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drummer

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  1. Die einfachste Feuerwaffe ist immer noch das passende Stahlrohr aus dem Baumarkt. Allerdings bleibt dann immer noch das Problem, woher man die Schrot bzw. FLG Munition bekommt. Gut, Salpeter und Vitamin C ist jetzt nicht schwer zu beschaffen.
  2. Der teure Weg wäre, die Waffe temporär abzugeben und diese dann per 12/18 + einen Wettkampf mit IRGENDEINER Waffe wieder zu holen. Könnte in Härtefällen der einfachere Weg sein. Kostet aber mehr Geld (Austragen, Einlagern, neues Bedürfnis, wieder Eintragen). Das ist aber die logische Schlussfolgerung, wenn der Erwerb einfacher ist, als die Waffe zu behalten.
  3. Zur Vorab-Prüfung: Das bestätigt meine Aussage, dass am besten alle Familienmitglieder und am besten auch alle Freunde zumindest Sportschützen werden sollten. Dann ist zum einen der Überkontingent-Schwachsinn gelöst und zum anderen kann man dann wieder jeden dieser Leute auf den Stand mitnehmen. Die Waffen können ja per gemeinschaftlicher Aufbewahrung beim "ambitionierten" Schützen gelagert werden. Dieser kann sie dann auch per Leihschein nutzen. Langfristig sollte man sich Gedanken machen, sich neben diesem Failed State ein weiteres Standbein zu schaffen. Alternativ könnte man die Schwachköpfe abwählen, aber ich glaube nicht, dass das realistisch möglich ist. Jede Alternative würde sofort vom eingebundenen Presseapparat demontiert und mit Dreck beworfen - wenn sie sich nicht auch noch zusätzlich selbst demontiert.
  4. Experten im Namen Tanzen?! Wir wissen alle, warum "die Politik" sich "schwer tut" "Lösungen zu finden". Wenn man das falsche Problem angeht wird man wohl kaum zu vernünftigen Lösungen kommen. Und das reale Problem sind nunmal weder die Jäger noch die Sportschützen in Deutschland. Wie man auch aktuell wieder sieht sind Massenmorde mit Schusswaffen immer noch staatliche oder staatsnahe Veranstaltungen. Der private Waffenbesitz spielt dabei nicht die geringste Rolle.
  5. Gut - ad hominem, wenn man keine Argumente mehr hat. Ist mir aber egal, denn da bin ich mit @Friedrich Gepperth in guter Gesellschaft. Der ist demnach auch so ein Shitposter.
  6. Definitiv nicht. Aber die meisten "normalen" Menschen kotzen über den Bürokratismus (in allen Bereichen), halten aber die Fresse. Auch weil sie gegen die monolithische Legislative-Executive-Judikative sowieso keine Chance haben. Die Cleveren haben sich längst innerlich verabschiedet und machen ihr eigenes Ding und schauen, dass sie sich nicht von den Verbotsfanatikern erwischen lassen.
  7. Und nachdem sich heute alle Mandatsträger - die etwas entscheiden dürfen - grün (also Verbotsfanatiker) sein wollen, kann man das schon verallgemeinern.
  8. Komischerweise soll der ominöse "Wille des Gesetzgebers" nicht erforscht werden, in dem dokumentiert wird, dass nach der aktuellen Gesetzeslage nach 10 Jahren Schluss ist und die Vereinszugehörigkeit ausreicht. Ich drangsaliere niemanden. Die Familienmitglieder machen freiwillig mit, wollen aber nur ab und zu mal schiessen und keinen Wettkampfsport betreiben. Eventuell kennst Du grundlegende rechtliche Grundsätze nicht, dass Gesetze verhältnismässig und zielführend sein müssen. Das ist hier definitiv nicht der Fall und Abhilfe ist anscheinend nicht möglich. Damit ist alles gesagt.
  9. Am besten finden wir selbst eine Lösung. Wenn man sich auf unsere "Interessens"vertretungen verlässt, dann sind wir verlassen. Grundkontingent für jedes Familienmitglied ist die Lösung. Ich würde nicht darauf wetten, dass sich die üblichen verdächtigen DEMNÄCHST den nächsten sinnlosen Scheiss zurechtbiegen. Das Prinzip Hoffnung wurde schon lange empirisch als falsch nachgewiesen.
  10. Nein, vor allem weil es auch noch Rundenwettkämpfe und Pokalwettkämpfe gibt. Irgendwelche Dokumente von 2008 haben es dagegen nie in irgendwelche Gesetze/Verordnungen geschafft und wären durch die Erklärung (also den "Willen des Gesetzgebers") nach der letzten Änderung, dass nach 10 Jahren "Schluss ist", sowieso nicht mehr aktuell. Gibt halt auch noch die Zeitachse. D.h. die Wettkämpfe müssen nicht in einem Jahr sein. Ich wüsste nicht, dass der BDMP jetzt seine Zulassung verloren hat. Vielleicht muss er nachbessern. Das war's dann aber auch. Da ist die Annahme, der DSB könnte deswegen seine Zulassung verlieren geradezu lächerlich. Richtig. Ich rate schon länger jedem davon ab, das Grundkontingent zu überschreiten. Jeder der Familie hat soll lieber seine Familie mitziehen (selbst wenn die nicht schiessen möchte). 4 Personen = 8 Kurzwaffen im Grundkontingent. Erweiterter Familienkreis: 16 Personen = 32 Kurzwaffen im Grundkontingent. Damit lässt sich schon etwas anfangen, ohne im Bürokratur-Wahnsinn zu ersticken. Für die meisten Schützen ist Bürokratieabbau eine vernünftige Regelung. Und wenn man (bzw, die Familenmitglieder) dafür Lügen muss, dann ist das absolut vertretbar!
  11. Minimale Erfüllung im Sinne der Mitglieder und nach den Vorgaben des Gerichtsurteils: Die Vereinsmeisterschaft ist als Wettkampfnachweis ausreichend. Alternativ (NICHT ZUSÄTZLICH) ist auch ein andere Wettkampf nach Sportordnung möglich (Rundenwettkampf, Pokalschiessen, ...). Parallel erwarte ich vom Verband, den Bedürfnisnachweis im Überkontingent (und nur diesen und nicht tausend Nebenkriegsschauplätze!) zum BVerwG zu tragen. Aber das überlässt man ja lieber den Mitgliedern, die dann eventuell per Nebenkriegsschauplatz bzw. individueller Fakten Munition für weiteren Schwachsinn liefern.
  12. Und ich beziehe meine Kritik immer noch auf den WSV 1850 und nicht auf den BDMP.
  13. Du meinst also eine Vereinsmeisterschaft lässt sich nicht belegen? Oder EIN Wettkampf (statt ZWEI davon) lässt sich nicht belegen? Wenn der BDMP unbelegte Wettkämpfe angerechnet hat - darüber lässt sich reden, dann muss der BDMP wohl nachbessern. Das ist aber keine Erklärung für das Vorpreschen des WSV und nur darum geht es in meinem Beitrag. Wenn Du also meinst der WSV wurde erpresst - will ich jetzt nicht ausschliessen - dann kann das die WSV Führung ja öffentlich machen. Oder haben wir jetzt in diesem Bereich auch Geheimgerichte und Geheimurteile mit Maulkorbzwang wie in den USA?!
  14. Der VGH hat irgendwie gar nichts von Vereins-, Bezirks-, Kreis-, Landes- oder Bundesebene "gesagt". Das hat der WSV ganz alleine geschafft. Nochmal für die lange Leitung: Der WSV ist ein Interessensverband - fragt sich nur, wessen Interessen er hier (ver)tritt.
  15. Die Behörde bestätigt nicht das Bedürfnis, dass macht der Verband (mithilfe des Vereins). Wenn damit nachvollziehbar(!) Wettkämpfe (und Vereinsmeisterschaften SIND Wettkämpfe nach Sportprogramm!!!) bestätigt werden, was will das Amt dann machen?!
  16. Wundert mich auch warum hier immer die Gerichte strapaziert werden. Ist ja (auch aus anderen Bereichen) bekannt, dass die es mit dem Recht nicht so genau nehmen, wenn die "falschen" Belange tangiert sind (siehe auch aktuelle Vorgänge zum AEUV Artikel 128). Tatsächlich hat noch keiner klar erklärt, von wem und warum der WSV gezwungen wurde ZWEI WETTKÄMPFE und WETKÄMPFE ÜBER DER VEREINSEBENE zu fordern. Sollte er gezwungen worden sein, dann müsste er dringend die Mitglieder aktivieren und das öffentlich machen. War es freiwillig, dann hat er die eigenen Mitglieder noch härter gef...t, als das die Gerichte schon getan haben. Warum ich, ausser der WSV Führung DIESE Frage (in anderen Worten) zu stellen, nichts weiter gemacht habe / machen werde: Ausweichstrategien sind in einer Bürokratur erfolgsversprechender, als Konfrontationen mit Rechtsbrechern und - beugern. Einfachste Strategie - die ganze Familie schiesst (egal ob jagdlich oder sportlich) und das (die) (Grund)Kontingent(e) wird (werden) gemeinschaftlich genutzt. (Ein) Problem gelöst!
  17. Tatsächlich hat der TS wohl einen groben Fehler gemacht (Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst!). Durch die (Wieder)Aufnahme des Schiesssports wäre das Bedürfnis (wieder) gegeben. Sachkundig ist er (ja ich weiss, nach dieser Aktion lässt sich darüber streiten) und eine waffenrechtliche Erlaubnis (nämlich die alte gelbe WBK) war auch vorhanden. Mit Bedürfnis und der Berechtigung hätte er daher jederzeit eine Waffe (unter Einhaltung der Bedingungen der alten gelben WBK und des WaffG) kaufen können (NWR-II IDs kann man beim Kauf anfragen - vorhanden müssen die sowieso sein). Ausserdem hätte die WBK das Thema Leihwaffe bis zur eventuellen Ausstellung einer neuen gelben bzw. grünen WBK deutlich vereinfacht. Aber das hat die Behörde ja nun durch den Einzug der WBK unterbunden.
  18. drummer

    Waffen an der Wand

    Und es geht sie auch gar nichts an. Genausowenig, wie es mich etwas angeht was diese zuhause an der Wand hängen oder herumstehen haben. Sollte das anders ein, dann möchte ich in Zukunft auch ganz genau wissen was dort herumsteht und hängt. Und dann müssen wir über willkürliche Einschränkungen und Schikanen für diese Dinge diskutieren, sollte ich etwas davon nicht benötigen!!!
  19. drummer

    Waffen an der Wand

    Und ausserdem sollte man nur fragen, wenn man auch die Antwort ertragen kann. Ansonsten gilt: Wir sind Sachkundig, die meisten Sachbearbeiter NICHT! D.h. Gesetz lesen und machen, nicht fragen. Und am besten trotzdem nicht der Behörde zeigen und dafür sorgen, dass sie die Lösung niemals zu Gesicht bekommen. Wie heisst es so schön: Sicherheit (vor Behördenwillkür) geht vor!
  20. drummer

    Waffen an der Wand

    Vermutlich war die Intention der Verbotsfanatiker, dass man Schusswaffen nicht sehen soll. Damit kann man die Bevölkerung auf eine maximale Entfermdung konditionieren. Somit sind (Hollywood-)Filme das Mass der Dinge und die Bevölkerung glaubt tatsächlich, dass ein Kurzzwaffenkalibertreffer den Getroffenen mehrere Meter weit "fliegen" lässt. Ausserdem erzeugt dann der Anblick von Schusswaffen(ähnlichen Gegenständen) eher eine hysterische Panik, was ja ebenfalls Ziel der Konditionierung ist.
  21. Du meinst, wenn die Behörden illegale/ungesetzliche Dinge veranstalten, dann delegitimieren sie den Staat und fortan bekommen Bundeswehr, Polizei und andere Behörden keine Schusswaffen mehr?! Das ist sehr zu begrüssen!
  22. Vor allem müssen sie mit einer Stimme sprechen. Es ist absolut kontraproduktiv wenn beispielsweise der BSSB Vertreter vorprescht und meint, "mit solchen Waffen schiessen wir nicht" und damit Waffen für die BDS/BDMP Disziplinen disqualifiziert. Allgemein gilt für sämtliche Kommunikation in diesem Bereich: Wer meint hinausposaunen zu müssen was andere "brauchen" oder auch "nicht brauchen", der hält besser die Schnauze (*)! (*) Das gilt tatsächlich in allen Bereichen zu jedem Thema.
  23. https://www.ksta.de/panorama/aus-dem-verkauf-genommen-bka-erklaert-tchibo-massagestab-zur--verbotenen-waffe--36911466 Kurz: Da hatten alle Käufer plötzlich eine verbotene Waffe im Besitz. Für WBK Inhaber fatal.
  24. Falsch. Ich möchte das hier allerdings nicht weiter vertiefen. Da schlägt auch bei mir der Corpsgeist zu, solange ich dort keine realen Probleme sehe. D.h. ich halte lieber einmal zuviel das Maul, bevor ich das Risiko eingehe, meinen Feinden noch mehr Munition zu liefern. Den Jägern dürfte das Konzept als die drei S bekannt sein. 😉
  25. Ja. Zum Beispiel aus Gesetzesänderungen wie vor kurzem mit den Magazinen: Riesige Mengen an verbotenen "Waffen". Und keine davon - also keines der Magazine - stellt in irgendeiner Form ein reales Problem dar! Der Tchibo-Massagestab ist eben keine Kindergartenregel und dürfte so manchen Schützen überrascht haben. Nur weil jemand mit Schusswaffen umgeht, muss er noch lange nicht jede Falle im Waffengesetz jederzeit parat haben. Der Tresorschlüssel ist auch schnell mal passiert, wenn z.B. der Behördenmitarbeiter die Anweisung gibt, den Schlüssel vom Berechtigten zu holen (siehe Fallbeschreibung hier im Forum). Natürlich nicht bei denjenigen die hier absolut sattelfest sind. Aber mal ganz ehrlich wieviele Schützen gibt es, die nicht jeden Furz akribisch verfolgen und daher immer auf dem neuesten Stand sind?! Wenn wir mal einen Vergleich zum Strassenverkehr ziehen: Wäre der Umgang mit dem gefährlichen Gegenstand KFZ genauso reguliert und würden zumindest die legalen Nutzer so restriktiv und detaillverliebt schikaniert werden, dann würden 99,9% der Menschen im Land legal kein KFZ mehr führen.
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