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Andor

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  1. Das klingt sehr theoretisch und nach herbeireden eines Problems, das es gar nicht gibt. Was für einen Vorteil hätte jemand bei der o.g. Vorgehensweise? Er hätte 10 Jahre lang keine Waffen, könnte nur mit Leihwaffen schießen und müsste trotzdem im Verein bleiben. Die Regelüberprüfung bezieht sich ja auf die WBK. Wenn er kein regelmäßiges Schießen nachweisen kann ist die WBK evtl. innerhalb der 10 Jahre weg.
  2. Richtiger wäre: ...wie Platinen in China bestückt werden können... Aus eigener, leidvoller Erfahrung kann ich sagen, dass es eine breite Qualitätsspanne für Leiterplatten aus China gibt, auch stark abhängig vom Preis. Von auf dem Boden zusammengebraten bis sehr gut. Ich hatte auch schon einwandfreie Erstmuster, nach Freigabe und Bezahlung kam dann nur noch Schrott.
  3. Hatte sich der Ausfall eigentlich angekündigt (z.B. durch weniger Toleranz beim einstellen) oder kam das ohne Vorwarnung?
  4. Na ja, kritischer Bericht ist relativ. Für einen Großteil der Bevölkerung sicherlich, für seine Zielgruppe kommt das aber als Werbung für sein Geschäft und seinen Youtube Kanal rüber. Darum jetzt noch mitnehmen was geht. Der Typ ist für mich ein für alle mal unten durch, seit er noch verstärkt Werbung für seine Pfeilabschussgeräte gemacht hatte als bereits feststand, dass deren Besitz bald nahezu unmöglich würde. Der hangelt sich immer von Gesetzeslücke zu Gesetzeslücke und fordert so Gesetzesverschärfungen geradezu heraus. Die Armbrüste stehen in dem Verschärfungsvorschlag sicher nicht wegen der traditionellen Armbrustschützen.
  5. Das sagt doch bereits der Titel:
  6. Das wäre erstens eine mehrjährige Aufgabe für einige Juristen in Vollzeit, diese Energie könnte man aktuell sinnvoller nutzen. Zudem würde alleine die Liste der Auftraggeber bei 2/3 der aktuellen Regierung zu einer direkten Weiterleitung in den Papierkorb führen. Aktuell sollte man sehr vorsichtig mit der Forderung nach einer Überarbeitung des Waffengesetzes sein, sonst rutschen auf einmal so Sachen wie Begrenzung der gelben WBK mit rein. Vergleichbares steht ja bei den Jägern noch aus...
  7. Die gibt es aber nur für BSSB - Mitglieder, oder?
  8. Ehrlich gesagt finde ich den Beitrag recht ausgewogen, es wird nicht voreingenommen berichtet und auch einen negativen Unterton bzgl. Sportschützen o.ä. wie bei anderen Beiträgen kann ich nicht erkennen. Am wichtigsten finde ich, dass klar dargestellt wurde, dass diese Reichsdeppen vorhatten, Ihren "Heimatschutz" mit Waffen der Bundeswehr zu bewaffen, und nicht mit Schreckschusswaffen, Armbrüsten oder Waffen von Sportschützen bzw. Jägern. Das zeigt einmal mehr die Sinnlosigkeit weiterer Verschärfungen in diesem Bereich.
  9. Danke für die Vorstellung des DVAS, ich wünsche euch alles gute für dieses Projekt! Bei uns im Schützenverein gab es auch schon mal die Überlegung, einen Teil der Anlage auch zum Armbrust - schießen abnehmen zu lassen. Falls das mal konkreter wird würde ich mich melden. Beim überfliegen eurer Homepage bin ich auch auf den Abschnitt Waffenrecht gestoßen und mir ist eine Diskussion mit einem Schützenkollegen wieder eingefallen, bei der wir uns nicht einigen konnten. Es geht um folgenden Teil der WaffVwV: "27.1.1 ... Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben." Lässt sich hieraus ableiten, dass eine Armbrust auch zum privaten Training auf dem eigenen Grundstück/Halle (entsprechender Größe) benutzt werden darf?
  10. Nur mal angenommen, du hättest recht, dann müsste man weiterhin annehmen, dass zusätzlich auch jeder Antragsteller für Silvester eine Schießerlaubnis bekommen, um legal auf der Straße mit SSW schießen zu dürfen (was, soweit ich weiß, sonst nur in Ausnahmen wie Startschüsse bei Wettläufen oder für Winzer genehmigt wird). In diesem (meiner Meinung nach mit der Rohrzange an den Haaren herbeigezogenen Fall) müssten beim Angriff auf Menschen oder bei Sachbeschädigung trotzdem die Polizei eingeifen, die mühsam verteilten KWS wieder einsammeln und die Angreifer festnehmen. Oder bist du der Meinung, als nächter Schritt werden an Silvester sämtliche Strafgesetze außer Kraft gesetzt?
  11. Genau wie bei einem Streik. Da ist es ja auch ganz wichtig, die Arbeitgeber nicht zu verärgern.
  12. Wir haben hier auch nur einen unausgereiften und widersprüchlichen Entwurf aus einer dubiosen Quelle. Das Teil wird auch den Verbänden vorliegen und wurde sicher zur Vorbereitung genutzt. Das wird aber in dieser Form sicher niemand offiziell an Verbände zur Stellungnahme geben.
  13. Was ist dir daran nicht deutlich genug? Im Unterschied zu der FDP haben die Verbände offiziell noch keinen Entwurf erhalten.
  14. Eigentlich schon, deine WBK wurde ja nicht widerrufen.
  15. Das kann dir aktuell niemand beantworten, da bisher nur Vorschläge für eine Verschärfung des Waffengesetzes im Raum stehen. Nach aktuellem Recht darfst du GK als Gastschütze schießen. Dann musst du aber wieder ein Bedürfnis und regelmäßiges Training (12/18) nachweisen.
  16. Dann müssen die mal auf Kurs gebracht werden, der DSB sieht das nämlich anders: Gemeinsame Pressemitteilung zum Waffenrecht: Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab
  17. Egal wie man das nennt, Geld und Waffen wären wohl weg, ohne eine Entschädigung vom Staat. Oder hat beim letzten Mal irgendjemand eine Entschädigung für ein Pfeilabschussgerät bekommen?
  18. Ja, das wäre aber durch Notwehr gedeckt. Da es aber in D nur wenige mit großem Waffenschein gibt und die meisten davon sicher nicht an Silvester in Berlin durch die entsprechenden Viertel spazieren ist die Gefahr hier gering. Ein entsprechend bedrohter Polizist würde aber auch schießen. Hier würde mir aber nur der Polizist wirklich leid tun, der andere wäre ein Anwärter auf den Darwin - Award. Davon reden wir doch die ganze Zeit. Das ist bereits jetzt verboten und kann bestraft werden. Nur muss es auch konsequent verfolgt werden!
  19. Bereits jetzt ist für das führen einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit ein KWS erforderlich und die Polizei darf das kontrollieren. Bereits jetzt ist zum schießen in der Öffentlichkeit eine Schießerlaubnis erforderlich. Ich bin sicher, dass keiner der Silvester - Chaoten eine Schießerlaubnis hatte. Ob ein KWS vorhanden war ist zumindest fraglich. D.h. es hätte jetzt schon Möglichkeiten für den starken Staat gegeben, einzugreifen. Mit weiteren Gesetzesverschärfungen alleine erreicht man gar nichts. Im Gegenteil, die jetzt schon überlastete Verwaltung ist dann zusätzlich noch mit KWS beschäftigt.
  20. Mir auch nicht, das Problem kann aber auf jeden zukommen. Ich habe beim kehren schon ein paar mal einzelne Patronen auf dem Stand gefunden, bislang aber immer in Kalibern, die ich erwerben darf. Die Patronen habe ich dann mitgenommen und entsorgt. Würde ich andere Kaliber finden würde ich Schützenkollegen mit entsprechenden Waffen fragen.
  21. Bei den Cineshot - Patronen, die ich kenne, handelt es sich um etwas schwächer geladene, normale Munition. Ich würde mich zunächst beim Schießstand - Betreiber melden. Auch wenn es keine Standaufsicht gab (weil alleine auf dem Stand) hat die sicher jemand gefunden und es lässt sich nachvollziehen, wer auf dem Stand war. Ist die Munition verschollen müsste das wirklich gemeldet werden.
  22. Jetzt hat man wenigstens mal einen Ansprechpartner:
  23. Der Gedanke kam mir auch schon, bei manchen "sinnvollen" früheren Verschärfungen des Waffenrechts hatte ich das aber auch schon gedacht. Noch bin ich aber optimistisch. Fördermitglied beim VDB bin ich aber auch schon. Gäbe neongrün eigentlich dann Pluspunkte?
  24. Die Vorstandschaft scheint ja echt witzig drauf zu sein. Das ist eine schwerwiegende Einschränkung, die in die Satzung aufgenommen werden müsste. Und somit in den meisten Fällen auch in einer (außerordentlichen) Mitgliederversammlung des Vereins zur Abstimmung gebracht werden müsste. Bei einer solchen Versammlung würde ich dann eine Neuwahl der Vorstandschaft beantragen.
  25. Teils teils. Ein paar springen ab, ein paar halten durch und bei manchen kann man bei guten Trainingserfolgen und wenn die Eltern mitmachen eine Ausnahme für den früheren Umstieg auf Luftgewehr begründen. Wenn man generell erst mit 12 beginnt haben sich die meisten Kinder schon andere Hobbys gesucht.
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