Zum Inhalt springen

drummer

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.122
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von drummer

  1. Nun passt der Text so gar nicht für das fortlaufende Bedürfnis: Es geht beim forlaufenden Bedürfnis nicht um weitere Waffen für weitere Disziplinen! Der Verband wäre gar nicht in der Lage, rechtmässig eine passende Bescheinigung auszustellen, da der Schütze für das forlaufende Bedürfnis gar keine weiteren Waffen für weitere Disziplinien benötigt. Genau eine solche Bescheinigung, die aber gar nicht passt, wird aber in dem von Dir zitierten Absatz gefordert. Eine andere (passende) Art der Bescheinigung ist rechtlich (in diesem Absatz) nicht vorgesehen. MIT JEDER EINZELNEN WAFFE ist schon mal gar nicht zu rechtfertigen, denn es würde trotzdem ausreichen, dass Und nicht mal die über Grundkontingent angeschaffte Waffe wäre dafür nach dem WaffG erforderlich. Passenderweise gibt es ja immer noch keine angepasste WaffVwV, sodass wir die alte hernehmen müssen, um die Grenzen die den Behörden in dieser Sache gesetzt wurden zu betrachten: D.h. selbst die alte WaffVwV rechtfertig die Aktionen ("mit jeder Waffe") der Behörden nicht. Das heisst eine Behörde die so agiert handelt im rechtsfreien Raum - man nennt das Unrecht!
  2. Nein, @Colt S. sollte bisher nur einen Teil seiner Waffen abgeben und nicht seine komplette Zuverlässigkeit. Allerdings war das von Dir zugegebene "Vergehen" ein echter Verstoss gegen das Waffengesetz, was nach der Meinung einiger fanatischer Behörden-Jünger hier im Forum mindestens mit dem sofortigen Verlust Deiner Zuverlässigkeit und der Abgabe aller Waffen hätte geahndet werden sollen. Und rechtlich gesehen liegen sie sogar richtig damit. Um es gleich mal klarzustellen: Das entspricht nicht meiner Meinung. Ich bin für Leben und Leben lassen und halte die Reaktion Deiner Behörde in diesem Fall für vernünftig. Leider ist inzwischen ein Teil des "Personals" der BRD inzwischen so degeneriert, dass es nicht nur keine Vernunft mehr walten lässt sondern die Grenze zur Kriminalität bereits überschritten hat. Was ich nicht verstehe ist, wie man das dann (auch noch aus dem Kreis der potentiellen Opfer) bejubeln und relativieren kann - aber gut, die Mafia hat ja auch ihre Anhänger.
  3. Weil das für die Bewertung die (fiktive) Annahme war. Daher der Konjunktiv. Deshalb müssen wir auch nicht dabeigewesen sein. So wie wir bei den meisten Sachen, die wir hier diskutieren, nicht dabeigewesen sind. Und diese Annahme trifft man, weil man den umgekehrten Fall nicht diskutieren muss da er waffenrechtlich sowieso klar ist: Wird einem Unberechtigte dauerhaft Zugriff auf den Schlüssel (und damit auf die Waffen) durch einen Berechtigten eingeräumt, dann ist der Berechtigte sowieso unzuverlässig.
  4. §36 zieht halt nicht, wenn die Behörde selbst etwas beauftragt hat. Deshalb sollte eine Behörde erst gar nicht einen Unberechtigten bei einer Waffenkontrolle beauftragen. Macht sie es entgegen aller Vernunft trotzdem, dann kann sie nicht danach den Berechtigten dafür ihr eigenes Behördenversagen verantwortlich machen.
  5. Sonst ist das Zahlenschloss von Vorteil (Thema Schlüsselaufbewahrung), aber in diesem speziellen Fall hätte es einen deutlichen Nachteil. Dann lag die Behörde in Form ihrer Mitarbeiter bei der Bewertung der "Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (z.B. nach §12 Abs 5) daneben und hätte unter diesen Bedingungen besser auf die Waffenkontrolle verzichtet!
  6. Da die unteren Waffenbehörden sich nicht einfach irgendwann mal hingesetzt haben und beschlossen haben wir sind jetzt hier die Hüter des Waffenrechts, handeln sie wohl im Auftrag der obersten Landesbehörden. Ist also nicht mal eine formale Erlaubnis notwendig, es reicht wenn die Behörde das so "beauftragt".
  7. Ja, aber dass versucht wird, jemandem bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Worte im Mund umzudrehen und immer eine Interpretation zugunsten jeglicher Behördenaktion zu (er)finden, habe ich bei anderen Hobbys noch nie erlebt. Dort arbeitet man zusammen und pflegt ein gemeinsames Interesse und versucht nicht, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Gegner und Neider (die man bei jeder Beschäftigung findet) zu unterstützen. Das ist bei den Waffenbesitzern und speziell den Sportschützen in Deutschland einmalig.
  8. Ich würde trotz Kamera im Ernstfall Zeugen vorschlagen: Richter sind in Deutschland sehr kreativ und erfinderisch, wenn es darum geht Video- und Tonaufzeichnungen - natürlich ausschliesslich die zugunsten von Bürgern vorgebrachten - nicht zuzulassen!
  9. Mach Dir nichts draus! Wie ich schon geschrieben habe: Wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde mehr! Keine Ahnung ob das beauftragte Agent Provocateurs der Behörden sind oder warum die sowas hier abziehen. Natürlich hast Du jedes Recht in Deiner Wohnung Video- und Tonaufnahmen zu machen. Wem das nicht passt der muss Deine Wohnung ja nicht betreten.
  10. Ist das Verhältnis so übel: Am besten ist ein Fenster, Spiegel oder eine eine Kamera an der Sprechanlage. Im Zweifel öffnet ein Angehöriger und sagt dass der Berechtigte nicht da ist oder man öffnet gar nicht. Da sie dann nicht mehr ohne Termin kommen können, kann man sich mit den Zeugen vorbereiten.
  11. Antrag auf Akteneinsicht stellen. Dafür brauchst Du keinen Anwalt. Ob Du (mit oder ohne Anwalt) die Akteneinsicht bekommst ist eine andere Frage. Ein bekannter Trick von bösartigen Behördenmitarbeitern ist dich aufzufordern exakte Angaben - wie z.B. interne Ordnungsmerkmale die Du gar nicht kennen kannst - anzugeben, da sonst eine Zuordnung Deiner Anfrage nicht möglich sei!
  12. Du meinst vor einem Gericht mit Richtern, die den Fall von @Colt S. misshandelt haben?! 🤣
  13. Exakt! Das erste ist eine Aufforderung (die von der Behörde kommend durchaus als Erlaubnis zum vorübergehenden Erwerb zwecks Waffenkontrolle gewertet werden kann) und das zweite ist eine klare Unzuverlässigkeit, wenn die Mutter den Schlüssel rausrückt.
  14. Fakten (§14 Abs.3 WaffG): Nirgendwo ist der Satz "für Waffen über dem Grundkontingent gelten die Regeln für den Erwerb auch für den Besitz" zu finden! Auch sind die Regeln für den Erwerb nicht mit der eigenen Waffe zu erfüllen!!! Wer von der Behörde eine Erlaubnis zum (vorübergehenden) Erwerb (zum Zweck der Waffenkontrolle) bekommt handelt nicht unbefugt! Das ist richtig! In Heidenheim würde ich sogar noch Bild- und Tonüberwachung der Privaträume und jeweils einen Zeugen mehr als die Behördenmitarbeiter mitbringen vorschlagen. Und ausserdem jeden Schritt sofort von den Behörden und Zeugen bestätigen und abzeichnen lassen.
  15. Er ist stellvertretend für die Behörde für die Umsetzung des WaffG verantwortlich. Wenn der Sohn also ermächtigt wird, den Tresorschlüssel zu "erwerben", dann muss das rechtlich gesehen in Ordnung sein. Wenn natürlich von dieser Behörde nur Heimtücke und Gemeinheiten zu erwarten sind, dann muss man sein Vorgehen entsprechend anpassen. D.h. Waffenkontrollen nur noch mit Ausweis und gerichtlich bestätigten Urkunden. Alles wird mit Kamera/Ton und mit eigenen Zeugen abgewickelt. Jeder Schritt wird dokumentiert und sofort Gegengezeichnet. Ohne diese Voraussetzungen kann es dann dort keine Waffenkontrolle mehr geben. Für die Feinde der Schützen unter uns, die gleich kommen und alles zugunsten der "göttlichen" Behörde verdrehen wollen: Alles unter der von mir angenommennen Vorausetzung (bitte auch nachschlagen was ein Konjunktiv ist!).
  16. Aber gut, Konjunktiv ist natürlich sehr fortschrittlich und wird nicht von jedem verstanden.
  17. Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde!!! "IN DEM VON MIR BESCHRIEBENEN FALL"!!!!!!
  18. Ich war nicht dabei, aber sollte der Sohn den Schlüssel seiner Mutter auf Aufforderung (= Befehl) der Behördenmitarbeiter bekommen haben (also nicht "kam problemlos immer an den Schlüssel ran"), dann ist der Fall klar: Ja. Und zwar nicht nur einen Fehler. In dem oben von mir beschriebenen Fall sind die entsprechenden Behördenmitarbeiter kriminell!
  19. Das ist eine typische Reaktion eines gewissen Menschenschlags (Mitläufer, Unterstützer der Obrigkeit, Profiteure), dem Opfer die Schuld in die Schuhe zu schieben. Mach Dir nichts draus, die zugrundeliegenden psychische Defekte können in einer menschlichen Gesellschaft nicht ausgerottet werden. Nachdem was ich aus dem Kreis Heidenheim bisher gehört und gelesen habe: ja. Dort scheinen sich ein paar Leute gerade auf einem unheiligen Kreuzzug zu befinden. Mit dem heutigen Wissen hätte ich Dir ans Herz gelegt, bei den ersten Anzeichen einer solchen Kacke den Hauptwohnsitz (zumindest auf dem Papier) zu verlegen. Nachdem schon soviel gelaufen ist und bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden, könnte es dafür allerdings für Dich leider schon zu spät sein. Es ist aber gut und dringend notwendig, solche Problem-Kreise zu benennen, damit zukünftige Opfer gewarnt sind und Vorkehrungen treffen können, falls sie das wollen.
  20. Dann werden - zumindest bei den Lernwilligen - im Kreis Heidenheim in Zukunft die Waffen im Erbfall wohl einfach "verwschwunden" sein. Action => Reactio - ist ebenfalls ein universell gültiges Gesetz!
  21. Wobei der Unterschied nicht gross ist, weil die Institutionen (Ministerien, Ämter, Behörden, Gerichte) mit strammen Parteisoldaten oder mit Mitläufern in den leitenden Positionen besetzt werden. Das ist ja auch nicht das Ziel. Die Gesetze sind eine Methode den Schein zu wahren um - sozusagen als Feigenblatt - die böse Wahrheit zu verstecken. Und es wirkt - viele Menschen glauben tatsächlich, in einem Rechtstaat zu leben in dem Gesetze gleichermassen für alle gelten.
  22. Ja und? Bist Du überrascht hier das uralte Konzept des Rechts des Stärkeren mitzuerleben?! Dier letzten Jahre sollten Doch inzwischen jedem die Augen geöffnet haben wie es mit der Gesetzestreue des Gesetzgebers und seiner untergeordneten Institutionen steht, wenn Partikularinteressen im Spiel sind! Ja ich kenne das Stockholm Syndrom und kann daher die Reaktionen meiner Mitbürger letztendlich einordnen - trotzdem überraschen mich diese Fälle in der Praxis erst mal immer wieder.
  23. Ich verstehe Dich absolut, da ich so etwas selbst schon durchexerziert habe! Trotzdem solltest Du Dich darauf vorbereiten, in diesem Fall am Ende in allen (Dir wichtigen) Punkten zu verlieren - auch wenn Du im Recht bist. Tatsächlich gilt nämlich - auch wenn es viele hier nach ihrer lebenslangen Konditionierung nicht wahrhaben wollen - das Recht des Stärkeren. Da das nicht Du bist bleibt Dir dann nur das indirekte Vorgehen, da Du Dir auf direktem Weg nur eine blutige Nase holst und Deinen "Seelenfrieden" gefährdest!
  24. Du bist Sachkundig?! "Das Recht muss nicht dem Unrecht weichen"! "... sofern keine Abhilfe möglich ist"! Ich hatte ja schon geschrieben, wie man meiner Meinung nach mit einer übermächtigen Obrigkeit umgehen kann, die sich nicht an ihre eigenen Gesetze hält und einen damit schädigt. Muss ich nicht jedes mal wiederholen. Ich finde es Amüsant, wie Du hier die Behörden und Gerichte in ihrem Unrecht verteidigst und hier neuartige Gründe erfindest. Richter? Beamter? Angestellter im öffentlichen Dienst? Stockholm Syndrom? Ich weiss es echt nicht, aber wer solche Freunde hat braucht keine Feinde mehr!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.