Zum Inhalt springen

drummer

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.122
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von drummer

  1. Sehe ich nicht so. Durch den Bürokratismus, der je nach Verband und Amt sehr viel Zeit frisst, kann es durchaus sein dass meine gewünschte Waffe zum Zeitpunkt der gelben WBK einfach nicht mehr zu meinen Vorstellungen erhältlich ist. Das hat nichts mit langer Nase zu tun, sondern mit Marktwirtschaft. Trotzdem bleibt der Sportschütze dann Sportschütze und hat eine gelbe WBK. D.h. er kann/muss sich dann eben anders orientieren und erwirbt dann vielleicht eine andere Waffe auf gelb. Den Sportschützen für den unsinnigen Bürokratismus von Ämtern und Verbänden verantwortlich zu machen, und ihm vorzuwerfen er mache eine lange Nase, gehört in die Kategorie Opfer zum Täter machen.
  2. Es geht dem Threadstarter um eine gelbe WBK. Selbst wenn da ein Voreintrag drin ist: Wie sollte die Behörde die Händler in Deutschland zwingen, mir die geünschte Waffe zum von mir gewünschten Preis zu liefern?! Und bevor die gelbe WBK vorliegt, lässt sich die gewünschte Waffe wohl kaum erwerben. Und wenn ich jetzt die beantragte Waffe nicht erwerben kann (weil nicht lieferbar, jetzt zu teuer, ...), dann habe ich immer noch eine gelbe WBK. Und was ich mit einer gelben WBK alles erwerben kann ohne den Verband nochmal zu fragen, das steht im Waffengesetz. Problem gelöst.
  3. Wie oft denn noch: Die WaffVwV bindet die Verwaltung, für alle anderen gilt das WaffG und die AWaffV! Und: Ein Richter muss soviel Verstand haben, dass er das kapiert hat selbst wenn er sonst im Studium alles verpennt hat. Ansonsten gehört ihm die die juristische Zulassung direkt entzogen!!!
  4. Das alleine ist ein mehr als DEUTLICHER Unterschied zwischen Erwerb und Besitz: Ich kann mit EINER EINZELNEN Waffe (die nicht für die gewünschte Disziplin geeignet sein muss) die Wettkampfteilnahme für den Erwerb (über Grundkontingent) nachweisen, soll aber mit JEDER GENAU DEFINIERTEN Waffe (für jede einzelne Disziplin) das Bedürfnis nachweisen. D.h. die wollen den Besitz deutlich schwerer machen als den Erwerb, was darauf hinausläuft, dass es einfacher wäre die Waffe immer wieder per Erwerbsbedürfnis im Kreis zu erwerben. DAS IST GEISTESKRANK!!!
  5. Daher auch wiederholt mein Tip: Ausweichmöglichkeiten evaluieren und Vermeidungsstrategien planen! Wie sich in diesen Threads ja immer wieder zeigt, sind Rechtsmittel in einem Failed-State mit totalitären Bestrebungen der Führung vergebene Mühe, kosten nur Geld und Nerven und enden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch mit einer totalen Niederlage. Daher nochmal: Geld entziehen, Geld entziehen und nochmals Geld entziehen. Ich habe auf diese Weise meine Niederlage bezüglich des gesetzlichen Zahlungsmittels vielfach refinanziert.
  6. Und selbst dabei schränkt die Sportordnung das Gesetz noch weiter ein, denn dort ist diese Begrenzung nicht gefordert. Wer also sein Bedürfnis für mehr Waffen gut Begründen kann sollte auch mehr bekommen. Gibt es eigentlich neben den Schiessportverbänden einen einzigen anderen Interessenverband in DE, der gegen die Interessen seiner Mitglieder arbeitet und die Gesetze für die eigenen zahlenden Mitglieder ohne Not weiter einschränkt?!
  7. Eigentlich ist das alles (gelbe, grüne, rote WBK) quatsch. Entweder ist jemand zuverlässig, dann sollte er kaufen können was und wieviel er will, oder er ist es nicht. Alles andere sind Kindergartenspiele für zurückgebliebene. Bleiben wir bei der aktuellen Lage: Kannst Du garantieren, dass jeder Zuverlässige der "ernsthaft sammeln will" (= Bedürfnis), eine rote WBK für sein gewünschtes Sammelgebiet bekommt?! Mein Endruck ist eher, die rote WBK wird immer mehr eingeschränkt. Ich kenne Fälle da wurde dem Sammler "geraten" erst mal mit einem anderen Sammelgebiet anzufangen (an welchem er gar keine Interesse hatte). Wenn ich Waffen die nach 1950 entwickelt wurden sammeln will, dann möchte ich eben nicht erst mal 98er sammeln.
  8. Für den Erwerb reicht trotzdem eine Wettkampfteilnahme und 12/18. Ich muss nicht mit der zu erwerbenden Waffe am Wettkampf teilgenommen haben - geht ja logisch schon gar nicht! Daneben gibt es eine klare Regel für den Besitz, die auch nicht auf ein Grundkontingent eingeschränkt ist. Schreib doch einfach wie es ist: Dann gelten keine Gesetze mehr / wir befinden uns dann nachweislich nicht mehr in einem Rechtstaat - was formal gesehen jedem das grundsätzliche moralische Recht verleiht diese Gesetze zu ignorieren (und natürlich wie in einer Diktatur sich nicht erwischen zu lassen, denn das Recht des Stärkeren gilt universell).
  9. Eigentlich nicht. Wenn man viele Jahre in vielen Disziplinen herumkommt, dann kann sich so einiges ansammeln. Und tatsächlich gibt der Text des WaffG eine Enteignung von im Augenblick nicht mehr benötigten Waffen auch gar nicht her. Es gibt klare Regeln für den Ewerb (Sportschützen 12/18 für Kat B 2 Kurz / 3 Lang plus 10 Kat C - mehr durch Wettkampfteilnahme) und klare Regeln den Besitz (Sportschützen nach 5/10 Jahren 4/6 mit jeweils einer Kurz-/Langwaffe danach Vereinsmitgliedschaft). Alles was darüber hinausgeht ist reine Schikane von Idioten die in ihrem Job/Leben offensichtlich zu wenig zu tun haben, die mit ihrem armseligen Leben selbst nicht klarkommen und die deshalb meinen, ihren Mitmenschen ans Bein pinkeln zu müssen.
  10. Neid, Dummheit - egal. Solche Menschen machen sich zum Sprachrohr für diejenigen die uns Schikanieren, machen gerne die Opfer zum Täter, hecheln gerne einer Obrigkeit hinterher und sind letztendlich Schuld an der (Fehl)Entwicklung der letzten 50 Jahre!
  11. Offensichtlich noch nicht genug. Ansonsten würden die Behörden nicht auf die Idee kommen ständig neue Schikanen ohne Sinn und Verstand zu erfinden, die rein gar nichts besser machen aber sehr viel zerstören!
  12. Der Hauptwohnsitz ist da, wo Du Deinen Lebensmittepunkt hast! Wo das ist hat Dir keiner vorzuschreiben. Wenn Dein Lebensmittelpunkt bei einem Familienangehörigen oder einem Freund liegt, dann kannst Du Dich trotzdem noch ab und zu in Deinem Haus aufhalten. Ist halt dann nicht mehr der Hauptwohnsitz. Interessiert normal auch keinen ausser das Finanzamt und dann auch nur, wenn man extreme Steuervermeidung betreibt (siehe diverse Promis mit Hauptwohnsitz in Monaco). Innerhalb von Deutschland kräht da kein Hahn danach.
  13. Ich betrachte das eher als Demonstration, die den Behördenmitarbeitern deutlich macht, was für einen Schwachsinn sie da gerade abziehen. Wenn deren Ziel ist, Dir eine Waffe abzunehmen, dann haben sie nämlich am Ende nichts (ausser Arbeit - leider auch auf unserer Seite) gewonnen. Für Dich vielleicht jetzt keine Option mehr, aber dieses Forum dient ja auch dazu, dass andere etwas lernen (wenn sie denn wollen). Wenn es einfacher ist, eine Waffe "neu" zu beantragen anstatt zu behalten - ja dann beantragt man sie eben nochmal und behält sie dann trotzdem. Und in Zukunft verlegt man seinen Hauptwohnsitz irgendwohin, wo sich bei den Behörden nicht so viele Schwachköpfe tummeln.
  14. Du würdest für diese Waffen vom jeweiligen Verband - sofern dieser vernünftig agiert - dann sofort wieder eine "neue" Bedürfnisbescheinigung bekommen und könntest damit die Waffe sofort wieder holen bzw. gleich behalten. Im Endeffekt läuft es auf behalten hinaus, was dem selbst allerdümmsten Idioten auf der Welt demonstrieren sollte wie sinnlos dieser Enteignungsversuch ist. Ich gebe Dir recht, das ist Schildbürger Live. Aber was die Behörden da abziehen ist ja nichts anderes als demonstrierter und urkundlich belegter Schwachsinn. In einer normalen Gesellschaft würde der Urheber solcher Aktionen in die Psychatire eingeliefert werden.
  15. ... sofern sich nicht auch noch eine andere passende Waffe im Besitz befindet.
  16. Vor allem ist das beim Besitz sowieso schwachsinnig, da Du als aktiver Wettkampfschütze die Waffe SOFORT(*) wieder nach den Erwerbsregeln erwerben kannst. (*) Ausser Dein Verband stellt sich auf die Seite der Amokläufer und stellt Dir keine Bescheinigung zum Erwerb der Waffe aus, um die rechtswidrigen Machenschaften der Behörden zu unterstützen. Dann sollte allerdings auch die Amoklaufende Behörde den Verband bezahlen, da er ja offensichtlich gegen die Interessen der Mitglieder arbeitet!
  17. Der erste Teil ist machbar, ohne seinen (dann Zweit-)Wohnsitz aufzugeben. Ich kann meinen Lebensmittelpunkt (und damit Hauptwohnsitz) auch zu einem Verwandten/Freund verlegen! Allerdings ist in Deinem Fall schon zu lange zuviel schief gelaufen. Für alle anderen heisst es, wenn ein Amt so einen Amoklauf startet ist es höchste Zeit abzuhauen!
  18. Wenn alle anderen Behörden beim Weiterführen von Schikanen auch zu jeder kriminellen Handlung bereit sind nicht, sonst evtl. schon.
  19. Wenn man bedenkt was das an Geld kostet und evtl. auch was hier an Wert auf dem Spiel steht, könnte sich ein Wohnsitzwechsel rechnen.
  20. Bei LHS scheint es nur Explosia Böllerpulver bzw. PowEx von Wano zu geben. Schweizer habe ich jetzt nicht gefunden, würde ich nächstes mal aber nehmen, wenn es No 2 oder 3 in den Tubes gibt. Auch direkt bei Pulver Müller scheint es in der Bestellliste nur PowEx 1-3 und Explosia 1 in den Tubes zu geben. Schweizer habe ich nirgendwo gefunden.
  21. Allerdings nur für Explosia, wenn sich das nicht inwischen geändert hat. Man kann daher auch nicht in die leeren Tubes danach einfach z.B. Schweizer Pulver einfüllen. Die "Lagerung" (also das Laden) in Munition ist dagegen rechtlich sicher - auch wenn sich unsere Fanatiker bekanntlich nicht an ihre eigenen Gesetze halten.
  22. Exakt! Braucht man nur noch einen grossen Gummipfropfen (auch as Geschoss bekannt) dann hat man nur noch Munition und kein Pulver mehr. Ich würde das aber dann einfach machen - und nicht mit einem von unseren grünen Verbotsfanatikern diskutieren!
  23. Wenn Du mir eine einzige Waffe bringen kannst, die dafür bestimmt ist mit der Pulverdose geladen zu werden, ja! Immer übrigen ist es völlig in Ordnung, wenn ich mein Pulver in eine ghrosskalbrige Hülse Lade (z.B. Kaliber 4 Entenpatrone oder .50 BMG), ein "Geschoss" setze (kann auch ein Pfropfen sein) und dann in den Munitionsschrank packe. Ist dann ebenfalls Munition und kein Pulver. Im Gegensatz zur Papierpatrone kann ich es mir dann auch leicht wieder anders überlegen und das Pulver doch in ein anderes Kaliber laden oder auch in Röhrchen (nein die sind auch nicht zum verschiessen bestimmt!) abfüllen. Und selbstverständlich ist das eine Lösung für geplagte Vorderlader und Wiederlader, die sonst mit den 1kg/3kg ein Probleme hätten. Würde ich das mit einer grünen Null vom Amt diskutieren? Nein, natürlich nicht!
  24. Wenn Gesetze nicht mehr bindend sind, dann sollte man sich daran auch nicht halten. Schon weil man sonst in Gefahr läuft, für seine Gesetzestreue bestraft zu werden! Das wichtigste Gesetz wird dann das Universalgesetz §1: Du sollst Dich nicht (von einem der mächtiger ist als Du) erwischen lassen!
  25. @Fyodor liegt absolut richtig: Ladungen enthalten KEINE Geschosse. "Ladungen sind ... zum Antrieb von Geschossen ... bestimmt".
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.