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Andor

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  1. Diese Möglichkeit gibt es. Viele Händler / Büchsenmacher bieten nach dem Kauf (und Bezahlung) die Lagerung der Waffe an, bis eine Erwerbsberechtigung vorhanden ist. Meist für eine bestimmte Zeit kostenlos, dann für eine monatliche Gebühr.
  2. Dem kann ich zustimmen. So habe ich es auch gemacht und nutze den freien Platz aktuell noch für Munition. Der Preisunterschied zu einem entsprechend kleineren Modell war nicht erheblich. Wenn sich das Eisen im Schrank doch noch weiter vermehrt kann ich einen günstigen Munitionsschrank nachkaufen. Einen größeren oder zusätzlichen Tresor kaufen wird teuer.
  3. Hängt von den Beiträgen des Vereins ab. Wenn Arbeitsstunden über den Beitrag abgerechnet/abgegolten werden OK. Ansonsten sind viele Vereine darauf angewiesen, dass die Mitglieder auch ab und zu mithelfen.
  4. Zumal ja die Kosten für die Vereinsmitgliedschaft trotzdem anfallen. Auch sind in den meisten Vereinen Mitglieder, die sich nach Erhalt der WBK nicht mehr blicken lassen, nicht gerne gesehen. Das könnte dann auch Probleme beim Bedürfnis für weitere Waffen geben.
  5. Wahrscheinlich nicht, aber man hat dann auf jeden Fall Waffen mit neuen Läufen und kann sie auch benutzen, wenn sie schon von dem WBK - Waffen Kontingent abgehen.
  6. Das ist wegen eines Vorfalls bei einem Nachbarverein, der zum Glück nur mit Sachschaden ausging. Schütze war fertig mit schießen (mit Halbautomat), Verschluß war offen, Magazin hatte er entnommen. Beim Zusammenpacken kontrollierte er (und die Aufsicht) nochmals die Waffe. Danach aber steckte er das vermeintlich leere Magazin wieder in die Waffe, ließ den Verschluß zuschnappen und wollte die Schlagfeder durch abschlagen entspannen. Dummerweise war das Magazin nicht leer gewesen und anschließend ein Loch in der Brüstung. Anscheinend hatte die Waffe vorher geklemmt und war deswegen offen geblieben. Wenn der Schütze das Magazin separat verstaut ist es mir egal, ob es voll oder leer ist.
  7. Wenn du das so genau nimmst müsstest du auch mindestens folgendes kontrollieren: Bei selbst geladener Munition: Ladung und Geschosshärte kontrollieren Bei Vorderladern: Pulver nachwiegen Überprüfen aller Waffenteile auf eventuellen Austausch gegen verbotene Teile Alkoholkontrolle Drogenschnelltest Jetzt aber mal ernsthaft: Du hast zu überprüfen, ob die Waffen für den Stand zugelassen sind, ob die Schützen gegen die Standordnung verstoßen oder sich anderweitig sicherheitsgefährdend verhalten. Mehr ist nicht deine Aufgabe und wird auch nicht von dir verlangt.
  8. Ich kontrolliere als Aufsicht auch keine Magazine (höchstens ob sie beim zusammenpacken leer sind). Das ist auch nicht mein Job. Ich weiß nicht, wo du deine Prüfung zur Standaufsicht abgelegt hast, aber wir scheinen komplett verschiedene Inhalte gelehrt bekommen zu haben. Kontrollierst du auch die Führerscheine von denen, die mit dem Auto zum Stand kommen?
  9. Wie kommst du denn darauf? Natürlich muss die Aufsicht sicher sein, dass die Schützen mit eigenen Waffen eine WBK haben. Deshalb lasse ich mir auch von Gastschützen die WBK zeigen. Aber ich bin nicht verpflichtet, alle Waffen zu kontrollieren und alle Seriennummern zu vergleichen. Die Aufsicht ist für die Sicherheit am Stand verantwortlich. Für die Rechtmäßigkeit der Waffen ist doch jeder Schütze selbst verantwortlich.
  10. Gibt es wirklich Vereine, die bei ihren Mitgliedern bei jedem Training die WBK und die Seriennummern der Waffen kontrollieren?
  11. Nachdem ich mir alle 14 Seiten dieses Threads angetan habe bin ich einigermaßen erschüttert, wo ich hier gelandet bin. Wenn irgend ein Waffengegner die hier teilweise geäußerten Meinungen und die dafür abgegenenen Likes sammelt hat sich das mit den Waffen für Sportschützen und Jäger bald erledigt. An den JägermitHut: Im Grunde ist das doch ganz einfach: Du kannst den entsprechenden Antrag bei deiner zuständigen Behörde herunterladen. Da trägst du dann dein Bedürfnis (haben wollen) ein, schickst ihn ab und die Dinge gehen ihren Weg. Hier öffentlich nach irgendwelchen Schlußflöchern zu suchen ist, gelinde gesagt, kontraproduktiv!
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