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drummer

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  1. Vermutlich aus einem der beiden Universalgründe: Haben wollen und/oder haben ist besser als brauchen. Du würdest Dich wundern was (in geschlosser Gesellschaft - also bei Menschen sich nicht gegenseitig belauern um sich dann anzuzeigen) alles möglich ist.
  2. Ganz einfach: Wenn (unbekannte) Herren mit Brechstangen um das Haus schleichen, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass der Bewohner geschädigt werden soll. Hat dagegen jemand (z.B. ein Sportschütze) eine Waffe (egal welcher Art) im Tresor dann ist es erst mal sehr unwahrscheinlich, dass irgendjemand damit geschädigt werden soll. Warum? Weil Waffen bei uns (abseits von einschlägig bekannten Kreisen, wie z.B. Mafia, Behörden etc.) nicht dafür angeschafft werden, um andere Menschen zu schädigen.
  3. D.h. wenn ein Bekannter von Dir eine Straftat z.B. § 108 UrhG ankündigt, würdest Du ihn anzeigen? Meine persönliche Grenze liegt dort, wo andere geschädigt werden. Daher habe ich - im Gegensatz zu einigen hier - auch so ein grosses Problem damit, wenn die Agressoren das ungeniert machen indem sie einfach per Orwell-Methode die Gesetze verdrehen und immer wieder damit durchkommen. Auch weil sie aus dem Kreis der potentiellen Opfer regelmässig unterstützt werden!!!
  4. Weil der Nachbar geschädigt wird! (Die Frage war jetzt wirklich einfach zu beantworten)
  5. In DE ist das für jemand mit WBK völlig egal. Ungeladene Ü18 Airsoft im obersten Fach des nicht abgeschlossenen Schranks ist komischerweise schlimmer als der offen herumstehende Messerblock auf der Küchenplatte. Ich vermute ja immer noch, dass einfach ein guter Teil der Bevölkerung inzwischen vom Rinderwahn befallen ist.
  6. Realistischerweise nur bei uns. Was soll einem anderen Menschen denn schon schlimmes passieren (ausser einem "Du, du du"), wenn diese gefährlichen Mordinstrumente offen in der Wohnung herumliegen?!
  7. Diese tödlichen Waffen sollten für Sportschützen sofort verboten werden! Wer kennt nicht den Hollywood Film in dem jemand von so einem heimtückisch leisen Geschoss getroffen wird und erst mal 20m weit weg geschleudert wird. Dass sowas nur in die Hände gottgleicher Behörden gehört dürfte jedem klar sein.
  8. Es muss sofort eine Tresorpflicht für diese gefährlichen Airsoft Waffen geben. Denkt den niemand an die ganzen Banken die damit jetzt überfallen werden (*)! Der Hartmann muss da dringend seine Kumpels in Stellung bringen. 😉 (*) Die meisten Banken haben heute kaum noch nennenswert echtes Geld da, daher lohnt sich ein Überfall kaum.
  9. Ne, kann ich nicht nachhvollziehen, wie hier versucht alles bis hin zum Widerruf von Kat C auf der gelben WBK zu rechtfertigen. Normale Menschen schaffen das nicht. Zum Thema Engelsgeduld: Das hatten die Inquisitoren der heiligen Inquisition damals und die heutigen islamischen Fanatiker / grünen Nullen auch, wenn es darum ging/geht ihre Ideologie durchzusetzen. Alles letztendlich der gleiche Sauhaufen!
  10. Ach ja und noch ein Nachtrag, den ich fast vergessen hätte: Selbstverteidigung ist dort ein aktzeptiertes Bedürfnis für Kat B und damit die WBK. Also kein Nährboden für Verbände, die gegen die Interessen ihrer Mitglieder arbeiten! Die Gerichte halten sich dort übrigens auch noch exakt an Wortlaut der Gesetze. So hat besispielsweise früher auch mal die GIS (analog zur GEZ in der Bananenrepublik) dort versucht Computer als "neuartige Rundfunkempfänger" durchzusetzen und sich vom Gericht (zurecht) eine blutige Nase geholt. In der Bananenrepublik wissen wir ja alle wie es damals gelaufen ist.
  11. @ASE ist aber das Sprachrohr unserer grünen Nullen. Da gilt nur, was die wollen (die nennen das dann den "Willen des Gesetzgebers" und natürlich haben grüne Nullen einen allmächtigen Alleinanspruch auf den "Wiilen des Gesetzgebers"). Der Gesetzestext interessiert von den grünen Nullen eigentlich niemanden - ausser wenn Sie Dir damit eins reinwürgen können. Dann gilt auf einmal ganz genau das Gesetz und leider sieht das dann auch keine Ausnahme oder Verhältnismässigkeit vor, denn das Gesetz ist natürlich immer wortgetreu zu beachten (ausser es widerspricht dem Interesse einer grünen führenden Null - dann gilt natürlich ausschliesslich deren(!) "Wille des Gesetzgeber").
  12. Ich habe (auch) österreichische Verhältnisse. 😀 VRF und zu Beginn 2 Kat B ist sicher verbesserungsfähig. Dafür Kat C frei ab 18, keine Rennerei zu den Behörden durch Einträge / Voreinträge / Erlaubnisse / ..., WBK ist Munitionserwerbschein für Munition aller Art, WBK ist Pulverschein für Treibladungspulver, Aufbewahrung von Waffen / Munition / Pulver sehr viel einfacher, keine dummen Fallstricke wie ein sinnloses Schloss beim Transport, keine blödsinnigen und sauteuren Schiesstandrichtlinien und vor allem: Echter Zusammenhalt der Waffenbesitzer und weniger Feinde in den eigenen Reihen (was folgerichtig zu einem echten Interessensverband, nämlich der IWÖ, führt)!!!
  13. Na dann bin ich ja froh, dass Du als höchster Diener des allmächtigen göttlichen Gesetzgebers und seiner rechten Hand der Exekutive aus Parteisoldaten das helle Licht siehst, das den niederen Untermenschen verborgen bleibt, und die göttlichen Wohltaten, die uns mit der Umsetzung der EU Feuerrwaffenrichtlinie zuteil wurden, als einziger Preisen und Loben kannst. Schön das jetzt alles so toll läuft und alles absolut klar ist! Na @Colt S. - willst Du nicht auch einsehen wie toll Dir der Gesetzgeber zu Hilfe gekommen ist?! 🤣
  14. Das schaffen unsere Feine von innen und aussen auch noch. Mit genügend Kreativität kann man alles argumentieren. Und frei nach dem "Fluch der Karibik" sind unsere Gesetze (zumindest für Gerichte und Behörden) ja nur so eine Art unverbindlicher Leitfaden. Villeicht sollten sie für uns auch endlich den Stellenwert einnehmen, denn sie für solche Leute haben!
  15. Für mich auch nicht. Wer aber verzweifelt versucht diese Vorgänge als korrekt darzustellen und dazu irgend einen im Gesetz gar nicht niedergeschriebenen Willen des Gesetzgebers an den Haaren herbeizieht, der arbeitet aktiv gegen die Sportschützen. Ich hatte ja schon geschrieben - wer solche "Freunde" hat, der braucht keine Feinde mehr!
  16. Also hier im Thread haben sich ein paar mehr als deutlich geoutet!
  17. Corona? Die Hoffnung auf Gnade?! Ohne Recht bleibt eben nur noch die Hoffnung. Und die stirbt bekanntlich zuletzt - aber sie stirbt! Hatten sich die Sportschützen nicht "gefreut" (nachdem 4/6 für viele schon eine Verschlechterung war) nun endlich eine klare Regelung (Thema "das beste für unsere Mitglieder erreicht") zum forlaufen Bedürfnis (nämlich 4/6). Tja und für jedes Stücken Verständnis und jedes Zugeständnis dass ihr macht wird - wie wir gerade Live und in Farbe erleben - eure Salami wieder ein Stückchen kleiner und kleiner und kleiner.
  18. Die Hoffnung auf Gnade?! Ohne Recht bleibt eben nur noch die Hoffnung. Und die stirbt bekanntlich zuletzt - aber sie stirbt! Hatten sich die Sportschützen nicht "gefreut" (nachdem 4/6 für viele schon eine Verschlechterung war) nun endlich eine klare Regelung (Thema "das beste für unsere Mitglieder erreicht") zum forlaufen Bedürfnis (nämlich 4/6). Tja und für jedes Stücken Verständnis und jedes Zugeständnis dass ihr macht wird - wie wir gerade Live und in Farbe erleben - eure Salami wieder ein Stückchen kleiner und kleiner und kleiner.
  19. Nein, das ist alles Kindergarten. Am besten wäre es, den blödsinnigen Überkontingent-Bedürfnis-Quatsch bleiben zu lassen! Oder möchte mir ein Befürworter mal logisch nachvollziehbar erklären, was dies für das Wohl, die Sicherheit und das Interesse der Gesellschaft tatsächlich bringen soll?
  20. Ich dachte die Behörden wollten das für jede einzelne Waffe durchsetzen? Zumindest der WSV (also DSB BW) will bei Bedürfnisbescheinigungen immer 18/12. Das zusammen ergibt eine kaum/nicht erfüllbare Forderung wenn man etwas mehr Disziplinen schiesst. Und ein Jahr mal kein Wettkampf heisst dann potentiell Waffe weg und das Jahr darauf alles neu. Was das bei Deutschen Verhältnissen bedeutet dürfte jedem klar sein.
  21. Ich rate den Leuten nichts, aber sollte es so kommen, dann tun mir die Sportschützen mit Überkontingent schon jetzt leid: Denn die Verbände fordern 18/12 für Bedürfnisbescheinigungen. D.h. der unheilige Mix aus Behörden und Verbänden bricht dann einigen Schützenkameraden das Genick. Das heisst dann effektiv 18/12 + Wettkampf + Bescheinigung (womöglich jedes Jahr) für jede einzelne Waffe). Das wäre dann letztendlich eine Enteignung. Interssanterweise hatte man ja in der alten (aber immer noch gültigen) WaffVwV bereits erkannt, dass das praktisch gar nicht möglich ist. Enteignung durch Aufstellung unmöglich zu erfüllender Forderung dürfte wenig mit Rechtstaat zu tun haben. Von der grundsätzlich erforderlichen Notwendigkeit eines Gesetzes (z.B. für die öffentliche Ordnung und Sicherheit) wollen wir erst gar nicht reden.
  22. Die Erforderlichkeit wurde mit der Verbandsbescheinigung nachgewiesen und ist damit erledigt, was gibt es daran nicht zu verstehen.
  23. Genau: Der Sportschütze hat diese Bescheinigung bekommen und damit ist das Thema Erwerb und Besitz nach (5) erledigt. Kein Grund, dass der Verband immer wieder dieselbe Bescheinigung ausstellt. Notfalls könnte man diese ja auch immer wieder kopieren.
  24. Das ist die Frage. Aber selbst in der schlechtestmöglichen Auslegung gibt der Gesetzestext keinen Nachweis für alle (Überkontingent)Waffen her. Eine mögliche komische Auslegung wäre: Es ist für das fortlaufende Bedürfnis immer ein Nachweis des Verbands, dass weitere Waffen und weitere Disziplinen benötigt werden, notwendig. D.h. sobald der Sportschütze keine weiteren Waffen mehr haben möchte oder kann (weil es keine weiteren Disziplinen mehr gibt) erlischt das Bedürfnis für alle Waffen über 2/3. Denn der Verband darf ja nach diesem Absatz nur ein Bedürfnis für weitere Waffen ausstellen. D.h. wer mehr als 2/3 hat, ist gezwungen bis zum bitteren Ende ständig neue Waffen für neue Disziplinen zu beantragen um am Ende dann alles wieder abzugeben und von vorne anzufangen. Das ist aber so irrsinnig, dass wohl eher das normale 4/6 nach 5 bzw. 10 Jahren und danach Vereinsmitgliedschaft gilt.
  25. Es gibt doch einen Weg, wie der Text passen kann: ... wird einmalig erbracht und gilt dann für den Erwerb und den (fortlaufenden) Besitz. Generell gilt dann sowieso Absatz (4). Nur so ist der Text überhaupt anwendbar.
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