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lrn

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  1. Das famose "Leckt mich am Arsch, ich kann kaufen, was ich will"-Urteil , das wohl den ganzen Mist mit Beschränkung der gelben WBK, Kontigenten für Jäger usw. erst endgültig ins Rollen gebracht hat, weil einer nicht genug bekommen und es ganz genau wissen wollte.
  2. In der Regel wird das so ablaufen, dass der Bearbeiter einen Blick in die NWR-Matrix wirft und feststellt, dass für die dort dunkelgelb hinterlegte Waffe sportliche Disziplinen bekannt sind (also grundsätzlich erst einmal geeignet). Wenn er allerdings den Antragsteller nach der Disziplin fragt und dieser mit schweigenden großen Augen antwortet, wird man wohl das Bedürfnis hinsichtlich der Erforderlichkeit in Frage stellen dürfen. Kommt aber meines Wissens selten vor.
  3. Tipp: Was könnte der Sinn der Regelung sein, und würde die eigene Situation diesem Sinn gerecht?
  4. Äh... nein. Nicht nur hier im Forum, auch in meinem schießsportlichen Umfeld doziert gerade gefühlt jeder Zweite mit Wonne und Inbrunst übers Führen, in unterschiedlichsten Zusammenhängen. Aber kaum einer hat die Definition gelesen.
  5. Er meint sicher die Baugenehmigung.
  6. Ich auch nicht, wenn man Bestandsschutz ("langjährig") unterstellt. Was genau ist denn der Vorwurf? Nicht ausreichend sichere Verwahrung des Schlüssels?
  7. Der nächsthöhere "Widerstandsgrad" wäre vielleicht etwa so etwas hier (oder halt eine Überfalle mit Vorhängeschloß, wenn es optisch nicht stört); damit kann man einen Schrank oder eine Schublade etwas aufpeppen: https://www.amazon.de/dp/B0D9YNSXQK
  8. Idealerweise sind zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Zündhütchen nur auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch erwerbbar. Spaß beseite, BTT: Ich hatte so eine Diskussion neulich im Schützenheim. Alle pedigten selbstsicher und lautstark, dass das "getrennt" so Gesetz sei - was doch im übrigen jeder wisse. Nur bei der Fundstelle tat man sich dann schwer... Interessanterweise war es ein anwesender Neuling, der tatsächlich eine Fundstelle angeben konnte: In den kürzlich erhaltenen Lehrgangsunterlagen eines durchaus angesehenen WSK-Ausbilders...
  9. Ja, das schont die Nerven.
  10. Versteh mich nicht falsch, ich wollte keinen kritisieren, nicht im geringsten. Ich ärgere mich über die zunehmenden Hürden und die Teuerung, auch wenn in lemmi's Fall der Preis des Komforts überproportional mit einspielt. Den Service werde ich aber auch mal probieren, denn mir hängt der Aufwand einer simplen Bestellabwicklung wirklich zum Hals raus. Bei mir geht es gerade bloß um ein banales Werkzeug, dennoch ein fürchterliches Geschiß. Laut USPS Sendungsverfolgung hat die Ware von Bell Gardens, CA (LA County) zum USPS International Distribution Center (in LA, soweit ich weiß am Flughafen) nur 19 Tage gebraucht, offenbar aufgrund irgendeiner behördlichen Prüfung. Und bis dahin auch schon drei Wochen, weil der Versender Global Post genutzt hat, anstatt die Sendung direkt bei USPS aufzugeben.
  11. Also "Umrechnungsfaktor" rund 3,7, trotz des relativ günstigen Dollars Ich habe (ohne Nutzung irgendwelcher Services, soweit möglich) immer überschlägig mit Faktor 2 gerechnet (Preis in USD * 2 = Preis in € bis zur Haustür). Aber das wird zunehmend schwieriger und nerviger - selbst mit Shops, wo es früher problemlos war, und der Zoll hält einem auch neue Stöckchen hin.
  12. Dieser Schrank mit rund 29,5kg muß hingegen unbedingt verschraubt werden, damit er nicht davonschwebt, denn er ist aus einer speziellen Leichtbau-Flugzeug-Spezialtitan-Spezialleichtlegierung.
  13. Eins ist jedenfalls sicher: Bei dem mit Fassungsvermögen "3-5 Kanonen" und "einzigen bruttogewicht 37.000 KG" dürfte sich eine Verschraubung erübrigen.
  14. Die Thematik ist nach wie vor aktuell, eigentlich sogar aktueller denn je - in rund 4 Monaten läuft die Übergangsregelung des §58 Abs. 21 aus, nach der auch Vereine entsprechende Bedürfnisbescheinigungen ausstellen können. Ab 01.01.2026 sind allein die Schießsportverbände zuständig. Ich habe noch von keinem Verband irgendeine Verlautbarung zum Thema bzw. zum beabsichtigten Verfahren gesehen. Vom BDMP, dem LV Bayern in meinem Fall, gibt es zwar ein entsprechendes Bestätigungsformular zum Download (obwohl das eigentlich der Verband und nicht der Schütze benötigt), aber keine Angaben zum Verfahren, insbesondere zur Nachweisführung. Letzteres ist in diesem Fall nicht so schlimm, denn ein ordnungsgemäß nach den Vorgaben des LV geführtes Schießbuch belegt alles ausreichend. Ist es den anderen Verbänden egal, ist die Thematik so schwierig, ist mir was entgangen? Wenn es von Euren Verbänden oder Landesverbänden schon "Stoff" zum Thema gibt, wären Links oder zumindest konkrete Hinweise nett.
  15. Leute, das wurde doch an anderer Stelle schon alles ausführlichst (derzeit 64 Seiten) durchgekaut!
  16. Ich kann also nicht lesen oder eine Betriebserlaubnis nicht richtig interpretieren? Na dann.
  17. Diesbezüglich muß man allerdings aufpassen: Teilweise haben - zumindest hier in Nordbayern - Schießstandsachverständige einen Passus in ihren Gutachten, der sinngemäß lautet, daß ein Schießen nur mit nachgewiesener Haftpflicht- und Unfallversicherung zulässig sei, und manche Behörden lassen den Text des Gutachtens dann in die Erlaubnis zum Betrieb der Schießstätte einfließen. Eine gesetzliche Grundlage für eine solche Anforderung gibt es nicht (mehr). Vermutlich rührt das noch aus dem §44 Abs. 1 WaffG a.F. her - dieser ist aber vor über 20 Jahren außer Kraft getreten... Konsequenz aus so einer Auflage ist jedenfalls, gesetzliche Anforderungen hin oder her, daß Schießen ohne entsprechende Versicherung nicht von der Erlaubnis umfaßt ist - und die Versicherung mancher Verbände gar nicht den erforderlichen Versicherungsumfang (Unfallversicherung) abdeckt. Die Versicherungsbedingungen mancher Verbände bieten zum einen keine Unfallversicherung und decken zum anderen nur "Veranstaltungen" ab (z.B. BDMP, BDS, siehe deren jeweilige Versicherungsbedingungen bzw. Bestätigungen). Hierunter wird man sicher noch das regelmäßige Training eines Vereins einordnen können. Ob es sich beim Gastschießen unter Begleitung eines Verbandsmitglieds auf einem anderen Stand, ohne daß der Verein, dem das Mitglied angehört, darauf noch irgendeinen Einfluß nehmen kann, hingegen noch um eine Veranstaltung im Sinne der jeweiligen Versicherungsbedingungen handelt, ist fraglich, wird auf Nachfrage ziemlich sicher verneint werden, und im Schadensfall würde ich so etwas nicht vor Gericht ausdiskutieren wollen. Betroffene Standbetreiber tun also gut daran, solche Auflagen aus den Betriebserlaubnissen entfernen zu lassen, und die betreffenden Gutachter, so einen Blödsinn einfach zu unterlassen.
  18. Dann soll sie doch mal im Drogenmilieu anfangen. Da kann man Waffenkriminalität, Drogenkriminalität und Drogentote auch gleich noch alles auf einmal bekämpfen.
  19. lrn

    Schu(e)ss(e) bei Grupp

    Hätten die Grünen, die er lautstark gewählt hat, uns wie geplant die Waffen weggenommen, wär das nicht passiert.
  20. Pseudotaktisches Chinaböller Nr. 8 ... sncr
  21. Hm. Ich überlege gerade, ob eine Einnahme Bayerns durch die Schweiz nicht mit Vorteilen verbunden sein könnte... Bern statt Berlin? Klingt nicht unattraktiv.
  22. Ich nutze Stopfen situationsabhängig, und abhängig vom Gehörschutz: Bei meinem Howard Light Impact Pro (Achtung, der dicke, nicht der erheblich weiter verbreitete flache Impact Sport) meine ich nichts weiter zu brauchen. Mein Peltor ProTac III hingegen dämpft gefühlt mit Abstand nicht so gut, mit den bequemeren optionalen Silikonpolstern erst recht nicht, da setz ich zusätzlich einfache 3M (oder Ohropax oder sonstwas) Schaumstoff-Ohrenstöpsel ein, genauso zusammen mit einen einfachen Caldwell im Leichtgewichtsgepäck. Wenn ich lange Zeit Aufsicht mache, dann trage ich auch mit dem Impact Pro zusätzlich Ohrenstöpsel, damit ein Mindestschutz bleibt, wenn ich ihn mal abnehme oder anlüfte, ebenso beim Langwaffenschießen oberhalb KK, wo ich Brillen wechseln muß oder vielleicht mal den dicken Impact Pro versehentlich mit der Schaftkappe anlupfe. Tannenbaumartige Ohrstöpsel, in meinem Fall von Uvex, habe ich auch immer in der Gewehrtasche; die sind für mich zwar unangenehmer, dämpfen aber (gefühlt) besser als die weichen Schaumstoffdinger, und sind schneller eingesetzt, wenn es eilig ist.
  23. Hurra, endlich mal wieder eine Verankerungsdiskission. Ich hab schon befürchtet, wir schaffen's nicht, den 3-Monats-Rhythmus einzuhalten.
  24. In den paar Vereinen, in denen ich einen gewissen Einfluß ausüben kann, ist sowas - mit Ausnahme der recht ausführlichen Verpflichtung - weitgehend umgesetzt. So schwer sind die paar Sätze der AWaffV zum Thema nicht... dennoch hatte das ursprünglich keiner. 90% der Vereine, die ich darüber hinaus kenne, wären jedoch gut beraten, einfach die Ratschläge aus der verlinkten Handreichung umzusetzen anstatt gar nichts zu machen. Danke @webnotar für Deine Mühen. Wobei man allerdings auch sagen muß, daß so etwas aus meiner Sicht eigentlich Aufgabe der Verbände wäre im Rahmen der Unterstützung der ihnen angeschlossenen Vereine, und zwar bitte unter Außerachtlassung irgendeines Konkurrenz- oder Abschottungsdenkens. Unter anderem deswegen habe ich es unterlassen, einige Listen und Formulare hier zu veröffentlichen, die ich mangels Verbandsalternativen angefertigt habe. Und die teils vollkommen unsachlichen, ausufernden Diskussionen hier mitzumachen wäre es mir auch nicht wert, mein Geduldsfaden viel zu kurz. Auch dafür danke @webnotar.
  25. Würde einem solchen denn dann geglaubt?
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