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drummer

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  1. Kommt darauf an ob Du in den USA geboren wurdest. Wenn nicht bist Du (bis zur echten Einbürgerung) ein Alien und Aliens haben dort keine Rechte. Daher wären die USA für mich persönlich (in DE geboren) keine Option.
  2. Ich sage mal so - wenn es die Finanzen (und die persönliche Lebensplanung) hergeben schadet es nichts sich auch hier strategisch nach anderen/zusätzlichen Wohnsitzen umzuschauen. Hängt natürlich auch davon ab, wieviel Dir das jagdliche / sportliche Schiessen wert ist und ob Du bereit bist, es Dir irgendwann einfach verbieten zu lassen. Und ob Du Deine Waffen, die ja je nachdem auch einen ordentlichen Wert darstellen können, gerne bei einer potentiellen zukünftigen (offenen oder verdeckten) Enteigung einfach abgeben möchtest.
  3. Sollte das Grundbedürfnis für Jäger eingeschränkt werden, dann werden ich und alle mir bekannten Jäger sicherlich VORHER überlegen, diese "2 Plätze" mit etwas zu füllen was man vielleicht gebrauchen könnte, bevor eine solche Änderung in Kraft tritt.
  4. Mit dieser Frage hast Du in ein Wespennest gestochen. 😉 Also, nach der Intention des Gesetzgebers sollte für das forlaufende Bedürfnis eines Sportschützen eine Bedürfnisprüfung nach 5 und nach 10 Jahren nach Erteilung der WBK gelten bzw. danach die reine Vereinszughörigkeit im Schützenverein (4/6 genaueres dazu im Waffengesetz). Nun kommen aber einige Behörden auf die Idee hier bei mehr als 2 Kurzwaffen (= Grundkontingent) teilweise striktere Kriterien als beim Erwerb anzulegen. Wohin das noch führt werden wir in den nächsten Jahren sehen. Nachdem wir hier gegen Gegner in den eigenen Reihen der Sportschützen kämpfen die alles tun um die Umtriebe der Behörden zu unterstützen, wird es wohl nicht positiv für die Sportschützen ausgehen.
  5. Da nehme ich einfach das Beispiel Österreich. Die WBK ist dort eine einfache Plastikkarte im Scheckkartenformat. Die Waffen werden dort selbstverständlich nicht eingetragen und ich muss auch nicht bei jeder Waffe 1-2 mal bei der Behörde vortanzen. Wie hier auch, trägt der Händler die Waffen ins ZWR ein und damit ist der Fall erledigt. Waffen, Munition und Treibladungspulver kaufe ich einfach unter Vorlage der WBK. Um die Frage zu beantworten ob ich sowas in DE auch will: Selbstverständlich will ich ein so einfaches und gut funktionierendes System hier auch haben! Ich weiss, dass Bürokraten das nicht verstehen, aber dieser Text kann ganz einfach geändert werden. Faktisch begündet nämlich nicht die WBK die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz, sondern das Waffengesetz. Natürlich braucht es nach dem Gesetz zur Dokumentation dann noch die WBK, aber sie ist fachlich nicht notwendig (siehe oben das Beispiel Österreich). Beim unnötig komplizierten deutschen Waffenrecht ist es nicht egal, was man wie kauft. Um seine Bedürfnisse optimal zu erfüllen, ist es (leider) notwendig seinen Erwerb strategisch unter Berücksichtigung der gerade geltenden Einschränkungen und potentieller zukünftiger Einschränkungen zu planen. Ich persönliche kaufe Langwaffen nur und ausschliesslich mit dem Bedürfnisgrund Jagd. Kurzwaffen habe ich bisher nur über die sportliche Bedürfnisbestätigung eines Sportverbands erworben. Strategischer Vorteil: Sollte ich irgendwann das Bedürfnis haben, kurzfristig eine Kurzwaffe zu erwerben, kann ich problemlos das jagdliche Bedürfnis geltend machen und ohne grosse Probleme bis zu zwei Kurzwaffen erwerben (mit einer guten Begründung auch mehr). Sollte sich das Gesetz ändern kann ich meine Strategie schnell anpassen. So haben einige Familienmitglieder und Bekannte vor Inkrafttreten der neuen EU Feuerwaffen-Schikanen sich mit "Altbesitz" eingedeckt. D.h. um Deine Interessen optimal vor übergriffigen Bürokraten zu schützen, musst Du immer auch dem aktuellen Stand bleiben, sonst wirst Du in diesem Bereich Opfer ihrer regelmässigen Attentate.
  6. Wie gesagt, ich würde mich von dieser denkweise als WBK == Berechtigung verabschieden. Die WBK ist nur die Dokumentation, die auch noch mit dem NWR-II redundant ist. Ohne die WBKs (in Form einer Liste mit eingetragenen Waffen) würde uns nichts fehlen (nur den Bürokraten). Die Berechtigung oder auch Nicht-Berechtigung für den Waffenerwerb ergibt sich ausschliesslich aus dem Waffengesetz (den Sonderfall Ausleihen für Inhaber einer WBK habe ich dabei zur Vereinfachung ausgeblendet). Denn Fall haben wir bei meinem Neffen gerade auch. Er kann als Jäger mit 18 mehr Waffen-Typen erwerben als jeder Sportschütze, darf aber keine Waffen mit dem Bedürfnis Sportschütze erwerben. Er kann aber mit den ab 18 erworbenen Jagdwaffen, soweit für die gewünschte Disziplin geeignet, danach problemlos sportliche Wettkämpfe bestreiten (Merke: Der Schütze hat ein Bedürfnis, nicht die Waffe). Welcher Idiot denkt sich einen solchen Schwachsinn aus?! Mal davon abgesehen davon, dass ich auch als nicht Betroffener (in unserer Familie sind alle Schütze auch oder ausschliesslich Jäger) die Alterseinschränkungen für Sportschützen ebenfalls zum K... finde.
  7. Nein, daher die beiden Heinweise. Nämlich die WBK(s) als reine Dokumentation des Waffenbestands zu sehen und der Hinweis, dass Du als Schütze ein Bedürfnis hast un nicht etwa Deine Waffen. Man braucht zumindest eine stichhaltige Argumentation warum die vorhandenen Waffen nicht einsetzbar sind. Bei einer sportlichen .22lr ist das recht einfach. Wenn ich aufgrund der klobigen Waffe keinen vernünftigen Fangschuss ansetzen kann verstösst dies gegen das zwingend zu beachtende Tierwohl und ist nicht waidgerecht. Je nach Bundesland überschreitet man beim krankschiessen aufgrund unpassender Waffe auch schnell die Linie zum Strafrecht. Zwingt ein Sachbearbeiter den Jäger zur Jagd mit unpassender Waffe, muss dieser im Ernstfall auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen. Dies sollte man dem Amt gegenüber notfalls schriftlich klarstellen.
  8. Du kannst auch alle 4 Kurzwaffen in eine WBK eintragen lassen. Oder alle Waffen - Kurz und Lang - in eine WBK. Oder Du lässt Dir eine WBK für jede Waffe ausstellen. Wie Du das machen willst bestimmst Du - evtl. in Verbindung mit Deinem Geldbeutel und der Kostenordnung in Deinem Kreis. Je nach Kreis kostet die Ausstellung einer neuen WBK mehr als der Eintrag in eine vorhandene WBK. Hier kocht mal wieder jeder Kreis sein eigenes Süppchen.
  9. Kann man so interpretieren. Allerdings ist diese Sicht etwas irreführend, weil eben gerade nicht ausschliesslich die WBK beantragt wird, sondern hauptsächlich der Erwerb der Waffe gemeldet wird. Eine WBK ohne Waffenerwerb ist (bis auf ein paar Sonderfälle) nicht vorgesehen. Wenn man sie als das sieht was sie ist, nämlich nur einem Papier welches den Bestand dokumentiert, wird vieles einfacher. Dann versteht man auch, dass die Anzahl der Papierfetzen völlig egal ist. D.h. es können alle Waffen auf einer WBK drauf stehen (wenn der Platz reicht) oder man kann eine WBK pro Waffe haben. Eigentlich ist die WBK in dieser Form sowieso nur ein Relikt um Bürokraten glücklich zu machen, seitdem sowieso alles in einer zentralen Datenbank (NWR-II) steht. Die Österreicher sind den Deutschen hier mal wieder Lichtjahre voraus.
  10. Nein. Als Jäger kaufst Du entweder eine Langwaffe und meldest den Erwerb. Die Behörde stellt Dir dann eine WBK dafür aus bzw. trägt die Waffe in eine bereits vorhandene WBK ein (falls Du schon eine grüne WBK hast). Willst Du eine Kurzwaffe, dann stellst Du erst den Antrag auf Erwerb und bekommst ebenfalls eine WBK bzw. einen Eintrag in eine vorhandene WBK und kannst mit diesem Voreintrag die Kurzwaffe kaufen. D.h. als Jäger beantragst Du nie die WBK alleine, sondern tatsächlich den erfolgten (Langwaffe) oder geplanten (Kurzwaffe) Erwerb einer Waffe. Eine leere WBK ohne (geplanten bzw. bereits erfolgten) Waffenerwerb gibt es nur bei Sportschützen bezüglich der gelben WBK - wobei manche Ämter dort auch herumzicken. Die WBK selbst hat mit Jagd, Sport etc. gar nichts zu tun. Sie dokumentiert einfach die vorhandenen bzw. zum Kauf bewilligten Waffen und in bestimmten Fällen noch die Munitionserwebserlaubnis. Die WBK ist generell erst mal grün. Damit die Bürokraten glücklich sind, haben sie für bestimmte Sonderfälle (bestimme Sportwaffen - gelb / Sammlerwaffen - rot / Illegale Waffen - schwarz (*), d.h. nicht vorhanden 😉) noch weitere Farben erfunden. (*) Ist natürlich ein Scherz!
  11. Ich vermute mal der zentrale Punkt zur ursprünglichen Frage des Thread-Starters ist, dass niemals die Waffe ein Bedürfnis hat sondern nur und ausschliesslich der Schütze. Und dieses Bedürfnis ist komplett unabhängig von einer Waffe, auch wenn der handwerkliche Pfusch namens Waffengesetz und die Umsetzung von idiotischen Behördenmitarbeitern das manchmal sehr gut verschleiern.
  12. Ehrlich gesagt weiss ich nicht was die Verbände tun, denn sie machen das zumindest für ihre Mitglieder nicht transparent. Tatsächlich furften wir schon öfter lesen "das beste für unsere Mitglieder erreicht", nachdem wir eine deutliche Verschlechterung kassiert hatten. Hier sagt das Gesetz z.B. in § 14 zum Überkontingent: Die Verbände könnten im Sinne ihrer Mitglieder hier durchaus die Vereinsmeisterschaft gelten lassen. Das Gesetz zwingt sie nicht dazu hier die Bezirk, Kreis, Land oder gar Bund zu fordern! Zum Thema über Grundkontingent: HIer gibt es auch ein deutliches Willkürpotential, wenn sich das Amt immer genau die Waffe als über dem Kontingent heraussuchen will, mit welcher vor der Prüfung gerade kein Wettkampf geschossen wurde. Wobei man diese Diskussion mit dem Amt bzw. dem Gericht eigentlich gar nicht führen dürfte: Tatsächlich müsste der Verein (ab 10 Jahren) oder der Verband (nach 5 bzw. 10 Jahren) einfach die Bestätigung ausstellen. Amt oder Gericht kommt bei den technischen Details laut Gesetz nämlich eigentlich gar nicht vor. Das ist alleinige Sache von Verein bzw. Verband.
  13. So wie ich ih einschätze, will er das nicht. Das war mein erster Tip, denn eigentlich sollten die Verbände unsere Interessen vertreten. Mal schauen ob sie das tun, oder ob sie sich auf die Seite der Behörde schlagen. Immerhin ist er sogar Mitglied in zwei Verbänden.
  14. Ich habe gerade von einem Schützenkameraden aus anderen Kreis (BW) gehört, dass dort die bisher einigermassen normalen Behörde auch einen Amoklauf gestartet hat: Der Altschütze (70+, seit 50 Jahren Sportschütze) soll jetzt mit jeder Waffe über Grundkontingent 12/18 + Wettkampf nachweisen, wobei die Behörde sich die Waffe aussuchen kann. Also bei ihm für jede einzelne Kurzwaffe - er hat eine SpoPi .22lr, Pistole 9mm Luger, Revolver .357Mag, 1911 .45ACP und eine Pistole .32 ACP. Da der Erwerb einfacher ist, soll er sich am besten bei einem seiner Verbände (WSV, GSVBW) ein neues Bedürfniss für den Erwerb holen. Dafür reicht dann 12/18 mit irgendeiner Waffe und Wettkampf mit irgendeiner Waffe. Sollten die Verbände den Amoklauf unterstützen soll er die Waffe beim befreundeten BüMa einlagern und danach wieder "neu" erwerben. Während der Einlagerung kann er sie dann sogar notfalls auf Leihschein weiternutzen. Vorbereitend werden jetzt weitere Familienangehörige zu Sportschützen mit einem eigenen Grundkontingent. Danach werden die Waffen "verteilt" - ist aufgrund des Alters auch bezüglich der Erbfolge eine gute Idee.
  15. Genau, z.B. die verbotene Lampe oder den verbotenen Laser. Bei den Jägern waren dieselben Schwachköpfe am Werk. Wir sollen zwar nachts die Sauen dezimieren (ASP lässt grüssen) können aber den IR Strahler nur auf der Kanzel montieren statt an der Waffe wo er hin gehört. Und ein ordentliches WB oder NS ist auch zuviel verlangt - stattdessen soll man das teure Glas laut diesen dummen Idioten mit einem mehr oder weniger schweren Teil (namens Vorsatzgerät) an ungünstiger Stelle belasten. Und jetzt die Preisfrage: Was ändert sich dadurch rein technisch gesehen. Die Antwort ist jedem, der sein Hirn nicht schon lange abgegeben hat, falls er jemals sowas bessesen hat, klar: ABSOLUT GAR NICHTS.
  16. Geht noch besser. Bei mir steht ein AR-15 Wechselsystem von Anschütz drin. Mein Einwand nach Erhalt der WBK, dass das Teil - wie von mir gemeldet - von Aero Precision ist und nicht von Anschütz wurde von der Behörde stillschweigend ignoriert. Damit war mir das dann auch egal. Ich habe zu meiner Sicherheit eine Kopie meiner korrekten Erwerbsmeldung plus meiner EMail mit dem Hinweis auf den Fehler und der Bitte sich für die Korrektur zu melden mit abgelegt. Bei mir konnte der Polizist in AT noch gar nichts - ausser dem Schrank - anschauen, da ich die WBK beim Besuch noch gar nicht hatte. Daher habe ich ihm eben den (verschlossenen) Schrank gezeigt und wir haben uns ein bischen unterhalten.
  17. Da gebe ich Dir recht. 2 Kontrolleure plus 2 bewaffnete Sicherungskräfte ist absolut realitätsfremd. Denn noch konnte mir keiner eine statistische Basis liefern, die sowas auch nur im Ansatz rechtfertigt. Übrigens würde ich keine Kritik äussern, wenn in einem Kreis die Polizei für die Kontrollen zuständig ist und daher in NORMALER Stärke (also in DE vermutlich 2 Personen - in AT kam der Polizist alleine bei mir vorbei) in ihrer normalen Dienstkleidung (inklusive Waffe) auftauchen. Die hier diskutierte Konstellation ist aber weder sachlich noch wirtschaftlich gerechtfertigt.
  18. Was übrigens eine ziemlich gefährliche und dumme Aktion war, die Dienstwaffen herauszugeben. Wäre dieser Typ nicht tatsächlich recht harmlos gewesen, hätte das böse ins Augen gehen können.
  19. Und Polizisten werden unter realem Beschuss gedrillt?! Daher haben sich vermutlich auch vier von ihnen vor nicht allzulanger Zeit vom sogenannten Schwarzwald-Rambo mit einer Armbrust entwaffnen lassen. Spass beiseite: Die können nicht ernsthaft eine Gefahr bei den Kontrollen befürchten, sonst müssten sie ganz anders auftreten. Ich vermute auch, dass die Statistik keine Relevanz für eine Gefährdung bei einer normalen Kontrolle hergibt. Was könnte also der tatsächliche Grund sein? Einschüchterung? Schikane? Radfahrer Mentalität?
  20. Genau das war die Frage: Welchen guten und nachvollziehbaren Grund könnte es wohl dafür geben? Daher die Frage nach der statistischen Basis, um die Notwendigkeit einer bewaffneten Kontrolle abschätzen zu können. Eventuell müssten die Behörden bei statistischer Relevanz ja sogar ein voll ausgestattetes SEK mitbringen, da der durchschnittliche Polizist wohl kaum die Erfahrung eines durchschnittlichen Sportschützen im Umgang mit Schusswaffen hat und daher beim zu erwartenden Schusswechsel (daher ja wohl die bewaffnete Kontrolle "zur Eigensicherung") vermutlich wortwörtlich den kürzeren ziehen wird.
  21. Eine Schusswaffe ist immer als geladen zu betrachten, bis man sich persönlich von deren Zustand überzeugt hat. Hat ein gewisser Anti-Waffennarr namens Alec Baldwin mit bekannten Folgen vor kurzem nicht gemacht.
  22. Das fremde Auto auf öffentlichem Grund mit fremden Waffen ist nicht mein Aufsichtbereich. Dort wird mir bei einer unbeabsichtigten Schussabgabe wohl kaum einer einer ans Bein pinkeln. In meinem Wirkungsbereich sieht das anders aus. Denn als Sachkundiger muss ich in meinem Aufsichtbereich für den sicheren Umgang mit Schusswaffen sorgen, wenn ich meine Zuverlässigkeit behalten möchte. D.h. Sicherheit im Umgang mit Schusswaffen ist bei einer Kontrolle jetzt nicht mehr wichtig? Was für einen guten Grund gibt es, bei einer normalen Kontrolle plötzlich eine fertig geladene Schusswaffe zu führen, während es bei sowas sonst zu ziemlichen Problemen mit der Zuverlässigkeit kommen könnte. Also mal die Frage an die Befürworter bewaffneter Kontrollen "zur Eigensicherung": Wieviel Prozent der Kontrolleure sterben jedes Jahr durch Gewalteinwirkung der Kontrollierten bzw. werden durch die Kontrollierten bei einer Waffenkontrolle verletzt? Nur um mal die Verhältnismässigkeit einer bewaffneten Kontrolle abschätzen zu können.
  23. Ich nehme das mal als Sarkasmus, hatte aber gerade einen anderen Gedanken: Da ich sehr auf Sicherheit im Umgang mit Waffen achte, gibt es in meinem Haus keine geladene Waffe und ein Sachkundiger aus der Familie überprüft die Waffen beim Bewegen (aus dem Schrank, in den Schrank, in den Koffer, aus dem Koffer). Im Haus sind Schusswaffen grundsätzlich nicht geladen! Wenn also bewaffnete Menschen mein Haus betreten, müsste ich aus Sicherheitsgründen Sicherheit herstellen können - alles andere wäre aus meiner Sicht absolut unverantwortlich. D.h. ich kontrolliere vor der Kontrolle die Waffen auf Sicherheit und diese dürfen nur entladen auf meinem Grundstück (solange keine Gefahr im Verzug ist) geführt werden. Das sollte aus Sicherheitsgründen aktzeptabel sein, denn ich halte es für unverantwortlich dass sich in meinem Aufsichtsbereich - in diesem Fall meinem Haus - "plötzlich" unbeabsichtigt "ein Schuss löst" (wie es immer so schön von den Medien beschrieben wird).
  24. Dummerweise gehört der Transport zum Umgang. Das wird man im Ernstfall kaum wegdiskutieren können. Wir können froh sein, wenn nicht ein Grünling irgendwann mal auf die Idee kommt, das auch noch auf die Aufbewahrung auszudehen. Wobei mich in DE eigentlich gar nichts mehr wundert...
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