sich dahinter Schimmel bildet.
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Ich habe 2 Stück CO2 - Löscher, aber nur dort wo ich Brände frühzeitig sehen würde und direkt reagieren könnte. Z.B. in meiner Werkstatt. Ansonsten habe ich 3 Schaumlöscher (und einen kleinen Pulverlöscher im Auto) Pulverlöscher kommen mir nicht mehr ins Haus. Als es bei einem Verwandten mal gebrannt hatte war der Schaden durch das Löschpulver viel höher als durch den eigentlichen Brand.
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You made my day! Ich sehe schon die Schlagzeile vor mir: "A** Bundes- und Landtagsabgeordnete wollen sich bewaffnen!" Sorry, aber das hier ist ein öffentliches Forum!
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Darum schrieb ich ja "entsprechende Vergütung vorausgesetzt". Der Verschleiß müsste darüber abgedeckt werden.
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Wenn es dich beruhigt kann ich das gerne machen 🙂 Ich habe bereits eine PV - Anlage auf dem Dach und letztes Jahr selbst einen Speicher nachgerüstet. Wohin der Strom fließt bestimme ich aber selbst. Da die meisten Anlagen mittlerweile die lückenlose Überwachung der Stromflüsse anbieten könnte da niemand unbemerkt Strom abzapfen (selbst wenn es technisch möglich wäre). Auch welche, die netzsynchron arbeiten? Da muss man schon tiefer in die Tasche greifen. Aber jetzt mal Spaß beiseite: Worüber regt ihr euch so auf? Wenn, entsprechende Vergütung vorausgesetzt, ein E-Auto einen gewissen (einstellbaren) Teil seiner Ladung zu vereinbarten Zeiten als Pufferspeicher bereitstellt, was ist dann falsch daran? Langfristig werden sich batterieelektrische Fahrzeuge sowieso höchstens für den Stadtverkehr durchsetzen. Für Langstrecken dann eher Brennstoffzelle mit Methanol o.ä.
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Nun mal keine Panik, das könnte nur auf freiwilliger Basis gegen entsprechende Vergütung erfolgen. Was bedeutet SV? SportVerein? Das wäre, wie gesagt, nur bei entsprechenden Verträgen gegen entsprechende Vergütung möglich. Wäre schon alleine steuerlich nicht machbar 😉, zudem müssten auch entsprechende Stomzähler verbaut sein. Der pöse Staat kann das nicht einfach so anordnen und eine aktuelle Wallbox unterstützt das auch nicht.
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Klappt ja auch super dort.
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Meinst du das ernst oder ist das eine seltsame Art von Humor?
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Schreckliche Tat, mein Beileid den Opfern und Angehörigen. Die Diskussion hier ist aber mal wieder teilweise auf unterstem Stammtischniveau. Das ist genauso verbohrt und engstirnig wie das reflexhafte Verbieten von Tatwaffen. Wie bei allen Religionen gibt es auch beim Islam verschiedene Auslegungen und Richtungen, wobei die meisten tolerant und friedliebend sind. Mit einem pauschalen Verbot würde man Gläubige erst recht in den Untergrund (Radikale Prediger und Schulen) treiben. Wichtig ist vor allem eine allgemeine, nicht von religiösen Organisationen finanzierte Bildung.
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Dann würde sich eher ein kommerzieller Schießstand anbieten, bei dem du unter professioneller Aufsicht mit einer dort geliehenen Waffe schießen kannst.
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Man müsste halt wissen, warum er eine Waffe kaufen will, bevor er die WBK hat. Geht es um seine seltene Traumwaffe, die er sich schon mal sichern will oder nur ums "haben"? Im ersten Fall würde die Lagerung beim Händler Sinn machen, ansonsten nicht.
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