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Elo

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  1. Hab leider kein Foto davon - wir hatten vor längerer (Vor-China-)Zeit mal einen Pokal mit einem Adler, der mit den Fängen auf einer Kugel saß. Darunter kam dann ein Block aus Holz oder Marmor. Der sah recht gut aus. Braucht letztlich auch Platz, aber das gilt ja für alle Pokale. So etwas ähnliches wie hier auf einer Seite vom Reservistenverband (Landesgruppe Niedersachsen) zu sehen: Horst-Falke-Gedächtnispokal Der wiegt übrigens über 8 Kg.
  2. Ein bessere Formulierung ist mir nicht eingefallen. Der BDMP hat es wohl so formuliert, daß momentan von den Behörden entsprechende "Abfragen" an einzelne Sportschützen verschickt werden. Später wird dann im Infoschreiben unter Bedürfnisprüfung nach §14 Abs. 5 WaffG ausgeführt, daß sowohl für den Erwerb als auch den Besitz für jede Waffe über dem Grundkontingent jetzt mindestens ein Wettkampfnachweis erforderlich ist. Schließlich zum Altbesitz einer WBK nach §14 Abs. 6 (gelbe WBK) mit mehr als 10 Waffen, daß auch für die Waffen über dem Kontingent (max. 10 Waffen) Nachweise analog zum Ablauf nach §14 Abs. 5 WaffG erbracht werden müssen. So habe ich es zumindest verstanden, gerne kann man mich korrigieren. Es wäre wie immer schön, mehr über die tatsächlichen Hintergründe zu erfahren. Beispielsweise ob und mit wem es da Abstimmungen gegeben hat.
  3. Blick nach Kanada - Raquel Dancho, Mitglied des kanadischen Unterhauses: Liberals Want to Ban Hunting Rifles Ist auf Englisch, in Youtube lassen sich aber auch deutsche Untertitel auswählen. Im Kern geht es darum, daß die kanadische Regierung Jagdgewehre ins Visier nimmt, während Gangkriminalität hinten ansteht.
  4. Die Frage ist auch, wer letztlich die Vorgehensweise und Entscheidungen einer Behörde (z. B. von politischer Seite) beeinflußt. Wenn man sich beispielsweise die Auseinandersetzungen um die Waffenmesse in Gießen anschaut, könnte man spekulieren, ob es der juristischen Kompetenz bei der Stadtverwaltung nicht klar gewesen sein sollte/könnte, daß die Verweigerung der Genehmigung rechtlich auf dünnem Eis steht. Trotzdem hat man so gehandelt und dann in zwei Instanzen eine Klatsche bekommen. Hätte der Veranstalter nicht geklagt, hätte die Ablehnung so Bestandskraft erhalten. Es ist ja grundsätzlich gut, wenn der BdMP-LV hier reagiert und eine Lösung auf die behördlichen Anforderungen erarbeitet. Parallel dazu müßte aber eine fundierte Prüfung erfolgen, ob diese Anforderungen überhaupt auf dem Boden des Gesetzes stehen. Bevor sich hier möglicherweise eine Regelung etabliert, die so gar keinen Bestand haben dürfte. Möglicherweise stellt sich bei einer rechtlichen Prüfung auch heraus, daß die Behörde mit ihren Forderungen im Recht ist. Aber auch diese Erkenntnis wäre wertvoll, weil die einzelne Schützen davor bewahren könnte, in einer aussichtslosen Sache den Rechtsweg zu beschreiten und damit vielleicht noch Folgen zu produzieren, die sich dann negativ auf alle auswirken. Wenn ich die Aussagen von Fritz Gepperth hier im Forum richtig verstehe, war ja damals die Absicht oder Zusage, daß nach 10 Jahren grundsätzlich nur noch eine vereinfachte Bedürfnisprüfung erfolgen sollte. Offenbar wurde das dann aber im Gesetz handwerklich unzureichend umgesetzt? Vielleicht wäre auch da eine kurzfristige fundierte juristische Beratung/Prüfung von Seiten der Verbände hilfreich gewesen. Man muß sich vor Augen führen, daß gesetzliche Regelungen über Jahre und für eine Vielzahl an Betroffenen wirken, da wäre das Geld für ein rechtliches Gutachten m. E. durchaus sinnvoll investiert.
  5. Du hast ja absolut recht. Aber wenn beispielsweise hier im Forum ein Aufruf erfolgte, würde sofort - von zahlenmäßig wenigen - das Bashing losgehen. Sebst wenn jemand ausdrücklich keine Spenden, sondern nur fachlichen Input will, wird gegen solche Initiativen gehetzt. Konkret fällt mir da der Aufruf eines Forenschreibers ein, der im Hauptberuf Rechtsanwalt ist und mit mehreren Kollegen eine Klage organisieren wollte. Ein paar Leute hier haben permanent den dazu eröffneten Thread zerschossen, bis er es (vermutlich) aufgegeben hat. Ich hab das damals verfolgt, könnte es raussuchen. Leider muß man auch zugestehen, daß die Spendenaktionen bisher zumindest im Bezug auf die fortlaufende Information zur Mittelverwendung nicht optimal liefen. So etwas müßte von jemand durchgeführt werden, dem eine passende Organisation (hauptberufliche) zur Verfügung steht. Die Leute wollen verständlicherweise wissen, was mit ihrem Geld passiert. Ich vermisse bei den "Verbänden" leider grundsätzlich die Infomation bei solchen Anlässen, gerade auch bezüglich der Schritte, die man unternehmen will, um darauf zu reagieren. Daneben sollten m. E. sehr viel häufiger auch rechtliche Schritte gegen solche Protogonisten erfolgen, die permanent mit falschen oder aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen an die Öffentlichkeit gehen. "Geheimdiplomatie" war bisher immer die Begründung, aber ich habe inzwischen Zweifel, ob das immer der richtige (alleinige) Weg ist. Ich poste ja hier öfter mal die veröffentlichten Nachrichten und Termine eines Interessenverbandes, weil ich (leider) nur dort ein gewisses Bewußtsein und ein Konzept für den Umgang mit den politischen und medialen Herausforderungen sehe. Von den Schießsportverbänden kommt m. E. einfach nichts wirklich substanzielles. Aber wie gesagt, letztlich nur meine persönliche Meinung ...
  6. Nun, ich hatte den (Landes-)Verband ja bewußt in Klammern gesetzt. In der Tat weiß ich jedoch nicht, inwieweit ein Landesverband so etwas finanziell stemmen kann, aber dann sollte halt Paderborn diebezüglich eintreten. Es geht ja hier um eine grundsätzliche - man könnte vielleicht sogar sagen existenzielle - Angelegenheit, die durchaus auch Vorbildfunktion für andere Bundesländer haben kann. Das will m. E. gut überlegt und hinterfragt sein. Und wenn wir die finanzielle Seite betrachten - die Bedürfnisbescheinigungen über den Landesverband werden ja in der Zukunft auch zusätzlichen Aufwand und damit auch Kosten verursachen. Und nicht nur einmalig, sondern auf lange Sicht. Bevor da nun - möglicherweise vorschnell - die Einschätzung der Behörden übernommen wird, sollte fundiert geprüft werden, inwieweit diese haltbar ist. Vielleicht ist das Wunschdenken, aber es könnten sich ja auch andere Verbände finanziell beteiligen, auch die werden in absehbarer Zeit Lösungen brauchen.
  7. Der Nutzer "gunvlog" hat einen Youtube-Beitrag zum Thema "Bedürfnisprüfung Baden Württemberg - Gelbe WBK" hochgeladen. Ich will hier weder den Inhalt noch die Beurteilung werten, bemerkenswert ist aber, daß er sich mehrfach auf den Kontakt mit dem BdMP Baden-Württemberg bzw. dessen Landesverbandsleitung bezieht. Auf der Webseite des BdMP Landesverband 09 Baden-Württemberg gibt es weiterhin nur das bekannte Schreiben "Information zur erneuten Bedürfnisprüfung nach § 4 Abs. 4 in Verbindung mit § 14 Abs. 5 WaffG". Was ich nicht verstehe - warum man als (Landes-)Verband bei einem solchen Problem nicht mal ein Rechtsgutachten in Auftrag gibt. Dann hätte man einerseits (hoffentlich) mehr Klarheit, eine Argumentationsbasis für den Verband, könnte das aber auch bei Bedarf den Mitgliedern zur Verfügung stellen.
  8. Beim DSB ist es eine ähnliche Situation wie mit der Politik. Der DSB ist - leider - kein wirklich großer Verfechter des GK-Sportschießens. Aber allein der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) als ein Landesverband des DSB hat fast 470.000 Mitglieder. Der BDS als größter GK-Verband kommt bundesweit gerade mal auf ca. 90.000. Ohne den DSB läuft m. E. nichts ... Auch hier wird man miteinander reden müssen.
  9. Um das klarzustellen - auch ich breche keineswegs in Jubel aus, nur weil sich im BT ein „Parlamentskreis Schützenwesen" etabliert hat. Aber nach den ganzen Negativerfahrungen wie Verschärfung Faeser, Report Mainz, Waffenmesse Gießen usw. ist es doch mal ein positiver Punkt wenn 47 Abgeordnete zumindest mal die Absicht bekunden, durch regelmäßigen überparteilichen Austausch die Anliegen der Schützenvereine und -bruderschaften zu stärken. Und über eines muß man sich grundsätzlich bewußt sein. Man kann mit der Position, Agenda, Ideologie - wie man es auch nennen mag - einzelner Parteien nicht einverstanden sein. Solange die am Ruder sind, ist es sinnvoll, den Dialog nicht abzulehnen. Abseits schmollen wird kein wirklich effektiver Weg sein, bei der Politik ein anderes Verständnis zu bewirken.
  10. Ich weiß nicht, ob Du überhaupt eine Antwort willst, aber ich habe mir die Mühe gemacht und auf die BT-Webseite geschaut. Müller ist seit der Bundestagswahl 2021 MdB, hat im Wahlkreis Olpe das Direktmandat gewonnen. Erstmals abgestimmt hat er am 18.11.2021.
  11. Mal was positives: Gründung „Parlamentskreis Schützenwesen" https://www.lokalplus.nrw/berregionales/eine-starke-stimme-fuer-das-schuetzenwesen-im-bundestag-75906 https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/dsb-begruesst-gruendung-des-parlamentskreis-schuetzenwesen Zitat aus dem LokalPlus-Beitrag: Berlin/Kreis Olpe. Im Deutschen Bundestag hat sich der Parlamentskreis Schützenwesen gegründet. Initiator ist der heimische Bundestagsabgeordnete Florian Müller (CDU) aus Drolshagen. Im Parlamentskreis sollen durch den regelmäßigen überparteilichen Austausch von Abgeordneten die Anliegen der Schützenvereine und -bruderschaften gestärkt werden. Mit der Gründungsveranstaltung im Bundestag am Dienstag, 8. November, wurde offiziell die Arbeit des neuen Parlamentskreises aufgenommen. 47 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP , darunter der CDU-Partei- und Fraktionschef Friedrich Merz, sind Mitglied des Parlamentskreises. „Schützenvereine und Schützenbruderschaften blicken auf eine lange Tradition zurück und sind mit zahlreichen Ehrenamtlichen ein wesentlicher Dreh- und Angelpunkt im Sauerland. Wir wollen mit dem neuen Parlamentskreis die Bedeutung des Schützenwesens auch auf bundespolitischer Ebene stärken“, erklärte Müller, der selbst Mitglied in mehreren Schützenvereinen ist. Das Gremium hat Müller gemeinsam mit seinen CDU-Kollegen Carsten Brodesser (Oberbergischer Kreis), Anne König (Borken) und Paul Ziemiak (Iserlohn) initiiert. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Sportausschusses, Frank Ullrich (SPD) aus Thüringen und Konstantin Kuhle, Generalsekretär der FDP in Niedersachsen, werden sie den Beirat des Parlamentskreises bilden. Florian Müller: „Egal ob Größe des Schützenvogels, Abnahme des Schießstandes oder Munitionsfragen – häufig sind gut gemeinte Gesetzesänderungen zu echten Rohrkrepierern für das Schützenwesen geworden. Deshalb wollen wir künftig frühzeitig auf die Belange der Schützen hinweisen. Wir freuen uns aber auch, Austauschplattform für die unterschiedlichen Formen des Schützenwesens aus ganz Deutschland zu werden.“
  12. @Der_Joker Wenn Du tatsächlich eine entsprechende Bestätigung seitens des BMI hast, stell die bitte - ggf. anonymisiert - hier im Faden ein. Wenn so etwas existiert, wäre es wichtig, das möglichst schnell den Interessenverbänden zuzuleiten. Natürlich kannst Du das auch selbst machen. Ich bin ja nicht der erste, der nach Belegen fragt, aber wenn Du so etwas besitzt, bedeutet das (m. E.) auch eine Verantwortung.
  13. Im Grunde waren alle Parteien irgendwann beteiligt. Fairerweise muß man erwähnen, daß es vereinzelt auch kleine Verbesserungen gab, aber die Grundrichtung war Verschärfung. Eckpunkte für Anlaßgesetzgebung waren Erfurt 2002 und Winnenden 2009. Die damaligen Spielaufstellungen: 1972 - SPD/FDP 1976 - SPD/FDP 2002 - SPD, B90/Grüne 2008 - CDU/CSU, SPD 2009 - CDU/CSU, SPD 2017 - CDU/CSU, SPD 2020 - CDU/CSU, SPD
  14. Daß ein Referentenentwurf (ohne dessen Inhalt zu kennen) existiert bzw. in der Abstimmung ist, haben eine ganze Reihe von Abgeordneten bestätigt, hatte ich in einem anderen Faden schon mal verlinkt: Treffen mit dem Waffenberichterstatter der CDU/CSU-Fraktion MdB Marc Henrichmann: "Zum zeitlichen Ablauf der Novelle und den möglichen Inhalten konnte der CDU-Waffenrechtsexperte keine weiteren Aussagen machen. Bekannt sei jedoch, dass das Ministerium des Innern seit dem Frühjahr an einer Novelle arbeitet." https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/19102022_treffen_mit_dem_waffenberichterstatter_der_cdu-csu-fraktion_mdb_marc_henrichmann.html Bundestagsabgeordneter Marcel Emmerich (B90/Grüne) zu Besuch im Müller Schießzentrum Ulm (MSZU): "Das übergeordnete politische Schwerpunktthema des Besuchs war die geplante Revision des nationalen Waffenrechts. Laut MdB Emmerich laufen hierzu bereits die Vorarbeiten im Bundesinnenministerium, konkrete Zeitpläne für die politische Diskussion und die Befassung im Bundestag seien aber noch nicht bekannt." https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/07092022_bundestagsabgeordneter_marcel_emmerich_zu_besuch_im_mueller_schiesszentrum_ulm_mszu.html Zweites Treffen mit der SPD-Waffenrechtsexpertin Carmen Wegge: "Laut der Abgeordneten Wegge laufen die Vorbereitungen für eine nationale Reform des Waffenrechts. Ihre eigene Fraktion sei dabei schon im Austausch mit dem federführenden Bundesinnenministerium. Konkrete Zeitpläne, wann der Vorschlag veröffentlicht und zur parlamentarischen Beratung ansteht, gäbe es aber noch nicht dies soll jedoch in den kommenden Wochen erfolgen." https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23092022_zweites_treffen_mit_der_spd-waffenrechtsexpertin_carmen_wegge.html Unabhängig von dem konkreten Referentenentwurf könnte man vermuten, daß darüber hinaus weitere "Gedankenspiele" in den Schubladen schlummern und auch fortgeschrieben werden. Ich erinnere daran, wie schnell nach den Terroranschlägen vom 13. November 2015 in Paris die Vorschläge der EU-Kommission für die neue EU-Feuerwaffenrichtlinie auf dem Tisch lagen.
  15. Steht nicht drin, ob er eine Schutzbrille trug: https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/039176/index.html
  16. Im Verwaltungsrecht bezieht sich die Rücknahme i. d. R. auf einen rechtswidrigen Verwaltungsakt (§ 48 Verwaltungsverfahrensgesetz). Der Widerruf auf einen rechtmäßigen Verwaltungsakt (§ 49 Verwaltungsverfahrensgesetz). In beiden Fällen wird der Verwaltungsakt aber "aufgehoben", insofern erschließt sich mir diese Option nicht. Möglicherweise ist mit der Option "aufgehoben" die Erledigung durch Ablauf der Befristung gemeint.
  17. Es liegt in der Natur des Waffengesetzes (und wohl auch einiger anderer Gesetze), daß es am schärfsten gegen die wirkt, die etwas zu verlieren haben - i. d. R. ganz überwiegend gesetzestreue Bürger, die sich einen dummen Fehler leisten. Mit einem dummen Fehler meine ich allerdings nicht den Schuß auf eine Vitrine unter Alkoholeinfluß. Der Nicht-LWB, der bei einer Kontrolle mit einem unzulässigen Gegenstand angetroffen wird, kann ggf. mit einer bloßen Sicherstellung/Einziehung davon kommen, für den LWB steht sofort die Zuverlässigkeit und damit auch die Sportausübung und nicht zuletzt ein großer wirtschaftlicher Verlust auf dem Spiel.
  18. NWR ist natürlich auch im Spiel. https://nwr-fl.de/xwaffe-2-1-1-leicht-gemacht/2-3-speicherung-von-waffenbesitzverboten.html Zitat von der Webseite: 2.3 Speicherung von Waffenbesitzverboten Rechtsgrundlage: § 41 WaffG § 1 Absatz 1 Nr. 8 NWRG § 3 Nr. 21 NWRG Allgemeines: Derzeit wird im Datenbestand des NWR nicht zwischen den verschiedenen Möglichkeiten des Waffenverbots differenziert. Jede der vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten (Arten) wird als Waffenverbot bezeichnet. Damit für die abfragenden Sicherheitsbehörden in Zukunft dies sichtbar sein wird, werden die Waffenverbote künftig nach den verschiedenen Arten im NWR gespeichert. 2.3.1 Neue Abbildung der Waffenverbote Ergänzend zu den bisherigen Angaben, muss künftig bei einem im NWR gespeicherten Waffenverbot die Art des Waffenverbotes angegeben werden. 2.3.2 Folgende Möglichkeiten der Speicherung stehen zur Verfügung „Besitz- und Erwerbsverbot“ nach § 41 Absatz 1 WaffG (erlaubnisfreie Waffen und oder Munition) „Besitzverbot“ nach § 41 Absatz 2 WaffG (erlaubnispflichtige Waffen und oder Munition) Waffenverbot nach § 41 Absatz 1 und 2 WaffG (größtmögliche Kombination) 2.3.3 (Neu-)Erteilung eines Waffenverbotes Beim Anlegen eines neuen Waffenverbotes ist die Angabe der Waffenverbotsart verpflichtend. Es ist zwingend, zusätzlich zu den bisherigen Daten (Adressat des Verbotes, Bezeichnung, Freitextfeld zur Übermittlung des Verbotstextes, Gültigkeitszeitraum bzw. Verlängerung), eine der o.g. drei Arten bzw. Möglichkeiten anzugeben. Ebenso ist der Status auf „erteilt“ zu setzen. 2.3.4 Änderung eines bestehenden (undifferenzierten) Waffenverbotes Wird ein bestehendes Waffenverbot geändert (Alt-Daten), so ist mit der Änderung die Angabe der Waffenverbotsart verpflichtend. 2.3.5 Aufhebung eines bestehenden Waffenverbotes Wird ein Waffenverbot aufgehoben, ist dies dem NWR mitzuteilen. Dies kann entweder durch Löschung oder durch umändern des Statuswertes geschehen. Nachfolgende Statuswerte zur Erledigung eines Waffenverbotes sind zulässig: „widerrufen“ „zurückgenommen“ „aufgehoben“. Auch bei solchen Änderungen muss die Art des Waffenverbotes angegeben werden.
  19. WaffG § 41 (3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes. WaffG § 52 (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... 8. einer vollziehbaren Anordnung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 zuwiderhandelt, ... Wie sich das dann tatsächlich in der Praxis darstellt, sei dahingestellt ... dazu noch Bundeszentralregistergesetz - BZRG § 10 (1) In das Register sind die vollziehbaren und die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde einzutragen, durch die ... 3. a) nach dem Waffengesetz der Besitz und Erwerb von Waffen und Munition untersagt wird,
  20. So ist es einem anderen SV / Journalist ergangen: Beitrag auf t-online.de, aktualisiert am 17.11.2022 - 08:13 Uhr Von Carsten Janz https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100077382/hamburg-so-schuetzte-die-justiz-einen-illegalen-waffenhaendler.html Zitat: Justizskandal um Waffenhändler "Als hätten die Ermittler mich als Täter ausgesucht"
  21. mittelhessen.de: Donnerstag, 17.11.2022 - 12:51 Kreis Gießen: 18 Anträge für Waffenmesse abgelehnt Am Donnerstag startet in Gießen die „WBK International“. Seit Mittwoch hat die Waffenbehörde zahlreiche Anträge auf Ausnahmegenehmigungen vom Verbot des Waffenhandels abgelehnt. https://www.mittelhessen.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/kreis-giessen-18-antrage-fur-waffenmesse-abgelehnt--2105454_25830845
  22. Vielleicht auch interessant - der 8. Senat des VGH, der hier nun entschieden hat, ist u. a. zuständig für Gewerberecht sowie Polizei- und Ordnungsrecht. Waffenrecht macht der 4. Senat. Man hat die Entscheidung zur Messe demnach wohl nicht als (insbesondere) waffenrechtliche Frage eingestuft?
  23. Hier auch die Pressemeldung des VGH: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/waffenboerse-vom-17-bis-19-november-2022-in-giessen-kann-stattfinden Zitat: 16.11.2022 Verwaltungsgerichtshof Kassel Pressemitteilung „WBK International“ Waffenbörse vom 17. bis 19. November 2022 in Gießen kann stattfinden Nr. 16/2022 Die Waffenbörse „WBK International“ kann vom 17. bis 19. November 2022 in der Messehalle in Gießen stattfinden. Das hat heute der für das Gewerberecht zuständige 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden und damit die Beschwerde der Stadt Gießen gegen einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 11. November 2022 (Aktenzeichen 8 L 2271/22.GI) zurückgewiesen. Die Stadt Gießen hat zur Begründung ihrer Beschwerde unter anderem angeführt, es sei davon auszugehen, dass sich die Veranstalterin der Waffenbörse nicht an die Vorgaben des Waffengesetzes zum Verkauf und zur Ausgabe von Waffen halten werde. Daneben fehle es an einem qualifizierten Sicherheitskonzept für die festgesetzte Ausstellung. Zudem mangele es an einem wirksamen Konzept zur Unterbindung des Verkaufs von NS-Devotionalien. Der 8. Senat hat entschieden, dass die Versagung der Festsetzung einer Ausstellung wie der Waffenbörse nur als letztes Mittel (ultima ratio) in Betracht komme. Einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung müsse vorrangig durch wirksame Auflagen und Zugangsbeschränkungen begegnet werden. Zudem könne die Entscheidung über die Festsetzung der Waffenbörse „WBK international“ von der Stadt Gießen nachträglich widerrufen oder zurückgenommen werden, sollten Aussteller die gesetzlichen Vorgaben missachten und die Veranstalterin gegen dieses Verhalten nicht einschreiten. Daneben fehle es für die von der Stadt Gießen gehegten Befürchtungen an einer tragfähigen Grundlage. Ein Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben zum Verkauf und zur Ausgabe von Waffen finde sich in den Ausstellungsbedingungen der Veranstalterin sowie auf dem Internetauftritt zu der streitbefangenen Ausstellung. Es könne auch nicht festgestellt werden, dass die Veranstalterin davon ausgehe, in dem bloßen Abkleben von NS-Symbolen liege kein Verstoß gegen § 86a des Strafgesetzbuches, sodass sie bereit sei, das Abkleben derartiger Symbole zu tolerieren. Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 8 B 1886/22
  24. Zur Sicherheit: Das ist keine Äußerung von mir, sondern stammt aus der meinerseits zitierten Pressemeldung der Stadt Gießen.
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